Erfahrungsbericht MB Werkstatt

Mercedes CLK 208 Coupé

Hallo allerseits,
vielleicht besteht ja bei dem einen oder anderen Interesse an Erfahrungen mit MB Werkstätten.
Normalerweise mache ich ja eine Menge selbst, wenn es um Reparaturen geht, aber einiges muss ich dann doch einer Werkstatt überlassen. So z.B. das Befüllen der Klimaanlage.

Während des letzten Sommers ist es mir schon aufgefallen, dass die Kühlleistung der Klimaanlage doch sehr zu wünschen übrig ließ. Nach der Saison im November habe ich mir dann die entsprechenden Teile der K-Anlage etwas genauer angeschaut und musste feststellen, dass es am Kondensator eine große Beschädigung gab. Irgendwas muss da reingeflogen sein, denn es gab im unteren Bereich ein Loch im Kondensator. Somit war auch kein Kältemittel mehr in der Anlage vorhanden.
An den Teilen einer Klimaanlage hatte ich bis dahin noch nie geschraubt. Dann habe ich aber im Netz einen Bericht gelesen, wo der Austausch eines Kondensators an einer W210 E-Klasse beschrieben wurde und das erschien mir doch ziemlich simpel.
Also habe ich mir die Teile besorgt (Kondensator, Trockner, Dichtungen) und alles selber ausgetauscht. War wirklich kein Hexenwerk, wenn man weiß wo und wie.

Gestern bin ich dann zu einer MB Werkstatt gleich bei mir um die Ecke und wollte mich informieren bezüglich einer Dichtigkeitsprüfung incl. Neubefüllung. Darauf sagte man mir dort, dass erst mal festgestellt werden muss, weshalb die Anlage leer ist. Ich habe denen erklärt, dass nichts festgestellt werden muss, da der Fehler schon behoben ist. Die wollten natürlich wissen was defekt war. Ich habe denen dann erklärt, dass ein neuer Kondensator eingebaut wurde inkl. Trockner. Daraufhin kam die Frage wer das gemacht hat. Als ich denen sagte, dass ich das selbst getauscht habe, winkte man ab und sagte, dass Mercedes das dann nicht machen würde. Ich wollte natürlich wissen warum nicht. Darauf erhielt ich eine sehr forsche Antwort vom angeblich Freundlichen, der meinte, dass MB auf solche Arbeiten keine Garantie geben könne und Aufträge auf die man keine Garantie geben kann, werden nicht angenommen.
Was für ein schwachsinniger Blödsinn ist das denn. Die sollten doch nichts reparieren, sondern nur testen, ob die Anlage dicht ist und wenn sie das ist, neu befüllen. Also da hört‘s wirklich bei mir auf.
Ich bin dann gezwungenermaßen zu einer freien Werkstatt gefahren. Normalerweise wäre ich gleich dorthin gefahren, aber die liegt leider sehr viel weiter entfernt. Denen habe ich dort die Geschichte erzählt und als erstes sagte man mir, dass es natürlich immer etwas "tricki" wäre mit Sachen, die der Kunde selbst repariert hat. Daraufhin habe ich denen auch gesagt, dass es doch überhaupt nicht um die Reparatur geht, sondern nur um einen Klimaanlagen Service mit Dichtigkeitsprüfung. Dem stimmten die dann auch zu und haben mir die ganze Sache für 128€ angeboten. Wahrscheinlich hätte MB dafür auch noch das doppelte verlangt.

Soviel zu „Ihr freundlicher Mercedes Benz Partner“ 😠🙁

Beste Antwort im Thema

Also ich glaube das hier mal eines festgehalten werden sollte.
Die Werkstatt ist für rein gar nichts verantwortlich, wenn es um Arbeiten geht, die der Kunde ausgeführt hat. Wenn eine Dichtigkeitsprüfung gemacht wird und es stellt sich heraus, dass die Anlage den Druck nicht hält, dann wird natürlich abgebrochen und von Werkstattseite nichts weiter gemacht (es sei denn, ich beauftrage die meinen Pfusch zu beseitigen). Da kann ich nicht daher kommen und die Werkstatt dafür verantwortlich machen, wenn ich nicht richtig gearbeitet habe, denn mit meiner Reparatur haben die nichts zu tun.

