Erst drängeln, dann prügeln
Zitat:
Erst drängeln, dann prügeln
Einem Autofahrer geht es in der Baustelle zwischen Radeburg und dem Dreieck Dresden-Nord nicht schnell genug. Er fährt dicht auf, überholt, hält an und rastet total aus.
Drängeln allein steht laut Bußgeldkatalog schon unter Strafe. Ein 29-jähriger BMW-Fahrer dürfte allerdings demnächst mehr blechen müssen, als die für zu dichtes Auffahren mindestens anfallenden 75 Euro. Denn der in Deutschland lebende Serbe leistete sich am Sonntagmorgen nach riskanter Fahrt auch noch einen Gewaltausbruch am Fahrbahnrand.
Der Reihe nach: Gegen 9.35 Uhr fuhr der 29-Jährige auf der A 13 in Richtung Dresden. In der Baustelle zwischen Marsdorf und dem Dreieck Dresden-Nord näherte er sich mit erhöhter Geschwindigkeit dem Volvo eines 27-Jährigen. Der konnte aufgrund dichten Verkehrs jedoch keinen Platz machen. Statt abzubremsen und auf Abstand zu gehen, hing sich der BMW ans Heck des Volvo. Mehrfach gab er Lichthupe, konnte aber erst am Ende der Baustelle vorbeiziehen.
Vom Hinterherfahren offenbar gereizt, scherte der 29-Jährige nach dem Überholen ruckartig nach rechts und bremste zweimal stark ab. Der Volvo-Fahrer legte zwei Vollbremsungen ein. Bei der letzten konnte er jedoch ein leichtes Auffahren nicht verhindern.
Daraufhin hielten beide Fahrzeuge am Rand an. „Der BMW-Fahrer ging unvermittelt auf den Volvo-Fahrer los und schlug ihn mehrfach mit einem Schlagstock“, heißt es in einer Mitteilung der Dresdner Polizei. Die Beifahrerinnen des Volvo und BMW gingen dazwischen und konnten den prügelnden Serben von seinem Opfer wegziehen.
Erst nachdem der 29-Jährige den Rest seiner Wut auf der Motorhaube des Volvo ausgelassen hatte, beruhigte er sich. Anschließend stiegen er und seine Beifahrerin zurück in den BMW, fuhren davon und ließen den verletzten Volvo-Fahrer sowie das zerbeulte Auto zurück. Weit kamen sie jedoch nicht: Auf der A 17 zog eine Streife der Bundespolizei den BMW aus dem Verkehr und nahmen dem 29-Jährigen den Führerschein weg. Der Mann wird sich nun wegen Nötigung und gefährlicher Körperverletzung verantworten müssen. (szo)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@zille1976 schrieb am 25. Juli 2016 um 21:30:58 Uhr:
Wäre alles vermeidbar gewesen, wenn der Schleicher nicht blockiert hätte.Hier wird das Opfer wieder zum Täter gemacht.
Du hast den Text aber schon gelesen.. aber leider anscheinend NICHT verstanden? 🙁
Der Volvo Fahrer konnte aufgrund der Verkehrslage KEINEN Platz machen!
Das unser lieber Mitbürger (?) aus Serbien, nachdem der Volvo Fahrer platz machen konnte, diesen zweimal durch eine Vollbremsung genötigt hat, hast du auch mitbekommen!?
Solchen Typen gehört der Führerschein für ziemlich lange Zeit entzogen und ENDE!!
MfG Günter
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Ich habe hier mal etwas Sondermüll entsorgt - bitte benehmt Euch, verzichtet auf weitere Diskussionen zu den inzwischen entfernten Beiträgen und beachtet bitte NUB und Nettiquette
twindance
Zitat:
@rumone schrieb am 20. August 2016 um 21:31:02 Uhr:
Im Polizeibericht wird weniger gewertet. Es wird jedoch von der Exekutive eine Vorverurteilung vorgenommen, indem in der Überschrift von einer Nötigung ausgegangen wird. Das ist Aufgabe der Judikative. Eine Nötigung liegt durch Ausbremsen nicht automatisch vor. Erst ein Gericht wird hoffentlich zu einer umfänglichen Meinung gelangen. Warum sollte der BMW-Fahrer ausgerechnet den Volvo-Fahrer nötigen, ohne dass es einen "Anlass" gab?! Aus eigener Erfahrung empfinde ich, dass rücksichtsloser gefahren wird, in dem Sinne, dass jeder seinen Stiefel fahren möchte und auf seinem Recht beharrt.
