Ersatzwagen bei NL

BMW 5er G30

Hallo Leute,
Letztendlich habe ich, beim NL, einen Ersatzwagen wegen Reparaturen in Gewährleistung bekommen.
Es wird jetzt nicht mehr von Sixt betrieben(schnell, unkompliziert und 150 Euro SB) sondern von BMW RENT (von Alphabet) und mit 950 Euro SB für eine 2er, 750 für eine 1er.

Ich finde es gewaltig unfair.

Was ist ihre Erfahrung?
Gruß F

49 Antworten

Zitat:

@Rap_superstar schrieb am 11. Januar 2022 um 23:39:55 Uhr:


Nun habe ich eine SB in Höhe von 1000€ bei dem Erstazwagen. Die Frage ist, muss ich die jetzt zahlen? Ich habe ja nicht fahrlässig o.ä. gehandelt und kann ja auch nichts dafür, dass es solche Idioten gibt.

Solche Arsch*löc*er! Die SB wirst du leider begleichen müssen, dafür muss man kein Fachmann sein. Die Selbstbeteiligung ist der vertraglich geregelte Selbstbehalt - unerheblich, ob das Idioten waren (-> Vandalismus). Der Kratzer schaut auf dem Foto leider sehr tief aus. Ich würde das vom Lackierer trotzdem mal anschauen lassen. Vielleicht bekommst du es für etwas weniger hin. Eine Gespräch mit deinem VK könnte u.U. auch weiterhelfen.

Hallo, ja ist blöd gelaufen.

Laut meinen Recherchen muss ich wohl nicht die SB zahlen, da mir keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Und der Vermieter hier in der Beweispflicht mir gegenüber ist. Aber gut im Enteffekt wird es wahrscheinlich eh mein AG übernehmen, da es während einer Dienstfahrt passiert ist.

Mich hätte bloß mal der rechtliche Hintergrund interessiert.

Danke und Grüße

Ich weiß nicht wie die Autohäuser das handhaben, aber ich hatte mal so einen Fall bei einem Mietwagen von Sixt. Da kam auch von der Schadensabteilung die Forderungen der Selbstbeteiligung, nach Rücksprache mit meinem Anwalt und einem netten Schreiben von diesem, inkl. Polizeibericht sah man dann von der Forderung ab. Wenn du eine Rechtsschutz hast, dann würde ich es versuchen, statt blind zu zahlen.

Ich hab daraus gelernt und für ein paar Euro meinen Versicherungsschutz um eine Leihwagenversicherung erweitert, die den SB im Schadensfall deckt - egal ob klassische Vermietung, Probefahrt oder Werkstattersatz.

Zitat:

@Rap_superstar schrieb am 12. Januar 2022 um 01:00:20 Uhr:


Hallo, ja ist blöd gelaufen.

Laut meinen Recherchen muss ich wohl nicht die SB zahlen, da mir keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Und der Vermieter hier in der Beweispflicht mir gegenüber ist. Aber gut im Enteffekt wird es wahrscheinlich eh mein AG übernehmen, da es während einer Dienstfahrt passiert ist.

Mich hätte bloß mal der rechtliche Hintergrund interessiert.

Danke und Grüße

Der rechtliche Hintergrund ist, dass eine Selbstbeteiligung (ob bei TK oder bei VK) dein vertraglicher Selbstbehalt (bzw. der von BMW) am Schaden ist. Unerheblich ist dann, ob du diesen Schaden selbst mit dem Schlüssel gemacht hast oder ein Dritter mit einem Messer. Du zahlst in dem Fall 1000€, die Versicherung den Rest des Schadens ggf. inkl. Wertminderung. [Liefe der VK-Schaden auf dich, dann würde sich - im VK-, nicht im TK-Fall - auch die SF erhöhen]. Die Versicherung steht hier nicht in irgendeiner Beweispflicht, da die SB im Vertrag so fixiert ist und das auch rechtlich seinen Sinn hat. (Bei dir ist das natürlich richtig schei*e gelaufen...). Anzeige gegen Unbekannt wurde gestellt, denke ich. Wird der/die Täter gefunden, haften sie natürlich für den entstandenen Schaden.
Ich würde eine Meinung beim Lackierer einholen und auf jeden Fall das Gespräch mit meinem Händler/VK suchen. Hier klärt sich oft recht viel, v.a. wenn man/die Firma guter Kunde ist. Die Anwaltkeule würde ich max. in letzter Instanz wählen, außerdem bist du da auch schnell bei 1000€.

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Lesen was man(n) unterschreibt und die bockige Keulenschwinger mir der Anwaltsdrohung ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten.

Nachdem beim Fragesteller sowieso der Arbeitgeber mit einer Dienstreisekasko dahinter steht, die sowas zu reguliert hat, erübrigt sich der Aufreger, auch wenn man sich über den Schaden grenzenlos aufregen kann.

Im Firmenwagenleasing greift beim Mietwagen ebenso die Dienstreisekasko.

Im Privatkundengeschäft wird es auf die Kulanz des Autohauses darauf ankommen.

Ich habe selbst in der Vergangenheit als Privatkunde den offerieren Mietwagen mit einer SB von 1.000 Euro beim Händler abgelehnt und wollte mir vom Sixt einen zum Autohaus anliefern lassen. Der Händler besserte handschriftlich die SB auf 150,- aus.

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