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Besteht Zahlungspflicht der Haftpflichtversicherung bei Fahrerflucht Ihres VN?

Themenstarteram 10. Dezember 2009 um 18:37

Hallo :)

Mir ist im August ein ausparkendes Auto ins Auto gefahren (ich stand in einer Wartespur und saß im Auto). Der Verursacher ist geflüchtet, ich habe jedoch sein Kennzeichen und Zeugen. Die Polizei hat den Unfall ebenfalls aufgenommen und ermittelt nun schon seit 4 Monaten. Am gegnerischen Wagen wurde bei einer Vorstellung wohl auch eine Beschädigung festgestellt ...

Nun weigert sich die gegnerische Versicherung allerdings zu zahlen, da Sie wohl noch keine Einsicht in der Ermittlungsakten hatte und der VN bestreitet selbst gefahren zu sein ...

Gibt es hier Fristen oder andere Druckmittel? Denn mir ist es ziemlich wurscht wer das andere Auto gefahren hat, da es nachweislich (Aussage gegnerischer VN bei der Polizei) am Tatort war, der gegnerische VN aber bestreitet selber gefahren zu sein. Der angegebene Fahrer wurde aber bis jetzt noch nicht vorgeladen.

Muss ich sowas akzeptieren?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von V-Max-Plus

 

Hast du ne Rechtschutzversicherung? Dann schnell zum Anwalt

Ich werde diesen wichtigen und fundamentalen Beitrag sofort in die FAQ-Versicherungen aufnehmen!

 

User mit derartigem Fachwissen, die den Satz "schnell zum Anwalt" fehlerfrei schreiben können haben wirklich einen Ehrenplatz im Versicherungsforum verdient.

 

So hilfreich......so fachlich überzeugend........so neu dieser Tipp:rolleyes:

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zunächst kanns dir wurscht sein, wer gefahren ist...

du mußt nur nachweisen, dass

1. das gegnerische fahrzeug beteiligt war.

wie zuverlässig wurde vom zeugen das kennzeichen erkannt-

war es nacht... sind ablesefehler möglich...

ist dies geklärt gehts weiter...

2. ist der schaden an deinem kfz dem schaden am flüchtigen kfz zuzuordnen.

klärt, wenn o. 1 festgestellt ist, ein von der staatsanwaltschaft beauftragter sv- meist die grünen.

das kann dauern...4 monate sind da normal.

klagen - als druckmittel- nützt dir hier wenig, solange nicht der richtige versicherer feststeht..bzw. in deinem fall, der schaden auch von diesem kfz an deinem kfz verursacht wurde.

du wirst also warten müssen, bis dies festgestellt wurde...

solange wartet auch die gegnerische versicherung...

wenn du sicher oben 1+2 nachweisen kannst, dann finanzier doch  deine reparaturkosten - kosten trägt die zuständige versicherung, den notwendigen zahlungsverzug setze ich mal nach 4 monaten voraus.

grüsse hns-ptr

 

Themenstarteram 10. Dezember 2009 um 19:15

Danke für die superschnelle Antwort!

Zitat:

Original geschrieben von hnsptr

zunächst kanns dir wurscht sein, wer gefahren ist...

du mußt nur nachweisen, dass

1. das gegnerische fahrzeug beteiligt war.

wie zuverlässig wurde vom zeugen das kennzeichen erkannt-

war es nacht... sind ablesefehler möglich...

ist dies geklärt gehts weiter...

Es geschah am helllichten Tag und das Fahrzeug stand beim Ablesen keine 5m von mir bzw. dem Zeugen entfernt.

Zitat:

Original geschrieben von hnsptr

2. ist der schaden an deinem kfz dem schaden am flüchtigen kfz zuzuordnen.

klärt, wenn o. 1 festgestellt ist, ein von der staatsanwaltschaft beauftragter sv- meist die grünen.

das kann dauern...4 monate sind da normal.

Da war ich auch schon, die haben Fotos gemacht und bestätigt dass dieser Schaden von einem Anstoß stammt. Fotos vom gegenerischen Fahrzeug (und den Schäden daran) hat das dort zuständige Polizeirevier gemacht. Jetzt fehlt "meinem" Polizeirrevier - welches den Fall bearbeitet, noch das Ergebnis der Vorladung des angegebenen Fahrers. Dies hat das für das Verursacherfahrzeug zuständige Revier wohl bisher versäumt. Der Fahrer ist der Polizei also bekannt, da der VN eine Aussage gemacht hat

Zitat:

Original geschrieben von hnsptr

klagen - als druckmittel- nützt dir hier wenig, solange nicht der richtige versicherer feststeht..bzw. in deinem fall, der schaden auch von diesem kfz an deinem kfz verursacht wurde.

du wirst also warten müssen, bis dies festgestellt wurde...

solange wartet auch die gegnerische versicherung...

wenn du sicher oben 1+2 nachweisen kannst, dann finanzier doch  deine reparaturkosten - kosten trägt die zuständige versicherung, den notwendigen zahlungsverzug setze ich mal nach 4 monaten voraus.

grüsse hns-ptr

Ich will das Auto eigentlich verkaufen, und trau mich nun nicht, da ich es dann bestimmt doch nochmal vorzeigen muss ... Reparaturkosten vorfinanzieren ist mir nix, da diese doch recht hoch sind ... schlimmstenfalls verkaufe ich das Auto eben unrepariert.