Und einen SCHLAGSTOCK hat auch jeder einfach im Auto liegen?
Selbst wenn wir nichts über das alter, das Geschlecht, die Nationalität u. die Marke des gefahrenen FHz. wüssten (also vollkommen neutral Berichtet würde..) was würde in der Meldung stehen (sehr vereinfacht dargestellt)?:
Fahrzeugführer/inn lief in einer Autobahnbaustelle auf einen anderen Verkehrsteinehmer auf, welcher Verkehrsbedingt keinen Platz machen konnte!
Er/ Sie fuhr dicht auf u. benützte Lichthupe u. Hupe!
Als der vor Ihm fahrende platz machen konnte, setzte er/sie sich vor dessen FHz. u. bremste abrupt!
Der andere VT konnte beim erstenmal ein auffahren verhindern, beim zweiten mal, kam es zu einem leichten auffahren!
Beide Fhz. stoppten u. die Führer/innen stiegen aus, wobei der "Unfallverursacher/inn" mit einem Schlagstock auf den anderen VT einschlug u. anschliessend noch dessen Auto beschädigte!
Also man erkennt im verhalten des "Verursachers" problemlos: Nötigung, Gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr (2x), Körperverletzung, Sachbeschädigung u. vermutlich Verstoß gegen das Waffengesetz!
Und was soll die Polizei deiner Meinung nach in den Bericht schreiben?
"VT hatte leicht schlechte laune"??
MfG Günter
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 21. August 2016 um 02:45:13 Uhr:
Zitat:
@rumone schrieb am 20. August 2016 um 21:31:02 Uhr:
Es wird jedoch von der Exekutive eine Vorverurteilung vorgenommen, indem in der Überschrift von einer Nötigung ausgegangen wird. Das ist Aufgabe der Judikative.Nur weil Du die Begriffe Exekutive und Judikative kennst, zeugt das noch nicht von Sachkenntnis. In der Polizeimeldung steht, dass dem BMW-Fahrer die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wurde.
Ich bin kein Rechtsgelehrter. Die Verwendung der o.g. Begriffe ist doch aber nicht auf vorgenannten Personenkreis beschränkt?! ;-)
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 21. August 2016 um 02:45:13 Uhr:
Also: Bei Beschlagnahme des Führerscheins entscheidet ein Richter (=Judikative), ob die Maßnahme rechtens ist. Es sei denn, der Beschuldigte gibt den Führerschein freiwillig und widerspruchslos ab.Die Polizei leitet außerdem ein Ermittlungsverfahren ein. Sie muss natürlich benennen, was dem BMW-Fahrer denn eigentlich vorgeworfen wird. Und der Vorwurf lautet auf Nötigung und gefährliche Körperverletzung - dies sind die Gründe für den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis. Diesen rechtsstaatlichen Vorgang als "Vorverurteilung" zu bezeichnen ist töricht und ahnungslos.
Im Polizeibericht steht in der Überschrift, dass es eine Nötigung war. Das steht für mich als laienhaften Tor vor einem rechtskräftigen Urteil nicht fest. Die Vorverurteilung ist daher medialer Natur und nicht im Sinne des Rechts. Die Arbeit der Polizei und die Beschlagnahmung des Führerscheins habe ich mit keiner Silbe angezweifelt. Ich kann nicht nachvollziehen, wie das misszuverstehen ist.
Mir geht es hier nicht um Schuld oder Unschuld des BMW-Fahrers. Für den Auffahrunfall und die Körperverletzung gibt es objektive Belege. Für die Verkehrssituation in der Baustelle, die ein Überholen unmöglich machte, wird im Polizeibericht und im Artikel hingegen kaum eingegangen. Ohne unabhängige Zeugen ist es Spekulation, ob der Volvo-Fahrer provoziert hat oder nicht, oder ob der BWM-Fahrer ohne "Vorgeschichte" bzw. Anlass die Nerven verloren hat. Wie es war, weiß ich nicht. Das ist auch nicht meine Aufgabe. Ich bin kein Stammtischrichter, schon gar nicht bei einseitiger Berichterstattung.
