Erstaunliches in der Polizeikontrolle

Audi A6 C6/4F

Hallo!

Ein kleiner Bericht aus der letzten Nacht ...

Polizeikontrolle nachts um 2h.
Papiere bitte ... und ich bange schon um die Frage nach dem Alkohol oder nach meinen noch nicht eingetragenen Distanzscheiben ... aber nein, der Beamte hängt sich an meinen Reifen auf!

Seit einer Woche fahre ich die 9-Arm-Quattro Felge 18zöllig und mit 245er Bereifung ... Ausgeliefert wurde mein 6er mit 17zölligen 225er Bereifung ... beides Original-Audi-Felgen ... eingetragen sind aber nur 16zöller mit 225er Reifen!

Deswegen soll ich jetzt 3 Punkte kassieren!!!

Lt. meines Freundlichen habe ich schon einen der neuen EU KFZ-Scheine, in die nur noch die kleinste Dimension eingetragen wird. Aber was soll dass, denn in Zeiten des Bürokratieabbaus steht es doch ein keinem Verhältnis, wenn man bei jedem Reifenwechsel zum TÜV müsste ...

Was ist denn bei Euch eingetragen?
Mit den 16-Zöllern fährt doch eh fast niemand rum ...

Thorsten

31 Antworten

Bei mir sind die original 17" Audi Felgen eingetragen, die bei der Auslieferung drauf waren..
Nachdem ich meine 19" geholt habe wurden diese mit einem kleinen Sternchen unterm KFZ-Schein:
*auch genehmigt: 19".......
eingetragen!
Würde ich mich nochmal erkundigen ob das alles so richtig ist was unser FREUND und Helfer da gesagt hat..
War wohl ein bischen neidisch 😉

Im neuen "Schein" ist nur noch eine Dimension eingetragen. Es gab dazu ein DIN A4 Blatt, in dem die anderen, zugelassenen Dimensionen stehen. Dies riet mir mein Händler für derartige Kontrollzwecke immer mitzuführen.

Gruß

Stefan

Bei mir stehen auch die 18" explizit drin (s.u.). Würde ich in Deinem Fall per RA gegen vorgehen.

Doch, ich fahre noch mit 16" rum, dafür sind im Schein 17"
eingetragen. Jetzt warte ich auf die Grünen, damit die mir
eine Knolle verpassen, weil ich die Serienreifen fahre. Dann hole ich mir andere Felgen und Reifen, habe meinen erst seit 2 Wochen.

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Zitat:

Original geschrieben von sv_234


Im neuen "Schein" ist nur noch eine Dimension eingetragen. Es gab dazu ein DIN A4 Blatt, in dem die anderen, zugelassenen Dimensionen stehen. Dies riet mir mein Händler für derartige Kontrollzwecke immer mitzuführen.

Gruß

Stefan

Der Witz ist ja, dass ich dieses Blatt in den Unterlagen sogar noch dabei hatte, da die neuen Reifen erst letzte Woche draufkamen! Imponierte dem Grünen Freund reichlich wenig, denn für Ihn zählte nur der Eintrag im KFZ-Schein.

Zitat:

Original geschrieben von A6fahrer


Bei mir stehen auch die 18" explizit drin (s.u.). Würde ich in Deinem Fall per RA gegen vorgehen.

Mache ich auch ... unsere Anwältin ist nur gerade mit ihren Kiddies unterwegs ;-)

Der Freundliche meinte, dass auch nur in den Scheinen ab Oktober 06 nur noch eine Dimension angegeben ist ... davor wurden brav alle zugelassenen erwähnt ... dafür würde Dein Schein ja sprechen.

hi a6ins,

das würde ich mal ganz locker sehen. Bei den neuen Papieren, d.h. in der Zulassungsbescheinung Teil 1 ist nur die Standardgrösse eingetragen. Die EU Typgenehmigung für das Auto enthält alle Reifen, welche Du ohne Abnahme fahren darfst, soweit diese auf Serienfelgen gefahren werden. Diese gehen heute nur noch aus dem Zusatzblatt zur Zulassungsbescheingung Teil 2 hervor. Es gibt allerdings keine Verpflichtung diese Unterlage mit im Auto mitzuführen. Sollte also tatsächlich jemad auf die Idee kommen und Dir deswegen einen Bussgeldbescheid zustellen bzw. einen Anhörungsbogen, ist es erstmal vollkommen ausreichend diesem zu widersprechen mit dem Hinweis auf die genehmigten Grössen laut EG-Typgenehmigung. Damit sollte der Fall direkt gegessen sein ohne das Geld in Anwälte investiert werden musste.

Zitat:

Original geschrieben von black t-reg


hi a6ins,

das würde ich mal ganz locker sehen. Bei den neuen Papieren, d.h. in der Zulassungsbescheinung Teil 1 ist nur die Standardgrösse eingetragen. Die EU Typgenehmigung für das Auto enthält alle Reifen, welche Du ohne Abnahme fahren darfst, soweit diese auf Serienfelgen gefahren werden. Diese gehen heute nur noch aus dem Zusatzblatt zur Zulassungsbescheingung Teil 2 hervor. Es gibt allerdings keine Verpflichtung diese Unterlage mit im Auto mitzuführen. Sollte also tatsächlich jemad auf die Idee kommen und Dir deswegen einen Bussgeldbescheid zustellen bzw. einen Anhörungsbogen, ist es erstmal vollkommen ausreichend diesem zu widersprechen mit dem Hinweis auf die genehmigten Grössen laut EG-Typgenehmigung. Damit sollte der Fall direkt gegessen sein ohne das Geld in Anwälte investiert werden musste.

