Erstaunliches in der Polizeikontrolle

Audi A6 C6/4F

Hallo!

Ein kleiner Bericht aus der letzten Nacht ...

Polizeikontrolle nachts um 2h.
Papiere bitte ... und ich bange schon um die Frage nach dem Alkohol oder nach meinen noch nicht eingetragenen Distanzscheiben ... aber nein, der Beamte hängt sich an meinen Reifen auf!

Seit einer Woche fahre ich die 9-Arm-Quattro Felge 18zöllig und mit 245er Bereifung ... Ausgeliefert wurde mein 6er mit 17zölligen 225er Bereifung ... beides Original-Audi-Felgen ... eingetragen sind aber nur 16zöller mit 225er Reifen!

Deswegen soll ich jetzt 3 Punkte kassieren!!!

Lt. meines Freundlichen habe ich schon einen der neuen EU KFZ-Scheine, in die nur noch die kleinste Dimension eingetragen wird. Aber was soll dass, denn in Zeiten des Bürokratieabbaus steht es doch ein keinem Verhältnis, wenn man bei jedem Reifenwechsel zum TÜV müsste ...

Was ist denn bei Euch eingetragen?
Mit den 16-Zöllern fährt doch eh fast niemand rum ...

Thorsten

31 Antworten

Die Sachlage für das Mitführen sieht folgendermaßen aus.

Es gibt keine Regelung, die besagt, dass ein Fahrzeugführer die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung mitführen muss. Wird man angehalten, und es wird festgestellt, dass die montierte Bereifung nicht der in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragenen Bereifung entspricht, muss der Polizist das Abweichen von der EG-Typgenehmigung nachweisen. Er müsste also den Nachweis führen, dass die montierte Rad-Reifen-Kombi nicht konform der EG-Typgenehmigung ist. Klingt schidzophren, ist aber so.
In der Praxis und insbesonderer bis sich dies auch zum letzten Mann der Rennleitung rumgesprochen hat ist es pragmatisch eine Kopie der EWG-Übereinstimmungserklärung zu den Bordunterlagen zu legen.
In der Praxis der Verkehrskontrolle wird Recht haben und Recht kriegen nicht das Gleiche sein. Falls Du also der Rennleitung sagst, Sie sollen Dir nachweisen, dass Du eine unzulässige Bereifung fährst, wird die Verkehrskontrolle mit Sicherheit etwas länger dauern.

Zitat:

Original geschrieben von black t-reg


Die Sachlage für das Mitführen sieht folgendermaßen aus.

Es gibt keine Regelung, die besagt, dass ein Fahrzeugführer die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung mitführen muss. Wird man angehalten, und es wird festgestellt, dass die montierte Bereifung nicht der in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragenen Bereifung entspricht, muss der Polizist das Abweichen von der EG-Typgenehmigung nachweisen. Er müsste also den Nachweis führen, dass die montierte Rad-Reifen-Kombi nicht konform der EG-Typgenehmigung ist. Klingt schidzophren, ist aber so.
In der Praxis und insbesonderer bis sich dies auch zum letzten Mann der Rennleitung rumgesprochen hat ist es pragmatisch eine Kopie der EWG-Übereinstimmungserklärung zu den Bordunterlagen zu legen.
In der Praxis der Verkehrskontrolle wird Recht haben und Recht kriegen nicht das Gleiche sein. Falls Du also der Rennleitung sagst, Sie sollen Dir nachweisen, dass Du eine unzulässige Bereifung fährst, wird die Verkehrskontrolle mit Sicherheit etwas länger dauern.

Das ist doch nicht schizophren, das ist doch wunderbar im Sinne des Bürgers, dass die Beweislast bei der Rennleitung liegt.

Sollen Sie einen doch anzeigen und einem drohen mit Punkten und so weiter, punkten tut dann schlußendlich der brave Bürger der mit seinen 20"-Rädern für Aufruhr bei den "uninformierten Uniformierten" sorgt.

Zitat:

Original geschrieben von A6fahrer


Das ist doch nicht schizophren, das ist doch wunderbar im Sinne des Bürgers, dass die Beweislast bei der Rennleitung lieg.

Finde ich nicht. Der Bürger will etwas machen....am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen - dann hat er auch nachzuweisen, dass er dazu fähig ist (Führerschein) und daß sein Fahrzeug den Bestimmungen entspricht.

Vielleicht sind aber 2 Punkte wichtig (gemeint als Vorschläge, zur Diskussion - das soll nicht die heutige Rechtslage beschreiben):

1) die Mitnahme einer Dokumentation, aus der die Zulassung aller am Auto befindlichen Teile hervorgeht, ist vielleicht nicht mehr so wichtig heutzutage. Wenn es sicherheitsrelevante Teile sind, muss es glaub ich eh eingetragen werden. Und nicht-sicherheitskritisches kann man ja auch im nachhinein noch nachweisen (das sollte keinem weh tun) - das Auto kann man dann immer noch stillegen lassen, wenn's nciht erlaubt war ;-)

Und je mehr die Polizei auch im Auto mobil sich an online-Systeme über UMTS oder was auc immer anschließen kann, desto einfacher sollte es sein, eine zentrale Zulassungs-Datenbank abzufragen, was für das konkrete Fahrzeug alles zusätzlich eingetragen wurde und/oder erlaubt ist.

