Erfahrungen bei der Fahrzeugrückgabe an den Händler
Ich hab leider keine,
darum würde ich mich freuen über Erfahrungswerte und Tips was zu beachten ist.
Beste Antwort im Thema
Stellt den Sekt kalt!
Gruss
109 Antworten
Zitat:
@KUMXC schrieb am 24. April 2016 um 11:20:02 Uhr:
Mach das Auto richtig sauber und stell es hin.....
Wozu das Auto sauber machen? Das Problem war ja nicht, dass es dreckig war.
Mit hinstellen wird es wohl nicht getan sein. Ich schätze, dass da auch noch Papierkram mit Versicherung und Händler zu erledigen sein wird.
Zitat:
@KUMXC schrieb am 24. April 2016 um 11:20:02 Uhr:
Glaub mir, hier freuen sich ganz viele, das es bei Dir endlich geklappt hat.
Freu dich nicht zu früh. Noch hat es nicht mit der Ruckgabe geklappt.
Deshalb ja auch dieser Fred....
Zitat:
@cesiebzig schrieb am 24. April 2016 um 11:38:00 Uhr:
Ich unterstelle ähnliches Recht in Österreich - es geht also vermutlich um den Themenkreis "Berechnung der Nutzungsentschädigung" Klick
Weil ich ein netter Mensch bin, hatte ich schon einen kleinen Betrag für die Nutzung abgezogen.
Das wurde schon im Urteil berücksichtigt und die Berufung ging ins Leere.
Die Unterlage zur Gesamtlaufleistung beim Volvo wäre interessant gewesen um zu beurteilen wie gut ich dabei ausgestiegen bin. Leider bin ich aber am Tagespass gescheitert. 🙁
Zitat:
@cesiebzig schrieb am 24. April 2016 um 11:38:00 Uhr:
Möge der dilettantische Austausch von Ansichten, Mutmaßungen und Gehässigkeiten beginnen!
Darauf hätte ich gerne verzichtet.
Bitte nicht nach Hagelschaden verlangen! 😉
Zitat:
@gruru schrieb am 24. April 2016 um 15:29:19 Uhr:
Bitte nicht nach Hagelschaden verlangen! 😉
Oh, schon zu spät. 🙁
Wie viele km bist Du denn gefahren und wie alt das Fahrzeug jetzt?
VG
Verdeboreale
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Bitte keinen Volvo. Obwohl das mit gruru ( was für ein schöner Name) bis jetzt doch ganz lustig und amüsant war. Mir wird was fehlen!!!??
Ich hätte vor meiner Erfahrung mit dem Kundendienst von Volvo zu einem V90 mit SH oder Plug-In Heizung tendiert. Jedenfalls beides mit Steckdose. 😉
Hab mich aber noch nicht entschieden.
Zitat:
@gruru schrieb am 24. April 2016 um 17:16:24 Uhr:
Im Mai wird der V70 seinen 2. Geburtstag feiern. Km muss ich erst schauen.
Da bin ich mal gespannt, was Dir in Abzug gebracht wird.
VG
Verdeboreale
Wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, ist das schon fix.
Ich würde nur gerne wissen, was da normalerweise angesetzt wird.
... wenn das Urteil fix ist, ist die Diskussion über die Nutzungsentschädigung völlig irrelevant, zumal auch A und D da nicht vergleichbar sind. Das Thema ist damit hier raus.
Warum das Auto sauber abgeben? Weil das der Anstand gebietet. Vorhandenen Mängel (abgesehen vom Wandlungsgrund), die nicht dem normalen Gebrauchszustand entsprechen werden dir in Abzug gebracht.
Schönen Gruß
Jürgen
Die Diskussion über die Nutzungsentschädigung ist für mich noch nicht durch.
Ich weiß noch nicht, ob sie angemessen ist und daher möglicherweise irgendwelche Rechtsmittel ergriffen werden.
Hat irgendjemand Daten dazu was bei der Laufleistung normalerweise bei einem V70 angesetzt wird? - der obige Link hat bei mir ja leider nicht zum Ziel geführt.
Mit dem Auto nochmal durch die Waschstraße zu fahren vor der Abgabe macht für mich keinen Sinn, wenn man davon ausgeht, dass es im Rahmen der Aufbereitung sowiso noch mal gewaschen werden muss weil am Weg von der Waschstraße zum Händler sich wieder feiner Dreck am Lack finden wird, den man besser nicht in den Lack hinein poliert.
Normal sauber ist mein Auto übrigens immer, weil ich nicht gerne im Dreck sitze.
"Gebrauchstzustand" ist wohl der springende Punkt. Ist irgendwo festgelegt was einer 2 Jahre alten Familienkutsche entspricht?
Ganz ohne Gebrauchsspuren wird wohl niemand 2 Jahre lang fahren können.
Das Auto soll übrigens wegen Problemen mit der Heizung zurückgegeben werden. Es gab da mal einen längeren Thread zu diesem Thema.