Jedoch freue ich mich, dass ich tazio1935 eine Vorlage geben konnte, anhand derer er sich profilieren konnte.
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Muß man in der Baustelle überholen? Wenn ja, warum?
Muß man ausrasten, wenn es nicht geht?
LKW fahren doch eh immer schneller als sie es in Baustellen dürfen,
das kannt jeder der mal mit Hänger sich in einer Baustelle an das TL
hält.
Ach ja ich vergaß: es gibt ja noch die hier:
In solch einem Fall würde ich ihm am liebsten von der Fahrbahn rammen, solche spasten, die meinen, andere Leute erziehen zu müssen, würde ich auch am liebsten aus dem Fenster herausziehen und zum Krüppel machen.
Die werden ja hier geduldet.
Zitat:
@rumone schrieb am 21. August 2016 um 21:00:36 Uhr:
Im Polizeibericht steht in der Überschrift, dass es eine Nötigung war. Das steht für mich als laienhaften Tor vor einem rechtskräftigen Urteil nicht fest. Die Vorverurteilung ist daher medialer Natur und nicht im Sinne des Rechts.
Du musst schon genau lesen. In der Überschrift steht wörtlich, dass die "Fahrerlaubnis nach Nötigung und gefährlicher Körperverletzung entzogen" wurde. Nötigung war demnach ein Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis. Eine Fahrerlaubnis darf in einem Rechtsstaat nun mal nicht ohne Angabe von Gründen entzogen werden. Und Hausfriedensbruch oder ruhestörender Lärm kommen hier ja wohl nicht in Betracht.
Die Polizei teilt gleich im ersten Satz mit, dass die Fahrlerlaubnis vorläufig entzogen wurde. Über den vorläufigen Entzug entscheidet die Judikative, gemäß § 111a StPO. Der Richter nimmt dabei an, dass die Fahrerlaubnis später vom Gericht entzogen wird. Für diese Annahme verlangt das Gesetz dringende Gründe. Welches sind die dringenden Gründe in diesem Fall? Nochmals: Nötigung und gefährliche Körperverletzung.
Die Polizei und der Richter haben laut Gesetz die Prognose abzugeben, dass der BMW-Fahrer wegen Nötigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden wird. Es handelt sich nicht um eine "Vorverurteilung". Der § 111a StPO dient dazu, Leute sofort aus dem Verkehr zu ziehen, weil sie auf der Straße bis zum rechtskräftigen Urteil eine zu große Gefahr darstellen. Das ist durchaus im Sinne des Rechts - und auch im Sinne der Verkehrssicherheit.
Zitat:
@rumone schrieb am 21. August 2016 um 21:00:36 Uhr:
Für den Auffahrunfall und die Körperverletzung gibt es objektive Belege.
Damit bestätigst Du doch selbst die Nötigung. Wenn der BMW-Fahrer denn Volvo-Fahrer absichtlich ausgebremst hat, dann ist das Nötigung. Oder wie würdest Du es bezeichnen? Aber vielleicht gab es ja Wildwechsel, den die Polizei zwecks Vorverurteilung verschweigt, und der BMW-Fahrer musste deshalb plötzlich bremsen. Wir waren ja alle nicht dabei, nech? Auch von den "objektiven Belegen" erfahren wir nur durch die Polizei.
Nochmal zur Überschrift der Polizeimeldung: Alle Überschriften auf der Seite sind kurz, das kann eine Vorgabe sein.
Deutlich länger wäre "Fahrerlaubnis vorläufig wegen dringenden Tatverdachts der Nötigung und gefährlichen Körperverletzung entzogen".
Wenn die Polizei jemanden beim Dealen erwischt und bei ihm 500 g Heroin entdeckt werden, dann lautet die Überschrift auch
"Rauchgifthändler gefasst"
und nicht etwa
"Mann wegen des dringenden Tatverdachts des Handels mit Betäubungsmitteln festgenommen".
In der ersten Überschrift wirst Du vermutlich eine mediale Vorverurteilung sehen, aber egal.
