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Erstattung nach Fahrerflucht zieht sich hin

Themenstarteram 31. Januar 2019 um 19:40

Hallo, ich bin ein wenig verzweifelt, vor rund 2 Monaten fuhr mir nachts jemand ins geparkte Auto und ist geflüchtet. Der Aufprall war so stark das sein Kennzeichen abfiel. Ich bin zum Anwalt gegangen und dieser setzte der gegnerischen Versicherung eine Frist bis zum 07.01.2019. Diese hat das nicht eingehalten, dann ein Brief vom Anwalt, mit der Frage woran es hakt. Dann kam nichts. Dann wieder ein Brief vom Anwalt, dass dieser eine Antwort innerhalb einer Woche erwartet. Dies war am 17.01

Seit dem hab ich nichts mehr gehört, ich weiß nur das der Anwalt, meine Rechtschutz nach Versicherungdeckung gefragt hat.

Meint ihr das geht jetzt vor Gericht ? Was mich besonders ärgert: das Unfallauto muss angemeldet bleiben, da es auf öffentlicher Straße steht.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 11. Februar 2019 um 18:27:01 Uhr:

Absolut NEIN, ich will Dir als Versicherungsmitarbeiter lediglich sagen, dass die von Dir beschriebene Klarheit (wie auch in unzähligen anderen Fällen) eben oft überhaupt nicht so klar ist.

Zitat:

@Piep93 schrieb am 31. Januar 2019 um 20:44:56 Uhr:

Ahso durch das verlorene Kennzeichen hat die Polizei den Täter gefunden

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 11. Februar 2019 um 18:27:01 Uhr:

Die Geschwindigkeit bei der Regulierung eines Schadens hängt insbesondere und nicht zuletzt mit der Aufrichtigkeit ALLER Beteiligten ab - und da ist es in unserer Gesellschaft leider nicht mehr sonderlich gut drum bestellt.

Noch etwas für Dich zum Nachdenken in Bezug auf Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit:

"Ein Rechtsanwaltsbüro hat im 1. Quartal 2010 die häufige Einwendung von Haftpflichtversicherern, die Schadensregulierung sei noch nicht möglich, weil der eigene Versicherungsnehmer den Schaden noch nicht gemeldet habe, einer zeitlich auf einen Monat befristeten Überprüfung ihres Wahrheitsgehalts unterzogen.

Auf die jeweilige Nachricht der Haftpflichtversicherungsgesellschaft hin erfolgte durch eine eigens dafür abgestellte Rechtsanwaltsfachangestellte eine telefonische, schriftliche oder per Email getätigte Nachfrage beim jeweiligen Versicherungsnehmer. Zur Überprüfung kamen 48 Fälle.

Während die Kontaktaufnahmeversuche zu 3 Personen scheiterten und während weitere 2 kontaktierte Personen erklärten, keine Auskunft geben zu wollen, konnten die restlichen 43 Personen jeweils glaubhaft berichten, den stattgehabten Verkehrsunfall jeweils pflichtgemäß ihrer Versicherungsgesellschaft bzw. ihrer Versicherungsagentur sofort gemeldet zu haben.

Dieses Ergebnis war überraschend, so dass sich grundsätzliche Bedenken gegen die Glaubhaftigkeit des vorgebrachten Regulierungshindernisses ergaben."

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Zitat:

@Relaxolator schrieb am 6. Februar 2019 um 15:08:44 Uhr:

wenn das auch für die eigene Versicherung gilt, dann gehört natürlich Asche auf mein Haupt.

Ob der Halter es gegenüber der Versicherung zugibt, spielt hier überhaupt keine Rolle. Also gibt's auf jeden Fall Asche.

Zitat:

Wenn die Versicherung das mangels Angaben des eigenen Kunden oder wegen anderer Angaben des eigenen Kunden erst aus der Ermittlungsakte rausfinden muss, dauert das je nach Verfahrensdauer bei der Polizei und Aktenberg bei der Staatsanwaltschaft nunmal 8-12 Wochen, bis eine Versicherung in Kenntnis dieser Infos gelangt.