Viele Werkstätten bieten doch einen Klimaservice zum Festpreis an. Da wird dann auch nicht gefragt, ob da irgendwelche Teile erneuert wurden. Also was soll der ganze Quatsch. Die Werkstatt macht eine Druckprüfung und fällt diese positiv aus wird sie neu befüllt.....Aus Ende. Gibt es dann später mal irgendwelche Probleme ist das einzig und allein meine Sache.

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Sieh es aus Händlersicht: Er macht den Dichtigkeitstest incl. einer Neubefüllung, nach einiger Zeit ist die Anlage aus unerklärlichen Gründen wieder leer bzw. fängt an Kältemittel zu verlieren. Dreimal darfst du raten, wer dann in aller Regel vor der Tür der Werkstatt steht und seine Gewährleistungsrechte geltend macht. Ich als Werkstatt würde auch solche Aufträge ablehnen - das Risiko ist einfach zu hoch, dass man nachher selber in der Haftung hängt.

Muss "dacsan" zustimmen.
Wer selbst repariert, haftet auch selbst.
Also gehört zur Reperatur auch alle anderen Arbeiten, wie die Dichtheitsprüfung und das befüllen dazu.
Wenn ich meine Bremsanlage repariere, fahre ich ja auch nicht zur Werkstatt und lasse diese auf Dichtheit prüfen, gegebenfalls befüllen.

Ich schon. Also bei der Klima. Reparatur selbst, nach Feststellung in der Werkstatt was defekt ist.
Danach Auftrag Dichtigkeit prüfen und, wenn dicht, befüllen.
Hatte ich auch noch nie Probleme und viel Geld gespart.

Noch eines....Die Werkstatt ist gesetzlich verpflichtet für ihre Arbeiten zu haften, wenn auch nur für ihren Arbeitsumfang. Aber auch wenn die Schäden ihrer Arbeiten durch mangelhafte Teil, dir der Besitzer oder ein Dritter eingebaut hat entstanden sind. Darum wollen die Werkstätten ihre eigene Teile verwenden, oder den kompletten Reperaturumfang erledigen.
Es geht nicht immer um's abkassieren, so wie mache es hier leider denken.

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Also ich glaube das hier mal eines festgehalten werden sollte.
Die Werkstatt ist für rein gar nichts verantwortlich, wenn es um Arbeiten geht, die der Kunde ausgeführt hat. Wenn eine Dichtigkeitsprüfung gemacht wird und es stellt sich heraus, dass die Anlage den Druck nicht hält, dann wird natürlich abgebrochen und von Werkstattseite nichts weiter gemacht (es sei denn, ich beauftrage die meinen Pfusch zu beseitigen). Da kann ich nicht daher kommen und die Werkstatt dafür verantwortlich machen, wenn ich nicht richtig gearbeitet habe, denn mit meiner Reparatur haben die nichts zu tun.

Viele Werkstätten bieten doch einen Klimaservice zum Festpreis an. Da wird dann auch nicht gefragt, ob da irgendwelche Teile erneuert wurden. Also was soll der ganze Quatsch. Die Werkstatt macht eine Druckprüfung und fällt diese positiv aus wird sie neu befüllt.....Aus Ende. Gibt es dann später mal irgendwelche Probleme ist das einzig und allein meine Sache.

Zitat:

@Andy 43 schrieb am 9. Januar 2020 um 11:25:49 Uhr:


Also ich glaube das hier mal eines festgehalten werden sollte.
Die Werkstatt ist für rein gar nichts verantwortlich, wenn es um Arbeiten geht, die der Kunde ausgeführt hat. Wenn eine Dichtigkeitsprüfung gemacht wird und es stellt sich heraus, dass die Anlage den Druck nicht hält, dann wird natürlich abgebrochen und von Werkstattseite nichts weiter gemacht (es sei denn, ich beauftrage die meinen Pfusch zu beseitigen). Da kann ich nicht daher kommen und die Werkstatt dafür verantwortlich machen, wenn ich nicht richtig gearbeitet habe, denn mit meiner Reparatur haben die nichts zu tun.

