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Erkenntnisse HU im Jahr 2013
Hallo Interessierte u. Mitstreiter,
die HU für Kfz ist deutlich gründlicher geworden aus Gründen, die Preiserhöhung der techn. Prüfung zu begründen und den notleidenten Kfz-Werkstätten Arbeit zu verschaffen. Vorweg sei gesagt, der Pkw ist Bauj. 96 ein Opel vectra und wird von mir persönlich fachgerecht gewartet. Das erste Prüfungsergebnis vom FahrzeugSicherheitsPrüfung(FSP) Vertretung TÜV ergab, geringe Mängel (GM) an den Spurstangenköpfen, Staubschutz außerfunktion, da die Anlegeringe der Gummimanschetten abgestriffen waren und der Gummibalk nach oben geschoben war. Als weitere erhebliche Mängel (EM) waren festgestellt, Korrosion der Bremsleitungen im hinteren Achsenbereich mit angehobenen Rostansatz. Eine direkte persönliche Prüfung nachher ergab, das Staubansatz in Verbindung mit Unterbodenschutz die Erhebungen ergaben. Ein weiterer EM war ein rein hörbares Lagerspiel am unteren Querlenker, welches sich im hängendem Zustand auf der Bühne mit einem Klicken am Raddrücken nur feststellen lies. Die Lagerungen sind Gummi gelagert und mit aufgestellten Rädern war das Spiel nicht feststellbar. Im Ergebnis wird hier ein Kfz in untypischer Lage vom FSP geprüft um Mängel festzustellen. Ein mündl. Einspruch ergab, das weitere Sachverständige (SV) ihrem Prüfer Koll. Recht gaben und die gültige HU nicht zugeteilt wurde, im Kostenaufwand erstmalig ca. 100 € entstanden.
Die weitere Prüfung von anderem Prüfverein ergab zum Stand nur GM wegen Rostansatz hintere Radkästen und Ölansatz am Motorgehäuse. Ein EM wäre dabei die Überdeckung des Europazeichens im Kennzeichen gewesen, womit die HU aktuell nicht erteilt worden wäre. Diese Nachprüfung erforderte nochmals ca. 100 € wobei eine Werkstattrechnung von ca. 1000 € erspart blieben.
Im Ergebnis ist festzustellen, die Sachverständigen entscheiden hauptsächlich eigenverantwortlich ohne konkrete Rechtsgrundlagen, da betreffende Richtlinien zur Mangelfestlegung keine konkreten Angaben regeln. Wie auch, wenn keiner die erforderliche Verantwortung dazu übernehmen kann und will, da eine grundlegende Rechtsordnung für Deutschland seit den Jahren 2006/2007 mit den Bereinigungsgesetzen der Alliierten Siegermächte abgeschafft ist.
Mein Hinweis: Jeder sollte nicht blind einer Begutachtung vertrauen, die manchmal zu Gunsten eines Kfz-Service ausfallen kann, denn grundsätzlich ist es ja nicht falsch etwas zu reparieren was noch nicht zu reparieren ist, da die Werkstattveranlassung sich auf festgestellte Mängel des SV berufen kann. Für Fahrer die ihr Kfz selbst warten ist es daher vorteilhaft, einen freien Sachverständigen mit der HU zu beauftragen, der ihnen direkt persönlich Mängel erklärt die nach ihrem Ermessen zu reparieren sind.
Gute Fahrt an Euch dadraußen,
vom Oldti-Fan
Beste Antwort im Thema
ich weiss garnicht wo ich anfangen soll vor lauter ignoranz und unwissenheit seitens des te´s...
Zitat:
Original geschrieben von Oldti-Fan
Das betreffende Kfz ist keine altersgeschwächte Plage im Strassenverkehr
doch ist es. siehe dien mängelbericht. "fachgerecht warten" bedeutet nicht nur öl nachkippen!