Ich fackele da i.d. R. nicht mehr lang rum und nutze meinen Rechtschutz, denn wenn ich einen formalen Fehler begehe, hab ich den schwarzen Peter.

Einziger Nachteil auch bei der Rechtschutz ist die i.d.R. vorhandene Selbstbeteiligung. Formale Fehler kannst Du im jetzigen Stadium eigentlich keine machen, ausser Dich uneingeschränkt schuldig zu erklären ;-). Solange kein Bescheid z.B. im Form eines Bussgeldbescheides ergeht, ist kein Rechtsakt vollzogen.
Einziger Vorteil beim Anwalt.Soll er dovch die Arbeit machen.

Kann man die Kosten (in diesem Fall Selbstbeteiligung) eigentlich dem offensichtlich nicht informierten Beamten in Rechnung stellen (oder halt seiner Dienststelle, die offensichtlich nicht in der Lage ist ihre Mitarbeiter informiert zu halten), der die Kosten verursacht hat?

Bei solchen hirnlosen Selbstdarstellern in Grün kann man ja schon am frühen Freitag total fuchsig werden...😠

Ich sach ja, in Deutschland dürfen nur Beamte aus Blöd- oder Unwissenheit straffrei Kosten verursachen, die sie hinterher nicht zu vertreten haben. Würg.

Tja, wieviel Ahnung doch die Polizei hat. Aber das ist ja nicht das erste Mal.

Aber ich habe noch ein Frage zu dem Papier mit den freigegebenen Reifengrößen, da bei meinem nächsten Auto meine Reifengröße eben auch nicht im Schein eingetragen ist. Habt ihr dieses Papier direkt bei der Abholung bekommen, und das direkt, oder nur auf Nachfrage?

PS: Wenn sich der Polizist so bescheuert verhalten hat, wie ich mir das im Moment vorstelle, dann würde ich erstmal ne schöne Beschwerde einlegen, und denen danach ne Rechnung schicken, über mögliche Kosten, die dir entstehen. Normalerweise müsste aber der Statt die doch eh übernehmen, wenn sie dir einen Bescheid zuschicken und dieser dann doch fallengelassen wird, und du dafür Aufwendungen in Form von Anwaltskosten hattest, oder vertue ich mich? Ich würde da auf jeden Fall so richtig Ärger machen, sie können dir ja nichts.

hi tommy,

bei dem Papier handelt es sich um die sog. "EWG-Übereinstimmungsbescheinigung" und sollte dir von deinem 🙂 direkt bei Fahrzeugübergabe überreicht werden, da du die Felgen ja dann meist auch schon drauf hast.

@Thorsten:
Ich hatte schon mal darüber gepostet, dass in dieser EWG-Besch. die verschiedenen Rad-/ Reifenkombinationen drin stehen und diese wie eine ABE fungiert und deshalb auch immer (!) im Fahrzeug mitgeführt werden muss. Eine Eintragung ist nicht notwendig.
Allerdings habe ich diese Aussagen auch nur von meinem 🙂, andere haben mir das aber auch schon bestätigt.
Auf jeden Fall würde ich ebenfalls meinen RA mit dieser Sache betrauen.

Gruß,
Luis

@tommy neu,

zu dem Thema Kosten. Das Verfahren wird in diesem Fall eingestellt. Bei eingestellten Verfahren zahlt jeder, auch der unschuldige seine Verfahrenskosten, wie Anwälte selber. Einziger Weg auch die Anwaltskosten erstattet zu bekommen ist der Rechtsweg und Abschluss des Verfahrens mit Freispruch. Da Du dafür aber wiederum Zeit und Nerven investierst, lassen es die Meisten sein.

Zu dem Papier:
Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Brief) erhält man heute grundsätzlich eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung. Diese enthält alle technischen Details (mehr Daten als der frühere Brief). In dieser EWG-Übereinstimmungserklärung ist unter Punkt 50 "Anmerkungen" auf der letzten Seite eingetragen, welche Rad-Reifenkombinationen im Rahmen der EG-Typgenehmigung für das Fahrzeug zugelassen sind.
Diese können ohne weitere Eintzragung bzw. Abnahme gefahren werden.

edit: war mal wieder zu langsam

Zitat:

Original geschrieben von Next_A6_Driver


Ich hatte schon mal darüber gepostet, dass in dieser EWG-Besch. die verschiedenen Rad-/ Reifenkombinationen drin stehen und diese wie eine ABE fungiert und deshalb auch immer (!) im Fahrzeug mitgeführt werden muss. Eine Eintragung ist nicht notwendig.
Allerdings habe ich diese Aussagen auch nur von meinem 🙂, andere haben mir das aber auch schon bestätigt.

Muss man diese EWG-Bescheinigung nun immer dabei haben oder nicht? Wer weiß was definitives?

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