Erlischt der Versicherungsschutz bei mit der ABE zuammen?
Servus!!
Die große Frage bei Tuning ist immer "was ist wenn?"
Also, ich schildere jetzt folgende Situation und erhoffe mir dazu 2 Antworten.
Ein Fahrzeug mit 120WattBrinchen und einem viel zu tiefen Fahrwerk was niemals hätte eingetragen werden können baut einen schlimmen Unfall (Tote + viel Materialschaden) also, echt übel. Jetzt gibt es viele die wenn sie das hier lesen sofort, wie aus der Pistole geschossen, sagen würden: "Der mit dem Auto ohne ABE ist schuld und bezahlt sich bis an sein Lebensende dumm und dämlich"
Ich habe jetzt aber mal gelesen das es ein Gesetzt gibt in dem Festgelegt ist das Versicherungen nur pro nichterlaubtem Teil 5000€ Rrgress einlegen können da dadurch eine völlige Verarmung des Unfallverursachers verhindert werden soll.
A: Stimmt das so wie ich es geschildert habe und
B: Wenn ja, wo kann ich das im Netz nachlesen?
Gruß Robbie (lon)
27 Antworten
In der ganz oben geposteten Antwort war mit drei Links schon alles gesagt.
Zitat:
Zitat:
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Nach § 19 II 2 Nr. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Es muss also eine konkrete Gefahr vorliegen.
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Zitat:
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§ 25
(1) Der Versicherer ist im Fall einer Verletzung der Vorschrift des § 23 Abs. 1 von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsfall nach der Erhöhung der Gefahr eintritt.(2) Die Verpflichtung des Versicherers bleibt bestehen, wenn die Verletzung nicht auf einem Verschulden des Versicherungsnehmers beruht. Der Versicherer ist jedoch auch in diesem Fall von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn die in § 23 Abs. 2 vorgesehene Anzeige nicht unverzüglich gemacht wird und der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt, in welchem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen, eintritt, es sei denn, daß ihm in diesem Zeitpunkt die Erhöhung der Gefahr bekannt war.
(3) Die Verpflichtung des Versicherers zur Leistung bleibt auch dann bestehen, wenn zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls die Frist für die Kündigung des Versicherers abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt ist oder wenn die Erhöhung der Gefahr keinen Einfluß auf den Eintritt des Versicherungsfalls und auf den Umfang der Leistung des Versicherers gehabt hat.
--------------------------------------------------------------------------------Der Reihe nach gelesen:
Der Versicherer wird grundsätzlich Leistungsfrei, wenn eine Verletzung nach § 23 Abs. 1 vorliegt.
Juristen nennen das den Regelfall.Die Abs. 2 und 3 regeln Ausnahmen.
Abs 2 regelt die Ausnahme, das den Versicherungsnehmer kein Verschulden trifft. Das ist hier eindeutig nicht der Fall, der Absatz kann daher nicht zur Anwendung kommen.
Abs. 3 regelt den Fall, dass
a) der Versicherungsnehmer die Änderung angezeigt hat und die Versicherung nicht fristgerecht gekündigt hat (ist hier auch nicht der Fall).
b) wenn die Erhöhung der Gefahr keinen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalls und den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers gehabt hat.Wenn Letzteres der Fall ist, so trifft den Versicherungsnehmer die Beweislast, da kein Regelfall vorliegt.
Ein solches Sachverständigengutachten wird teuer und ist vorab zu bezahlen.Also.
Entweder das Fahrwerk hat eine ABE, dann brauchen wir nicht zu diskutieren, oder es hat keine und es muss durch den Versicherten eine teurer ex-post-Nachweis geführt werden.In der Praxis ist das ganz einfach:
Versicherung vor dem Bestellen und dem Einbau des Fahrwerks (oder der sonstigen Änderung) anrufen und schriftliche Bestätigung des Versicherungsschutzes einholen.
Ist einfacher und im Ergebnis sicherer als eine Forumsdiskussion.
Also nochmals ganz einfach:
Die Versicherung erlischt nicht zwangsweise.
