Ersatzwagen???
Hallo,
mir wurde mein Auto aufgebrochen und die Airbags gestohlen.
Bekomme ich ein Ersatzfahrzeug wenn ich den Schaden über eine Vertragswerkstatt beheben lasse?
Bin Vollkasko mit 150 Selbstbe. versichert.
Gruss
28 Antworten
Nein.
Weil es so in allen Versicherungsbedingungen steht.
Was wir hoffentlich nicht ausdiskutieren wollen.
@Mixxter, wieso eigentlich ja?
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Weil es angenehm wäre! 😁
Aber wer hat heutzutage schon noch Zeit sich erklären zu lassen was er kauft?
Oder gar nachzulesen was er gekauft hat? 😉
jawohl, Überraschungen sind die Würze des Lebens und man lernt dann auch prima dazu, sogar mit hohem Erinnerungsfaktor🙂
Sorry, manchmal kann man nicht anders.
Zeugnis meines Hochschulabschlusses per pn.
Aber der Autoritätsnachweis zählt ohnehin nicht. 😉
Zugegeben:
Du bist hier in eine Insiderrunde geraten.
Allerdings:
Deine Fragen waren knapp.
Die Antworten ebenso - und korrekt.
Also kein Grund aufgrund missliebiger Ergebnisse ausfallend zu werden. 😉
(müde lächelnd)
maidcruiser hat dir hilfreich die richtige Antwort gegeben, lese es bitte in den dir ausgehändigten Versicherungsbedingungen nach.
Also der Schuß ging daneben, macht aber nix, Lesen bildet!
meine 21:54 Antwort hat mit Stromausfall meines Rechners zu tun ....sonst hätte ich darauf verzichtet. Manchmal ist schnell nicht schnell genug.
Nachtrag:
Anwortschreiben Deiner Versicherung (also des Gewerbebetriebes die an allen Kunden zusammen Geld verdienen).
Sehr geehrter Herr Mixxter,
die Teilkasko ersetzt Ihnen bei einem Einbruchdiebstahl gem. § 12 AKB den entstandenen Schaden sowie die mitversicherten Kosten.
Sie haben sich für die Erstattung der anfallenden Reparatur in einer Vertragswerkstatt entschieden.
Bedingungsgemäß erstatten wir Ihnen somit die Reparaturkosten abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeiligung von 150 EUR.
Eine Hochstufung in der Schadensfreiheitsklasse ergibt sich dadurch nicht.
MfG
Ihre freundliche Versicherung
Es gibt mittlerweile Gesellschaften, die auch einen Ersatzwagen im Kaskoschadenfall bezahlen, wie z.B. die Gothaer. Also einfach mal ein Blick in die Bedingungen werfen. Allerdings gilt das nur, wenn man in ne Partnerwerkstatt geht.
oder wenn es sich um einen Unfall mit einem anderen Kfz innerhalb von D handelt, aber Mietwagen nur dann, wenn er von der Vers. vermittelt wurde, er könnte 5 € zu teuer sein ....
Zitat:
Original geschrieben von MdN
Es gibt mittlerweile Gesellschaften, die auch einen Ersatzwagen im Kaskoschadenfall bezahlen, wie z.B. die Gothaer. Also einfach mal ein Blick in die Bedingungen werfen. Allerdings gilt das nur, wenn man in ne Partnerwerkstatt geht.
Bezahlen ist gut!
M. E. bzw. nach meinem Wissensstand muss den Leihwagen meist die Partnerwerkstatt kostenlos zur Verfügung stellen, sie darf keine UPE Aufschläge verrechnen und muss zum Dumpinglohn arbeiten.
Außerdem wird damit m. E. auch wieder irgend einer anderen Werkstatt die Arbeit weggenommen.
Mfg
G.o.
P. S. Hatte da beim BVSK mal nen guten Bericht gelesen:Pro und Contra Vertrauensbetrieb der Versicherung
Wisst Ihr eigentlich warum ich den Knackpunkt gern zitiere?
Nichts ist flüchtiger als das Internet. Heute unter der Adresse morgen unter dieser, deshalb:
Zitat:
... Lediglich mit dem Versprechen, künftig Aufträge zu steuern, gelingt es dem Versicherer bei den in Aussicht genommenen Vertragspartnern Sonderkonditionen zu hinterlegen, die in der Regel den Stundenverrechnungssatz betreffen, Ersatzteilpreisaufschläge, Verbringungskosten sowie Zusatzleistungen beinhalten wie kostenloser Ersatzwagen im Kaskoschaden sowie darüber hinaus aktives Handeln erfordern, beispielsweise den Verzicht auf Kfz-Sachverständige durch das Erstellen eigener Kostenvoranschläge.
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