Erst Kulanz und jetzt dicke Rechnung

Hallo zusammen. Würde gerne mal euere Meinung hören!

Habe mir Februar 2018 einem „Neuwagen“ Passat als Re-Import Tageszulassung 12 Km von 10/17 gekauft.
Im Januar 2019 habe ich bemerkt das an allen Alufelgen sich einwenig der Klarlack löst. Als ich dann mal in der Nähe eines VW Händlers war, fuhr ich dort mal hin. Zeigte ihn die Felgen. Erst sagte er , jaja Re-Import, aber wir schauen mal. Er sagte weiter: Wir machen mal Bilder und schicken sie zum VW Werk.
Drei Tage später rief er mich an und bat um Terminabsprache, neue Felgen die schon beim Händler waren auf Kulanz zu tauschen. Ich war sehr verblüfft!
Termin gemacht, Felgen getauscht, alles gut.
Vier Wochen später rief er mich an und sagte es gibt ein Problem.Laut der Nummer der Felgen können sie nicht bei Auslieferung des Wagens von VW darauf gewesen sein. Sie waren anhand der Nummer zu „alt“. Das VW Werk hat jetzt eine Rechnung gestellt!
Ich sollte nun mit meinen Verkäufer mal in Verbinden treten. Das habe ich gemacht, dieser wollte dann mit dem VW Händler in Verbindung treten, aber man hat ihn keine Auskunft erteilt. Mein Verkäufer sagte mir ich sollte abwarten.
Das war ca. Mitte Februar 2019.
Am 28.06.19 habe ich jetzt eine Rechnung über 2960 Euro bekommen. Mit dem Bemerk : Es ist uns nicht gelungen die Felgen über Garantie abzuwickeln.
Was habe ich Falsch gemacht, ich habe dem Händler mein Problem gezeigt. Ich habe ihn nicht beauftragt oder anders. Wie soll ich mich verhalten? Hätte nicht vor dem Tausch eine Überprüfung statt finden müssen?
Danke für euere Antworten.

Beste Antwort im Thema

Tja... -
Re- Import gekauft!
Da liegt der Haken!
Dein Verkäufer hat dich über den Löffel balbiert.
Die Felgen sind älter als das Auto und waren nicht bei Auslieferung auf dem Auto!
Also entweder "Unfall" oder mal getauscht weil die anderen besser (oder schlechter) aussahen!
Fehler?
hat der Verkäufer gemacht - nicht gemeldet nicht original.. -Fehlerquote gering
VW Werkstatt - nicht kontrolliert - mitel hätte kontrollieren sollen
DU - naja.....

Wie kommst du raus?
GANZ EINFACH - verlange deine Felgen zurück!
und gib die neuen ab!
Aus die Maus- vortäuschen einer Kulanten Regelung - dann dochnicht Rechnung verschleppt.....
So nicht!

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Poste doch mal das Schriftstück, welches Du nach dem Wechsel der Räder unterschrieben hast.
Das würde zur Beurteilung enorm weiter helfen, denn anscheinend hast Du ja etwas unterschrieben.

Falls der Händler auf die Bezahlung besteht, würde ich, wie schon geschrieben, von dem Kauf Abstand nehmen und die alten Felgen wieder zurück verlangen.
Wenn Du wirklich keinen Auftrag unterschrieben hast, kann man dir auch nichts berechnen.

Habe erhebliche Zweifel, dass der VW - Händler Kulanz zugesagt hat, wenn er für den Felgenaustausch den Hersteller in Anspruch nehmen will.
Händler sagt nur zu, einen Kulanzantrag beim Hersteller zu stellen.

O.

Dann setzt man als Händler die Sache erst nach Genehmigung durch.
Falls unter Vorbehalt, muss der Kunde nachweislich aufgeklärt werden. Das sind die Vorteile der heutigen Bürokratie.

Aber sicher sind sie auch für den Winter

Zitat:

@Schubbie schrieb am 4. Juli 2019 um 17:57:54 Uhr:


Handelt es sich denn um Felgen, die für den Winter geeignet sind?
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Ich kann dir nur sagen das ich den Anruf innerhalb einer Woche bekommen habe, und dort sagte man das sie auf Kulanz gewechselt werden!
Ich habe als Laie keine Ahnung davon. Nur wenn der Fachhändler mir sagt, das ich sie gewechselt bekomme mach ich mir keinen Kopf!

