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Erste Hilfe Kurs - wie lange gültig?

Hi Leute mal eine frage wie lange gilt der Erste-Hilfe-Kurs für führerschein klasse b
Ich habe von September 2003 - April 2004 einen richtigen Erste Hilfe Lehrgang erfolgreich besucht!

Nun auch noch eine frage gilt dieser wenn ich ihn zur Führerscheinstelle bringe? Da ein Kumpel von mir meine die gelten ein lebenlang.

Freue mich auf schnelle Antworten.
Lg

Beste Antwort im Thema

gilt ein leben lang, ich habe damals in der Schule als ich 13 oder 14 war den erste Hilfe Kurs gemacht, als ich dann mit 21 den LKW Schein machte habe ich diesen lappen vorgezeigt, war kein Problem und der Führerschein konnte gemacht werden, wobei eine regelmäßige Auffrischung nicht schaden würde,

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Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Dafür kann ich keine Rechtsgrundlage erkennen.

Mehrere "Rechtsgrundlagen" kommen da schon frage.

Die Üblichen mit

- Fehler vom Sachbearbeiter (damals)
er hat einen "Fremd"-Kurs für die Fahrerlaubnis anerkannt, den er nicht hätte anerkennen dürfen
(ist zB. bei mir so)

- Fehler vom Sachbearbeiter (heute)
er hat etwas angeordnet, was er nicht hätte anordnen sollen, dürfen, wie-auch-immer

- Missverständnis
Sohn hat etwas verstanden, was so nicht gesagt wurde. Ein Klassiker, wenn zwei unterschiedliche Fachsprachen aufeinander treffen.

Und dann eine echte Rechtsgrundlage:
Sohn hatte zum jetzigen Zeitpunkt der Neubeantragung keinen gültigen Nachweis zu einem LSMU (um google zu entlasten: "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort"😉. Da gibt es verschiedenen Möglichkeiten.

Die ursprüngliche und dann entzogene Fahrerlaubnis war nicht "klassisch" erworben, sondern basiert auf einer Umschreibung oder stammt zB. von der Bundeswehr. Der damalige Weg mag ja völlig richtig und anerkannt gewesen sein. Nur bei einer Neuerteilung gibt es keine Gleichstellungen oder gegenseitige Anerkennungen mehr. Irgendwelche Alt- oder Übertragungsrechte sind mit dem Entzug auch erloschen.

Oder es war kein "original" LSMU-Kurs, sondern etwas damals anerkanntes, was heute nicht mehr anerkannt wird. Neuerteilung erfolgt nach aktuellen Bestimmungen.

Entweder Fehler oder der damalige Kurs entspricht nicht (mehr) den aktuellen Vorgaben. Müsste genau auseinandergefuddelt werden, ob diese Forderung nun tatsächlich berechtigt oder unberechtigt erfolgt ist. Ob das rein aus dem Gedächtnis und ohne Blick in die Akte möglich ist, wage ich mal zu bezweifeln.

Der damalige Kurs wurde in einer anerkannten Institution erworben. Missverständnis scheidet aus da die ganze Sache schriftlich vorliegt und ich mich zusätzlich telefonisch erkundigt habe. Werde mal nachsehen ob die Rechtsgrundlage explizit genannt wird. Führerschein wurde ganz normal erworben. Nichts mit Bundeswehr und Umschreibung. Der Erwerb war beim Verstoß ca. 4 Jahre her.
Ein Nachweis über den damaligen Kurs lag auch noch vor, war aber wohl nicht mehr gültig. Ich meine was von älter als 2 Jagren im Kopf zu haben.
Nochmal zur Verdeutlichung. Der Führerschein wurde neu erteilt. Das Datum der Wiedererteilung ist auf dem Führerschein als Datum der Ausstellung vermerkt. Das alte ihm entzogene Formular wurde vernichtet. Vielleicht kommt das einem Neuerwerb gleich obwohl er den Neuen einfach nur in Empfang genommen hat.

