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Anspruchsdauer Miet-/Ersatzwagen?

Themenstarteram 7. März 2014 um 19:17

Üblicher Weise zahlt die gegnerische Versicherung einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur bzw. Wiederbeschaffung bei Totalschaden.

Hintergrund: Nach einem Totalschaden ist die Schuldfrage geklärt und die generische Versicherung ist in der Leistungspflicht. Das Gutachten bescheinigt eine Wiederbeschaffungsdauer von ca. 10Tagen. Während dieser Zeit nutze ich einen Mietwagen, aber die Versicherung zahlt nicht innerhalb der Wiederbeschaffungsdauer und es ist von mir überhaupt nicht einzusehen, den "Neuen" quasi vorzufinanzieren.

Hat es jemand schon einmal durchdrücken können, dass die Versicherung den Ersatzwagen solange zahlen muss, bis diese Ihre Leistung auch freigeben plus eventuell noch die Wiederbeschaffungsdauer? Wenn ich ´ne arme Sau wäre oder sonst das Geld nicht flüssig haben möchte, kann ich mich doch erst wenn die Scheine von der Versicherung bei mir eintreffen auf die Jagt nach einem adäquaten Ersatz begeben oder widerspricht dies allgemeinem Verständnis/Rechtsprechung?!

Vielleicht hat ja einer ein Urteil zu einem vergleichbaren Fall ... - Wäre ja allgemein interessant, da die Versicherer zuweilen Zahlungen gern hinauszögern.

Beste Antwort im Thema

Sollte Talker55 sich nicht besser umbenennen? Vielleicht in Märchenonkel, passend zu seiner Märchenstunde?

OLG Düsseldorf (Urt. v. 22.01.2007 - I-1 U 151/06):

"Eine Pflicht des Geschädigten, zur Schadensbeseitigung einen Kredit aufzunehmen, kann ohnehin nur unter besonderen Umständen angenommen werden (Senat, Urteil vom 29. Oktober 2001, Az.: 1 U 211/00 mit Hinweis auf BGH NJW 1989, 290 , 291 und weiteren Nachweisen unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung im Urteil vom 3. Februar 1997, Az.: 1 U 68/96 - OLGR Düsseldorf 1997, 107). Die Rechtsprechung bejaht eine solche Pflicht nur ausnahmsweise (BGH NJW 1989, 290 , 291 mit Hinweis auf BGH VersR 1963, 1161 , 1162 sowie BGH BB 1965, 926 , 927). Es ist grundsätzlich Sache des Schädigers, die vom Geschädigten zu veranlassende Schadensbeseitigung zu finanzieren. Der Geschädigte hat Anspruch auf sofortigen Ersatz und ist nicht verpflichtet, den Schaden zunächst aus eigenen Mitteln zu beseitigen oder zur Vermeidung von Folgeschäden Kredit aufzunehmen. Vielmehr hat der Schädiger grundsätzlich auch die Nachteile zu ersetzen, die daraus herrühren, dass der Schaden mangels sofortiger Ersatzleistung nicht gleich beseitigt worden ist und sich dadurch vergrößert hat (Senat mit Hinweis auf BGH NJW 1989, 290 , 291 und weiteren Nachweisen). Es ist das Risiko des Schädigers, wenn er auf einen Geschädigten trifft, der finanziell nicht in der Lage ist, die zur Ersatzbeschaffung notwendigen Mittel vorzustrecken und sich hierdurch der Zeitraum des Nutzungsausfalls und der Umfang der damit einhergehenden Schäden vergrößert."

Reicht das als Quelle oder soll ich es übersetzen?

So nebenbei: Das AG Hamburg hat bereits eine Entscheidung getroffen, wonach der Geschädigte selbst bei ausreichenden eigenen Mitteln nicht zur Vorfinanzierung verpflichtet ist. Da war das Urteil aber auch auf Grund des niedrigen Streitwertes nicht berufungsfähig. Andere Gerichte könnten also durchaus anders entscheiden.

Und wenn der Geschädigte einen Kredit in Anspruch nehmen kann, sind die Kreditzinsen meist billiger als ein Mietwagen und von der Versicherung zu erstatten.

Im Normalfall würde ich daher immer die Vorfinanzierung, notfalls über Kreditaufnahme, bevorzugen (unabhängig von der Entscheidung des OLG Düsseldorf), mir den Ersatzwagen kaufen und der Versicherung die Kreditzinsen zahlen lassen. Wenn Du das nicht kannst, musst Du aber die Versicherung sofort von diesen Problemen in Kenntnis setzen.

Gruß

Peter

32 weitere Antworten
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32 Antworten
am 7. März 2014 um 19:40

Zitat:

Original geschrieben von kann+weiss nix

Vielleicht hat ja einer ein Urteil zu einem vergleichbaren Fall ... - Wäre ja allgemein interessant, da die Versicherer zuweilen Zahlungen gern hinauszögern.

Ein Problem welches sich leicht lösen lässt, wenn man sich einen Mietwagen von der gegnerischen Versicherung vermitteln lässt. Der Vermieter rechnet dann direkt mit der Versicherung ab. Vorteil dabei ist auch, dass die Versicherung dann auch mal ihr okay gibt, wenn es 1 oder 2 Tage länger dauert.

Es zwingt dich ja keiner einen Mietwagen vor zu finanzieren.

am 7. März 2014 um 19:47

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Ein Problem welches sich leicht lösen lässt, wenn man sich einen Mietwagen von der gegnerischen Versicherung vermitteln lässt. Der Vermieter rechnet dann direkt mit der Versicherung ab. Vorteil dabei ist auch, dass die Versicherung dann auch mal ihr okay gibt, wenn es 1 oder 2 Tage länger dauert.

