Erst kein Bußgeld und jetzt doch!

Moin,

bin gerade ein bisschen verzweifelt. Ich hatte vor einem Monat einen Autounfall,
ich war auf dem Beschleunigungsstreifen, hinter mir (noch weit genug entfernt) war ein Lkw, geguckt und dann rübergezogen und der Lkw tauchte dann iwie plötzlich neben mir auf und zerschrammte mir die komplette linke Seite auf. Dumm gelaufen, ich weiß. Weil ich dann auch nen ziemlichen Schock hatte konnte und kann ich mich nicht mehr genau daran erinnern. Polizei kam dann, meinte aber es wäre keine Sache für sie, haben die Daten aufgenommen und meinten zu mir es wird kein Bußgeld.
Heute flatterte dann ein Bußgeldbescheid rein und ich bin perplex. Gibt es irgendwie eine Möglichkeit dagegen vorzugehen? Ich habe ja geschaut und ich weiß nicht ob es ein Augenblicksversagen oder sowas war .. das Problem ist ich wurde schonmal geblitzt und mit der Sache wäre ich meinen Führerschein los .. (ja ich fahre seit dem geblitzt werden extrem vorsichtig, damit ich den Lappen halt behalten kann). Ich glaube der Lkw Fahrer versucht es so darzustellen, dass ich ihn ja übersehen hätte oder so ..

Beste Antwort im Thema

Wie sonst soll es denn zum Unfall gekommen sein, wenn nicht durch Übersehen des bevorrechtigten Lkw's auf der BAB?

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Vielleicht beruhigen dich diese Infos ein wenig

https://www.adac.de/.../

Wenn die Schuld auf deiner Seite liegt und das scheint nach der bisherigen Beschreibung der Fall zu sein, ist ein Bußgeld gegen dich gerechtfertigt.

Die Frage ist, ist es eine Ordnungswidrigkeit oder eine Strafsache oder wie das noch mal genannt wird.
Ordnungswidrigkeit ist glaub ich nicht so wild für dich. Kein Punkt, kein Eintrag und ein geringfügiger Betrag.

Aber dazu müssten man erst mal wissen was da drin steht, was dir denn genau vorgeworfen wird.

Den "Tatvorwurf" hat der TE doch oben schon geschrieben. Er erhielt eine Anhörung im Bußgeldverfahren, somit wird NICHT wegen einer Verkehrsstraftat gegen ihn ermittelt.

Also wird das geblitzt nicht mitgezählt und ich kann meinen Lappen behalten? Auf dem Schreiben steht "Verkehrsordnungswidrigkeit"

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Evtl. ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit.

Normal steht noch ein Paragraph dabei.

Aber wenn es eine Owi ist dann sollte das weder jucken noch teuer werden.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 26. März 2019 um 17:32:24 Uhr:


Normal steht noch ein Paragraph dabei.

Aber wenn es eine Owi ist dann sollte das weder jucken noch teuer werden.

Paragraph 24?

Zitat:

war im 4. Gang und es war laut ..

Im 2. oder 3. Gang hättest du besser beschleunigen können.

Welches Gesetzbuch bitte?

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 26. März 2019 um 17:50:50 Uhr:


Welches Gesetzbuch bitte?

"Verkehrsordnungswidrikeit nach Paragraph 24 StVG"

Liebe Themenstarterin,

deine Angaben sind leider mehr als wirr. Gehe davon aus, dass das Bußgeld in der schon genannten Höhe und mit 1 Punkt verhängt wird und gerechtfertigt ist.

Um einzuschätzen, ob dir bzw. deinem Führerschein Ungemach droht, brauchen wir genaue Angaben zu folgenden Fragen:

- läuft die Probezeit noch? Wurde sie bereits verlängert?
- welche Verkehrsverstöße mit Punkten wurden bisher eingetragen und wann?
- hast du ein Aufbauseminar gemacht? Wann?
- erfolgte eine kostenpflichtige Verwarnung? Wann?

Zitat:

@lemonshark schrieb am 26. März 2019 um 18:03:36 Uhr:


Liebe Themenstarterin,

deine Angaben sind leider mehr als wirr. Gehe davon aus, dass das Bußgeld in der schon genannten Höhe und mit 1 Punkt verhängt wird und gerechtfertigt ist.

Um einzuschätzen, ob dir bzw. deinem Führerschein Ungemach droht, brauchen wir genaue Angaben zu folgenden Fragen:

- läuft die Probezeit noch? Wurde sie bereits verlängert?
- welche Verkehrsverstöße mit Punkten wurden bisher eingetragen und wann?
- hast du ein Aufbauseminar gemacht? Wann?
- erfolgte eine kostenpflichtige Verwarnung? Wann?

Es tut mir leid, ich stehe einfach gerade unter Strom.
Bis auf diese Sache hier wurde ich nur einmal mit 11 km/h zu viel geblitzt und musste 25€ bezahlen. Ich habe noch ein Jahr Probezeit vor mir.

In dem Link zum ADAC steht doch alles drin, was bei welchen Verstößen als Folge zu erwarten ist...

11 km/h sind doch nur ein Verwarngeld.
Da berührt die aktuelle OWIG Deinen Führerschein nicht.

Gruß m

Moin!
Wie sollen wir dir helfen? Wenn du irgend etwas dagegen unternehmen willst, gehe zu einen kompetenten RA.
?dies von mir, obwohl ich sonnst nicht gleich einen RA empfehle!
G

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