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Ein Nachweis über den damaligen Kurs lag auch noch vor, war aber wohl nicht mehr gültig. Ich meine was von älter als 2 Jagren im Kopf zu haben.

Das ist nicht.

Der LSMU hat kein Verfallsdatum oder Befristung oder wird irgendwann ungültig, nur die Gültigkeit vom Sehtest ist mit 2 Jahren befristet.

Zitat:

Nochmal zur Verdeutlichung. Der Führerschein wurde neu erteilt. Das Datum der Wiedererteilung ist auf dem Führerschein als Datum der Ausstellung vermerkt. Das alte ihm entzogene Formular wurde vernichtet. Vielleicht kommt das einem Neuerwerb gleich obwohl er den Neuen einfach nur in Empfang genommen hat.

Es ist immer ein Neuerwerb, egal ob erstmalig, auch häufig als "Ersterteilung" bezeichnet, oder nach einem Entzug der Fahrerlaubnis, auch häufig als "Wiedererteilung" bezeichnet.

Neuerwerb, weil sie tatsächlich neu ist und bei Beantragung keine vorhanden war. Ob nun noch nie etwas vorhanden oder schon mal vorhanden aber nun nicht mehr, macht bei den zu erfüllenden Bedingungen keinen sonderlichen Unterschied.

Bei einer Neuerteilung nach Entzug oder auch "Wiedererteilung" muss meist keine neue Ausbildung und Prüfungen abgelegt werden, die wurden bereits gemacht, wenn auch vor vielen Jahren, aber haben haben kein "Verfallsdatum" und aus gleichem Grunde ist auch auch keine erneute LSMU notwendig: Wurde gemacht und "verfällt" nicht.

Üblicherweise nur die Gesundheitstest, der Sehtest mit 2 Jahren Gültigkeit bei den kleinen Erlaubnisklassen, der "große Gesundheitstest" mit 5 Jahren Gültigkeit bei den "großen Erlaubnisklassen".

Wenn Dein Sohn bereits einen "richtigen" LSMU bei der "Ersterteilung" gemacht hatte und der Nachweis auch in der Akte liegt, dann war die erneute Aufforderung zur Teilnahme im Rahmen einer "Wiedererteilung" ein Fehler des Sachbearbeiters - passiert, auch die machen manchmal Fehler.

@roadwin
Du scheinst dich auszukennen.
Ich weiß nur, er hat die "Erste Hilfe" nochmal gemacht, weil sie gefordert wurde. Eventuell war dies gar nicht nötig. Ich hab grad auf der Seite der Stadt nachgelesen. Hier wird, im Gegensatz zum Sehtest, nichts zur Gültigkeitsdauer gesagt wird. Der Seetest darf nicht älter als 2 Jahre sein.
Vielleicht waren wir nur zur Voreilig. Werde Montag dort mal nachfragen. Interessiert mich jetzt schon.
Obwohl, so eine Auffrischung ist nicht schlecht und die 5 Stunden in brütender Hitze den Votrag anhören, kamen dann eben zur
Strafe ( Geld und Entzug ) hinzu. Schadet nicht.😁

Ich würde empfehlen, den aktuellen Kurs mitzunehmen.

Gerade wurde er grundlegend überarbeitet, nachdem es völlig neue Erkenntnisse gegeben hat (bspw. HLW-Wiederbelebung):
Der ganz alte Rythmus (Beatmung im Wechsel mit Druckmassage) ist völlig überarbeitet und vereinfacht worden nachdem einige Langzeitstudien völlig neue Erkenntnisse hinsichtlich Überlebenschancen und den zu Grunde liegenden biologischen Vorgängen gebracht hatten.

Mehr erfahrt ihr im aktuellen EH-Kurs.

Blöd nur, dass sich die diversen Anbieter der Kurse nicht einig sind.

WIr machen den beim BRK.
Immer zweimal im Winter (Wasserwacht, FFW, ist jeweils Pflichttermin!)