Das ist in den allermeisten Fällen eine dämliche Ausrede für Arbeitsverweigerung. Die Ermittlungsakte hat in der Regel ausschließlich strafrechtliche Relevanz, für die zivilrechtliche Haftungsfrage spielt sie meist keine Rolle. Wenn, wie hier, die Haftung klar ist, hat die Versicherung nur eins zu tun, nämlich zahlen und das zügigst. Mit dem Regress kann sie sich dann soviel Zeit lassen, wie sie will.

 

Zitat:

@Harig58 schrieb am 6. Februar 2019 um 19:48:20 Uhr:

Seine Versicherung wehrte daher alle Ansprüche ab und wartete auf den Ausgang einer evtl. Verurteilung bei nachgewiesener Schuld. Auch mein Anwalt zeigte sich machtlos, erst nach einem Jahr war dann Verhandlung.

Auch das ist "Kokolores". Wenn feststeht, dass mit dem versicherten Fahrzeug der Schaden schuldhaft verursacht wurde, ist die Versicherung in der Zahlungspflicht. Wer gefahren ist, spielt dafür keine Rolle.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 6. Februar 2019 um 12:19:28 Uhr:

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 6. Februar 2019 um 09:28:52 Uhr:

 

[/quote

Mir geht's rein um die Dummheit des Fahrers. Wusste nicht, dass man mit Fahrerflucht so viele Sympathiepunkte hier bekommt. Ob ihr ihn so verteidigen würdet, wenn er in euren Wagen gefahren wäre und ihn zerstört zurückgelassen hätte?

[/quote

Es geht weniger darum, das zu verteidigen als zu erklären.

Man kann wohl besser mit einem Urteil wegen Fahrerflucht leben als mit einem Urteil wegen Alkohol /Drogen/fehlendem Führerschein oder was auch immer.

Und im Zweifelsfall hat der Verursacher jetzt ein geschrottetes FZG in der Garage und will nicht mit der Sprache rausrücken, dass sein 15-jähriger Sohn das gewesen ist.

Das ist dann leider so, dass es sich zieht. Das ist für einen Geschädigten total scheiße, das weiß jeder. Aber leider dann für die Versicherung auf der anderen Seite auch nicht zu ändern.

Da muss ich aber mal nachhaken:

Das entbindet die Versicherung aber nicht von der Leistungspflicht; dafür gibt es ja eine KFZ-Haftpflicht! Wenn der Schaden mit dem versicherten KFZ begangen wurde--was ja wohl feststeht -dann muss die Versicherung m.E. zunächst mal zahlen.

Wie sie das mit dem VN regelt, ist zweitrangig!

Da waren wir ja der gleichen Meinung!

@rrwraith

Scheinbar hast Du mehr Erfahrung und Kenntnisse als mein damaliger Fachanwalt für Verkehrsrecht. Oder sollte ich mich hier irren?

kann sein aber an dem, was in der Praxis täglich passiert gehen seine Aussagen trotzdem vorbei.

Eben. Wenn eine Versicherung alle Register zur Vermeidung oder Verzögerung einer Zahlung zieht, kannst Du lange auf die vermeintliche Zahlungspflicht pochen. Theoretisch ist die Pflicht zur Regulierung sicher unbestritten, die Praxis sieht jedoch oftmals anders aus. Da hilft mir mein Sachbuch "Der kleine Anwalt- Schadensregulierung leicht gemacht" auch nicht weiter. Eher das ist dann "Kokolores".

Aber das sein Fahrzeug beteiligt war, kann doch der ehemals Flüchtige nicht abstreiten? Damit ist doch die Haftpflicht in jedem Fall zahlungspflichtig.

Der Unfall war ja mit einem geparkten Auto, will er jetzt behaupten, dass sei ihm vors Auto gesprungen?

OK, mein Vater sagt auch immer, der Betonpfeiler hätte ihn gerammt. :)

Nachtrag:

Eigentlich wollte ich auf die Möglichkeit hinweisen, dass man einen Kredit zu Lasten der Versicherung aufnehmen kann. Muss jetzt angekündigt werden und im Fall der Zahlungspflicht bekommt man Zinsen etc. erstattet.

