Erfahrungen mit der VHV-Versicherung

Hallo,

ein Bekannter von mir hat einen ziemlichen Zoff mit der VHV-Versicherung, die wollen einen Einbruchschaden (es wurden auch Gegenstände entwendet) nicht regulieren, da die VHV der Ansicht ist, das Fahrzeug wäre "stümperhaft"aufgebrochen worden,d. h., das wären keine Profis gewesen, und der somit entstandene Schaden (2 neue Türen und 1 CD-Radio und Mittelkonsole-Fahrzeug BMW 323i Bj. 99) wäre somit nicht regulierfähig. Bei einer gesonderten telefonischen Anfrage wurde vom entsprechenden Sachbearbeiter dann behauptet, das der Einbruch fingiert gewesen sei.
Mein Bekannter hat die Sache nun seinem Anwalt übergeben.
Ich persönlich finde die Unterstellung des Sachbearbeiters eine ziemliche Frechheit.

Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen mit der VHV ?

Gruß!
Stefan

Beste Antwort im Thema

Da melden sich genau die Richtigen zu den Nettiquetten 🙄 .

Der vielfachverbannte Christian wagt es doch tatsächlich zu diesem Thema überhaupt aus dem Loch zu krabbeln und der Nutzer gammoncrack muss a) da natürlich auch noch was zu sagen und ist b) selbstverständlich auch immer sehr nett, freundlich und zuvorkommend 🙄.

Meine Güte - da melden sich ausgerechnet Menschen, die anscheinend keinen Spiegel oder sonstige Fähigkeit zur Selbstreflexion haben.

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@ naiver
Der Grund für die geänderte Einstufung ist doch ganz klar. Die Auskunft des Vorversicherers. Leider ist dies aber nicht die Ursache und die gilt es zu klären. Eventuell muss nur anders neu angefragt werden, z. B. gemäß Ziffer 4 anstatt nach Ziffer xy. Der Laie kann das nicht verstehen, das sind interne Abläufe.
Übrigens kannst Du Dir bei mir einen Behindertenbonus abschminken. Auch Behinderte haben nicht das Recht sich wie die Axt im Walde aufzuführen. Wenn Du selbst nicht telefonieren kannst, dann such Dir halt einen netten Mitmenschen aus Deiner Umgebung der den Job übernimmt - oder Deinen gesetzlichen Betreuer, falls Du einen hast. Hör auf zu jammern und zu klagen, nimm das Ding wirklich in die Hand und handle indem Du einem kundigen Menschen die Unterlagen zur Verfügung stellst, damit er der Sache auf den Grund gehen kann. Am Besten gibst Du Ihm Vollmacht Informationen einzuholen. Bis dahin würde ich erstmal zahlen, damit die VHV nicht noch die Zulassungsbehörde verständigt, das macht zusätzlichen Ärger, Arbeit und Kosten.

Ich sehe ein, hat hier wenig Sinn, ..... Versicherungen tun das nicht ... warscheinlich tun es Banken auch nicht .. es ist nicht möglich was nicht sein darf ... immerhin, sind einige Leser ein wenig vorsichtiger geworden, wir glauben nämlich nicht was uns Versicherungsvertreter vorgaukeln, ich jedenfalls warne weiterhin!

und das mit Behindertenstatus ist schlimm! ich habe keinen und ich will auch keinen! Ich habe lediglich darauf hingewiesen dass ich mit I H N E N nicht telefonieren kann, und jetzt auch nicht wollte, selbst wenn ich normalhörend wäre.

nochmal .. (Der Grund für die geänderte Einstufung ist doch ganz klar. Die Auskunft des Vorversicherers.)
wenn das so klar ist, brauchte es die VHV doch nur mitteilen. Und warum wissen die beiden Vorversicherungen nichts davon? .... vergessen wir es! .. die VHV steht für SIE über allem Zweifel ...

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Nein, die VHV steht nicht über allen Zweifel. Fehler kommen überall mal vor. Nur haben SIE leider gar nichts verstanden. Die VHV hat es ja mitgeteilt, in dem Schreiben, in dem die SFR Klasse zu Ihrem Nachteil korrigiert worden ist.
Kennen Sie das Sprichwort von Perlen vor die Säue?

leider weiß ich noch immer nicht was die VHV veranlasst hat, daher warne ich weiterhin alle potentiellen Kunden vor "denen" ... es kann jedem passieren .. und niemand wird von der VHV erfahren warum ....

Also VHV ist jetzt nicht unbedingt mein Liebling, aber durchaus eine gute Gesellschaft. Im Schadenfall kann schon mal eine "enge" Auslegung der Bedingungen vorkommen, aber generell alles korrekt.

Unbegründete Forderungen gibt es dort nicht. Nur vielleicht zwei Leute die sich nicht verstehen.

Kommt die Nachforderung aus der SF Klasse, dann würde ich mir mal von der VHV den Ausdruck der elektronischen Bestätigung geben lassen was bei denen angekommen ist. Ebenso beim Vorversicherer was die denn elektronisch bestätigt haben. Fast jeder Versicherer kann dieses "Dialogfenster" für die elektronische Bestätigung ausdrucken.

Schriftliche SFR Bestätigungen in Papierform gibt es nicht mehr. Teilweise stimmen sich Gesellschaften so nur ab, wenn wirklich ein dicker Wurm in der elektronischen Übertragung vorhanden ist. Dann aber auch nicht über den VN sondern untereinander.

Einzige Ausnahme ist, wenn du dir eine internationale Bestätigung ausstellen lässt. Die geht mit vielen Ländern zwar auch schon elektronisch was dem manuellen Weg vorzuziehen wäre, es gibt aber auch noch die "Papierbestätigung" die ist dann tatsächlich genauso wertvoll wie Geldscheine und gilt nur im Original. Also nicht verlieren...

Ich besitze zwei Schriftliche Bestätigungen über die SFR der beiden Vorversicherungen vor der VHV.
Ich besitze auch den Vertrag der VHV über die Jahresrechnung. Erst lange nachdem ich bezahlt hatte, verdoppelte, die VHV, die Prämie, um 200€, sofort habe ich mich erkundigt was da los ist mann sagte jemandem in meinem Auftrag (Hörschaden), dass dies alleine meine Vorversicherungen mitteilen könnten. Diese wiederum erklären, über die schriftlichen Bestätigungen hinaus, ist eine weitere Auskunft nicht möglich. Die Bestätigungen über den SFR 17 habe ich als Kopie der VHV geschickt, das ist ihnen aber wurscht. Wie gesagt, auch der Autobilclub sagt ich solle nicht zahlen.

Also ich hab die Erfahrung gemacht, dass bei der Pauschale 5 Euro abgezogen werden, weil ja die Telefonkosten irgendwann mal günstiger geworden sind und nun wird mir bei der Nutzungsausfallpauschale pro Tag 14 Euro abgezogen, obwohl ich hochgerechnet 3 Wochen vorher die Nutzungspauschale (Gutachten) von 43 Euro pro Tag abgerechnet bekommen habe.
Wieso die das jetzt einfach abziehen, keine Ahnung, finde es aber ziemlich unverschämt mir für 3 Wochen älteres Auto mal eben 14 Euro (x 3 Tage) abzuziehen. Dabei kann ich nun wirklich nichts dafür, wenn deren Versicherungsnehmer mir den gleichen Schaden noch mal zufügt wie ein anderer vorher. (Schaden wurde ordnungsgemäß repariert) Demnächst bekomme ich nichts mehr, weil mein Auto dann 20 Jahre alt ist???

Zitat:

Original geschrieben von Naiver1954


Ich besitze zwei Schriftliche Bestätigungen über die SFR der beiden Vorversicherungen vor der VHV.
Ich besitze auch den Vertrag der VHV über die Jahresrechnung. Erst lange nachdem ich bezahlt hatte, verdoppelte, die VHV, die Prämie, um 200€, sofort habe ich mich erkundigt was da los ist mann sagte jemandem in meinem Auftrag (Hörschaden), dass dies alleine meine Vorversicherungen mitteilen könnten. Diese wiederum erklären, über die schriftlichen Bestätigungen hinaus, ist eine weitere Auskunft nicht möglich. Die Bestätigungen über den SFR 17 habe ich als Kopie der VHV geschickt, das ist ihnen aber wurscht. Wie gesagt, auch der Autobilclub sagt ich solle nicht zahlen.

Ich will dir ja nicht zu nahe treten, und du kannst hier gerne so viel über die VHV schimpfen wie du willst, aber eigentlich hast du hier schon die richtigen Hinweise von mir und meinen Vorrednern bekommen wie du das Problem angreifen kannst. Ich versuche es noch einmal zu erläutern, mach was draus oder auch nicht, ich bin im Anschluss hier raus!

Eine schriftliche Bestätigung der Vorversicherung (außer int. Best. um die es hier aber wohl nicht geht) hat in etwa den gleichen Wert für die Versicherung wie das Bild welches meine 3 jährige Tochter heute morgen aufs Toilettenpapier gemalt hat. Eine Kopie der Bestätigung liegt im Wert noch darunter. Das ist jetzt überhaupt nicht böse gemeint. Aber irgend ein Schriftstück von der Vorversicherung bringt dir einfach rein überhaupt nichts.

Ein Schelm wer sonst darauf kommen würde dieses Schriftstück 10 mal zu kopieren und so jedem Mitglied seiner Großfamilie einen schönen SFR zu spendieren.

Überprüfe bei der Vorversicherung was diese auf elektronischem Weg bestätigt hat (hier werden meines Wissens nach auch keine SF17 sondern das Rabattgrundjahr, also z.B. 1997 bestätigt zuzüglich Infos über Schäden, näheres können hier evtl. die KFZ Innendienstler sagen...). Dann überprüfe was bei der VHV angekommen ist. Sicherlich bekommst du, oder ein Bevollmächtigter (oder was ist eigentlich mit deinem Versicherungsvertreter?) hier Auskunft.

Es gibt nur wenige Möglichkeiten:

Deine Vorversicherung hat auf elektronischem Weg ein falsches Rabattgrundjahr losgeschickt => Vorversicherung muss elektronisch eine Berichtigung übermitteln.

VHV war zu dumm die Bestätigung richtig zu lesen bzw. zu verarbeiten => VHV muss dies berichtigen

Auf dem Weg vom Vorversicherer zur VHV ist in der elektronischen Übermittlung etwas schief gelaufen => VHV und Vorversicherer müssen sich nochmal austauschen

Du hast keinen Anspruch auf die angenommenen SF17 da z.B. eine Sondereinstufung vorliegt (wobei diese teilweise von der VHV übernommen werden kann) oder es z.B. zu einem Schaden gekommen ist der nun berücksichtigt wird. => dann musst du den Mehrbeitrag wohl schlucken.

Also, lass dir zeigen z.B. mit einem Ausdruck was in der el. Bestätigung steht und setze an der Stelle an bei der diese el. Bestätigung nicht die Daten enthält die du deiner Meinung nach haben müsstest.

Einen einfachen Zettel der Vorversicherung den du an die VHV weitergibst wird diese genauso wenig wie x andere Gesellschaften akzeptieren.

Die Bestätigung des SFR läuft nun mal elektronisch. Und das was in den Datensatz steht ist Gesetz.

Und der Tipp mit dem "nicht zahlen" ist mal ganz super... Irgendwann bekommst du dann die Zwangsstilllegung mit einer zusätzlichen Rechnung...

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980



Zitat:

Original geschrieben von Naiver1954


Ich besitze zwei Schriftliche Bestätigungen über die SFR der beiden Vorversicherungen vor der VHV.
Ich besitze auch den Vertrag der VHV über die Jahresrechnung. Erst lange nachdem ich bezahlt hatte, verdoppelte, die VHV, die Prämie, um 200€, sofort habe ich mich erkundigt was da los ist mann sagte jemandem in meinem Auftrag (Hörschaden), dass dies alleine meine Vorversicherungen mitteilen könnten. Diese wiederum erklären, über die schriftlichen Bestätigungen hinaus, ist eine weitere Auskunft nicht möglich. Die Bestätigungen über den SFR 17 habe ich als Kopie der VHV geschickt, das ist ihnen aber wurscht. Wie gesagt, auch der Autobilclub sagt ich solle nicht zahlen.
Ich will dir ja nicht zu nahe treten, und du kannst hier gerne so viel über die VHV schimpfen wie du willst, aber eigentlich hast du hier schon die richtigen Hinweise von mir und meinen Vorrednern bekommen wie du das Problem angreifen kannst. Ich versuche es noch einmal zu erläutern, mach was draus oder auch nicht, ich bin im Anschluss hier raus!

Eine schriftliche Bestätigung der Vorversicherung (außer int. Best. um die es hier aber wohl nicht geht) hat in etwa den gleichen Wert für die Versicherung wie das Bild welches meine 3 jährige Tochter heute morgen aufs Toilettenpapier gemalt hat. Eine Kopie der Bestätigung liegt im Wert noch darunter. Das ist jetzt überhaupt nicht böse gemeint. Aber irgend ein Schriftstück von der Vorversicherung bringt dir einfach rein überhaupt nichts.

Ein Schelm wer sonst darauf kommen würde dieses Schriftstück 10 mal zu kopieren und so jedem Mitglied seiner Großfamilie einen schönen SFR zu spendieren.

Überprüfe bei der Vorversicherung was diese auf elektronischem Weg bestätigt hat (hier werden meines Wissens nach auch keine SF17 sondern das Rabattgrundjahr, also z.B. 1997 bestätigt zuzüglich Infos über Schäden, näheres können hier evtl. die KFZ Innendienstler sagen...). Dann überprüfe was bei der VHV angekommen ist. Sicherlich bekommst du, oder ein Bevollmächtigter (oder was ist eigentlich mit deinem Versicherungsvertreter?) hier Auskunft.

Es gibt nur wenige Möglichkeiten:

Deine Vorversicherung hat auf elektronischem Weg ein falsches Rabattgrundjahr losgeschickt => Vorversicherung muss elektronisch eine Berichtigung übermitteln.

VHV war zu dumm die Bestätigung richtig zu lesen bzw. zu verarbeiten => VHV muss dies berichtigen

Auf dem Weg vom Vorversicherer zur VHV ist in der elektronischen Übermittlung etwas schief gelaufen => VHV und Vorversicherer müssen sich nochmal austauschen

Du hast keinen Anspruch auf die angenommenen SF17 da z.B. eine Sondereinstufung vorliegt (wobei diese teilweise von der VHV übernommen werden kann) oder es z.B. zu einem Schaden gekommen ist der nun berücksichtigt wird. => dann musst du den Mehrbeitrag wohl schlucken.

Also, lass dir zeigen z.B. mit einem Ausdruck was in der el. Bestätigung steht und setze an der Stelle an bei der diese el. Bestätigung nicht die Daten enthält die du deiner Meinung nach haben müsstest.

Einen einfachen Zettel der Vorversicherung den du an die VHV weitergibst wird diese genauso wenig wie x andere Gesellschaften akzeptieren.

Die Bestätigung des SFR läuft nun mal elektronisch. Und das was in den Datensatz steht ist Gesetz.

Und der Tipp mit dem "nicht zahlen" ist mal ganz super... Irgendwann bekommst du dann die Zwangsstilllegung mit einer zusätzlichen Rechnung...

Das stimmt so nicht ganz. Es gibt sehr wohl die Möglichkeit sich selbst den SFR von seiner Versicherung bestätigen zu lassen. Dieses Papier ist dann im Original dem Anschlußversicherer vorzulegen. Das Original und nur das Original wird dann auch angerechnet.

Aber nicht bei allen Versicherer, denn so ein Papier kann wie Falschgeld keinen Wert haben, deshalb werden die meisten Versicherer nur eine direkte Bestätigung des Rabattgrundjahres vom Vorversicherer akzeptieren.

Das Orginal kann man von einer guten Farbkopie kaum unterscheiden

Bin mit der VHV total reingefallen. Hatte einen Unfall, bei dem der Unfallgegner 25 % Schuld bekommen hat. Die VHV hat mir das nie mitgeteilt, sonst hätte ich nämlich von der gegnerischen Versicherung Kosten einfordern können. Der Anwalt der VHV(!) war völllig verblüfft darüber, dass die VHV mich nie darüber informiert hat und erfahren habe ich das Ganze als es verjährt war.

Auch weiss ich bis heute nicht, ob die VHV mich nach diesem Unfall richtig eingestuft hat.

Informationen gibt es nur auf dauernde Nachfrage und dann ist jedes Mal jemand anders zuständig. Es ist eine Katastrophe.

das ist nicht die aufgabe einer haftpflichtversicherung sich um deine ansprüche zu kümmern.

versicherung missverstanden - setzen - sechs.

auch impliziert eine von Deinem Haftpflichtversicherer angerechnete Mithaftung, die der Unfallgegner hingenommen hat, nicht zwingenderweise, dass Du einen Anspruch hast. Zum einem impliziert die Mithaftung nicht einen Anspruch Deinerseits; zum anderen ist er nicht gerichtlich festgestellt, sondern wurde hingenommen.

Mithin stünde sogar eine verbotene Rechtsberatung im Raum, wenn die Versicherung, dass von dir geforderte tun würde. Die Versicherung würde sich also sogar ggf. rechtswidrig verhalten.

Es sind zwei zivilrechtliche Ansprüche, die miteinander nichts zu tun haben.

Ob die VHV Dich richtig gestuft hat, wirst du wohl leicht anhand der Vertragsbestimmungen festgestellen können.

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