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Erstattung nach Fahrerflucht zieht sich hin

Themenstarteram 31. Januar 2019 um 19:40

Hallo, ich bin ein wenig verzweifelt, vor rund 2 Monaten fuhr mir nachts jemand ins geparkte Auto und ist geflüchtet. Der Aufprall war so stark das sein Kennzeichen abfiel. Ich bin zum Anwalt gegangen und dieser setzte der gegnerischen Versicherung eine Frist bis zum 07.01.2019. Diese hat das nicht eingehalten, dann ein Brief vom Anwalt, mit der Frage woran es hakt. Dann kam nichts. Dann wieder ein Brief vom Anwalt, dass dieser eine Antwort innerhalb einer Woche erwartet. Dies war am 17.01

Seit dem hab ich nichts mehr gehört, ich weiß nur das der Anwalt, meine Rechtschutz nach Versicherungdeckung gefragt hat.

Meint ihr das geht jetzt vor Gericht ? Was mich besonders ärgert: das Unfallauto muss angemeldet bleiben, da es auf öffentlicher Straße steht.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 11. Februar 2019 um 18:27:01 Uhr:

Absolut NEIN, ich will Dir als Versicherungsmitarbeiter lediglich sagen, dass die von Dir beschriebene Klarheit (wie auch in unzähligen anderen Fällen) eben oft überhaupt nicht so klar ist.

Zitat:

@Piep93 schrieb am 31. Januar 2019 um 20:44:56 Uhr:

Ahso durch das verlorene Kennzeichen hat die Polizei den Täter gefunden

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 11. Februar 2019 um 18:27:01 Uhr:

Die Geschwindigkeit bei der Regulierung eines Schadens hängt insbesondere und nicht zuletzt mit der Aufrichtigkeit ALLER Beteiligten ab - und da ist es in unserer Gesellschaft leider nicht mehr sonderlich gut drum bestellt.

Noch etwas für Dich zum Nachdenken in Bezug auf Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit:

"Ein Rechtsanwaltsbüro hat im 1. Quartal 2010 die häufige Einwendung von Haftpflichtversicherern, die Schadensregulierung sei noch nicht möglich, weil der eigene Versicherungsnehmer den Schaden noch nicht gemeldet habe, einer zeitlich auf einen Monat befristeten Überprüfung ihres Wahrheitsgehalts unterzogen.

Auf die jeweilige Nachricht der Haftpflichtversicherungsgesellschaft hin erfolgte durch eine eigens dafür abgestellte Rechtsanwaltsfachangestellte eine telefonische, schriftliche oder per Email getätigte Nachfrage beim jeweiligen Versicherungsnehmer. Zur Überprüfung kamen 48 Fälle.

Während die Kontaktaufnahmeversuche zu 3 Personen scheiterten und während weitere 2 kontaktierte Personen erklärten, keine Auskunft geben zu wollen, konnten die restlichen 43 Personen jeweils glaubhaft berichten, den stattgehabten Verkehrsunfall jeweils pflichtgemäß ihrer Versicherungsgesellschaft bzw. ihrer Versicherungsagentur sofort gemeldet zu haben.

Dieses Ergebnis war überraschend, so dass sich grundsätzliche Bedenken gegen die Glaubhaftigkeit des vorgebrachten Regulierungshindernisses ergaben."

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ist doch eigentlich auch nichts neues, dass von seiten der Versicherungswirtschaft immer mit "belastbaren Fakten" argumentiert wird.

Das ist doch echt Pervers.

Die Wissen doch ganz genau, dass hier tagtäglich tausendfach gegen geltende Rechtsprechung verstoßen wird.

Die Sachbearbeiter werden Systematisch zum Lügen verdonnert, Sachverständigen und Anspruchstellern wird regelmäßig unterstellt das diese abzocken und betrügen wollen.

Und natürlich sind die Versicherungswirtschaft -und die treuen Beitragszahler, die das alles mit den Beiträgen finazieren- immer die Betrogenen.

Und da gibt es dann allen ernstes noch Mitarbeiter solcher Unternehmen, die das auch noch glauben und diese Meinung vertreten.

Sachen gibt`s.......

 

 

 

Du sprichst mir aus der Seele.

Und wie ich schon schrieb: Selbst versierte Fachanwälte -so wie in meinem Fall- verzweifeln manchmal an der Verzögerungstaktik einiger Regulierer. Dass sich hier Fachleute und solche, die sich dafür halten, hergeben, das Gegenteil zu behaupten, mag vielleicht als Versuch zur Ehrenrettung einiger weniger Institutionen taugen- die Realität sieht halt meist ganz anders aus.

Ich finde es immer wieder lustig.

Ein Fall wird geschildert, anhand der einseitigen und oftmals unvollständigen (komischerweise kommen wichtige Details ja immer öfter erst nach mehrmaligem Nachhaken raus - Wie z.B. hier gegenüber wem ist der Verursacher jetzt genau geständig? Der Polizei? Der Versicherung? Seiner Ehefrau? Allen Dreien...) Schilderung wird dann ein Urteil gebildet. Das Urteil sagt "Versicherung ist zahlungspflichtig und verzögert nur". Ok, unterstellen wir jetzt einfach mal, dem sei wirklich so.

Jetzt kommen alle Poster zu Tage und tun so, als hätten sie mit dieser Erkenntnis die Lösung der Probleme des TE gefunden. Wie wäre es, lieber TE: Druck die Posts doch einfach aus, und schick es der gegnerischen Versicherung. Die Sache dürfte ja klar sein.

Nur leider zeigt die Praxis da etwas anderes: Die Praxis zeigt, dass sich der Versicherungsapparat manchmal erst nach langer Zeit regt. Manchmal auch einfach gar nicht, sondern erst wenn denen die Klage einflattert. Dafür dann nicht selten plötzlich um so schneller.

Hier jedenfalls, ist eine sehr gewaltige Lücke zwischen Theorie und gelebter Praxis zu beobachten.

Zitat:

@guruhu schrieb am 15. Februar 2019 um 15:33:34 Uhr:

Ich finde es immer wieder lustig.

Nur leider zeigt die Praxis da etwas anderes: Die Praxis zeigt, dass sich der Versicherungsapparat manchmal erst nach langer Zeit regt. Manchmal auch einfach gar nicht, sondern erst wenn denen die Klage einflattert. Dafür dann nicht selten plötzlich um so schneller.

Hier jedenfalls, ist eine sehr gewaltige Lücke zwischen Theorie und gelebter Praxis zu beobachten.

Nein, lustig ist das schon lange nicht mehr!

Würde der "Versicherungsapparat" sich nicht permanent mit rechtswidrigen Machenschaften selbst lahmlegen, könnte er seine Ressourcen für seine gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen nutzen, auch in der Praxis.

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