Erste-Hilfe-Material im Wagen
Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Verbandskasten, der an Bord jedes Fahrzeuges sein muss. Ich habe selbst eine Ausbildung als Sanitäter und biete auch die Sanitätsdienstleistung neben anderen Dienstleistungen im Sicherheitsdienst gewerblich an. Hierfür habe ich mir einen Koffer zusammengestellt, der auf dem Verbandskasten nach DIN 13157 (Gewerbe) aufbaut (von einigen Verbänden sind mehr da, von anderen weniger) und durch sinnvolles Material erweitert wurde.
So befindet sich zusätzlich in dem Koffer z.B. ein Blutdruckmessgerät, ein Beatmungsbeutel (Combibag von Weinmann), ein Blutzuckermessgerät, Pulsoximeter, ein paar Splints, ein Stifneck und noch einiges mehr. In dem Koffer ist alles, was man so für die Erste-Hilfe brauchen kann, zusammengestellt nach meiner eigenen Erfahrung.
Jetzt hat mich neulich die Polizei angehalten. Die Herren wollten unter anderem auch den Verbandskasten und das Warndreieck sehen. Der Verbandskasten des Autos war bei mir halb leer, da ich die Sachen genutzt habe, um den Koffer wieder aufzufüllen. Und den Koffer wollten die Herren nicht als Verbandskasten anerkennen.
Auch meinen Hinweis auf den §35h Abs. 4, StVZO hat die Polizei ignoriert. Danach darf auch anderes Erste-Hilfe Material mitgeführt werden. Einer der Polizisten sagte mir dann, dass er z.B. mit einem Verbandskasten zurecht kommen würde. In meinem Koffer wüsste er jetzt aber nicht, wo was sei. (Genau in diesem Moment habe ich selbst an den Witz mit dem Arzt und dem Brötchen gedacht!)
Ende der Geschichte war eine Mängelkarte und eine mündliche Verwarnung. Ach ja, und die Sachen, die ich aus dem Verbandskasten rausgetan habe, durfte ich nicht wieder zurück in meinen Verbandskasten stecken.
Ich frage mich aber trotzdem, ob das so rechtens ist. Ich habe in dem Koffer tatsächlich erprobtes Material, mit dem man Erste-Hilfe leisten kann, im Gesamtwert von ca. 600€ und das soll den Anforderungen eines 0815 10€ Verbandskastens nicht genügen??
40 Antworten
Zitat:
@alsk1 schrieb am 10. November 2014 um 19:44:29 Uhr:
Das ist sicherlich ein durchaus strittiges Thema. Generell hat in einem Auto ein Verbandkasten / Verbandstasche zu sein, dessen Inhalt der DIN entspricht. Prinzipiell ersetzt ein Koffer keinen Verbandskasten. Wenn z.B. ein anderer Fahrer das Vehikel benutzt, dann greift dieser im Notfall zum Verbandskasten und dann fehlt da die Hälfte... woher soll der Fahrer wissen, das im Auto ein Koffer ist, der zudem die vollständige Ausstattung besitzt?
Jeder Autofahrer hat einen 1.Hilfe Kurs mitgemacht und greift zu dem Verbandskasten, wenn notwendig. Und da sollte sich meiner Meinung nach dann auch die komplette, geforderte Ausstattung wiederfinden.
Das Problem daran ist, dass ein erschreckend hoher Teil der Verkehrsteilnehmer nicht mal bei ihrem eigenen Fahrzeug wissen, wo sich der Verbandskasten befindet! Wie sollen die den in einem fremden Fahrzeug jemals in einer Notsituation finden? 😰
Gibt es da keine App dafür...nein? Dann ist das ein echtes Problem!
Und wo steht in welchen Behältnis das EH Material zu sein hat?
Das steht ebenfalls im §35h StVZO:
Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.
Ähnliche Themen
Zitat:
@alsk1 schrieb am 10. November 2014 um 19:44:29 Uhr:
Wenn z.B. ein anderer Fahrer das Vehikel benutzt, dann greift dieser im Notfall zum Verbandskasten und dann fehlt da die Hälfte... woher soll der Fahrer wissen, das im Auto ein Koffer ist, der zudem die vollständige Ausstattung besitzt?
Ähm... Bei mir im Golf Variant ist der Verbandskasten im Kofferraum. (Beim Audi war er unter dem Beifahrersitz.) Und wenn man den Kofferraum öffnet, steht da ein riesengroßer Koffer mit einem roten Kreuz drauf. Da kann man den Verbandskasten eigentlich direkt übersehen, so klein ist er.
Zitat:
@alsk1 schrieb am 10. November 2014 um 19:44:29 Uhr:
Jeder Autofahrer hat einen 1.Hilfe Kurs mitgemacht und greift zu dem Verbandskasten, wenn notwendig. Und da sollte sich meiner Meinung nach dann auch die komplette, geforderte Ausstattung wiederfinden.
Wunschdenken! Ich habe meinen Führerschein vor 12 Jahren gemacht. Wie oft hat sich in den Jahren die Ausstattung des Verbangskastens geändert und ist geschrumpft? Ich denke mal, dass ich mit ca. 5 Mal relativ gut liege.
Und mal ganz ehrlich: Du glaubst doch nicht wirklich, dass jemand nach einer Woche noch weiß, wie er eine verletzte Person versorgen muss? Als ich meinen Erste-Hilfe Kurs gemacht habe, wurde noch die stabile Seitenlage unterrichtet. Seit ein paar Jahren ist daraus einfach nur eine Seitenlage geworden, da die andere ja sooooo kompliziert ist.
