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erneuter Unfall nach fiktiver abrechnung
Hallo, ich habe vor ca. 4 Wochen einen Unfall gehabt bei dem mir jemand hinter drauf gefahren ist. Der Schaden war Heckklappe und Stoßstange. Da mein Auto schon älter ist, habe ich fiktiv abgerechnet und nichts repariert. Nun ist mir gestern wieder einer hinten drauf gefahren, die Stoßstange wurde etwas mehr beschädigt. Kann ich den neuen Schaden erneut fiktiv abrechnen? Der Gutachter der Versicherung (WgV) sagt nein.
Beste Antwort im Thema
Wollen wir Wetten das ?
hab ich im Urin
Gruß
Delle
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41 Antworten
Da hat der Gutachter unrecht. Da die zwei Schäden unabhängig voneinander zu bewerten sind, greift sowohl beim Erst- als auch beim Zweitschaden dein Dispositionsrecht.
Du musst allerdings mit Abzügen bei der Erstattung wg. des nicht reparierten Vorschadens rechnen.
Nein, der Gutachter der Versicherung hat (ausnahmsweise mal ) Recht.
Du hast einmal einen neuen Stoßfänger bezahlt bekommen und ihn nicht ersetzt.
Ein zweitel mal wirst du ihn nicht bezahlt bekommen, kaputt ist kauputt.
Anders wäre es, wenn der Stoßfänger beim ersten mal nur so beschädigt gewesen wäre, dass er hätte instand gesetzt werden können und beim zweiten mal durch den Schaden ein Neuersatz erforderlich gewesen wäre.
Dann wäre ein Abzug für einen Vorteilsausgleich richtig und gerechtfertigt gewesen, so wie Neckarwelle das hier beschrieben hat.
Aber so, wie du das hier beschrieben hast, bekommst du kein Geld
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Anders wäre es, wenn der Stoßfänger beim ersten mal nur so beschädigt gewesen wäre, dass er hätte instand gesetzt werden können und beim zweiten mal durch den Schaden ein Neuersatz erforderlich gewesen wäre.
Und woher weist du, dass es nicht genauso ist? Ich kann hier zumindest nirgendwo lesen, dass die Stoßstange schon nach dem ersten Unfall Kernschrott war.
Mfg Zille
Sehe ich auch nicht, to be honest
Wollen wir Wetten das ?
hab ich im Urin
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von fitforfun40
Hallo, ich habe vor ca. 4 Wochen einen Unfall gehabt bei dem mir jemand hinter drauf gefahren ist. Der Schaden war Heckklappe und Stoßstange. Da mein Auto schon älter ist, habe ich fiktiv abgerechnet und nichts repariert. Nun ist mir gestern wieder einer hinten drauf gefahren, die Stoßstange wurde etwas mehr beschädigt. Kann ich den neuen Schaden erneut fiktiv abrechnen? Der Gutachter der Versicherung (WgV) sagt nein.
Dellenzähler hat die Problematik gut abgehandelt, da gibt es auch keine andere Alternative, ohne das man sich strafbar macht!
Denn wenn im ersten Fall ein irreparabler Schaden bei der Stoßfängerverkleidung bemerkt und ein entsprechender Ersatz im Rahmen des Reparaturweges vorgeschlagen wurde, dann gibt es beim zweiten Unfall nicht noch einmal den vollen Preis. Denn das Teil als solches ist schon beschädigt gewesen, ein Neuersatz ist nicht gerechtfertigt. Da spielt es auch keine Rolle ob das Teil optisch ok ist, einzig und allein die Austauschwürdigkeit aus dem ersten Fall reicht aus!
Im Reparaturfall gibt es wie schon gesagt die Möglichkeit mittels Abzug für Vorteilsausgleich den Altschaden zu berücksichtigen und im Rahmen des zweiten Unfalles einen Austausch erstattet zu bekommen!
Fenerbahceli, du hast in 18 Zeilen genau nochmal das wiederholt, was vorher schon in wesentlich weniger Worten gesagt wurde. Danke dafür
Edit: Hier gehts nicht um die Frage, ob der TE eine neue Stoßstange bekommt, sondern nur, ob er nochmals fiktiv abrechnen darf und den im Rahmen des Vorteilsausgleiches zu erstattenden Betrag wieder frei verwenden kann. Delles Ausscheidungen lasse ich hierbei mal vorübergehend unberücksichtigt, vielleicht sagt der TE ja noch was dazu.
@Delle: Iiiiiiieh
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Fenerbahceli, du hast in 18 Zeilen genau nochmal das wiederholt, was vorher schon in wesentlich weniger Worten gesagt wurde. Danke dafür
@Delle: Iiiiiiieh
Etwas anders war es schon, denn Delle geht davon aus, dass im ersten Fall ein Austausch vorgesehen war (was nicht eindeutig hervorgeht, aber sehr wahrscheinlich ist)...bei mir war es als Option eingebaut...
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
@Delle: Iiiiiiieh
......meist du ich soll`s Editieren.......
nicht das ich nachher Ärger mit den Mod`s bekomme....
Gruß
Delle
Ich würd's machen.
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Fenerbahceli, du hast in 18 Zeilen genau nochmal das wiederholt, was vorher schon in wesentlich weniger Worten gesagt wurde. Danke dafür
Edit: Hier gehts nicht um die Frage, ob der TE eine neue Stoßstange bekommt, sondern nur, ob er nochmals fiktiv abrechnen darf und den im Rahmen des Vorteilsausgleiches zu erstattenden Betrag wieder frei verwenden kann. Delles Ausscheidungen lasse ich hierbei mal vorübergehend unberücksichtigt, vielleicht sagt der TE ja noch was dazu.
@Delle: Iiiiiiieh
Eine Abrechnung - fiktiv oder gemäß Reparaturrechnung - ist immer möglich, vorausgesetzt es ist ein Schaden entstanden. In diesem Fall ist dies nicht unbedingt klar (vgl. die vorherigen Beiträge bezüglich 1. Unfall Austausch oder Instandsetzung für den Stoßfänger berechnet).
Hallo Zusammen,
vielen Dank für die vielen Antworten. Beim ersten Mal habe ich die Soßstange komplett erstattet bekommen obwohl nicht viel sichtbar war (leichter Stoß, aber nicht reparierbar). Beim zweiten Mal ist sie jetzt gebrochen. Ich befürchte auch wie von Dellenzähler beschrieben daß ich wohl Pech habe und die Versicherung tatsächlich recht hat.
Vielen Dank für die Hilfe
Gern geschehen......
Puh....endlich kann ich pullern gehen..........
@all
schönen Sonntag
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von fitforfun40
Ich befürchte auch wie von Dellenzähler beschrieben daß ich wohl Pech habe und die Versicherung tatsächlich recht hat.
Vielen Dank für die Hilfe
Wieso Pech?!?
Wir gehen mal in eine andere VS-art:
du hast ne Glasversicherung und die ersetzt die die Kosten für ein Ceranfeld (weil EINE Platte einen kleinen Sprung hat).
Du nutzt das alte Feld weiter (DREI Platten gehen ja noch).
Jetzt springt auch eine zweite Platte!
Willst du dann nochmal das Geld für ein neues Ceranfeld haben?