Es zwingt dich ja keiner einen Mietwagen vor zu finanzieren.

Es geht ihm ja auch nicht um die Vorfinanzierung vom Mietwagen... :rolleyes:

@ TE

Wie du den neuen Wagen vorfinanzierst ist dein Problem.

Du hast nur so lange Anspruch auf den Mietwagen, wie im Gutachten steht.

am 7. März 2014 um 19:53

Stimmt. Dieser Satz hat mich etwas verwirrt. Ich bin davon ausgegangen, dass man ein Ersatzfahrzeug nur eimal zahlt, und nicht für eine bestimmte Dauer. Das würde nur für den Mietwagen gelten.

Zitat:

Original geschrieben von kann+weiss nix

Hat es jemand schon einmal durchdrücken können, dass die Versicherung den Ersatzwagen solange zahlen muss, bis diese Ihre Leistung auch freigeben plus eventuell noch die Wiederbeschaffungsdauer?

Da muss ich leider widersprechen.

Wenn der Geschädigte ein armer Hund ist und der Versicherung sofort mitteilt, dass der aus eigenen Mitteln die Ersatzbeschaffung/Reparatur nicht finanzieren kann und leider auch keinen Bankkredit (oder Verkäuferkredit) erhält, kann er tatsächlich bis zur Zahlung einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Setzt natürlich voraus, dass die Angaben richtig und notfalls nachweisbar sind.

Gruß

Peter

am 7. März 2014 um 19:59

Quelle?

am 7. März 2014 um 20:00

Zitat:

Original geschrieben von PeterBH

... kann er tatsächlich bis zur Zahlung einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Setzt natürlich voraus, dass die Angaben richtig und notfalls nachweisbar sind.

Gibts das irgendwo nachzulesen, oder gibt es da Beschränkungen?

Wenn ich so wenig verdien, dass ich mir nur Miete, Essen und Sprit leisten kann, könnte sich sowas ja Jahre hinziehen bis ich Geld für ein anderes Auto habe.

am 7. März 2014 um 20:02

Elchsucher. Was is los? Müde heute?

Es geht ja darum, das Auto vor zu finanzieren bis der Schaden von der gegnerischen Versicherung reguliert ist.

Dann hat er ja wieder Geld für das neue Auto.

Themenstarteram 7. März 2014 um 20:02

Genau so is´es - Ich danke für die Antwort, nur geht es mir nicht (nur) um die Vorfinanzierung der Mietwagenkosten sondern primär um die Vorfinanzierung beim Kauf des Ersatzes für den beschädigten Wagen. Es kann doch schon mal einen Monat und länger dauern bis die Versicherung den Schaden reguliert und vorher "kann" ich mir quasi keinen Ersatz kaufen, da mir die Mittel dazu nicht zur Verfügung gestellt werden und diesen Zeitraum möchte ich natürlich auf ein Fz. nicht verzichten. Heißt, die Versicherung soll die Mietwagenkosten solang übernehmen, bis die den Schaden auch reguliert hat und ich mir dann damit Ersatz kaufen kann.

Demnach wäre für die bezahlte Nutzungsdauer eines Mietwagens die bescheinigte Wiederbeschaffungsdauer allein irrelevant. Die in der Leistungspflicht stehende Versicherung würde die bezahlte Nutzungsdauer mit der Zeitspanne ihrer Schadensregulierung grundlegend selbst beeinflussen.

Beispiel: Die Versicherung zahlt den Schaden erst nach 30Tagen aus und die Wiederbeschaffungsdauer beträgt 10Tage - Die Versicherung muss nun die Kosten für den Mietwagen für 40Tage übernehmen. Wer schneller reguliert, zahlt weniger! Dies würde sicher nicht nur ich für gerecht halten - Die Frage wäre, ob dies u.U. die Gerichte auch so sehen?!

am 7. März 2014 um 20:04

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

...bis der Schaden von der gegnerischen Versicherung reguliert ist.

Auch sowas kann mitunter mal Jahre dauern ;)

am 7. März 2014 um 20:06

Zitat:

Original geschrieben von kann+weiss nix

Beispiel: Die Versicherung zahlt den Schaden erst nach 30Tagen aus und die Wiederbeschaffungsdauer beträgt 10Tage - Die Versicherung muss nun die Kosten für den Mietwagen für 40Tage übernehmen.

Du kannst doch auch ohne Geld nach einem Ersatz schauen. Die 40 Tage erschließen sich mir da nicht.

am 7. März 2014 um 20:09

Warum solle man im Gutachten eine Wiederbeschaffungszeit festlegen, wenn diese keinen interessiert?

Ich als Geschädigter könnte ja auch die Auszahlung verzögern. Wäre sogar clever, da ich dann kostenlos mit dem Mietwagen rum fahre und nicht meinen eigenen Wagen verschleißen müsste.

am 7. März 2014 um 20:10

Zitat:

Original geschrieben von kann+weiss nix

Heißt, die Versicherung soll die Mietwagenkosten solang übernehmen, bis die den Schaden auch reguliert hat und ich mir dann damit Ersatz kaufen kann.

Das wird wohl nicht passieren. Zur Not nimmst du eine Kleinkredit auf. Die Kosten dafür werden dir dann von der Versicherung ersetzt werden.

Immer für den Fall, dass du wirklich zu 100% schuldlos bist.

am 7. März 2014 um 20:11

Quelle?

Hier ist schon wieder ganz schön Märchenstunde ;)

am 7. März 2014 um 20:16

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Quelle?

Bitte. Danke. :rolleyes:

Irgendwo bei Motortalk zu finden. Die Suche kennst du bestimmt.

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