Das Teil heißt übrigens Verbandkasten und nicht Verbandskasten.
Ich habe nur die gekaufte Version an Board und die reicht aus. Für alle anderen Sachen muss der RTW her.
So schauts mal aus. Ich denke auch noch an die Zeit zurück, als sich so mancher junger Hüpfer frisch von der RD-Akademie zu nem harmlosen San-Dienst bis an die Zähne aufmunitioniert hat...und das Auto wäre am Besten ein Kombi gewesen, damit man noch ne Trage montieren kann. Aber jeder wird irgendwann ruhiger 😉🙂
Zitat:
@Sorgenfresser schrieb am 10. November 2014 um 22:01:50 Uhr:
Das Teil heißt übrigens Verbandkasten und nicht Verbandskasten. …
Das Teil heißt sowohl Verbandkasten als auch Verbandskasten. Nur die DIN nennt ihn ohne s, alle anderen dürfen, wie sie wollen. Sagt auch Papa Duden. Da ich nicht die DIN bin, nenn ich den Kleinen Verbandskasten.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 10. November 2014 um 22:37:06 Uhr:
...und das Auto wäre am Besten ein Kombi gewesen, damit man noch ne Trage montieren kann.
Naja, das Teil nennt sich Spineboard und es gibt die Dinger heute auch zusammenknappbar, sodass sie sogar in einen Smart passen würden. Und nein, so etwas habe ich (noch) nicht 😉
Aber ich habe in meinen vier Jahren beim KatS und als San eins gelernt:
Ich kann an eine Unfallstelle (oft als Ersthelfer, THV Dienst) kommen, wo vom Auto nur noch ein feuchter Pfurz übrig ist und der Fahrer steht daneben und raucht ersteinmal schön eine.
Und der heftigste harmlose Einsatz war bei einem Fußballspiel in der dritten Liga. Ein Fan wollte ein Plakat / Banner irgendwo aufhängen und hat sich dabei eine Schnittwunde geholt, die etwa in der Mitte der Handfläche anfing, zwischen dem Daumen und Zeigefinger zum Handrücken ging und in der Nähe des Handgelenks aufhörte.
Zitat:
@LL0rd schrieb am 10. November 2014 um 21:41:27 Uhr:
Ich habe meinen Führerschein vor 12 Jahren gemacht. Wie oft hat sich in den Jahren die Ausstattung des Verbangskastens geändert und ist geschrumpft? Ich denke mal, dass ich mit ca. 5 Mal relativ gut liege.
in 12jahren hat sich recht wenig geändert...
...wenn ich mich nicht irre, war nach einführung der rettungsdeckenpflicht ende der 90'ger bis anfang diesen jahres ruhe was verbandkästen anging.
Zitat:
Naja, das Teil nennt sich Spineboard...
über das trhema rettungsdienst, brauchst du tecci wohl nicht aufzuklären - der fährt schon länger rettungswagen, als du deinen führerschein hast! 😉
zum eigentlichen thema wurde ja bereits alles gesagt, dass es da einige polizisten gibt - die keine ahnung von dem haben über was sie lamentieren ist halteben so...
Zitat:
@SauRausLasser schrieb am 10. November 2014 um 18:14:35 Uhr:
Wenn eine keimfreie Auflage nach DIN 13 164 genau 20x20cm groß sein muss, kann ich auch eine nach DIN xyz einpacken, die 20x40cm groß ist.
Ich hab extra nochmal geschaut, weil es an und für sich fast logisch ist und mich doch mal interessiert hat. Ich hätte jetzt zwar Zweifel bei dem Punkt "Art" gehabt, aber egal. Jedenfalls sagt der Kommentar dazu, dass das Material dem Normblatt entsprechen muss, dieses verweist wiederum auf andere Normblätter, denen der Inhalt entsprechen muss. Somit kann ich eigentlich kein beliebiges anderes Teil nehmen, wenn es nicht der jeweiligen DIN entspricht. Da der Absatz 3 aber europäisches Recht abbildet, darf auch Material verwendet werden, dass nicht diesen Normen entspricht. Es wird aber auch ausdrücklich gesagt, dass bei der Beschaffenheit Zweifel bleiben, ob die immer klar erkennbar ist für den Betroffenen.
Somit bleibt es also beim Mindestinhalt, die Mindestanforderungen müssen aber trotzdem erfüllt sein, wenn das Material nur ähnlich ist. Und kurz noch zum Thema Behältnis: das kann ein beliebiges Behältnis sein, solange es eben den Inhalt entsprechend schützt. Lediglich beim Bus ist auch das Behältnis an sich vorgeschrieben.
Dann geht ja mein "stilechter" Uralt-Blechkasten auch durch, der natürlich mit vollständigem Neumaterial gefüllt ist (außer dem Pflaster was ich neulich mal rausgeholt habe ;-)
Oh die guten alten Teile aus dem Bundeswehrbestand. 😁
@Handschweiß
coolooolllll
nen Wolf 😁
hoffentlich bekommt der auch artgerechten Auslauf 😁
Hmm. Habe damals im Rahmen des NA Kurses einen voll bestückten Notfallrucksack gewonnen, den ich eine zeitlang durch die Gegend kutschiert habe.
Hatte in diesem Zeitraum das erste und einzige Mal eine allgemeine Verkehrskontrolle oder wie das heißt.
Der Rucksack war dabei überhaupt kein Problem.
Scheint wohl Auslegungssache zu sein.