MfG, Tazio1935
Hey Norbert was ist los mit dir? Ist jetzt mal endlich gut? Hör doch bitte endlich auf zu sticheln.
Das geschriebene von mir war nur meine Gedanke in solchen Fällen und NICHT, was ich mache. Wie geschrieben halte ich weiterhin Abstand und warte, bis ich "legal" überholen kann.
Ich rege mich NICHT über die auf, die sich an das TL halten, sondern über die, die mit völliger Absicht die Überholspur blockieren, um den hinterherfahrenden eine Überholung nicht zu ermöglichen.
Genau DAS sind die Leute, die ihr Frust im Verkehr ablassen, indem die andere Leute gewollt ärgern.
Und nochmal: Ich rede von Situationen, wo man verkehrstechnisch auch locker auf der rechten Spur fahren kann und nicht, wo es nicht anders geht.
Wir haben in der letzten Woche 2500km mim Motorrad quer durch Europa gemacht.
Nirgendwo wird so aggressiv gefahren wie in D. Auf ein Motorrad auf 3m auffahren, passiert öfters als man denkt. Wenn dann eine änderung der Verkehrsutation eintritt ist der Motorradfahrer der Dumme.
Nirgendswo ist die Kluft zwischen 100 fahrenden Ökos, die Sprit sparen wollen und damit auch Normalfahrer (130-160) zwingen zu überholen und den schnell fahrern und dränglern ( wenn möglich >= 200) so groß wie in D.
Nirgendswo gibt es mehr Sturköpfe, Egoisten und Oberlehrer als in D.
Ich habe das Gefühl, man gönnt es dem anderen hier nicht, wenn man sich selbst schon einigermaßen an die Verkehrsregeln hält, dass der andere, sich falsch verhaltende Verkehrsteilnehmer, sich einen Vorteil rausfahren könnte.
...
Danke für die ehrlichen Worte @Wolfgang
Zitat:
@munition76 schrieb am 22. August 2016 um 10:30:23 Uhr:
Ich rege mich NICHT über die auf, die sich an das TL halten, sondern über die, die mit völliger Absicht die Überholspur blockieren, um den hinterherfahrenden eine Überholung nicht zu ermöglichen.
Genau DAS sind die Leute, die ihr Frust im Verkehr ablassen, indem die andere Leute gewollt ärgern.
Ich frag mich wie man sich über sowas ärgern kann?
Dann bleibt man halt dahinter und überholt mal nicht. Irgendwann kommt schon eine Gelegenheit.
Ich denke jeder der sich nicht an die StVO hält wird früher oder später erwischt. Ich ärgere mich auch wenn es einer übertreibt. Nur das diese Kandidaten meistens ja immer so fahren. Und Irgendwann kommt die Quittung.
Und werden sie nicht erwischt, dann haben sie halt Glück gehabt.
Gruß Frank,
der auch nicht "immer" StvO konform fährt und somit auch kein Gutmensch, Oberlehrer oder Sturkopf sein darf. 😉
Zitat:
@Wolfgang Wegner schrieb am 22. August 2016 um 10:51:41 Uhr:
Ich habe das Gefühl, man gönnt es dem anderen hier nicht, wenn man sich selbst schon einigermaßen an die Verkehrsregeln hält, dass der andere, sich falsch verhaltende Verkehrsteilnehmer, sich einen Vorteil rausfahren könnte.
Ist das verwunderlich? Wer sich beim Fußball durch einen Regelverstoß einen Vorteil verschaffen will, bekommt eine Ermahnung, die gelbe Karte oder einen Platzverweis. Auf der Straße leisten sich manche aber immer wieder gravierende Regelverstöße, weil kein Schiedsrichter in Sicht ist.
Es geht auch nicht alleine darum, dass Leute sich einen Vorteil rausfahren könnten, denen man ihnen nicht gönnt. Entscheidend ist ein ganz anderer Aspekt. Wer z. B. mit weit überhöhter Geschwindigkeit fährt oder Überholverbote nicht beachtet oder zu dicht auffährt, der setzt auch andere einem erhöhten Unfallrisiko aus, auch völlig Unbeteiligte. Ein Blick auf die Hauptunfallursachen gibt weiteren Aufschluss. Schon allein deshalb ist eine solche Fahrweise zu verurteilen.