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 7. Februar 2019 um 14:47:04 Uhr:

kann sein aber an dem, was in der Praxis täglich passiert gehen seine Aussagen trotzdem vorbei.

Was willst Du uns, als Versicherungsmitarbeiter, damit sagen?

In der Theorie gibt es Gesetze und Verträge, in der Praxis interessiert uns das aber einen feuchten Kehricht?

... nach dem Motto: "es kann nicht sein, was nicht sein darf" oder wie?

Meine Frau arbeitet als Rechtsanwältin und Syndica einer Großbank und kann darüber nur lächeln.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 8. Februar 2019 um 07:35:30 Uhr:

 

Was willst Du uns, als Versicherungsmitarbeiter, damit sagen?

In der Theorie gibt es Gesetze und Verträge, in der Praxis interessiert uns das aber einen feuchten Kehricht?

Absolut NEIN, ich will Dir als Versicherungsmitarbeiter lediglich sagen, dass die von Dir beschriebene Klarheit (wie auch in unzähligen anderen Fällen) eben oft überhaupt nicht so klar ist.

Ich kann schon nachvollziehen, dass es Dir als Anwalt nur auf die Aussage deines Mandanten ankommt und diese für dich die in Stein gemeisselte Wahrheit darstellt.

Einer Versicherung reichen diese Umstände nicht aus - sie hört sich auch noch die andere Seite an.

Wie schon beschrieben, kann das Kennzeichen auch auf andere Wege an der Unfallstelle gelandet sein - in der Tat ist die Chance nicht sonderlich groß, aber als Berufs"wahrheitsumformulierer" wirst sicher auch Du ca. 100 Varianten ersinnen können, wie es dort hin kam, ohne das das VN-FZG einen Schaden verursacht hat.

Und genau dann ist ein Beteiligungsnachweis des VN-FZGs nicht gegeben....

Dann bleibt nur noch die Ermittlungsakte - denn bedauerlicherweise ist die Arbeitszeit von Versicherungsmitarbeitern so knapp kalkuliert das Sie nicht jede Ermittlung vor Ort selber durchführen können.

Die Geschwindigkeit bei der Regulierung eines Schadens hängt insbesondere und nicht zuletzt mit der Aufrichtigkeit ALLER Beteiligten ab - und da ist es in unserer Gesellschaft leider nicht mehr sonderlich gut drum bestellt.

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 11. Februar 2019 um 18:27:01 Uhr:

Absolut NEIN, ich will Dir als Versicherungsmitarbeiter lediglich sagen, dass die von Dir beschriebene Klarheit (wie auch in unzähligen anderen Fällen) eben oft überhaupt nicht so klar ist.

Zitat:

@Piep93 schrieb am 31. Januar 2019 um 20:44:56 Uhr:

Ahso durch das verlorene Kennzeichen hat die Polizei den Täter gefunden

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 11. Februar 2019 um 18:27:01 Uhr:

Die Geschwindigkeit bei der Regulierung eines Schadens hängt insbesondere und nicht zuletzt mit der Aufrichtigkeit ALLER Beteiligten ab - und da ist es in unserer Gesellschaft leider nicht mehr sonderlich gut drum bestellt.

Noch etwas für Dich zum Nachdenken in Bezug auf Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit:

"Ein Rechtsanwaltsbüro hat im 1. Quartal 2010 die häufige Einwendung von Haftpflichtversicherern, die Schadensregulierung sei noch nicht möglich, weil der eigene Versicherungsnehmer den Schaden noch nicht gemeldet habe, einer zeitlich auf einen Monat befristeten Überprüfung ihres Wahrheitsgehalts unterzogen.

Auf die jeweilige Nachricht der Haftpflichtversicherungsgesellschaft hin erfolgte durch eine eigens dafür abgestellte Rechtsanwaltsfachangestellte eine telefonische, schriftliche oder per Email getätigte Nachfrage beim jeweiligen Versicherungsnehmer. Zur Überprüfung kamen 48 Fälle.

