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Erstattung nach Fahrerflucht zieht sich hin

Themenstarteram 31. Januar 2019 um 19:40

Hallo, ich bin ein wenig verzweifelt, vor rund 2 Monaten fuhr mir nachts jemand ins geparkte Auto und ist geflüchtet. Der Aufprall war so stark das sein Kennzeichen abfiel. Ich bin zum Anwalt gegangen und dieser setzte der gegnerischen Versicherung eine Frist bis zum 07.01.2019. Diese hat das nicht eingehalten, dann ein Brief vom Anwalt, mit der Frage woran es hakt. Dann kam nichts. Dann wieder ein Brief vom Anwalt, dass dieser eine Antwort innerhalb einer Woche erwartet. Dies war am 17.01

Seit dem hab ich nichts mehr gehört, ich weiß nur das der Anwalt, meine Rechtschutz nach Versicherungdeckung gefragt hat.

Meint ihr das geht jetzt vor Gericht ? Was mich besonders ärgert: das Unfallauto muss angemeldet bleiben, da es auf öffentlicher Straße steht.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 11. Februar 2019 um 18:27:01 Uhr:

Absolut NEIN, ich will Dir als Versicherungsmitarbeiter lediglich sagen, dass die von Dir beschriebene Klarheit (wie auch in unzähligen anderen Fällen) eben oft überhaupt nicht so klar ist.

Zitat:

@Piep93 schrieb am 31. Januar 2019 um 20:44:56 Uhr:

Ahso durch das verlorene Kennzeichen hat die Polizei den Täter gefunden

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 11. Februar 2019 um 18:27:01 Uhr:

Die Geschwindigkeit bei der Regulierung eines Schadens hängt insbesondere und nicht zuletzt mit der Aufrichtigkeit ALLER Beteiligten ab - und da ist es in unserer Gesellschaft leider nicht mehr sonderlich gut drum bestellt.

Noch etwas für Dich zum Nachdenken in Bezug auf Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit:

"Ein Rechtsanwaltsbüro hat im 1. Quartal 2010 die häufige Einwendung von Haftpflichtversicherern, die Schadensregulierung sei noch nicht möglich, weil der eigene Versicherungsnehmer den Schaden noch nicht gemeldet habe, einer zeitlich auf einen Monat befristeten Überprüfung ihres Wahrheitsgehalts unterzogen.

Auf die jeweilige Nachricht der Haftpflichtversicherungsgesellschaft hin erfolgte durch eine eigens dafür abgestellte Rechtsanwaltsfachangestellte eine telefonische, schriftliche oder per Email getätigte Nachfrage beim jeweiligen Versicherungsnehmer. Zur Überprüfung kamen 48 Fälle.

Während die Kontaktaufnahmeversuche zu 3 Personen scheiterten und während weitere 2 kontaktierte Personen erklärten, keine Auskunft geben zu wollen, konnten die restlichen 43 Personen jeweils glaubhaft berichten, den stattgehabten Verkehrsunfall jeweils pflichtgemäß ihrer Versicherungsgesellschaft bzw. ihrer Versicherungsagentur sofort gemeldet zu haben.

Dieses Ergebnis war überraschend, so dass sich grundsätzliche Bedenken gegen die Glaubhaftigkeit des vorgebrachten Regulierungshindernisses ergaben."

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Das merkst du ja nicht undedingt sofort wenn du dein Kennzeichen verlierst.

am 5. Februar 2019 um 20:24

Wenn du einen Unfall mit Totalschaden-Folge verursachst, dann sollte dir der Gedanke schon kommen, dass eventuell dieses angeklipste Blechschild von deinem Wagen heruntergefallen sein könnte. Das ist genauso blöd wie einen Fluchtwagen mit Personalausweis im Handschuhfach zurückzulassen.

Wenn du einen Unfall mit dieser Totalschaden-Folge verursachst, wird dein Gehirn mit Sicherheit nicht das Spurenvernichtungsprogramm abspulen, sondern wird in Panik versuchen den Schadenort zu verlassen oder sich der Schuld zu stellen und die Polizei rufen. Wer so abgebrüht ist, der dürfte schon diverse Erfahrungen in Punkto Fahrerflucht haben.

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 5. Februar 2019 um 21:24:14 Uhr:

Wenn du einen Unfall mit Totalschaden-Folge verursachst, dann sollte dir der Gedanke schon kommen, dass eventuell dieses angeklipste Blechschild von deinem Wagen heruntergefallen sein könnte. Das ist genauso blöd wie einen Fluchtwagen mit Personalausweis im Handschuhfach zurückzulassen.