MfG, Tazio1935
Zitat:
@zille1976 schrieb am 22. August 2016 um 11:16:38 Uhr:
Zitat:
@munition76 schrieb am 22. August 2016 um 10:30:23 Uhr:
Ich rege mich NICHT über die auf, die sich an das TL halten, sondern über die, die mit völliger Absicht die Überholspur blockieren, um den hinterherfahrenden eine Überholung nicht zu ermöglichen.
Genau DAS sind die Leute, die ihr Frust im Verkehr ablassen, indem die andere Leute gewollt ärgern.Ich frag mich wie man sich über sowas ärgern kann?
Dann bleibt man halt dahinter und überholt mal nicht. Irgendwann kommt schon eine Gelegenheit.
Und ich frage mich, warum es Leute gibt, die, die Linke Spur absichtlich blockieren und dem hinterfahrenden ärgern.
Deine Frage würde sich erübrigen, wenn du durchschnittlich jeden Tag rund 300 Kilometer quer durch Europa fahren würdest und entsprechend deutlich häufiger solche Situationen erleben würdest.
PS: Ich bin kein schleicher, im Gegenteil, wenn alles passt, lasse ich es richtig krachen, dennoch so, dass ich die Regeln nicht völlig missachte. Mein Aktueller Punktestand in Flensburg liegt bei 0 und das bei einer jährlichen Fahrleistung von > 100 Tkm. Ich denke das sagt schon einiges aus.
Die Ausreden können Sie sich sonstwohin schmieren, wo, verbietet die Netti.....ße, die ja bei manchen hier nicht gefordert wird.
Hütet Euch vor den Gedanken, denn sie könnten Worte werden.
Hütet Euch vor den Worten, denn sie könnten Taten werden.
Niemand hat ein Recht auf freie ungezügelte Fahrt in der Baustelle, das gilt für uns alle hier.
Nicht die, die wie geistesgestörte Tiefflieger mit aufgepimpten Fahrzeugen das Recht auf freie Fahrt für freie Bürger einfordern, sind die Helden der Nation, sondern die, die sich an die Regeln halten, die für alle aufgestellt wurden.
Wer noch nicht erwischt wurde, hat halt mehr Glück wie Verstand gehabt.
Wer andere meint mit Kraftausdrücken belegen zu müssen, der ist der erste Adressat derselben.
Ich sehe oft genug die Helden, die bei 70 km/h einen Abstand < 5 m einhalten, heute erst wieder auf einer Staatsstrasse vor mir gehabt. (Auf einer kurvigen Strasse kann man das auch von hinten am Schattenwurf bei entsprechendem Sonnenstand sehen.)
Zitat:
@munition76 schrieb am 22. August 2016 um 12:11:08 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 22. August 2016 um 11:16:38 Uhr:
Ich frag mich wie man sich über sowas ärgern kann?
Dann bleibt man halt dahinter und überholt mal nicht. Irgendwann kommt schon eine Gelegenheit.
Und ich frage mich, warum es Leute gibt, die, die Linke Spur absichtlich blockieren und dem hinterfahrenden ärgern.
Deine Frage würde sich erübrigen, wenn du durchschnittlich jeden Tag rund 300 Kilometer quer durch Europa fahren würdest und entsprechend deutlich häufiger solche Situationen erleben würdest.
PS: Ich bin kein schleicher, im Gegenteil, wenn alles passt, lasse ich es richtig krachen, dennoch so, dass ich die Regeln nicht völlig missachte. Mein Aktueller Punktestand in Flensburg liegt bei 0 und das bei einer jährlichen Fahrleistung von > 100 Tkm. Ich denke das sagt schon einiges aus.
Ja, mich ärgern die Mittelspurschleicher und ähnliche Vierradakrobaten auch. Aber weder ich noch du kämen auf die Idee, zu derartig rabiaten "Belehrungsmethoden" zu greifen wie dieser BMW-Fahrer. Das ist das Letzte und da braucht man auch keine feinziselierten Sachverhaltsauslegungen und Rechtsstaatsbetrachtungen, welche Aufgabe Exekutive und Legislative haben, die manche hier anstellen, um das ganz einfach festzustellen.
Grüße vom Ostelch