Wenn sich da in 4 Monaten nichts getan hat bist du aber sehr geduldig oder? ;)

Hast du ne Rechtschutzversicherung? Dann schnell zum Anwalt, im Regelfall muss den sowieso die Versicherung vom Unfallgegner bezahlen. Der Anwalt wird dem Schutzmann schon mal Feuer unterm Hintern machen. Dir kann das doch egal sein oder der andere selbst gefahren ist oder jemand anders oder was mit dessen Fühererschein passiert. Das hat mit dem Schaden nichts zu tun.

Hurra!!!!!!!!!

 

endlich wieder der ultimative Tipp geh zum Anwalt..........:rolleyes:

 

@Schnellfahrer

 

Der Anwalt macht hier überhaupt keinem Feuer unter dem Hintern.

 

Schon gar nicht dem Schutzmann.

 

Schreib hier bitte keinen Unfug.

 

Danke.

Themenstarteram 10. Dezember 2009 um 20:26

Nur um des Streits Willen brauch ich keinen Anwalt ;) deswegen ja meine Frage ob es da Fristen gibt? Denn wenn der Anwalt dann lediglich zur gleichen Erkenntnis kommt, hab ich außer Kosten nix produziert ...

Geduldig war ich ja eben schon viel zu lang, bei der gegenerischen Versicherung hab ich auch schon Druck gemacht - Folge: Zwei Briefe, dass leider leider noch die Ermittlungsakten fehlen.

Und den Schutzmännern Druck machen? Ich weiß nicht ob das so clever wäre ;)

Zitat:

Original geschrieben von medium3

 

 

Und den Schutzmännern Druck machen? Ich weiß nicht ob das so clever wäre ;)

Das ist auch ein absolut dusseliger Ratschlag eines echten Laien ohne Ahnung (wie leider öfter hier im Versicherungsforum), der überhaupt nicht funktionieren wird.

 

Hier ist ein amtliches Ermittlungsverfahren anhängig. Das beschleunigt keiner.

 

-Kein Anwalt

-Kein Beteiligter

 

Gruß

 

Delle

 

Zitat:

Original geschrieben von V-Max-Plus

 

Hast du ne Rechtschutzversicherung? Dann schnell zum Anwalt

Ich werde diesen wichtigen und fundamentalen Beitrag sofort in die FAQ-Versicherungen aufnehmen!

 

User mit derartigem Fachwissen, die den Satz "schnell zum Anwalt" fehlerfrei schreiben können haben wirklich einen Ehrenplatz im Versicherungsforum verdient.

 

So hilfreich......so fachlich überzeugend........so neu dieser Tipp:rolleyes:

Ich habe mich mal als ich noch jung und dumm war von einer Versicherung 8 Monate hinhalten lassen.

Das mit den Akten war auch denen ihr Argument (unter anderem).

Mein Anwalt hat das Geld innerhalb 2 Wochen gehabt ;)

Ich bin kein Freund von der Juristerei, aber anders ist denen nicht beizukommen.

Den Anwalt muss die gegnerische Versicherung bezahlen.

Die Polizei scheint es auch nicht zu schaffen innerhalb von 4 Monaten in Bewegung zu kommen, fordert der Anwalt Akteneinsicht (das kann man leider selbst nicht) dann werden die ganz schnell um ihre Akten zu füllen.

Das alles kann dir aber egal sein. Du hast einen Schaden und kannst beweisen dass es mit dem versicherten Auto passiert ist. Akten brauchen dich nicht zu intressieren. Du hast Anspruch darauf dass dein Schaden bezahlt wird. 4 Monate Untätigkeit sind unverschämt, leider kann man da selbst nichts machen.

Die Versicherung hält dich hin, welche Gesellschaft ist das denn? Meine damals stand wie der Fels in der Brandung :eek:

Themenstarteram 10. Dezember 2009 um 20:38

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Hier ist ein amtliches Ermittlungsverfahren anhängig. Das beschleunigt keiner.