Vielleicht wäre es für Dich zu viel verlangt, Dich Deiner Schuld zu stellen. Zumindest klingt Deine Einlassung hier so! :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Bei Panik denkt man darüber wohl nicht nach.

am 6. Februar 2019 um 5:46

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 5. Februar 2019 um 22:38:29 Uhr:

Wenn du einen Unfall mit dieser Totalschaden-Folge verursachst, wird dein Gehirn mit Sicherheit nicht das Spurenvernichtungsprogramm abspulen, sondern wird in Panik versuchen den Schadenort zu verlassen oder sich der Schuld zu stellen und die Polizei rufen. Wer so abgebrüht ist, der dürfte schon diverse Erfahrungen in Punkto Fahrerflucht haben.

Ja, dafür muss man ein echtes Verbrechergenie sein. Wenn du eine Bank überfallen willst, vergisst du vor lauter Aufregung wohl auch die Pistole und die Maske. :)

Alkohol, Drogen, Panik, Verbrecher auf der Flucht, CIA-Agenten, KGB-Agenten, 90-jähtiger Rentner oder einfach gar keine Pappe.

am 6. Februar 2019 um 5:59

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 5. Februar 2019 um 22:56:11 Uhr:

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 5. Februar 2019 um 21:24:14 Uhr:

Wenn du einen Unfall mit Totalschaden-Folge verursachst, dann sollte dir der Gedanke schon kommen, dass eventuell dieses angeklipste Blechschild von deinem Wagen heruntergefallen sein könnte. Das ist genauso blöd wie einen Fluchtwagen mit Personalausweis im Handschuhfach zurückzulassen.

Vielleicht wäre es für Dich zu viel verlangt, Dich Deiner Schuld zu stellen. Zumindest klingt Deine Einlassung hier so! :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Bei Panik denkt man darüber wohl nicht nach.

Mir geht's rein um die Dummheit des Fahrers. Wusste nicht, dass man mit Fahrerflucht so viele Sympathiepunkte hier bekommt. Ob ihr ihn so verteidigen würdet, wenn er in euren Wagen gefahren wäre und ihn zerstört zurückgelassen hätte?

 

Mir geht's rein um die Dummheit des Fahrers. Wusste nicht, dass man mit Fahrerflucht so viele Sympathiepunkte hier bekommt. Ob ihr ihn so verteidigen würdet, wenn er in euren Wagen gefahren wäre und ihn zerstört zurückgelassen hätte?

Es geht weniger darum, das zu verteidigen als zu erklären.

Man kann wohl besser mit einem Urteil wegen Fahrerflucht leben als mit einem Urteil wegen Alkohol /Drogen/fehlendem Führerschein oder was auch immer.

Und im Zweifelsfall hat der Verursacher jetzt ein geschrottetes FZG in der Garage und will nicht mit der Sprache rausrücken, dass sein 15-jähriger Sohn das gewesen ist.

Das ist dann leider so, dass es sich zieht. Das ist für einen Geschädigten total scheiße, das weiß jeder. Aber leider dann für die Versicherung auf der anderen Seite auch nicht zu ändern.

Ich habe in keinem Posting was von Sympathiepunkte für Fahrerflucht gelesen. :confused:

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 6. Februar 2019 um 09:28:52 Uhr:

 

[/quote

Mir geht's rein um die Dummheit des Fahrers. Wusste nicht, dass man mit Fahrerflucht so viele Sympathiepunkte hier bekommt. Ob ihr ihn so verteidigen würdet, wenn er in euren Wagen gefahren wäre und ihn zerstört zurückgelassen hätte?

[/quote

Es geht weniger darum, das zu verteidigen als zu erklären.

Man kann wohl besser mit einem Urteil wegen Fahrerflucht leben als mit einem Urteil wegen Alkohol /Drogen/fehlendem Führerschein oder was auch immer.

Und im Zweifelsfall hat der Verursacher jetzt ein geschrottetes FZG in der Garage und will nicht mit der Sprache rausrücken, dass sein 15-jähriger Sohn das gewesen ist.

Das ist dann leider so, dass es sich zieht. Das ist für einen Geschädigten total scheiße, das weiß jeder. Aber leider dann für die Versicherung auf der anderen Seite auch nicht zu ändern.