2) Nicht der Nachweis durch den Fahrer sollte abgeschafft werden, sondern er sollte vereinfacht werden. Zentrale Datenbanken mit ABE-Nummern von Teilen oder so....sentrale DB mit Prüfzeugnissen....wenn ein Hersteller wie BBS oder Recaro eine Felge oder einen Sitz verkaufen will, dann hat er das halt bei einem Bundesamt anzumelden mit den notwendigen Unterlagen, aus denen hervorgeht für welche Fahrzeuge die Zulassung erteilt wurde. Und dann sollte die Rennleitung sich dieses Datenpools bedienen können. Und wenn irgendwo sowas wie ne Einzelabnahme gemacht wird - z.B. dass die Mercedes Felgen xyz auf den BMW 535d passsen - dann gehört sowas auch zentral gemeldet und sollte für alle anderen ab sofort rückwirkend erlaubt sein.

Verzeiht mir, wenn ich Begriffe wie ABE, Einzelabnahme usw. nicht richtig gebrauche, aber ich fahre mein Auto meistens, sitze drin und dann befasse ich mich nicht mit 20 Zoll Felgen, Spoilern oder Lichtern unter dem Motorraum ;-) Aber der Sinn, wie ichs meine sollte klar sein...

Hierzu eine kleine Anekdote von mir. Ich habe (hatte) den Golf IV R32. Habe ihn jetzt verkaft und eben dafr den 4F bestellt. Aber egal. Also ich hatten den Wagen als einer der ersten in der BRD (Also 08/2002). Fahre damit im Münchner Raum rum und werde von der Polizei angehalten.
Das Ergebnis war: Mein Wagen wurde vorübergehend stillgelegt mit der Aussage, dass die Anbauten rechtswidrig und die Lautstärke der Auspuffanlage sowieso jedwede EU-Norm sprengen würde. Der Wagen ist aber genauso wie gekauft da gestanden. Das weiß man nicht mehr, was man noch sagen soll. Mein Hinweis auf die Fahrzeugpapiere hat nichtmal ansatzweise interessiert, sondern nur die Frage nach Warnddreieck und Verbandskasten nach sich gezogen.
Fazit: Musste eine Woche um die Herausgabe meines Wagens kämpfen und habe ein Jahr lang gegen die bayerische Polizei geklagt. Ergebnis: die Polizeibeamten wurden angewiesen, besser in die Papaiere zu schaun und ich habe die Standkosten!!! auf der Verwarungsstelle gnädigerweise zurckerstatet bekommen. Herzlichen Dank. Deine Geschichte ist echt genau das Leben. Traurig, aber wahr...

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Hallo,
also ich habe seit gestern meine 18-Zöller drauf. Felgen- und Reifengröße sind in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Einziger Unterschied ist die Einpresstiefe (Serie ET 48, jetzt ET 35). Ich mußte zum TÜV um diese Reifenkombination eintragen zu lassen.
Alles was nicht serienmäßig verbaut ist - wird, muß scheinbar auch extra bescheinigt werden.
War aber auch kein Problem, und ich habe jetzt einen Nachweis für meine neue "Besohlung".

Mfg
A6_boy

Zum Thema eine knifflige Frage...

Ich möchte S-Felgen 18" (ET43) auf meinen A6 montieren lassen.
Eingetragen sind nur 18" (ET48). Also muß ich laut Audi, die Felgengröße eintragen lassen.
Ich habe aber noch den alten Brief/Schein.
Wenn ich die Felgen eintragen lasse, bekomme ich aber die neue Variante umgeschrieben.
Bei der neuen Variante ist allerdings offensichtlich die S-Line Felge mit ET43 im Beiblatt 2 eingetragen und kann somit gefahren werden...

Kann ich die neuen Papiere auch so bekommen?
Muß ich überhaupt die Felgen eintragen lassen?
Gilt die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung auch für mein (altes) Fahrzeug???

Kennt sich jemand überhaupt noch aus???

Die Übereinstimmungserklärung gilt ausschließlich in Verbindung mit den neuen Papieren. Wenn du also diese Felgen fahren möchtest, kommst du um die neuen Papiere nicht rum.

Zitat:

Original geschrieben von A6_boy


Hallo,
also ich habe seit gestern meine 18-Zöller drauf. Felgen- und Reifengröße sind in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Einziger Unterschied ist die Einpresstiefe (Serie ET 48, jetzt ET 35). Ich mußte zum TÜV um diese Reifenkombination eintragen zu lassen.
Alles was nicht serienmäßig verbaut ist - wird, muß scheinbar auch extra bescheinigt werden.
War aber auch kein Problem, und ich habe jetzt einen Nachweis für meine neue "Besohlung".