Während die Kontaktaufnahmeversuche zu 3 Personen scheiterten und während weitere 2 kontaktierte Personen erklärten, keine Auskunft geben zu wollen, konnten die restlichen 43 Personen jeweils glaubhaft berichten, den stattgehabten Verkehrsunfall jeweils pflichtgemäß ihrer Versicherungsgesellschaft bzw. ihrer Versicherungsagentur sofort gemeldet zu haben.

Dieses Ergebnis war überraschend, so dass sich grundsätzliche Bedenken gegen die Glaubhaftigkeit des vorgebrachten Regulierungshindernisses ergaben."

1x DANKE

Wobei ich mir das Ergebnis schon fast gedacht habe ;) :D

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 11. Februar 2019 um 18:27:01 Uhr:

Zitat:

@rrwraith schrieb am 8. Februar 2019 um 07:35:30 Uhr:

 

Was willst Du uns, als Versicherungsmitarbeiter, damit sagen?

In der Theorie gibt es Gesetze und Verträge, in der Praxis interessiert uns das aber einen feuchten Kehricht?

[...]

Einer Versicherung reichen diese Umstände nicht aus - sie hört sich auch noch die andere Seite an.

Wie schon beschrieben, kann das Kennzeichen auch auf andere Wege an der Unfallstelle gelandet sein - in der Tat ist die Chance nicht sonderlich groß, aber als Berufs"wahrheitsumformulierer" wirst sicher auch Du ca. 100 Varianten ersinnen können, wie es dort hin kam, ohne das das VN-FZG einen Schaden verursacht hat.

Und genau dann ist ein Beteiligungsnachweis des VN-FZGs nicht gegeben....

Dann bleibt nur noch die Ermittlungsakte - denn bedauerlicherweise ist die Arbeitszeit von Versicherungsmitarbeitern so knapp kalkuliert das Sie nicht jede Ermittlung vor Ort selber durchführen können.

Die Geschwindigkeit bei der Regulierung eines Schadens hängt insbesondere und nicht zuletzt mit der Aufrichtigkeit ALLER Beteiligten ab - und da ist es in unserer Gesellschaft leider nicht mehr sonderlich gut drum bestellt.

Das ist ja alles schön und gut. In diesem konkreten Fall hier hat der TE jedoch bereits auf der ersten Seite des Threads mitgeteilt, dass die Polizei den Halter des Fahrzeugs, dessen Kennzeichen am beschädigten Auto lag, kontaktiert. Und genau dieser hat auch schon zugegeben, dass er mit seinem Auto gegen das Fahrzeug des TE gefahren ist.

In diesem konkreten Fall gibt es für die Versicherung also nur noch eins zu tun: den Schaden regulieren! Und das tut sie offensichtlich nicht. Das lässt sich auch nicht mehr damit erklären, dass die Versicherung erstmal "beide Seiten" hören möchte. Der Verursacher hat seine Schuld bereits zugegeben und wurde als Schädiger eindeutig identifiziert.

48 Fälle - ein Rückschluss auf die gesamte deutsche Versicherungswirtschaft????

Da hätte ich Dir mehr zugetraut @rrwraith

Zitat:

@SharonVinyard schrieb am 12. Februar 2019 um 08:25:25 Uhr:

In diesem konkreten Fall gibt es für die Versicherung also nur noch eins zu tun: den Schaden regulieren! Und das tut sie offensichtlich nicht. Das lässt sich auch nicht mehr damit erklären, dass die Versicherung erstmal "beide Seiten" hören möchte. Der Verursacher hat seine Schuld bereits zugegeben und wurde als Schädiger eindeutig identifiziert.

Ich hab da mal von einem Fall gehört, da hat ein Beteiligter beim Geschädigten wie beim AS wie bei seiner Versicherung und später auch vor Gericht jeweils eine komplett andere Geschichte erzählt....

Sachen gibt's.....

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 13. Februar 2019 um 15:28:22 Uhr:

48 Fälle - ein Rückschluss auf die gesamte deutsche Versicherungswirtschaft????

Da hätte ich Dir mehr zugetraut @rrwraith

Na ja, eine Lügenquote von 100 %...

Ich find's signifikant, repräsentativ und es bestätigt meine Erfahrungen.

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