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 4. Juli 2019 um 18:29:13 Uhr:


Habe erhebliche Zweifel, dass der VW - Händler Kulanz zugesagt hat, wenn er für den Felgenaustausch den Hersteller in Anspruch nehmen will.
Händler sagt nur zu, einen Kulanzantrag beim Hersteller zu stellen.

O.

Aber dann hätte er warten müssen, oder mich aufklären müssen! Auch in schriftlicher Form, oder?

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 4. Juli 2019 um 18:29:13 Uhr:


Habe erhebliche Zweifel, dass der VW - Händler Kulanz zugesagt hat, wenn er für den Felgenaustausch den Hersteller in Anspruch nehmen will.
Händler sagt nur zu, einen Kulanzantrag beim Hersteller zu stellen.

O.

Zitat:

@Dirk.R schrieb am 4. Juli 2019 um 19:25:59 Uhr:


Aber dann hätte er warten müssen, oder mich aufklären müssen! Auch in schriftlicher Form, oder?

Kulanz bei Reparaturen ist nichts anderes als die (teilweise) Gewährung von Garantie, obwohl die Garantiezeit abgelaufen ist.
d.h. für Kulanz gelten auch die Garantiebestimmungen, die u.a. besagen
"Fremdaufbauten, Fremdeinbauten und Fremdausbauten sowie Mängel am Fahrzeug, die durch diese verursacht wurden, sind von dieser Garantie nicht umfasst. Das Gleiche gilt für Zubehör, das nicht werkseitig eingebaut und/oder geliefert wurde"
Wenn Felgen Fremdenbauteile waren, gibt es keine Garantie. Dass es Fremdbauteile waren , ist wohl erst offenkundig geworden, nachdem der Hersteller die bemängelten Teile erhalten und geprüft hatte.

Händler hätte also bei Prüfung der Kulanzzusage u.a. auch prüfen müssen, ob die Felgen Originalteile sind.

Du hast es offensichtlich auch nicht gewusst. Oder doch?

O.

Nein, Kulanz ist frei von anderen rechtlichen Bestimmungen. Sicher keine Teilgarantie.

Ich kann mir nur schwer vorstellen dass der ganze Vorgang ohne irgendwelche schriftlichen Dinge abgewickelt wurde.

Natürlich nicht, der Wagen war neu!!

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 4. Juli 2019 um 20:35:47 Uhr:



Zitat:

@Dirk.R schrieb am 4. Juli 2019 um 19:25:59 Uhr:


Aber dann hätte er warten müssen, oder mich aufklären müssen! Auch in schriftlicher Form, oder?

Kulanz bei Reparaturen ist nichts anderes als die (teilweise) Gewährung von Garantie, obwohl die Garantiezeit abgelaufen ist.
d.h. für Kulanz gelten auch die Garantiebestimmungen, die u.a. besagen
"Fremdaufbauten, Fremdeinbauten und Fremdausbauten sowie Mängel am Fahrzeug, die durch diese verursacht wurden, sind von dieser Garantie nicht umfasst. Das Gleiche gilt für Zubehör, das nicht werkseitig eingebaut und/oder geliefert wurde"
Wenn Felgen Fremdenbauteile waren, gibt es keine Garantie. Dass es Fremdbauteile waren , ist wohl erst offenkundig geworden, nachdem der Hersteller die bemängelten Teile erhalten und geprüft hatte.

Händler hätte also bei Prüfung der Kulanzzusage u.a. auch prüfen müssen, ob die Felgen Originalteile sind.

Du hast es offensichtlich auch nicht gewusst. Oder doch?

O.

Zitat:

@Dirk.R schrieb am 04. Juli 2019 um 19:19:30 Uhr:


Aber sicher sind sie auch für den Winter

@Schubbie schrieb am 4. Juli 2019 um 17:57:54 Uhr:
Handelt es sich denn um Felgen, die für den Winter geeignet sind?