Mfg
A6_boy

Ich habe das selbe Problem jetzt was hast Du gelöhnt für die Eintragung?

Zitat:

Original geschrieben von Oliver986


Wenn ich die Felgen eintragen lasse, bekomme ich aber die neue Variante umgeschrieben.

Felgen/Reifen werden nicht mehr in die KFZ-Papiere eingetragen. Man bekommt vom TÜV-Prüfer nur noch eine Abnahmebescheinung, die immer im Fahrzeug mitzuführen ist und fertig.

Die KFZ-Papiere werden nur noch bei schwerwiegenden Umbauten (also z. B. Leistungssteigerung, Motorentausch) geändert.

Zitat:

Original geschrieben von weiberheld


Felgen/Reifen werden nicht mehr in die KFZ-Papiere eingetragen. Man bekommt vom TÜV-Prüfer nur noch eine Abnahmebescheinung, die immer im Fahrzeug mitzuführen ist und fertig.

Die KFZ-Papiere werden nur noch bei schwerwiegenden Umbauten (also z. B. Leistungssteigerung, Motorentausch) geändert.

Danke für die Info...

Dann werde ich wohl mal zum TÜV düsen...

Zitat:

Original geschrieben von Oliver986


Danke für die Info...
Dann werde ich wohl mal zum TÜV düsen...

Handelt es sich um eine Werksfelgen, die auch so als Sonderzubehör ab Werk geordert werden kann? Wenn ja, wende Dich an Audi Ingolstadt wegen einer ABE. Dann mußt Du immer diese ABE mitführen und brauchst nicht zum TÜV.

Zitat:

Original geschrieben von weiberheld


Handelt es sich um eine Werksfelgen, die auch so als Sonderzubehör ab Werk geordert werden kann? Wenn ja, wende Dich an Audi Ingolstadt wegen einer ABE. Dann mußt Du immer diese ABE mitführen und brauchst nicht zum TÜV.

Ja, es handelt sich um die Original S-Line Felgen (9 Speichen) der Quattro GmbH (4E0 601 025 AB).

Diese können direkt mitgeordert werden, oder als Zubehör gekauft werden.

Laut Aussage von Audi (Ingolstadt Kundenbetreuung) ist die Felgengröße (hier speziell die ET) aber nur bei einer Bestellung ab Werk in den Papieren eingetragen und es existiert keine ABE. Man hat mir nur eine Traglastbescheinigung zugesandt.

Ob die Aussage stimmt und ob eventuell doch eine ABE existiert, kann ich nicht nachprüfen und habe mich deshalb auf die Aussage von Audi verlassen.

Gibt es denn eventuell doch eine ABE?
Wer könnte das sicher wissen?

Bin für jede Info echt dankbar, da ich die Felgen endlich montieren möchte...

Zitat:

Original geschrieben von Oliver986


Gibt es denn eventuell doch eine ABE?
Wer könnte das sicher wissen?

Bin für jede Info echt dankbar, da ich die Felgen endlich montieren möchte...

Dann versuch es mal bei der Quattro GmbH. Im A3 Forum haben jedenfalls schon einige für die 5-Stern 18" S line Felge eine ABE zugesandt bekommen von Audi, weil auch hier 18" nur in den alten KFZ-Papieren stand wenn diese ab Werk verbaut waren.

Als ich meinen A3 in Ingolstadt abgeholt habe wurde mir übrigens auch gesagt, dass ich für die 18" Räder ohne Probleme eine ABE zugesandt bekommen würde falls Bedarf besteht.

Hallo WupperAudi

"Doch, ich fahre noch mit 16" rum, dafür sind im Schein 17"
eingetragen. Jetzt warte ich auf die Grünen, damit die mir
eine Knolle verpassen, weil ich die Serienreifen fahre. Dann hole ich mir andere Felgen und Reifen, habe meinen erst seit 2 Wochen. "

Wenn Du in der WZ vom 21.04.06 den Bericht über das Verhalten der Grünen in der Hannoverstrasse in W gelesen hast, mußt Du auch hier mit dem Schlimmsten rechnen. Bei der Abholung meines Sexers in IN wurde mir geraten, diese Ü-Bescheinigung immer mitzuführen. Bei längeren Reisen habe ich eine Kopie des alten Briefes in der Tasche. Hütt motze doch mit allem reknen.
Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von cobra10


Ich habe das selbe Problem jetzt was hast Du gelöhnt für die Eintragung?

Hallo,

hat 40,-€ gekostet. Wird wie schon erwähnt nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen, sondern du bekommst eine Bescheinigung vom TÜV, die mitzuführen ist.

MfG
A6_boy

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