Erfahrungen Ablehnung Regulierung der Haftpflicht wegen Vorsatz
Hallo zusammen, ich bin auf der Suche nach Erfahrungen zum folgenden Sachverhalt:
Ich hatte letztes Jahr einen Unfall (Schuld wurde gerichtlich festgestellt) und nach 7 langen Monaten hat die gegnerische Versicherung (Verursacher) mitgeteilt, dass sie nicht regulieren. Vorsatz seitens ihres Versicherungsnehmers ist bewiesen.
Schon und gut. Ich dachte, die Haftpflicht zahlt meinen Schaden in jedem Fall und klärt das dann mit ihrem Versicherungsnehmer.
Aktueller Stand: Forderung wird an Verursacher gestellt.
Wie geht es denn bei sowas weiter? Was wenn der gar nicht zahlen will oder kann?
Das Fahrzeug ist in jedem Fall repariert und Rechnung liegt bei Anwaltskanzlei (wurde nicht von mir gezahlt).
Wer bekommt den Titel wenn es dazu kommt?
Muß die gegnerische Versicherung trotzdem Anwalt und Gutachter zahlen?
Ich bin über jeden Bericht dankbar.
120 Antworten
Ja, sowohl in diesem Fall als auch weiteren Fällen musste die Verkehrsopferhilfe einspringen: https://www.mainpost.de/.../...fuer-die-verkehrsopferhilfe-art-9931952
Bei der Amokfahrt 2018 in Münster bin ich mir hingegen nicht sicher, ob der Täter schuldunfähig aufgrund psychischer Erkrankung war und damit die Versicherung doch zahlen musste.
Wobei es 2024 zu einer gesetzlichen Neuregelung des OEG kommen soll, wo Opfer besser gestellt werden sollen: https://www.google.com/url?...
Jedoch dürfte das vor allem um Opfer von Anschlägen gehen, Fälle wie hier im Thread dürften von der Rechtslage unverändert bleiben.