Zitat:
da es genügend Fahrer gibt, die ihr Fahrzeug nur bedienen, fahren und sich den Teufel scheren ob da Öl im Motor ist oder Kühlwasser, wie Bremsen funktionieren oder die erforderliche Beleuchtung u.s.w.
ob genug öl oder kühlwasser drin ist juckt den tüv nicht die bohne. und genau DAS machst du auch nicht. eine ausgeschlagene querlenkerbuchse merkt man beim fahren. ich zuminderst...
Zitat:
Wenn aber ein Sachverständiger keine Rechtsgrundlagen zur Prüfung vorweisen kann, da eben in Deutschland von der Politik die bestehende und erforderliche Rechtsordnung abgeschafft ist, da in Zukunft
Deutschland Europa heisen wird, man bezeichnet jetzt schon die BRfD als den Bund. Meine Person aber vertritt eine klare Rechtsordnung und dazu gehört, das eine HU auf einer gültigen Rechtsordnung funktioniert, dann befasst Euch mal korrekt mit Deutschlands STVZO und den sogenannten Richtlinien zur Mängelfeststellung, da steht nichts Konkretes oder gebt mir bitte einen Hinweis, wo online konkrete Richtlinien offenzugänglich sind und eindeutig vorgeben, wie oder welcher Zustand einheitlich am Kfz vorliegen muss, welche Mängel die Verkehrsicherheit beeinträchtigen und andere erhebliche Mängel eben nicht. Um es hier klar zu sagen, die Bereifung Sommer wie Winter zum betr. PKW ergibt keine Anzeichen, das ein Fahrwerksmangel vorliegt. Könnt Ihr bitte die erklärten Ansichten auch unter Beweis stellen?
a) wie immer...schalt mal dein braunes gedankengut von wegen "es gilt die regelung des 3. reiches" mal ab!
b) ist es richtig das es solche formulierungen gibt, aber wie immer gerne vergessen: ihr müsst auch ALLES lesen und nicht irgendwelches nachgeplappere aus dem netz. wen du dir nämlich mal die GANZEN verträge zum ende des 3. reiches und zur gründung der brd KOMPLETT durchliest wirst du auch auf andere zeilen stossen. diese werden nur nicht immer genannt und zitiert! ich kann dir aus nahezu jedem gesetzt das rauszitieren was du höhren willst.
Zitat:
Z.B. das mein Kfz ein EU-SYmbol neben der Kennzeichen tragen muss?
-> http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?... wurde von der brd ratifiziert. siehe deine zulassungsbehörde. ist natürlich klar wen man die brd und den rechtsstaat alles anzweifelt und nach "kriegsrecht" lebt dann is ja alles nicht zulässig. ich wünsch dir im übrigen viel spass im leben. zweifelst du dann auch deinen arbeitsvertrag an? oder deinen zahltag weil er nicht in reichsmark ausbezahlt wird? oder legst du diese pfosten einstellung nur dann an wens zum streiten geht?
Zitat:
Hierzu finde ich keine Person in Deutschland, die sich dazu legitimieren kann, oder bitte benennt mir eine Person/ Behörde? Fragt Euch mal, wieso ist das "amtliche" Kfz-Kennzeichen eine Urkunde, wenn sich keine Behörde dazu legitimiert?
stimmt. die reichregierung unter adolf hitler gibts ja leider nicht. somit ist natürlich niemand in der lage dir das zu erklähren. vermutlich auch nicht der link zum eu recht.
ich finde is in der tat immer wieder lächerlich wen man ein einfaches problem: nämlich dein rostlaube nimmt und daraus ein drama in 10 akten macht. deine kiste entspricht nicht den gängigen sicherheitsrichtlinien (die du ja nicht anerkennst) und darf somit nicht auf deutschen strassen fahren (das ist ja aber kein problem, den da du den deutschen staat ansich nicht anerkennst gibts ja auch keine strassen!). wie machst du das mit der kfz steuer? überweist du die auch? warum? es gibt ja keinen staat? also an wen bezahlen? oder hast du auch reichsdokumente: http://www.deutsches-reich-exil.info/Reichsdokumente.html und überweist an die exilregierung?
selten so einen mist gelesen....