Okay - BRK klingt für mich nach Bayern. Hier im Norden waren sich DLRG und DRK nicht einig.

Aber besser nach älteren Richtlinien aktiv werden als gar nichts machen - ich kann mich mit der neuen Version der stabilen Seitenlage nicht anfreunden. Die Alte bekomme ich immer noch hin. Okay so?

Ist zwar jetzt OT aber irgendwie auch nicht:

Das wichtigste beim Erste Hilfe Training ist nicht der aktuellste Kurs sondern die Bereitschaft überhaupt zu Helfen...
und daran hapert es bei unserer Gesellschaft gewaltig

Alex

Da hast Du recht. Ich würde ganz altertümlich einen Notruf absetzen und dann drei mal beatmen und 20 mal auf die Lunge drücken. Eventuell wäre 25 mal besser vor den nächsten 3 Atemstößen - keine Ahnung.

Mir auch Wayne - mehr kann ich als Laie nicht machen.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Da hast Du recht. Ich würde ganz altertümlich einen Notruf absetzen und dann drei mal beatmen und 20 mal auf die Lunge drücken. Eventuell wäre 25 mal besser vor den nächsten 3 Atemstößen - keine Ahnung.

Mir auch Wayne - mehr kann ich als Laie nicht machen.

Genau hier ist der Beweis, daß Du wieder mal auffrischen solltest.

Die HLW wurde komplett überarbeitet, da einiges keinen Sinn macht.

Die neuen Erkenntnisse wurden eingearbeitet, einiges was man früher gelehrt hatte war komplett sinnfrei, da sofort nach Kreislaufstillstand einige biologische Vorgänge stattfinden. Die hatte man früher nicht erkannt/beachtet.

Das wurde nun korrigiert und ist in die neue HLW-Lehre eingegangen.
Die Sache ist einfacher als man denkt. Ich schreibe hier absichtlich nichts drüber, da die HLW-Ausbilder alle geschult sind, ich hier aber als Laie nur die halbe Miete erzählen könnte.
Ich verbreite aber kein Halbwissen!!!

Leute geht zur EH-Auffrischung, ihr werdet euch wundern!!!!

Zitat:

Original geschrieben von gesperrt


Ich würde empfehlen, den aktuellen Kurs mitzunehmen.

das kann man im Grunde immer empfehlen, aber:

Zitat:

Gerade wurde er grundlegend überarbeitet, nachdem es völlig neue Erkenntnisse gegeben hat (bspw. HLW-Wiederbelebung):

ganz so wild ist es nicht.

Es gibt halt Studien, die bei einem veränderten Ablauf ein paar Nachkommastellen bessere Ergebnisse belegen. Solche "Optimierungen" gibt es alle paar Jahre mal, davon wird aber der alte Ablauf nicht falsch oder schlecht. Leider wird das (und noch ein paar andere Details...) nicht immer von allen Ausbildern so ganz klar rübergebracht...

Zitat:

Original geschrieben von gesperrt


Ich schreibe hier absichtlich nichts drüber, ...

Du hättest besser überhaupt nichts schreiben sollen.

Nun ist wieder der "begründete" Effekt eingetreten, bzw. vergrößert worden, dass viel aus Angst etwas Falsches zu machen, eine Hilfeleistung unterlassen.

Es gibt keine falsche Hilfeleistung,
es ist aber falsch, keine Hilfe zu leisten.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von gesperrt


Ich schreibe hier absichtlich nichts drüber, ...
Du hättest besser überhaupt nichts schreiben sollen.

Nun ist wieder der "begründete" Effekt eingetreten, bzw. vergrößert worden, dass viel aus Angst etwas Falsches zu machen, eine Hilfeleistung unterlassen.

Es gibt keine falsche Hilfeleistung,
es ist aber falsch, keine Hilfe zu leisten.

Darum soll ja jeder der sich unsicher ist, die zwei Samstage investieren. Es lohnt sich, man ist auf dem neuesten Stand.

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