-Kein Anwalt

-Kein Beteiligter

Und wenn das ein halbes Jahr dauert muss ich das so akzeptieren? Kann ich für die unverschuldete Verzögerung irgendwelche Kosten geltend machen? Gibts nicht auch Situationen, wo die Gegnerische Versicherung in Vorleistung gehen muss?

Der Unfall war ja schon ärgerlich genug - Fahrerflucht sowieso, aber dass ich nun auch noch monatelang das Auto "aufheben" muss, nervt schon ziemlich.

 

Themenstarteram 10. Dezember 2009 um 20:40

Zitat:

Original geschrieben von V-Max-Plus

 

Die Versicherung hält dich hin, welche Gesellschaft ist das denn?

Die gegnerische Versicherung heißt wie der westliche Teil vom nordöstlichsten Bundesland ;)

Das amtliche Ermittlungsverfahren bezieht sich doch auf die Unfallflucht.

Der Schaden auf dein Fahrzeug. Den Hergang kannst du beweisen.

Das sind 2 unterschiedliche Sachen.

Lass doch ein Gutachten vom Schaden machen oder reparieren (je nach Schadenhöhe) dann hast du was in der Hand was du bei der Versicherung einreichen kannst und dein Auto kannst du verkaufen.

Falls du da ohne Anwalt weitermachen willst, würde ich der Versicherung eine Frist von 2 Wochen setzen, und anschliessend muss sie mit dem Leben was ich entschieden habe. Dann liegts an denen ob sie nen Gutachter vorbeischicken wollen.

Der Unfallhergang steht ja wohl schon in der Akte, das mit dem Fahrer (-flucht) nicht, aber das tut ja dem versicherten Gegenstand nichts zur Sache.

Das wird ja immer besser hier.......:(

Zitat:

Original geschrieben von medium3

 

Und wenn das ein halbes Jahr dauert muss ich das so akzeptieren? Kann ich für die unverschuldete Verzögerung irgendwelche Kosten geltend machen?

Gibts nicht auch Situationen, wo die Gegnerische Versicherung in Vorleistung gehen muss?

Nochmal klar und deutlich:

DU bist in der Nachweispflicht ganz allein für deinen Schaden - sowohl zur Verursachung, als auch zum Grunde und zur Höhe der Versicherung.

 

KEINE Versicherung wird in Vorleistung treten, soweit nicht zweifelsfrei geklärt ist, dass auch deren Versicherter den Schaden verursacht hat.

 

Das zu klären ist aber nicht die Aufgabe der Versicherung - sondern desjenigen, der einen Anspruch stellt (und wer ist das in diesem Falle?).

 

Du kannst hier nur eines machen, nämlich abwarten, bis durch das Ermittlungsverfahren zweifelsfrei geklärt wurde, dass das betreffende Fahrzeug deinen Schaden verursacht hat.

 

Dies hat aber nichts mit der Versicherung zu tun - so funktioniert unser Rechtssystem.

 

Deshalb ist das übliche "Gehzumanwaltgeblöke" hier absolut sinnfrei.

 

Kein Anwalt kann die Mühlen der Justiz beschleunigen - soll nicht heissen, dass es nicht schon manche versucht hätten;)

 

Und nochwas: Manche Topspeed-Minus-User sollten lieber das Posten bleiben lassen, da sie absolut keine Ahnung haben, von dem, was sie hier zusammenschmieren.

 

Wenn der TE nämlich auf eigene Kosten ein Gutachten erstellen lassen sollte und sich hinterher nicht zweifelsfrei herausstellt, dass das betreffende Fahrzeug auch tatsächlich schadenverursachend war, wer wird dann wohl dieses Gutachten bezahlen müssen?

Zahlst du - V-Min-Minus - ihm dann das Gutachten?

 

Du bist leider nicht mehr als so ein Schlaumeier, der hier auch mal im Versicherungsforum seinen Senf dazugeben will - und dessen Blödsinn unbedarfte Leser des Threads womöglich auch noch glauben.

 

Und spätestens dann, wenn hilfesuchende User so einen Mist verzapft bekommen, der sie RICHTIG Geld kosten kann, bekomme ich hier einen dicken Hals!

 

 

 

Themenstarteram 10. Dezember 2009 um 20:57

Zitat:

Original geschrieben von V-Max-Plus

Das amtliche Ermittlungsverfahren bezieht sich doch auf die Unfallflucht.

Der Schaden auf dein Fahrzeug. Den Hergang kannst du beweisen.

Nix für ungut, und danke für die Bemühungen, aber so einfach ists ja eben nicht :( Denn für die Versicherung ist ja nichts bewiesen, daher wartet Sie ja auf die Ermittlungsakten...

Das ich der Versicherung auch die Kontaktdaten der Zeugen geschickt hab, scheint nicht zu interessieren.

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