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29 Antworten
Ich kann nur mit 14 Jahren dienen, aber es ist wie gesagt auch bei diesem Modell kein Kunststück.
cheerio
Die HU ist nicht wirklich gründlicher geworden...
Sondern die EM wurden wegen gewissen Subjekten :D merklich ausgeweitet.
Ein geringer Mangel ist nämlich ebenfalls abzustellen...
Und nicht jede HU aufzutauchen...
Aber wegen gewissen Subjekten müssen jetzt eben alle leiden und zur Nachprüfung kommen wegen Mängeln die sie später selbst abgestellt hätten.
Teurer?
Naja eigentlich nur für die, die mehr als 2 Monate überziehen wollen. Für alle normalen Menschen ist es besser, da nicht mehr zurückdatiert wird und manche sogar jetzt endlich 1-2 Monate weiterlegen können, damit es mit Räderwechsel und Kundendienst zusammenpasst. ;)
Und soviel teurer ist das nicht - für die 20 % (zu berechnen nur auf die HU gebühren, nicht auf AU) mehr bekommt man immerhin mindesten 3 Monate mehr geklebt als bisher.
Ab dem 4. Monat lohnt es sich sogar wieder im Vergleich zu früher. :D
die ersten 2 Monate lohnen sich auch, da gibts noch keinen Aufschlag. Einzig der 3. Monat lohnt im Vergleich zu früher nicht in Bezug auf Kosten geteilt durch erteilte Monate.
LOL du Armer (@TE),
ich würde nie eine (wohlgemerkt legale Prüfstelle) aufsuchen, die ihren Ermessensspielraum nicht minimal zu 100% ausschöpft.
Hallo Interessierte zum Thema,
es ist sehr interessant aus welcher Sicht meine Feststellungen und der gutgemeinte Hinweis von anderen gesehen wird. Das betreffende Kfz ist keine altersgeschwächte Plage im Strassenverkehr und von Gutachtern mehr oder minder festgestellten Mängel sind Ausdruck ihrer Daseinsberechtigung ohne Rechtsgrund. Unstreitig ist die in Abständen durchzuführende HU für Kfz's berechtigt, da es genügend Fahrer gibt, die ihr Fahrzeug nur bedienen, fahren und sich den Teufel scheren ob da Öl im Motor ist oder Kühlwasser, wie Bremsen funktionieren oder die erforderliche Beleuchtung u.s.w.
Wenn aber ein Sachverständiger keine Rechtsgrundlagen zur Prüfung vorweisen kann, da eben in Deutschland von der Politik die bestehende und erforderliche Rechtsordnung abgeschafft ist, da in Zukunft
Deutschland Europa heisen wird, man bezeichnet jetzt schon die BRfD als den Bund. Meine Person aber vertritt eine klare Rechtsordnung und dazu gehört, das eine HU auf einer gültigen Rechtsordnung funktioniert, dann befasst Euch mal korrekt mit Deutschlands STVZO und den sogenannten Richtlinien zur Mängelfeststellung, da steht nichts Konkretes oder gebt mir bitte einen Hinweis, wo online konkrete Richtlinien offenzugänglich sind und eindeutig vorgeben, wie oder welcher Zustand einheitlich am Kfz vorliegen muss, welche Mängel die Verkehrsicherheit beeinträchtigen und andere erhebliche Mängel eben nicht. Um es hier klar zu sagen, die Bereifung Sommer wie Winter zum betr. PKW ergibt keine Anzeichen, das ein Fahrwerksmangel vorliegt. Könnt Ihr bitte die erklärten Ansichten auch unter Beweis stellen?
