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Erfahrungen mit nachrüst Scheinwerfer?!

Opel Vectra B
Themenstarteram 21. November 2010 um 16:29

hi leute

ich hatte voriges wochenende nen zusammenstoß mit nem rehkids nun ist mein blinker glas leciht gesprungen und der scheinwerfer auf der selben seite ist etwas locker als der andere steht dadurch etwas tiefer ... denke mal da wird nen halter gebrochen sein?!?!

nun habe ich mir überlegt es gibt ja viele scheinwerfer zum nachrüsten mit xenon optik und angel eye und was nicht alles wie sind eure erfahrungen damit? wie siehts mit der montage aus kann da wer was berichten???

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32 Antworten
Themenstarteram 21. November 2010 um 20:14

will den alten wieder reinknistern wie kriege icgn das dann hin gibts da ne anleitung ;)

HI, muss mich auch mal einmischen hier. Ich habe mir, vor ca. 1 Jahr auch billig-dinger über E-bay geholt. Ich glaub waren so um die 90€ und sind an den setlichen blinkereinlässen (hab nen FL vectra) dunkel getönt. Ich hatte es nur gemacht, weil die alten eh raus mussten weil der höhenverstellunghsmotor defekt war und die birnen nichtmehr richtig zu befestigen gingen. Die alten waren auch leicht verkratzt, weil die schon bis zum Mond und wieder zurück ca. 400 000km gehalten hatten.

Zumindest bin ich mit den billig dingern sehr zufrieden. Funktioniert alles und machen gutes Licht und es sieht durch die Tönung sogar richtig gut aus. Ich werd mal Fotos machen bei Gelegenheit.

Die einzigste Frage die ich habe bzw. die noch offen ist, betrifft den TÜV/ABE. Ich habe die damals gekauft weil es hieß, die Scheinwerfer haben Ihr eigenes Prüfzeichen für den deutschen Markt und das reicht auch. Die hatten auchso ein zeichen eingraviert, nur reicht das auch? Ich habe alle hinterne Scheiben bei mir seit 9 Jahren komplett blickdicht schwarz getönt. Dazu habe ich damals so rote heftchen, so genannte ABE's bekommen. Brauche ich sowas auch für die Scheinwerfer?

Komme ich nur mit dem Prüf-zeichen durch den TÜV? Was passiert, wenn die Polzei mich anhält?....was meint ihr, bzw. habt Ihr damit erfahrungen gemacht? Ich mein im allgemeinen ist es ja immer so, an welchen TÜV-menschen oder welchen Polizist man gerät...aber...wie sieht die Rechtslage aus?

Diese Frage ist eiegtnlich am wichtigsten. MFG

meine haben E-pfüfzeichen, und brauchen keine gesonderte abe.

 

 

 

wie es bei den Angel eys oder mir tfl drinn aussieht weis ich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Suche_altenopel

will den alten wieder reinknistern wie kriege icgn das dann hin gibts da ne anleitung ;)

vielleicht hift dir das.

...

Bei den seitlichen schrauben der stoßstange müssen die radhausverkleidung ab.

Zitat:

Original geschrieben von Bmw325iSTW

meine haben E-pfüfzeichen, und brauchen keine gesonderte abe.

Und WO steht das?

Weil das so ist, oder hast du eine ABE für deine Seitenblinker, Rückleuchten, Kennzeichenbeleuchtung, Nebelscheinwerfer?

Allgemeine Betriebserlaubnis Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird in Deutschland für Teile vergeben, die keiner ECE-Regelung unterliegen, für die aber nach deutschem Recht eine Typzulassung gefordert ist. Ein Beispiel dafür sind Bremsscheiben. Teile mit ABE können auf dem in der ABE freigegebenen Fahrzeugtyp ohne nachträgliche Prüfung montiert werden. Die ABE-Papiere sind stets mitzuführen. Falls in der ABE einen Änderungsabnahme gefordert wird, ist diese sofort durchzuführen. Ab dem 29. April 2009 wird die ABE durch die Europäische Typgenehmigung (ETG) ersetzt, die dann im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum Gültigkeit hat.

 

Teilegutachten Das Teilegutachten ist ein nationales Verfahren, mit dem zulassungspflichtige Teile ohne ECE oder ABE legalisiert werden können. Teilegutachten werden von Technischen Diensten oder von Prüfstellen erstellt, die vom KBA für den jeweiligen Prüfumfang akkreditiert oder anerkannt sein müssen.

 

Themenstarteram 21. November 2010 um 21:45

wenn jetzt noch das selbe mit dem blinker hast dann biste perfekt :D

Wieso mit dem Blinker? Das bezieht sich auf alle Teile am Auto.

Zitat:

Original geschrieben von Suche_altenopel

wenn jetzt noch das selbe mit dem blinker hast dann biste perfekt :D

Aber bauen musst alleine....:D

Themenstarteram 21. November 2010 um 21:51

das bauen is nicht das problem ich ahbe mir nur noch nie das auto in der form betrachtet^^

Zitat:

Original geschrieben von Bmw325iSTW

Allgemeine Betriebserlaubnis Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird in Deutschland für Teile vergeben, die keiner ECE-Regelung unterliegen, für die aber nach deutschem Recht eine Typzulassung gefordert ist. Ein Beispiel dafür sind Bremsscheiben. Teile mit ABE können auf dem in der ABE freigegebenen Fahrzeugtyp ohne nachträgliche Prüfung montiert werden. Die ABE-Papiere sind stets mitzuführen. Falls in der ABE einen Änderungsabnahme gefordert wird, ist diese sofort durchzuführen. Ab dem 29. April 2009 wird die ABE durch die Europäische Typgenehmigung (ETG) ersetzt, die dann im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum Gültigkeit hat.

Teilegutachten Das Teilegutachten ist ein nationales Verfahren, mit dem zulassungspflichtige Teile ohne ECE oder ABE legalisiert werden können. Teilegutachten werden von Technischen Diensten oder von Prüfstellen erstellt, die vom KBA für den jeweiligen Prüfumfang akkreditiert oder anerkannt sein müssen.

Danke! ;)

Bitte.

Zitat:

Original geschrieben von Suche_altenopel

wenn jetzt noch das selbe mit dem blinker hast dann biste perfekt :D

Moin!

Dann hast aber nen VFL.

Für die Grobmotoriker beim Leuchtmittelwechsel am Scheinwerfer, beim VFL den Blinker ausklipsen, dann lässt er euch mit beiden (Klo) Pfoten ran.:D

Mfg Ulf

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