Kann der Versicherte nachweisen, dass der Schaden zweifelsfrei auch ohne die Änderung eingetreten wäre, so muß die Versicherung zahlen.
Exkurs zu den sonstigen Folgen des Fahrens ohne ABE, insbesondere für unsere Lachgasfahrer:
Zitat:
§ 6 Pflichtversicherungsgesetz
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft .
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
Dieses Gesetz regelt für Haftpflichtschäden auch die Regressforderungen für solche unerlaubten Handlungen. Zahlen muss nicht die Versicherung, sondern ein Entschädigungsfonds. Und dessen Rückgriffsmöglichkeiten sind gesetzlich auf Höchstsummen beschränkt.
Es handelt sich hier also um privilegierte Straftäter und das ist schlichtweg ein Treppenwitz.
§ 12ION, jetzt solltest Du vollumfänglich informiert sein.
Vergiß die Freiheitsstrafen nicht.
Kommt es zu Körperverletzungen oder gar Todesfällen im Zusammenhang, gibt es noch einen entsprechenden Zuschlag aus anderen Paragraphen.
Vor Allem:
Die Prozeßkosten werden wesentlich teuerer als die Regressforderungen des Entschädigungsfonds.
Hallo Leute!
Tut mir leid, daß ich mich im Ton vergriffen habe; soll nicht wieder vorkommen.
Trotzdem rege ich mich auch weiterhin auf, wenn ich sehe und lese, daß manche Leute den öffentlichen Straßenverkehr als Spielwiese betrachten, um hemmungslos ihre Verklemmtheit auszuleben, ohne die notwendigen Regeln beachten zu wollen.
Klar, so ein kleiner Golf mit 170 PS hat eine goile Behschloinigung; man sollte sie aber auch im Griff haben!
Und seinen eigenen finanziellen Schaden im Rahmen halten zu wollen, obwohl man vorsätzlich und fahrlässig Regelverstöße begeht und schwerste Unfälle in Kauf nimmt, ist in meinen Augen pervers.
In Deutschland gibt es Tausende, die an jedem Wochenende mit Ihren Fahrzeugen voll die Sau rauslassen – in stillgelegten Kiesgruben mit behördlicher Genehmigung und ohne Schaden für die Allgemeinheit; Nachteil: Nicht so viel staunendes Publikum und keine Disco weit und breit.
Wir arm muß das übrige Leben denn sein, wenn die einzige Befriedigung nur darin besteht, den anderen Verkehrsteilnehmern stets uns überall zu zeigen, wieviel PS die eigene Karre hat und wie schnell man damit fahren kann?
Wie kommt es, daß ich, wenn ich das Boot auf dem Auto habe, geschnitten und gedrängelt werde, daß mir bewußt die Vorfahrt genommen wird und daß ich zum scharfen Bremsen gezwungen werde?
Warum wird ein Fahrer in Köln, der in einem Auto mit Hamburger Kennzeichen unterwegs ist, von den Kölner Autofahrern gemaßregelt; und vice versa?
Wäre nicht Rücksicht angebracht, wenn man sieht, daß der nervöse Fahrer vor einem aus dem Ausland kommt und/oder schon etwas älter ist?
Ach, plötzlich geht auch sachlich und ohne "vorher stirbt ion" Nagut, aber das thema ging nicht um Illegale Rennen vor Diskos oder Dränglern. Naja, was solls. Ich denke das sollte eine entschuldigung sein für Deine Wortwahl und die denke ich wirt hier bei allen, eingeschlossen mir, akzeptiert.
gruß Lon
Lon,
wärst Du den Links gefolgt. so hätte die Diskussion erst gar nicht so weit kommen müssen.
Legales Tuning ist ein Hobby mit dem ich keine Probleme habe.
Den Hobbyschraubern ohne ABE wünsche ich den gerechten Lohn:
Direkte und unfallfreie Fahrt in eine Kontrolle der Rennleitung.
Den harten Fällen wird dann FS und Kfz entzogen.