Also kennst du die Modellbezeichnung der Felge und hast dieses geprüft? Nicht, dass es sich um Salzfraß handelt, der auf den falschen Einsatz zurückzuführen ist und deshalb die Kulanz abgelehnt wird.

Nein ich kenne die genaue Bezeichnung

Zitat:

@Schubbie schrieb am 4. Juli 2019 um 22:39:00 Uhr:



Zitat:

@Dirk.R schrieb am 04. Juli 2019 um 19:19:30 Uhr:


Aber sicher sind sie auch für den Winter

@Schubbie schrieb am 4. Juli 2019 um 17:57:54 Uhr:
Handelt es sich denn um Felgen, die für den Winter geeignet sind?

Also kennst du die Modellbezeichnung der Felge und hast dieses geprüft? Nicht, dass es sich um Salzfraß handelt, der auf den falschen Einsatz zurückzuführen ist und deshalb die Kulanz abgelehnt wird.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 4. Juli 2019 um 20:35:47 Uhr:



Zitat:

@Dirk.R schrieb am 4. Juli 2019 um 19:25:59 Uhr:


Aber dann hätte er warten müssen, oder mich aufklären müssen! Auch in schriftlicher Form, oder?

Kulanz bei Reparaturen ist nichts anderes als die (teilweise) Gewährung von Garantie, obwohl die Garantiezeit abgelaufen ist.
d.h. für Kulanz gelten auch die Garantiebestimmungen, die u.a. besagen
"Fremdaufbauten, Fremdeinbauten und Fremdausbauten sowie Mängel am Fahrzeug, die durch diese verursacht wurden, sind von dieser Garantie nicht umfasst. Das Gleiche gilt für Zubehör, das nicht werkseitig eingebaut und/oder geliefert wurde"

Wenn Felgen Fremdenbauteile waren, gibt es keine Garantie. Dass es Fremdbauteile waren , ist wohl erst offenkundig geworden, nachdem der Hersteller die bemängelten Teile erhalten und geprüft hatte.

Händler hätte also bei Prüfung der Kulanzzusage u.a. auch prüfen müssen, ob die Felgen Originalteile sind.

Du hast es offensichtlich auch nicht gewusst. Oder doch?

O.

Stimmt nicht. Kulanz ist nirgendwo geregelt (genau wie die Garantie übrigens). Das ist einfach eine Behauptung, die du in den Raum stellst. Damit will ich nicht sagen, dass es vielleicht so gelebt wird, aber pauschal gültig ist das definitiv nicht.

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 4. Juli 2019 um 16:34:44 Uhr:


Das hat nix mit Re-Import zu tun.
Auch mit einem nicht Re-Import auf dem Hof stehenden hätte das passieren können...

Normal steht bei Auftragsaufnahme ein Satz zum Thema Garantie/Gewährleistung … aber Kulanz ist eine definitive Sache.
Ansonsten, Felgen zurück und über den eigentlichen Verkäufer gehen!

Dann habe ich den Händler am Arsch!
Ein Neuwagen ist ein Neuwagen - und wenn der auf anderen Felgen daher kommt die Nachweislich älter sind- muss er dafür gerade stehen!

Dass VW bei einem Re-Import weniger Kulant ist
Der Händler auch nicht richtig motiviert ist liegt doch in der Natur der Sache!

Felgen zurückgeben - alte verlangen- und gut !
Für den Betrag kauf ich mir welche in der Apotheke!

Na ja, wenn es 3-Teilige 21" Felgen sind ... aber davon ist wohl eher nicht auszugehen.

Wo steht denn, auf welchen Felgen er verkauft wurde? Reifen dürfen bei fachgerechter Lagerung auch nach wenigen Jahren noch als neu verkauft werden und wer weiß,wie lange Felgen im VW-Werk vor der Montage liegen.

Hätte der TE vorher gewusst, dass der Händler die Felgen vermutlich unter Fahrzeugen getauscht hat, da jemand die Felgen/Reifen haben wollte, die auf dem Fahrzeug des TE waren, hätte er sich gleich an den Händler wenden sollen. Aber vielleicht kann sich der Händler in Bezug auf den Kulanzantrag an VW wenden und es aufklären.

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