Erst drängeln, dann prügeln

Zitat:

Erst drängeln, dann prügeln

Einem Autofahrer geht es in der Baustelle zwischen Radeburg und dem Dreieck Dresden-Nord nicht schnell genug. Er fährt dicht auf, überholt, hält an und rastet total aus.

Drängeln allein steht laut Bußgeldkatalog schon unter Strafe. Ein 29-jähriger BMW-Fahrer dürfte allerdings demnächst mehr blechen müssen, als die für zu dichtes Auffahren mindestens anfallenden 75 Euro. Denn der in Deutschland lebende Serbe leistete sich am Sonntagmorgen nach riskanter Fahrt auch noch einen Gewaltausbruch am Fahrbahnrand.

Der Reihe nach: Gegen 9.35 Uhr fuhr der 29-Jährige auf der A 13 in Richtung Dresden. In der Baustelle zwischen Marsdorf und dem Dreieck Dresden-Nord näherte er sich mit erhöhter Geschwindigkeit dem Volvo eines 27-Jährigen. Der konnte aufgrund dichten Verkehrs jedoch keinen Platz machen. Statt abzubremsen und auf Abstand zu gehen, hing sich der BMW ans Heck des Volvo. Mehrfach gab er Lichthupe, konnte aber erst am Ende der Baustelle vorbeiziehen.

Vom Hinterherfahren offenbar gereizt, scherte der 29-Jährige nach dem Überholen ruckartig nach rechts und bremste zweimal stark ab. Der Volvo-Fahrer legte zwei Vollbremsungen ein. Bei der letzten konnte er jedoch ein leichtes Auffahren nicht verhindern.

Daraufhin hielten beide Fahrzeuge am Rand an. „Der BMW-Fahrer ging unvermittelt auf den Volvo-Fahrer los und schlug ihn mehrfach mit einem Schlagstock“, heißt es in einer Mitteilung der Dresdner Polizei. Die Beifahrerinnen des Volvo und BMW gingen dazwischen und konnten den prügelnden Serben von seinem Opfer wegziehen.

Erst nachdem der 29-Jährige den Rest seiner Wut auf der Motorhaube des Volvo ausgelassen hatte, beruhigte er sich. Anschließend stiegen er und seine Beifahrerin zurück in den BMW, fuhren davon und ließen den verletzten Volvo-Fahrer sowie das zerbeulte Auto zurück. Weit kamen sie jedoch nicht: Auf der A 17 zog eine Streife der Bundespolizei den BMW aus dem Verkehr und nahmen dem 29-Jährigen den Führerschein weg. Der Mann wird sich nun wegen Nötigung und gefährlicher Körperverletzung verantworten müssen. (szo)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@zille1976 schrieb am 25. Juli 2016 um 21:30:58 Uhr:


Wäre alles vermeidbar gewesen, wenn der Schleicher nicht blockiert hätte.

Hier wird das Opfer wieder zum Täter gemacht.

Du hast den Text aber schon gelesen.. aber leider anscheinend NICHT verstanden? 🙁

Der Volvo Fahrer konnte aufgrund der Verkehrslage KEINEN Platz machen!

Das unser lieber Mitbürger (?) aus Serbien, nachdem der Volvo Fahrer platz machen konnte, diesen zweimal durch eine Vollbremsung genötigt hat, hast du auch mitbekommen!?
Solchen Typen gehört der Führerschein für ziemlich lange Zeit entzogen und ENDE!!

MfG Günter

197 weitere Antworten
197 Antworten

Zitat:

@munition76 schrieb am 22. August 2016 um 12:11:08 Uhr:


Und ich frage mich, warum es Leute gibt, die, die Linke Spur absichtlich blockieren und dem hinterfahrenden ärgern.

Warum gibt es Leute die Tiere quälen, ihre Kinder verprügeln, andere Menschen in Cafés erschießen, 120km/h in einer Baustelle fahren, ihren Rasen alle 3 Tage mähen...?

Deine Frage würde sich erübrigen, wenn du durchschnittlich jeden Tag rund 300 Kilometer quer durch Europa fahren würdest und entsprechend deutlich häufiger solche Situationen erleben würdest.

Wie schon öfters erwähnt fahre ich 800km die Woche Autobahn. Ich erlebe solche Situationen sehr häufig, da ich gerne mit 200 Fahre um schnell zu Hause zu sein. Trotzdem erübrigt sich die Frage jetzt dadurch nicht. Eigentlich kommt sie erst dadurch auf, weil ich es nicht nachvollziehen kann, wie man sich selber so eine unnötigen Stress (den des Ärgerns) aufhalst? Meine einfache Erklärung wäre ein zart besaitetes Nervenkostüm und natürlich veranlagte schnelle Reizbarkeit. Evtl. auch ein ausgeprägter Egoismus, seinen eigene Fahrstil unbedingt durchsetzen zu wollen.

