Erneuter Schaden nach wirtschaftlichem Totalschaden
Hallo,
mal eine Frage an die Versicherungsexperten. Mein Auto hat 2017 bei einem Unwetter auf einem gefluteten Parkplatz einige Zeit ca. 30 cm tief im Wasser gestanden.
Nach Trocknung fing einige Zeit später die Dämmmatte auf dem Bodenblech zu müffeln an. Meine Anfrage bei der Versicherung ergab, dass in meinem Fall nicht einfach die Dämmmatte ersetzt werden kann, sondern ein Gutachter auf weitere Schäden prüfen muss. Der Gutachter kam einige Tage später und erklärte das Auto zum wirtschaftlichen Totalschaden. Er ging davon aus, dass einige Steuergeräte, der Hauptkabelbaum, der Klimakompressor und einiges andere ersetzt werden müssen, weil zeitverzögerte Störungen oder Ausfälle nicht auszuschliessen waren. In Summe rd. 15.000,- Reparaturkosten.
Ich fahre das Auto bis heute, es ist bislang keinerlei Schaden eingetreten.
Meine Frage ist, was passiert, wenn ein neuer Kaskoschaden durch Unfall o.ä. eintritt? Leistet die Versicherung dann überhaupt, und wenn ja, auf welcher Grundlage? Meine Anfrage bei der Versicherung ergab leider nichts Konkretes.
Hintergrund meiner Frage ist, dass ich die Kaskoversicherung jetzt kündigen würde, wenn keine nennenswerte Leistung mehr zu erwarten wäre.
Schöne Grüße
Bodo
58 Antworten
Lt. meinen Recherchen kann der ursprüngliche Gutachter eine Reparatur bestätigung Ausstellen wenn alles ordnungsgemäß gemacht wurde. Das mit den Airbag hat mich grade von hinten genommen. Ich werde Montag mit mein Anwalt reden, das wir dann doch eine Strategie Änderung in Betracht ziehe sollten...
Mal ganz abgesehen davon, dass im Fall einer nicht ganz so fachgerechten Reparatur die Betriebserlaubnis erloschen wäre, mit allen was da so drann hängt, Versicherungsschutz Leistungsregress, usw...
So gut kann der Preisnachlass gar nicht sein um das aufzuwiegen
Zitat:
@Trydasout schrieb am 10. März 2023 um 15:34:37 Uhr:
Lt. meinen Recherchen kann der ursprüngliche Gutachter eine Reparatur bestätigung Ausstellen wenn alles ordnungsgemäß gemacht wurde. Das mit den Airbag hat mich grade von hinten genommen. Ich werde Montag mit mein Anwalt reden, das wir dann doch eine Strategie Änderung in Betracht ziehe sollten...
unbedingt..
Ich glaube auch nicht, dass dieser BMW so schnell wieder aus dem HIS entfernt wird
Zitat:
@Trydasout schrieb am 10. März 2023 um 15:34:37 Uhr:
Lt. meinen Recherchen kann der ursprüngliche Gutachter eine Reparatur bestätigung Ausstellen wenn alles ordnungsgemäß gemacht wurde. Das mit den Airbag hat mich grade von hinten genommen. Ich werde Montag mit mein Anwalt reden, das wir dann doch eine Strategie Änderung in Betracht ziehe sollten...
Das ist ja das perfide bei diesen ganzen US Importen mit Salvage-title.
Ohne das Auto zu zerlegen,kannst Du nicht feststellen ob ein oder der richtige Airbag verbaut wurde.
Die StG werden überlistet und beim FS auslesen wird kein Fehler abgelegt. Nur eine intakte Türpappe ist kein Beleg,dass auch ein Funktionierender Airbag dahinter ist.
Im von mir angerissenen Fall, wurde der 5er im Zuge des Verfahrens durch einen freundlichen zerlegt und die Misere gesehen.
Der Wagen war in der Form nicht mehr Zulassungsfähig.
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Ich hatte ja ein ähnliches Thema, wo die Versicherung sich, aufgrund fehlenden Reparaturnachweis, weigerte zu zahlen.
Es endete nach 1,5 Jahren vor Gericht zu meinen Gunsten, wo der gerichtsbestellte Gutachter bestätigte, dass der Vorschaden fachgerecht behoben wurde.
Ich würde einfach mal bei einem Gutachter vorsprechen und die Thematik diskutieren.
Auch bei einem Wiederverkauf ist so eine Bewertung sicherlich hilfreich.
Ein Gutachter kann ohne Zerlegen des Fahrzeugs nicht feststellen,ob die Airbags vorhanden sind oder diese durch Dummy 's oä ersetzt wurden.
Bei @Trydasout waren wohl 4 Airbags offen. Ohne Rechnung von BMW und den ordnungsgemäßen Einbau, wird hier der Nachweis der Fachgerechten Instandsetzung nicht möglich sein.
Wie das den SV nachzuweisen ist,stand paar Beiträge vorher.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 11. März 2023 um 08:51:07 Uhr:
Ein Gutachter kann ohne Zerlegen des Fahrzeugs nicht feststellen,ob die Airbags vorhanden sind oder diese durch Dummy 's oä ersetzt wurden.
An dieser Stelle wäre ein Schadensbild interessant (was der TE ja gesehen hat uns aber bisher verschweigt).
Bringt also eigentlich nix hier weiter zu spekulieren.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Trydasout schrieb am 10. März 2023 um 10:50:40 Uhr:
Das Auto sollte zum Export gehen..
Eigentlich war der Schaden oder 22k aber wenn ich mir denke das 2 Led Scheinwerfer schon min. 2k kosten und die 4 Airbags, die offen waren + kühlerpaket. Da muss nicht viel kommen für so eine Summe bei den original Preisen.
Aber ob alles fachgerecht und sachgerecht zusammen gebaut wurde wird ja der Gutachter feststellen oder?!
Dass diese fachgerecht getauscht Wurden ist nur mit einer Rechnung über die Airbags und deren Einbau beim freundlichen oder einer zertifizierten Werkstatt möglich.
Eine Prüfung ohne Zerlegen ist ausgeschlossen, da die Airbags auch ohne Vorhandensein keinen Fehler im FS ablegen müssen,wenn man sie durch Dummy's oä umgeht.
Zitat:
@Trydasout schrieb am 10. März 2023 um 10:50:40 Uhr:
Das Auto sollte zum Export gehen.. Eigentlich war der Schaden oder 22k ... ?!
Ich frage mich, warum man sowas kauft.
Ohne Reparaturrechnung, ohne Gutachten. Ohne die Schäden im Detail zu kennen. Ohne zu wissen, wie hoch der Restwert nach dem Unfall ist. Ohne zu wissen, was in welcher Qualität repariert wurde. Ohne zu wissen, ob sicherheitsrelevante Teile noch funktionieren.
Kurz: Ohne überhaupt irgendwas zu wissen.
Was bewog dich, sowas zu kaufen. Interssiert mich wiklich.
Also es ist so. Das Auto hab ich mir angesehen, da es meinen Suchkriterien voll entsprach und auch nicht allzuweit weg war. Es hatte keine Kratzer, Dellen, Felgen Beschädigungen oder sonst was. Optisch war es perfekt! Ich prüfte das Auto mit dem Lackprüfer. Nur der re. Kotflügel war nachlackiert (mit nur wenig Spachtel)+ Beifahrertür Beilackiert. Ansonsten alles erster Lack. Scheckheft gepflegt, Händler gab mir noch 1 Jahr Garantie.
Motorraum war alles so, wie es sein soll.
OBD war alles i.o. und ohne Fehler. Auto fährst sich so, wie sich ein Auto fährt. Keine unüblichen Geräusche o.ä. Also wie kann man da nein sagen?!
Die ganzen anderen Sachen hab ich erst nach Monaten rausgefunden, da mich das schon interessierte. Nicht weil das Auto Probleme mach oder sonst was.
Für mich ist ein Unfall erstmal kein Ausschlusskriterium beim Kaufen, grade wenn nur wenig gemacht wurde (Kotflügel, Tür).
Aber vorher sollte mach wissen,das die Motorhaube ersetzt wurde oder irgendwelche Airbags?? Viele Autos haben irgendwo irgendwas gemacht, und nur in den wenigstens Fällen kann das mit Dokumenten belegt werden.
Und für alle, die jetzt sagen, dass ich doch selbst schuld wäre... Spart euch die Zeit und Luft beim Tippen! Um die Schuldfrage geht es mir nicht sondern um ein Lösungsweg!
Ah, ok. Dir ist der Totalschaden also verschwiegen worden ?
Ich bin insofern bei dir, als ein Unfall erst einmal auch für mich kein Ausschluß wäre. Nur müsste dann das Gutachten und die Reparaturrechnung vorgelegt und übergeben werden. Andernfalls wäre es ein Ausschluss.
Da der Anwalt alle Verträge und Unterlagen sicher hat und die ganze Geschichte kennt würde ich mich auf seinen Rat verlassen.
Das Auto würde ich nicht mehr haben wollen. Viel Glück.
Ja genau, das hatte ich erst durch HIS herausgefunden. Der Händler hat das Auto schon "repariert" gekauft, meinte er jedenfalls. Ich werde die Tage mein Anwalt Kontaktieren. Mal sehen ob wir wieder zurück zur Rückgabe rudern können, da wir momentan erstmal nur eine Preisminderung von 7500€ erzielen wollten.
In Zukunft werde ich mich dir anschließend und für jeden Schaden ,egal wie groß oder klein, Dokumente geben lassen!
Zitat:
@Trydasout schrieb am 12. März 2023 um 19:09:27 Uhr:
Ja genau, das hatte ich erst durch HIS herausgefunden. Der Händler hat das Auto schon "repariert" gekauft, meinte er jedenfalls. Ich werde die Tage mein Anwalt Kontaktieren. Mal sehen ob wir wieder zurück zur Rückgabe rudern können, da wir momentan erstmal nur eine Preisminderung von 7500€ erzielen wollten.
Dann soll doch der Händler mal belegen,dass er den "repariert" gekauft hat.
Bei den US Importen ist es auch üblich,dass ein durch mehrere Händler Hände gehen. Einer lässt den dann mal für einen Tag zu,um deutsche Dokumente zu haben und beim Weiterverkauf wird das 21er Gutachten nicht mehr mitgegeben.
Das es ein US Import mit 21er Gutachten war,wird auf der ZB2 leider nicht vermerkt, so dass ein nächster Käufer das erkennen könnte.
Versuch lieber die Rückabwicklung, spätestens wenn Du ihn verkaufen willst,fällt Dir das auf die Füße,denn Du musst den Dir bekannten Totalschaden offenlegen, auch wenn Du damit nichts zu tun hättest.