Da muss ich aber mal nachhaken:

Das entbindet die Versicherung aber nicht von der Leistungspflicht; dafür gibt es ja eine KFZ-Haftpflicht! Wenn der Schaden mit dem versicherten KFZ begangen wurde--was ja wohl feststeht -dann muss die Versicherung m.E. zunächst mal zahlen.

Wie sie das mit dem VN regelt, ist zweitrangig!

Zitat:

Da muss ich aber mal nachhaken:

Das entbindet die Versicherung aber nicht von der Leistungspflicht; dafür gibt es ja eine KFZ-Haftpflicht! Wenn der Schaden mit dem versicherten KFZ begangen wurde--was ja wohl feststeht -dann muss die Versicherung m.E. zunächst mal zahlen.

Wie sie das mit dem VN regelt, ist zweitrangig!

Genau hierdrin liegt ja der Fehler: Es wurde ein AKZ beim verunfallten FZG gefunden. Von mehr Nachweisen der Beteiligung habe ich im Artikel nix gelesen. Ich las nix von Zeugen, ich las nix davon, dass der Verursacher die Schuld eingestanden hat....

Jetzt hat die Versicherung das Problem, dass der Vorstandsvorsitzende zum Zeitpunkt des Unfalls nicht gerade auf der gegenüberliegenden Straßenseite aus dem Fenster gelunscht hat und den Unfall gesehen hat. Man ist also auf die Mithilfe der Beteiligten angewiesen.

Für eine Haftpflichtversicherung gilt daher, was sagen BEIDE Beteiligten zum Schaden - wenn jetzt der versicherte Kunde sich entweder gar nicht zum Schaden meldet oder aber noch besser: die Verursachung bestreitet steht die Versicherung auf dem Schlauch.

Wenn die Meldung eines der beiden Beteiligten für die Klärung der Haftung ausreichend wäre, würde ich Dir total recht geben (und hätte in Zukunft jede Woche einen KFZ-Schaden).

Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der "Verursacherer" seiner Versicherung gegenüber den vorgeworfenen Schaden eingeräumt hat und die Versicherung genau das zweitrangige von dir beschriebene prüft, bevor die Haftung bestätigt wird !

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 6. Februar 2019 um 13:34:38 Uhr:

 

[...]

Genau hierdrin liegt ja der Fehler: Es wurde ein AKZ beim verunfallten FZG gefunden. Von mehr Nachweisen der Beteiligung habe ich im Artikel nix gelesen. Ich las nix von Zeugen, ich las nix davon, dass der Verursacher die Schuld eingestanden hat....

Dann vielleicht nochmal genau lesen. Das hat der TE relativ am Anfang des Threads geschrieben:

Zitat:

@Piep93 schrieb am 31. Januar 2019 um 21:31:07 Uhr:

Danke für die Antworten, die Polizei hat den Täter bereits, der Halter des Wagens hatte es zugegeben. Deswegen versteh ich die Verzögerung nicht

wenn das auch für die eigene Versicherung gilt, dann gehört natürlich Asche auf mein Haupt.

Wenn die Versicherung das mangels Angaben des eigenen Kunden oder wegen anderer Angaben des eigenen Kunden erst aus der Ermittlungsakte rausfinden muss, dauert das je nach Verfahrensdauer bei der Polizei und Aktenberg bei der Staatsanwaltschaft nunmal 8-12 Wochen, bis eine Versicherung in Kenntnis dieser Infos gelangt.

Es ist nun mal nicht selbstverständlich (wie von vielen angenommen), dass der eigenen Versicherung gegenüber immer alles auf den Tisch gepackt wird - so zumindest zeigt es die Erfahrung

Aus eigener Eefahrung weiß ich, dass sich ein solcher Vorgang tatsächlich ziehen kann.

Mein "Unfallflüchtiger" hatte auch zunächst alles zugegeben, aber es sich auf Rat seines Anwalts dann anders überlegt und versucht, mit allen Tricks -bis dahin, er sei gar nicht gefahren- sich aus der Affäre zu ziehen. Seine Versicherung wehrte daher alle Ansprüche ab und wartete auf den Ausgang einer evtl. Verurteilung bei nachgewiesener Schuld. Auch mein Anwalt zeigte sich machtlos, erst nach einem Jahr war dann Verhandlung.

Gar nicht schön aber leider geht es manchmal so aus.

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