PS: Ich bin kein schleicher, im Gegenteil, wenn alles passt, lasse ich es richtig krachen, dennoch so, dass ich die Regeln nicht völlig missachte. Mein Aktueller Punktestand in Flensburg liegt bei 0 und das bei einer jährlichen Fahrleistung von > 100 Tkm. Ich denke das sagt schon einiges aus.

Schon wieder meinst du dich hier mit deine gefahrenen KM-Leistung verteidigen zu müssen, welch toller Faher du bist. Wenn du auf der Strasse jede Aktion von Anderen auch als persönlichen Angriff wertest, dann erübrigt sich die Frage tatsächlich.

Zitat:

@norbert_g schrieb am 22. August 2016 um 13:33:02 Uhr:


Die Ausreden können Sie sich sonstwohin schmieren, wo, verbietet die Netti.....ße, die ja bei manchen hier nicht gefordert wird.
Hütet Euch vor den Gedanken, denn sie könnten Worte werden.
Hütet Euch vor den Worten, denn sie könnten Taten werden.
Niemand hat ein Recht auf freie ungezügelte Fahrt in der Baustelle, das gilt für uns alle hier.
Nicht die, die wie geistesgestörte Tiefflieger mit aufgepimpten Fahrzeugen das Recht auf freie Fahrt für freie Bürger einfordern, sind die Helden der Nation, sondern die, die sich an die Regeln halten, die für alle aufgestellt wurden.
Wer noch nicht erwischt wurde, hat halt mehr Glück wie Verstand gehabt.
Wer andere meint mit Kraftausdrücken belegen zu müssen, der ist der erste Adressat derselben.
Ich sehe oft genug die Helden, die bei 70 km/h einen Abstand < 5 m einhalten, heute erst wieder auf einer Staatsstrasse vor mir gehabt. (Auf einer kurvigen Strasse kann man das auch von hinten am Schattenwurf bei entsprechendem Sonnenstand sehen.)

Hallo Norbert.
Grundsätzlich hast du Recht. Nur gilt auch in einer normalen Baustelle das Rechtsfahrgebot. Warum fährst du links wenn du dich am Vorausfahrenden auf der rechten Spur nicht vorbei traust? Bleib doch hinter ihm! Die die schneller fahren wollen, auch wenn es schneller als das Tl ist, können dann links vorbei fahren und keiner muß sich aufregen. Solange du nicht bei der Rennleitung arbeitest steht es dir nicht zu andere Vt einzubremsen.

Gruß

Schrieb hier nicht jemand das in dieser Baustelle Ueberholverbot ist und versetzt fahren Ausgeschildert war?

Zitat:

@mattalf schrieb am 22. August 2016 um 14:35:55 Uhr:


Schrieb hier nicht jemand das in dieser Baustelle Ueberholverbot ist und versetzt fahren Ausgeschildert war?

Ein Überholverbot gibt es dort nicht, aber das "Versetzt fahren" ist ausgeschildert. In einigen Bereichen sind die Fahrstreifen in der ca. 8 km lange Baustelle recht schmal. Wie auch immer rechtfertigt die Drängelei des BMW-Fahrers nichts. Selbst wenn der Volvo-Fahrer langsamer als 60 km/h gefahren sein sollte, wovon jedoch nicht auszugehen ist. Ich muss dort häufiger durch und habe noch nie jemanden langsamer als 60 km/h fahren sehen, falls der Verkehr nicht so stark war, dass er stockte. Dann gibts aber auch nichts mehr zu überholen.

Grüße vom Ostelch

Ähnliche Themen

Zitat:

@wpp07 schrieb am 22. August 2016 um 13:48:52 Uhr:


Nur gilt auch in einer normalen Baustelle das Rechtsfahrgebot.

Im konkreten Fall offenbar nicht:

Zitat:

Anmerkung von uns: Auf dem Baustellenabschnitt der A13 ist durch MEHRERE Schilder angeordnet, das VERSETZT auf BEIDEN Fahrspuren zu fahren ist.
Das soll in erster Linie der Verkehrssicherheit dienen, um bei den engen Fahrspuren seitliche Berührungen zu vermeiden; es dient aber auch dazu, den Stau zu kompensieren, da so mehr Fahrzeuge pro 100m gleichzeitg fahren können.