Viele Werkstätten bieten doch einen Klimaservice zum Festpreis an. Da wird dann auch nicht gefragt, ob da irgendwelche Teile erneuert wurden. Also was soll der ganze Quatsch. Die Werkstatt macht eine Druckprüfung und fällt diese positiv aus wird sie neu befüllt.....Aus Ende. Gibt es dann später mal irgendwelche Probleme ist das einzig und allein meine Sache.

Das ist kein Quatsch, du willst es nur nicht verstehen. Die Befüllung der Klimaanlage stellt einen Werkvertrag oder zumindest einen typengemischten Vertrag aus Kauf- und Werkvertrag dar. Auf solche Verträge sind grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung zu geben. Tritt also ein Mangel in diesem Zeitraum auf, stehen dir als Auftraggeber diverse Rechte zu, die insbesondere auf die Beseitigung des Mangels, hier die möglicherweise leere Anlage durch Neubefüllung, gerichtet sind. (Lassen wir mal die Beweisführung außer acht)

Außerdem schließe bitte nicht von vielen auf alle Werkstätten. Nur weil es viele so machen, heißt das nicht, dass es auch "richtig" ist bzw. sie dafür nicht haftbar gemacht werden können. Der einzige der hier wohl richtig gehandelt und es verstanden hat, ist der Freundliche. Er wollte sich schlichtweg keiner ungewissen Haftung aussetzen.
Warum solche Aufträge von anderen angenommen werden (müssen), hat wohl eher auftrags(-lage)technische Gründe.

Zudem sagt ein heute durchgeführter Dichtigkeitstest absolut nichts darüber aus, ob die Anlage auch in Zukunft dicht ist. Der Test gibt nur Aufschluss darüber, dass die Anlage zum Testzeitpunkt dicht ist - nicht mehr und nicht weniger.

Ich sehe es wie Dacsan. Nach der Hälfte der Ausführungen war mir klar worum es geht. Keiner macht sich gern eine Baustelle auf!! Die Gefahr sich zumindest Ärger einzuhandeln ist durchaus gegeben.
Wenn zu mir einer käme und mich fragt ob ich seine selbst verbauten Wasserleitungen auf Dichtigkeit abdrücken kann, würde ich ich ihn auch freundlich zu jemand anderen schicken.

Ich verstehe die Aufregung nicht.
Ich will eine Füllung der Anlage haben, inklusive Dichtheitsprüfung.
Die Dichtheitsprüfung muß ich nicht mal beauftragen, denn es ist strikt verboten, eine defekte Anlage zu befüllen.
Von daher wird eine korrekt arbeitende Werkstatt bei einer Leeranlage immer eine Dichtigkeitsprüfung machen. Im Automatikbetrieb macht das Klima-Wartungsgerät nur eine Unterdruckprüfung. Ist die Anlage leer, müsste man sogar eine Überdruckprüfung machen und nach einem Leck suchen.
ist kein Leck vorhanden bzw. nichts feststellbar, kann man die Anlage befüllen.
Nach einem erfolgreichen Dichtigkeitstest, kann die Werkstatt belegen, das keine versteckten Mängel zum Zeitpunkt der Prüfung vorhanden waren oder übersehen worden sind. Das unterscheidet sich doch nicht von einer normalen Wartung bei einer Leeranlage. Nur das bei einer unbekannten Leeranlage intensiv gesucht werden muß nach einem Leck, bei einer reparierten nicht. Formiergas rein und mit dem Schnüffler geprüft. Piepst nichts, ist die Anlage dicht, dann evakuieren, Unterdruckprüfung und füllen.
WEnn die Werkstatt den Kondensator und Filter-Trockner erneuert, mir 1/4 Jahr später das Gas aus dem Kompressor entweicht, haftet sie doch auch nicht für den Kompressor, oder?
Gänzlich anders ist es, wenn man eigene Teile mitbringt und die Werkstatt diese einbaut. Da gibt es sogar ein abgeschlossenes Verfahren, wo ein Kunde einen selbst mitgebrachten, preiswerten Turbo verbauen ließ (Mercedes-Vertragshändler, war halt sonst guter Kunde aber alte Möhre) Dieser Lader ging nach kurzer Zeit kaputt und die Werkstatt musste trotzdem für den verbauten Lader haften, obwohl sie weder mit dem Verkauf des Laders noch mit dem Verkäufer irgendwie was zu tun hatte. Sprich, sie blieben auf dem Gewährleistungsanspruch sitzen. Das ist zwar eine Frechheit seitens eines Gerichts, aber leider gültige Rechtsprechung. Daher verbauen kaum noch Werkstätten Kundenmaterial.
LM