Z.B. das mein Kfz ein EU-SYmbol neben der Kennzeichen tragen muss? Hierzu finde ich keine Person in Deutschland, die sich dazu legitimieren kann, oder bitte benennt mir eine Person/ Behörde? Fragt Euch mal, wieso ist das "amtliche" Kfz-Kennzeichen eine Urkunde, wenn sich keine Behörde dazu legitimiert?
Meine Person ist für hilfreiche Antworten dankbar.
Mfg der Oldti-Fan
Du willst also ein Gesetz, in dem steht, dass die Prüfung der Fahrwerks-Lager auf der Hebebühne, bei entlasteten Rädern zu erfolgen hat und ein Klackern (= Spiel) mit der Lautstärke X (alternativ eine Radbewegung X) bei einer aufgebrachten Kraft Y an den Radpunkt Z, mit einer Frequenz A zum Durchfallen durch die HU führt? :)
Ehrlich? :)
Hier steht z.B. was die Dekra untersucht:
Zitat:
http://www.dekra.de/de/1401
Zustand (Beschädigung, Korrosion und Alterung; übermäßigen Verschleiß und übermäßiges Spiel, sachgemäße Befestigung, Sicherung, Montage, Verlegung sowie Freigängigkeit und Leichtgängigkeit)
- Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen
- Fahrgestell, Rahmen, Aufbau; sowie daran befestigte Teile
Ich denke ein guter Ingenieur (wie in jedem Job gibt es gute/schlechte/faule/(un)erfahrene/(un)vorsichtige/... Leute) kennt seine Richtlinien und kann Auffälligkeiten einstufen oder einschätzen. ;)
Was du forderst, kann kein Mensch bezahlen. Im Moment hast du zumindest die Möglichkeit einen Prüfer zu suchen, der dir den Wagen abnimmt und das Spiel (falls er es überhaupt erkannt hat) als unbedenklich ansieht. ;)
Was du machst, nennt man bekanntlich "schlafende Hunde wecken" und wer am lautesten schreit, der kann am Ende schon sehen was er davon hat. Oder glaubst du der Gesetzgeber erlaubt ein Spiel bis 0,3 mm und alles darüber fällt durch? :rolleyes: :o
Anstatt dich über den ersten Prüfer zu ärgern und Rabatz zu machen, freu dich über den zweiten und sieh die 900 € Ersparnis (1000 € gespart - 100 € zusätzlich ausgegeben). :)
Genaue Gesetze wären schön, für Leute wie dich, aber überleg dir mal was das für die Praxis in Sachen Kosten und Aufwand heißt. :confused:
Glaubst du ehrlich ein Öl siffender Motor käme dann noch durch die HU? :rolleyes:
Ach mizi, merkst du nicht, wie ein verblendeter Verschwörungstheoretiker und Nichtanerkenner der Bundesrepublik hier nur nach Aufmerksamkeit heischt?? Lies dir mal seine anderen Beiträge durch, auch und gerade was Eigentum im Zusammenhang mit der Zulassungsbescheinigung betrifft :D:D
Zitat:
Original geschrieben von Oldti-Fan
Gequirlte Nazi-Sch****
Komm, hol deine Reichsflugscheibe aus der Garage (so lange der TÜV nicht schon abgelaufen ist) und flieg damit zu deinen Gleichgesinnten nach Neuschwabenland.
ich weiss garnicht wo ich anfangen soll vor lauter ignoranz und unwissenheit seitens des te´s...
Zitat:
Original geschrieben von Oldti-Fan
Das betreffende Kfz ist keine altersgeschwächte Plage im Strassenverkehr
doch ist es. siehe dien mängelbericht. "fachgerecht warten" bedeutet nicht nur öl nachkippen!
Zitat:
da es genügend Fahrer gibt, die ihr Fahrzeug nur bedienen, fahren und sich den Teufel scheren ob da Öl im Motor ist oder Kühlwasser, wie Bremsen funktionieren oder die erforderliche Beleuchtung u.s.w.
ob genug öl oder kühlwasser drin ist juckt den tüv nicht die bohne. und genau DAS machst du auch nicht. eine ausgeschlagene querlenkerbuchse merkt man beim fahren. ich zuminderst...
Zitat:
Wenn aber ein Sachverständiger keine Rechtsgrundlagen zur Prüfung vorweisen kann, da eben in Deutschland von der Politik die bestehende und erforderliche Rechtsordnung abgeschafft ist, da in Zukunft
Deutschland Europa heisen wird, man bezeichnet jetzt schon die BRfD als den Bund. Meine Person aber vertritt eine klare Rechtsordnung und dazu gehört, das eine HU auf einer gültigen Rechtsordnung funktioniert, dann befasst Euch mal korrekt mit Deutschlands STVZO und den sogenannten Richtlinien zur Mängelfeststellung, da steht nichts Konkretes oder gebt mir bitte einen Hinweis, wo online konkrete Richtlinien offenzugänglich sind und eindeutig vorgeben, wie oder welcher Zustand einheitlich am Kfz vorliegen muss, welche Mängel die Verkehrsicherheit beeinträchtigen und andere erhebliche Mängel eben nicht. Um es hier klar zu sagen, die Bereifung Sommer wie Winter zum betr. PKW ergibt keine Anzeichen, das ein Fahrwerksmangel vorliegt. Könnt Ihr bitte die erklärten Ansichten auch unter Beweis stellen?
a) wie immer...schalt mal dein braunes gedankengut von wegen "es gilt die regelung des 3. reiches" mal ab!
b) ist es richtig das es solche formulierungen gibt, aber wie immer gerne vergessen: ihr müsst auch ALLES lesen und nicht irgendwelches nachgeplappere aus dem netz. wen du dir nämlich mal die GANZEN verträge zum ende des 3. reiches und zur gründung der brd KOMPLETT durchliest wirst du auch auf andere zeilen stossen. diese werden nur nicht immer genannt und zitiert! ich kann dir aus nahezu jedem gesetzt das rauszitieren was du höhren willst.
Zitat:
Z.B. das mein Kfz ein EU-SYmbol neben der Kennzeichen tragen muss?
-> http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?... wurde von der brd ratifiziert. siehe deine zulassungsbehörde. ist natürlich klar wen man die brd und den rechtsstaat alles anzweifelt und nach "kriegsrecht" lebt dann is ja alles nicht zulässig. ich wünsch dir im übrigen viel spass im leben. zweifelst du dann auch deinen arbeitsvertrag an? oder deinen zahltag weil er nicht in reichsmark ausbezahlt wird? oder legst du diese pfosten einstellung nur dann an wens zum streiten geht?
Zitat:
Hierzu finde ich keine Person in Deutschland, die sich dazu legitimieren kann, oder bitte benennt mir eine Person/ Behörde? Fragt Euch mal, wieso ist das "amtliche" Kfz-Kennzeichen eine Urkunde, wenn sich keine Behörde dazu legitimiert?
stimmt. die reichregierung unter adolf hitler gibts ja leider nicht. somit ist natürlich niemand in der lage dir das zu erklähren. vermutlich auch nicht der link zum eu recht.
ich finde is in der tat immer wieder lächerlich wen man ein einfaches problem: nämlich dein rostlaube nimmt und daraus ein drama in 10 akten macht. deine kiste entspricht nicht den gängigen sicherheitsrichtlinien (die du ja nicht anerkennst) und darf somit nicht auf deutschen strassen fahren (das ist ja aber kein problem, den da du den deutschen staat ansich nicht anerkennst gibts ja auch keine strassen!). wie machst du das mit der kfz steuer? überweist du die auch? warum? es gibt ja keinen staat? also an wen bezahlen? oder hast du auch reichsdokumente: http://www.deutsches-reich-exil.info/Reichsdokumente.html und überweist an die exilregierung?
selten so einen mist gelesen....
Zitat:
Original geschrieben von Oldti-Fan
Hallo Interessierte zum Thema,
Das betreffende Kfz ist keine altersgeschwächte Plage im Strassenverkehr
Zitat:
Original geschrieben von Oldti-Fan
Vorweg sei gesagt, der Pkw ist Bauj. 96 ein Opel vectra
Ich fürchte, das ist eine altersgeschwächte Plage im Straßenverkehr...
Ach das ist er mit den Zulassungsbescheinigungen und dem Halter / Besitzer / Eigentümer "Problem" (also für ihn und sonst keinen) und dem 3. Reich? :D
Jetzt ists klar - habs nur überlesen, Absätze wären nett aber wohl kontraproduktiv.
@trouble01:
Bitte nicht das Auto beleidigen, das kann nichts für den Besitzer / Halter / Eigentümer.
In irgendeinen Urwald mit ihm, medizinische Versorgung gibts nicht, auch keine sonstigen Leistungen weil ist alles böse BRD würde ich sagen. Mal sehen wie schnell die BRD doch akzeptabel ist.
Wobei in einem muß ich ihm rechtgeben, es gab keine Wiedervereinigung wie im Grundgesetz vorgesehen. Daher haben wir heute auch keine Verfassung die diesen Namen verdient.
Und Bayern hätte damals austreten sollen beim Beitritt der neuen Länder.
(das haben wir glaub ich schon im Besitzer / Halter / Eigentümer Thema diskutiert. :D )
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Ach das ist er mit den Zulassungsbescheinigungen und dem Halter / Besitzer / Eigentümer "Problem" (also für ihn und sonst keinen) und dem 3. Reich? :D
Jetzt ists klar - habs nur überlesen, Absätze wären nett aber wohl kontraproduktiv.
@trouble01:
Bitte nicht das Auto beleidigen, das kann nichts für den Besitzer / Halter / Eigentümer.
In irgendeinen Urwald mit ihm, medizinische Versorgung gibts nicht, auch keine sonstigen Leistungen weil ist alles böse BRD würde ich sagen. Mal sehen wie schnell die BRD doch akzeptabel ist.
Wobei in einem muß ich ihm rechtgeben, es gab keine Wiedervereinigung wie im Grundgesetz vorgesehen. Daher haben wir heute auch keine Verfassung die diesen Namen verdient.
Und Bayern hätte damals austreten sollen beim Beitritt der neuen Länder.
(das haben wir glaub ich schon im Besitzer / Halter / Eigentümer Thema diskutiert. :D )
Kann man drüber streiten, ob deine Meinung dann grundsätzlich viel besser ist als die des TE.
Scheinbar verkommt dieser Troll-Thread zu einer politischen Grundsatzdiskussion.
@ Moderatoren. Schließen bitte.
naja im Gegensatz zum TE sind das echte Fakten.
Es gab keine Wiedervereinigung im Sinne des Grundgesetzes und
daraus folgend "nur" einen Beitritt der neuen Länder. Und
daraus folgend mangels Wiedervereinigung auch nicht wie vorgesehen eine "neue" Verfassung sondern immer noch "nur" das Grundgesetz mit gestrichenem "bei Wiedervereinigung gibts ne Verfassung" Paragraphen.
Heikel wirds erst bei der Frage ob Bayern hätte austreten können/sollen/dürfen.
Oder es heute darf/soll/kann.
Die allerheikelste Frage was mit Bayern nach 1945 hätte sein können stelle ich hier lieber nicht. ;)
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
@trouble01:
Bitte nicht das Auto beleidigen, das kann nichts für den Besitzer / Halter / Eigentümer.
Ich habe nur eine Feststellung getroffen:)
Und Fakten können doch keine Beleidigung sein.
Der Thread ist nicht für eine wirkliche Diskussion geeignet. Besonders unter dem Gesichtspunkt der aktuellen Diskussionslinie.
Daher schließe ich den Thread - twindance