Ersatzwagen bei Garantie
Hallo,
steht mir während der 2-jährigen Werksgarantie ein Ersatzwagen zu, wenn ich mein Fahrzeug wegen Fehlerbeseitigung in die Werkstatt bringe?
Ich weiß dass mir ein Ersatzwagen im Rahmen der Mobilitätsgarantie zusteht wenn mein Fahrzeug liegen bleibt und nicht mehr fahrbereit ist, aber wie verhält es sich wenn das Fahrzeug fahrbereit ist.
Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht?
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von frank3003
@Scoty81
Davon hab ich noch nix gehört und ich finde das Mobilitätspaket auf audi.de auch nicht.Außerdem fahre ich seit 8 Jahren einen A6 und da hat es nie einen kostenlosen Ersatzwagen gegeben (außer im echten Mobilitätsfall nach heftigem Druck).
Außerdem habe ich das Thema vor nicht zu langer Zeit mit einem Audi-Verkäufer diskutiert und der wollte mir einen garantierten Ersatzwagen als vertraglich vereinbarte Sonderleistung seines Autohauses im Rahmen des Neukaufs (eines A6) zusichern.
Also wenn es dieses Paket gibt, warum redet Audi nicht drüber?
Das ist richtig, dieses Paket wird offiziel von Audi nicht beworben. Schau einfach mal beim A6 Forum vorbei und suche etwas.
Mein Audi Partner wußte auch nichts vom Programm und hat sich informiert. Seit dem gibts kostenlose Leihwagen bei planmäßigen Aufenthalten von mehr als 2 Std.
Gruß Scoty81