Null Aufregungen....
Wenn einige von den Theoretiker selbst eine (Vertrags)Werkstatt hättet, würden die Argumentationen hier kein wiwari beinhaltet.

Zitat:

@Leichtmetall schrieb am 14. Januar 2020 um 15:41:19 Uhr:


Ich verstehe die Aufregung nicht.
Ich will eine Füllung der Anlage haben, inklusive Dichtheitsprüfung.
Die Dichtheitsprüfung muß ich nicht mal beauftragen, denn es ist strikt verboten, eine defekte Anlage zu befüllen.
Von daher wird eine korrekt arbeitende Werkstatt bei einer Leeranlage immer eine Dichtigkeitsprüfung machen. Im Automatikbetrieb macht das Klima-Wartungsgerät nur eine Unterdruckprüfung. Ist die Anlage leer, müsste man sogar eine Überdruckprüfung machen und nach einem Leck suchen.
ist kein Leck vorhanden bzw. nichts feststellbar, kann man die Anlage befüllen.
Nach einem erfolgreichen Dichtigkeitstest, kann die Werkstatt belegen, das keine versteckten Mängel zum Zeitpunkt der Prüfung vorhanden waren oder übersehen worden sind. Das unterscheidet sich doch nicht von einer normalen Wartung bei einer Leeranlage. Nur das bei einer unbekannten Leeranlage intensiv gesucht werden muß nach einem Leck, bei einer reparierten nicht. Formiergas rein und mit dem Schnüffler geprüft. Piepst nichts, ist die Anlage dicht, dann evakuieren, Unterdruckprüfung und füllen.
WEnn die Werkstatt den Kondensator und Filter-Trockner erneuert, mir 1/4 Jahr später das Gas aus dem Kompressor entweicht, haftet sie doch auch nicht für den Kompressor, oder?
Gänzlich anders ist es, wenn man eigene Teile mitbringt und die Werkstatt diese einbaut. Da gibt es sogar ein abgeschlossenes Verfahren, wo ein Kunde einen selbst mitgebrachten, preiswerten Turbo verbauen ließ (Mercedes-Vertragshändler, war halt sonst guter Kunde aber alte Möhre) Dieser Lader ging nach kurzer Zeit kaputt und die Werkstatt musste trotzdem für den verbauten Lader haften, obwohl sie weder mit dem Verkauf des Laders noch mit dem Verkäufer irgendwie was zu tun hatte. Sprich, sie blieben auf dem Gewährleistungsanspruch sitzen. Das ist zwar eine Frechheit seitens eines Gerichts, aber leider gültige Rechtsprechung. Daher verbauen kaum noch Werkstätten Kundenmaterial.
LM

@ Leichtmetall
Da kann ich nur sagen - Dreimal Daumen nach oben....TOP.
Mir unterstellt man hier, dass ich nichts kapieren will....Bullsh...
Man kann natürlich auch Probleme herbeireden und Situationen kreieren, die wie timi 1805 schon sagte, ein völliges wirrwarr zur Folge haben.
Ich wollte eigentlich nichts mehr dazu schreiben, da mir das hier zu blöd wurde, aber ich kann mir ein kleines Update nicht verkneifen.
Letzten Freitag bin ich in einer Audi Vertragswerkstatt gewesen und habe den Werkstattmeister dort gefragt, ob die eine Klimaanlage auf Dichtigkeit prüfen und neu befüllen würden, wenn der Kunde den Kondensator erneuert hat.
Kurze und klare Antwort von ihm: Natürlich, warum nicht. Sollte die Anlage nicht dicht sein wäre eh Schluss, oder der Kunde erteilt uns den Auftrag der Sache auf den Grund zu gehen.