In der Praxis hält sich da kaum einer dran und wenn doch, so werden die “versetzt Linksfahrer” von Übereiligen genötigt und bedrängt.

Es wäre schön, wenn die POL dort mehr Kontrollen durchführt und diese notorischen Drängler aus dem Verkehr zieht!
Quelle

Auch bei hoher Verkehrsdichte ist das Rechtsfahrgebot aufgehoben.

Dazu die StVO in § 7:

Zitat:

Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.

Unter solchen Voraussetzungen besteht also weder Pflicht noch Notwendigkeit, auf die rechte Spur zu wechseln. Es würde weder dem Verkehrsfluss noch der Verkehrssicherheit dienen.

MfG, Tazio1935

Zitat:

@mattalf schrieb am 22. August 2016 um 14:35:55 Uhr:


Schrieb hier nicht jemand das in dieser Baustelle Ueberholverbot ist und versetzt fahren Ausgeschildert war?

Ok mattalf.
Du magst Recht haben Solange es sich um das Thema bezieht. Ich bin hier wohl abgeschweift und habe nur Norbert geantwortet. Asche über mein Haupt.

Gruß

Wo steht das ich links blockiere:
Auch ohne Wowa ist mein Hauptreisefahrzeug 236 cm breit(incl. Spiegel), und ich bin damit rechts, egal wieviele mich überholen um dann beim nächsten LKW hinter dem zu bleiben, nur dass sie einen Rattenschwanz an geistig gleichgesinnten hinter sich herziehen, die im Gegensatz zu meinen 30 - 40 m (je nach TL) einen Sicherheitsabstand <5 m einhalten(würde das besser kontrolliert, wären die BAB bis auf Sonntagsfahrer leer, auch die Helden der Landstrasse glänzen durch mangelnden Abstand).
Mit meinem Arbeitsauto kann ich auf je. auf jeden Fall links fahren im Rahmen des TL : mein Auto ist mit Spiegeln nur 198 cm breit und sollte ein wackelnder LKW tatsächlich unter TL fahren, dann bin ich schneller vorbei als die meisten in ihren Breitarsch-Fahrzeugen, natürlich im Rahmen des TL.
Wenn natürlich versetztes Fahren gefordert wird, bleibe ich zwischen 2 Fzg, die rechts fahren.
Alles im Rahmen der STVO.

Aha. Wenn versetztes Fahren gefordert ist, bedeutet das in deiner STVO Überholverbot.
Wieder was gelernt.

Es ist unerheblich ob versetztes Fahren ein Überholverbot nach sich zieht.

Zwangsläufig ergibt sich dadurch aber nicht die Möglichkeit zu überholen, weil es das Rechtsfahrgebot aufhebt.

Daher ist die Frage Überholverbot ja oder nein nicht relevant.

Wie willst Du jemanden überholen, der sich links korrekt, wie auf der Zeichnung, zwischen 2 Fzg. auf der rechten Spur befindet?
Das zeig mir mal.
Oder bist Du soeiner, der überall überholen darf und für den alle auf die Standspur ausweichen müssen,
damit Mr. wichtig seine Verkehrsregeln ausleben kann?

Zitat:

@norbert_g schrieb am 22. August 2016 um 19:58:16 Uhr:


Wie willst Du jemanden überholen, der sich links korrekt, wie auf der Zeichnung, zwischen 2 Fzg. auf der rechten Spur befindet?
Das zeig mir mal.
Oder bist Du soeiner, der überall überholen darf und für den alle auf die Standspur ausweichen müssen,
damit Mr. wichtig seine Verkehrsregeln ausleben kann?

Mach mal bitte Halblang. Wenn du im Straßenverkehr genau so Aggressiv bist, kann ich deine Posts auch besser verstehen.

Ich bin mir nicht sicher, ob das Hinweisschild -Versetzt Fahren- automatisch ein Überholverbot bedeutet.
Meiner Meinung nach nicht. Lass mich aber gerne eines besseren Belehren.

Zitat:

@pido schrieb am 22. August 2016 um 20:15:31 Uhr:


Ich bin mir nicht sicher, ob das Hinweisschild -Versetzt Fahren- automatisch ein Überholverbot bedeutet.

Ist doch unerheblich. Ein Überholen ist dort nicht möglich.

Aber wenn du es genau wissen willst:

In Baustellen, in den das vesetzte Fahren empfohlen (nicht angeordnet - da es kein offizielles Schild ist) wird, gilt auch immer Überholverbot, weil dort auch (das offizielle) Zeichen 276 aufgestellt wird.

Ich hab die letzten 3 Wochen genug Baustellen ohne Zeichen 276, aber mit "Versetzt fahren" gesehen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen