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Erfahrungen mit dem Rabattschutz der HUK24?

Themenstarteram 28. März 2015 um 12:19

Hallo.

Ich möchte einen gebrauchten Wagen zulassen. (bisheriger Halter (mein Onkel) bleibt und ich werde Versicherungsnehmer).

Als Versicherung möchte ich die HUK24 nehmen. Diese kostet mich für die Haftpflicht inkl. Schutzbrief 256€ im Jahr in der SF13.

Mit zusätzlichem Rabattschutz (1 Haftpflichtschaden im Kalenderjahr ohne erfolgende Hochstufung) würde ich 290€ bezahlen.

Ohne Rabattschütz würde ich im Schadensfall künftig 330€ bzw. 390€ (mit Rabattschutz) bezahlen.

Die Frage, ob es grundsätzlich lohnt, ist natürlich schwer zu beantworten, besonders groß ist ja weder der Aufpreis für den Schutz, noch der nach erfolgter Rückstufung.

Viel mehr interessieren mich eure Erfahrungen, inwiefern die HUK24 die Kundenbindungsmaßnahme nach einem Schadensfall ausnutzt. Da ich die SF Klasse ja nicht mit in eine andere Versicherung übernehmen kann, liegt die Möglichkeit ja nahe, die Beiträge munter zu erhöhen.

Gerade ist mir das mit der DaDirekt passiert: Mein bisheriger Wagen kostete letztes Jahr 530€ bei SF12 und Typklasse 18 und dieses Jahr dann 763€ bei SF13 und Typklasse 19.

Von daher tendiere ich dazu, den Rabattschutz weg zu lassen...oder ist das Gebaren der DaDirekt eher unüblich und nicht auf andere (seriösere) Unternehmen übertragbar?

P.s. Den bisherigen Wagen möchte ich noch für eine kurze Übergangszeit angemeldet lassen. Ist das Vorgehen korrekt, die DA Direkt per Fax darüber zu informieren, daß der versicherte Wagen ab dem 31.03. als Zweitwagen läuft und ich um Bestätigung + eine geänderte Rechnung bitte?

Vielen Dank

Grüße

Wolf

Beste Antwort im Thema

Deswegen habe ich gesagt, dass es sehr vereinfacht dargestellt ist.

Ein Rabattschutz ist imho kein absicherungswertes Risiko, da der Schaden erstens nicht existentiell und zweitens sehr teuer eingekauft!

Lass Dir mal den Schadenrückkauf von Deinem Versicherer berechnen und dann stellst Du den Beitrag gegenüber und dann bedenke, dass die letzten 17 Jahre nichts passiert ist...

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Die Beiträge der HUK24 kannst du doch jederzeit über deren Homepage nachrechnen und dann ggfls. nachfragen, warum deiner höher ist bzw. den bestehenden Vertrag auf den neuen Tarif umstellen lassen.

Wie willst du ohne Halterwechsel die Versicherung wechseln ohne zu kündigen oder ist dein Onkel bei der HUK 24 bisher versichert?

Themenstarteram 28. März 2015 um 12:49

Ja, bei der DaDirekt hatte ich übersehen, daß der Betrag aufs halbe Jahr gerechnet war und erst jetzt (wo es um das neue Auto geht) erkannt, daß sich die Beiträge so massiv erhöht haben.

Ein Nachrechnen ergab einen Neubetrag von 450€ im Jahr. Auf Nachfrage bei der DA Direkt wurde mir mitgeteilt, daß dieser Tarif für Neukunden gelte und ich als Bestandskunde halt 762€ für die gleiche Leistung bezahlen soll.

Eine Umstellung kommt für die DA Direkt demnach nicht in Frage. Daher die Frage, ob sich die Huk24 bei jemandem von euch auch so verhalten hat.

Wenn die DA Direkt die Tarife einfach mal (offenbar) willkürlich ausschließlich für Bestandskunden erhöhen darf, kann ich mir gut vorstellen, daß auch andere Versicherungen dieses Mittel nutzen. Ich weiß nur nicht, ob diese Erhöhungen dann wenigstens für alle Bestandskunden einheitlich gelten müssen oder die Versicherung das individuell auf jeden Versicherungsnehmen zuschneiden kann.

Mein Onkel hat den Wagen übrigens zur Abmeldung auch bei der Versicherung gekündigt bzw. den Vertrag auf ein anderes Auto "übernommen" (als Firma). Das Auto ist somit frei und wird mit mir als neuen Versicherungsnehmer angemeldet.

am 28. März 2015 um 13:04

Zitat:

@tunfaire schrieb am 28. März 2015 um 13:49:18 Uhr:

 

Wenn die DA Direkt die Tarife einfach mal (offenbar) willkürlich ausschließlich für Bestandskunden erhöhen darf, kann ich mir gut vorstellen, daß auch andere Versicherungen dieses Mittel nutzen.

nö, ist nämlich verboten :-)

Es gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz

Bei Interesse: http://www.amazon.de/.../3899523474

Bei der HUK kannst du immer auf den aktuellen Tarif umstellen lassen.

Hat dein Onkel jetzt gekündigt oder den SF auf sein neues Auto übernommen?

Hat er nicht gekündigt, ruht der Vertrag und ich frage mich ob dein Vorhaben so klappt

Themenstarteram 28. März 2015 um 14:14

Ok, danke, dann werd ich wohl nochmal bei der DADirekt anfragen. Kann mir nur schwer vorstellen, daß die mit solchen Beitragssprüngen ihre Kunden vergrätzen....ist je immerhin nicht jeder so trantütig wie ich und kündigt den Vertrag nicht sofort bei Erhalt der Rechnung. ;-)

Ich kenne die Problematik der ruhenden Verträge und habe meinen Onkel deshalb heute morgen angerufen. Er sagt, daß er den Vertrag gekündigt und den Wagen dann still gelegt hat. Ich glaube zwar, daß er die SF Klasse auf seinen neuen Wagen übernommen hat aber da das bei ihm alles über einen Makler läuft, nehme ich an, daß er bei der gleichen Versicherung geblieben ist und/oder der Makler sich darum gekümmert hat.

Wenn man bei der bisherigen Versicherung bleibt und nur das Fahrzeug wechselt, kann man dann den bestehenden Vertrag überhaupt kündigen oder auch erst 1 Monat vor Ende des Abrechungszeitraums (1 Jahr)?

Tritt in dem Fall vielleicht automatisch die Ruheversicherung in Kraft und man wird darüber garnicht weiter informiert?

 

So oder so ist mein Onkel sehr korrekt und falls es wider erwarten zu Problemen mit einer eventuell bestehenden (ruhenden) Versicherung kommt, wird er das mit Sicherheit auf seine Kappe nehmen.

Ja hab Rabattschutz aber bei der HUK ^^ seit etwa 5 Jahren. Benutzen musste ich ihn 1x letztes Jahr in der Vollkasko weil irgend ein Depp nachts meine Stoßstange kaputt gefahren hat beim ausparken grrrr. Am nächsten Tag Polizeilich aufgenommen der Versicherung mitgeteilt zur Partner Werkstatt gefahren und Reparieren lassen (1400€).

Preiserhöhung hab ich für dieses Jahr bekommen genau 0,00 -.-

Normaler weise bleibt man im nächsten Jahr in der selben SF-Klasse wegen schaden im Vorjahr, nichtmal das haben die gemacht. SF-Klasse ist um ein Punkt weiter gestiegen.

Viele verfluchen Rabattschutz und Kasko Select ich kann "noch" nichts negatives dazu sagen :D

Wie sieht es bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherung aus? Reicht die HUK24 die Information über den Schaden dann weiter? So macht es die Admiral Direkt, wodurch der Rabattschutz Makulatur wird, wenn man mal wechseln möchte.

Ist bei der HUK 24 genauso, wenn man wechseln will

Themenstarteram 29. März 2015 um 7:04

Ich habe gelesen, daß es praktisch jede Versicherung so macht - weitergegeben werden die SF Klassen, als hätte kein Rabattschutz bestanden - das scheint gängige Praxis zu sein, allerdings kann man das evtl. mit seinem neuen Versicherer aushandeln.

Daher kam ja mein Misstrauen - daß die HUK24 dann womöglich meine Beiträge ein wenig "anpasst" und ich am Ende mit Rabattschutz das Gleiche zahle wie anderswo mit der, durch den Unfall entstandenen, schlechteren SF Klasse.

Aber dank dem Einwand von "Phaetoninteressent" weiß ich nun, daß sie Verträge nicht individuell für jeden Versicherten anpassen können.

am 29. März 2015 um 12:19

Zitat:

@tunfaire schrieb am 29. März 2015 um 09:04:51 Uhr:

1:

Ich habe gelesen, daß es praktisch jede Versicherung so macht - weitergegeben werden die SF Klassen, als hätte kein Rabattschutz bestanden - das scheint gängige Praxis zu sein, allerdings kann man das evtl. mit seinem neuen Versicherer aushandeln.

2:

Aber dank dem Einwand von "Phaetoninteressent" weiß ich nun, daß sie Verträge nicht individuell für jeden Versicherten anpassen können.

zu1: Die Weitergabe erfolgt im Sinne des §5 (7) PflVG und ist kein Wunschkonzert des Versicherers :-) Der Rabattschutz ist gleichzustellen mit einer Sondereinstufung und ist damit nicht im Schadenverlauf zu berücksichtigen.

zu2:

Vorsichtig mit der Interpretation meiner Aussage. Diese bezog sich auf die Aussage von Dir, dass man Neukunden anders behandelt als Bestandskunden. Bitte die Aussage nicht zu großzügig auslegen.

Verboten ist es gleichartige Risiken unterschiedlich zu tarifieren. Ich muss also jemanden der sich im neuen Tarif befindet das gleich in Rechnung stellen, wie jemanden der seinen Vertrag auf den aktuellen Tarif hebt, wenn beide Risiken risikotechnisch (gleiche Tarifmerkmale) äquvialent (oder nahezu) einzustufen sind. Unterschiedliche (alte) Tarife dürfen unterschiedliche tarifiert werden.

Vorsicht! Grundsätzlich laufen Verträge von Hauptfälligkeit zu Hauptfälligkeit; also ein Jahr. Dies hast Du so vereinbart. Der Versicherer muss sich also auf ein unterjähriges Umstellen des Vertrages (was eine Änderung des abgeschlossenen Vertrages entspricht) auf den neuen Tarif nicht einlassen!

Was wiederum aber auch nicht heißt, dass das Gebot der Gleichbehandlung nicht auch für alte Tarife gilt! Das heißt verteure ich alte Tarif (auf Grund Beitragsanpassungsklausel in den Bedingungen), muss ich alle gleich verteuern.

Es ist marktgängig - zumindest bei Serviceversicherern (Onlineversicherer habe ich außer unserem hauseigenen naturgemäß wenig Erfahrung) - , dass der Versicherer der Umstellung zu stimmt.

Gleichartigkeit - das Diskremierungsverbot gilt nur für gleichartige Risiken. Aber wann ein Risiko nicht mehr gleichartig ist, ist Auslegungssache. Bei einem Schaden wird man dass schwer behaupten können. Hast Du mehere Schäden, wäre ein Risikozuschlag durchaus gerechtfertigt!

Gruß

Phaeti

Zitat:

@tunfaire schrieb am 28. März 2015 um 13:19:27 Uhr:

Die Frage, ob es grundsätzlich lohnt, ist natürlich schwer zu beantworten, besonders groß ist ja weder der Aufpreis für den Schutz, noch der nach erfolgter Rückstufung.

Zumindest diese Frage ist sogar relativ leicht zu beantworten: Du bezahlst 34 EUR p.a. um 100 EUR abzusichern (sehr vereinfacht dargestellt)? Würde ich niemals machen!

Die Thematik mit der Mitnahme des in Anspruch genommen Rabattschutzes ist hingegen nicht so dramatisch. Es gibt genug Versicherer, die den geschützten Rabatt anerkennen, wenn Du die Rechnung der HUK vorlegst und auch dem neuen Anbieter Geld für den Rabattschutz hinterher wirfst.

Themenstarteram 9. April 2015 um 16:17

Vielen Dank an Phaeti für die Klarstellung.

Den Einwand, ich sichere mit 34€ 100€ ab, hab ich nicht ganz begriffen, Mimro. Ich dachte, man müsse rechnen, was man im Schadensfall langfristig durch die Hochstufung jährlich mehr zahlt und kommt dann im Allgemeinen darauf, daß Schäden bis ca. 1000€ besser selbst getragen werden sollten?

Wenn ich um 100€ hochgestuft werde, zahle ich im darauf folgenden Jahr nicht wieder den gleichen Betrag, sondern immernoch mehr und bis sich das wieder angeglichen hat, dürften so einige Jahre vergehen oder?!

Jedenfalls habe ich den Rabattschutz mitgenommen. Ich hatte zwar in 17 Jahren noch keinen Kaskoschaden aber bevor ich mich in den Hintern beiße, weil ich es nicht gemacht habe....;-)

Deswegen habe ich gesagt, dass es sehr vereinfacht dargestellt ist.

Ein Rabattschutz ist imho kein absicherungswertes Risiko, da der Schaden erstens nicht existentiell und zweitens sehr teuer eingekauft!

Lass Dir mal den Schadenrückkauf von Deinem Versicherer berechnen und dann stellst Du den Beitrag gegenüber und dann bedenke, dass die letzten 17 Jahre nichts passiert ist...

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