Dem gibt es nichts mehr hinzuzufügen.

Zitat:

@timi1805 schrieb am 14. Januar 2020 um 16:34:45 Uhr:


Null Aufregungen....
Wenn einige von den Theoretiker selbst eine (Vertrags)Werkstatt hättet, würden die Argumentationen hier kein wiwari beinhaltet.

Da du direkt unter meinem Post geantwortet hast, beziehe ich das mall auf mich.

Und ich glaube behaupten zu können, das ich absolut kein reiner Theoretiker bin und nicht weiß, wovon ich rede 🙂

LM

Also jetzt muß ich meinen Senf auch noch mal dazu geben. Leichti hat vollkommen recht. Ich habe auch schon zig Teile an diversen Klimaanlagen getauscht, egal ob Kondensatoren, Kompressoren oder auch Leitungen. Ich hatte noch nie Probleme die Anlagen wieder gefüllt zu bekommen. Selbst vorheriges evakuieren war noch nie ein Problem. Warum auch, ich gebe den Auftrag, Anlage auf Dichtheit prüfen und befüllen, nicht mehr und nicht weniger. Auf mehr muß auch keine Werkstatt Garantie geben. Geht mir bei einem Kondensatorwechsel nach drei Tagen der Kompressor hoch, haftet mit Sicherheit nicht die Werkstatt. Die haftet nur, wenn sie falsches, zu weniges, oder zu viel Öl oder/und Kältemittel reingemacht hat. Und dafür drucken sie ein Protokoll aus.
Der TE hat mit seiner Werkstatt grundlegend Pech gehabt. Geht mir aber auch so, fünf Kilometer weiter ist ein größerer MB Vertragshändler, bei dem hole ich nicht mal mehr eine Schraube. Ich fahre lieber fast 20 Kilometer zu einem kleinen Freundlichen, bei dem man auch mit einem 22 Jahre alten Benz so begrüßt wird, wie jemand der gerade seine neue E-Klasse gekauft hat.

Ich sehe das so: Ich beauftrage bei der Werkstatt meines Vertrauens eine Dienstleistung. Umfang und gegebenenfalls Abbruch der Leistung ist genau definiert. Gewährleistungsansprüche auf von Dritten eingebaute Teile lassen sich schriftlich ausschließen. Genau so wird es z.B. bei meiner Werkstatt gehandhabt. Die Reaktion des 🙂 ist im Prinzip nix anderes als die eines Uhrmachers, der nur an selbst verkauften Uhren werkelt. Oder der Reifenhändler, der nur von ihm verkaufte Reifen montiert. Dieses Problem gibt es sehr oft bei uns Motorradfahrern. Hat auch nicht immer etwas mit Geiz ist geil zu tun, sondern der Verfügbarkeit ausgefallener Größen, z.B. bei Oldtimern. Diese sind bei Internethändlern i.d.R. immer verfügbar, beim kleinen Händler dagegen eigentlich nie. Mir wurde sogar schon das Auswuchten von komplett montierten Rädern verweigert, weil ich nicht dort gekauft hatte. Komme mir jetzt nur keiner mit Gewährleistungsansprüchen - lächerlich ! Ist reiner Trotz, weil man nicht dort gekauft, bzw. hat reparieren lassen.

Haben wir Theoretiker und Praktiker den nicht alle Recht mit unseren Meinungen?
Ist eben reiner Erfahrungs- und Ermessenssache, ob ne Werkstatt gut oder schlecht ist, oder welche Arbeiten sie ausführen wollen, dürfen oder nicht dürfen.
Blickt ja sowieso keiner normaler Mensch mehr durch in dem deutsche Wirrwarr von Vorschriften, Gesetze und rechtlichen Grundlagen.

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