Die Fragen an Dich:
Findest Du es gut, dass jemand vorsätzlich sein Fahrzeug tunt, statt dies im Rahmen der StVO und StVZO zu halten?
Findest Du es gut, dass so ein Typ (also nicht Du)sich erkundigt, ob er einen evtentuellen Schaden auf andere (hier: alle Versicherten) abwälzen kann?
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*** Scherznodus an ***
Neulich hat ein älterer Herr seinen RA gefragt, was passiert, wenn er einem Extremtuner versehentlich mit seinem 200 EUR Zweitwagen (mit frischem TÜV) versehentlich z.B. auf einer Kreuzung direkt auf die B-Säule fährt.
Der RA gab ihm folgende rein hypothetische Antwort gegeben:
Hat der Unfallgegner keine ABE, so wäre die Schuldfrage völlig klar. Er würde sofort die Polizei rufen.
Der Tuner würde seinen FS verlieren und für seinen beschlagnahmten Totalschaden keinen Cent sehen.
Der ältere Herr bekäme seinen Schaden ersetzt und können für sein HWS auch noch Schmerzensgeld kassieren.
Der ältere Herr ging nach dieser Antwort lächelnd von danen.
*** Scherznodus an ***
Geschichten gibt es ...
Hallo martin, finde Deinen Beitrag sehr vernünftig und auch zutreffend.
Aber leider wird es diese Klassenkämpfe immer geben .
Wenn ich mit 90 über die Landstrasse tucker, werde ich fast immer überholt , nicht daß die Leite es eilig hätten, nein , dann tuckel die mit 90 vor mir her.
Manchmal ärgert mich das und ich lasse ihn laufen,
aber dann richtig .
Auf der Autobahn kann man diese Spielchen ja auch beobachten . Opel-VW BMW-Daimler und hinten dran dann Porsche.
Trotzdem macht das Fahren Spaß , oder ??
Schönes Wochenende
opaboris
Leider ist ja heute wieder Dico-Time, und hinterher ...??
Opa,
68er und Klassenkämpfe sind out.
Im Strassenverkehr sollte ohnehin Rücksichtnahme und kein Klassenkampf herrschen.
Bist Du etwa auch so ein "Verkehrsrowdy" wie Martin?
Der Beweis
Mad , also 68 ziger out ?? Fischer,Schily +++ alle voll im Trend !!
Martins Boot steht auf dem Parkplatz, gehe davon aus, ist nur eine spassige Demo ??
Ansonsten 44 Jahre ohne Punkte .
Gruß
opaboris
Die beiden von Dir benannten Herren belegen:
Die persönliche Meinung und der Standpunkt können sich beliebig ändern. Hauptsache es geht persönlich vorwärts.
Schily hat einst die Apo verteidigt und überholt inzwischen Beckstein rechts ...
Und genau diese Sicht der Dinge herrscht auch bei Martin und Dir vor.
Für mich ist das rücksichtsloser Egoismus.
Zu den 44 Jahren ohne Punkte gratuliere ich Dir ganz ehrlich.
Dazu gehört mit Sicherheit auch Glück.
Das hat selbstverständlich auf Dauer nur der Tüchtige.
Mad, danke für die Lebensläufe, aber die kenne ich nur zu gut , ich stamme der gleichen Generation ab wie die als Beispiel genannten.
Aber rechts vorbei ? Das sieht anders aus, aber da hast Du ja nocht gelebt .
Damit ist dieser Tread für mich beendet, viel Spaß weiterhin.
Gruß
opaboris
Warten wir noch auf die Antworten von Lon.
Zitat:
Die Fragen an Lon:
Findest Du es gut, dass jemand vorsätzlich sein Fahrzeug tunt, statt dies im Rahmen der StVO und StVZO zu halten?
Findest Du es gut, dass so ein Typ (also nicht Du)sich erkundigt, ob er einen evtentuellen Schaden auf andere (hier: alle Versicherten) abwälzen kann?
Boris:
Rechts ist relativ, aber nicht braun.
Und 1945 warst auch Du mit Sicherheit noch keine 18.
Eher 5.
Lon,
was ist mit Deiner Antwort?
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