Er ist da! Aber nicht wie erhofft...

Opel Astra K

So! Heute war es endlich soweit und ich konnte ihn mir das erste mal ansehen! Aber was erblicken meine entzündeten Augen... Statt dem bestellten und bestätigen Platin-Anthrazit wurde ohne Rücksprache einfach Quarz Grau lackiert. Habe den Händler drauf hingewiesen, aber er beteuert seine Unwissenheit und seine Unschuld. Jetzt habe ich zu Hause die Auftragsbestätigung rausgesucht um sicher zu gehen das es sich nicht um einen Fehler meinerseits handelt und ich es vllt überlesen habe... Werde am Montag wieder zum Händler mit den Unterlagen und sehen was er machen kann bzw wozu er bereit wäre...

Beste Antwort im Thema

Da ich schon die opel Flat habe wird es da schwierig.... Wir haben uns jetzt geeinigt auf einen Preisnachlass bei den winter Reifen sowie kostenlose beigabe der kofferraumwanne und trenngitter. Ist zwar nicht die Menge aber ich denke man sollte auch immer noch Mensch bleiben und realistisch. Wenn mir die farbe garnicht gefallen würde hätte ich den Wagen dankend abgelehnt. Ich bin zufrieden damit und der Händler auch. (Er bestimmt mehr als ich) 😉 aber es ist ok. Danke für eure Ratschläge und Meinungen! Jetzt warte ich gespannt auf mein Auto das ich Samstag bekommen soll.

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Wie groß ist der Farbunterschied?
Kannst du vielleicht ein Foto machen?
Du hast aber selber in deinem Thread geschrieben, dass du eine Bestätigung erhalten hast, dass Platin-Anthrazit geliefert wird.
Link

Ja habe ich weil es auch so war.... Aber wie man sieht kommt es manchmal anders wie man denkt.... leider... Foto werde ich versuchen hochzuladen

Guck mal hier. Gleicher Sachverhalt :

http://www.motor-talk.de/.../...ener-farbwechsel-mj-2017-t5779156.html

Alle mir bekannten Autohändler haben die AGB Empfehlung des ZDK, VDA und VDIK in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Neuwagen übernommen. Das wird auch beim Themenstarter so sein. Darin heisst es:

Zitat:

Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.

Es wird also schwierig hieraus einen Grund für den Rücktritt vom Kaufvertrag, oder einen Mangel herzuleiten. Deswegen gehe ich mal davon aus, dass der FOH kein großes Entgegenkommen zeigen wird, weil man als Käufer keinerlei Druckmittel hat.

Mal abwarten. Der FOH sagte auf jeden Fall das er es verstehen könne wenn ich den Wagen nicht nehme alleine weil keine Rücksprache mit mir gehalten wurde.

Wenn der FOH das Auto so wie es ist verwerten kann, indem er es kurzfristig anderweitig verkauft, wird er da auch keine Probleme machen und den Kaufvertrag rückabwickeln. Das ist dann aber ein Fall von freiwilliger Kulanz. Ich ich denke nicht, dass er den Vertrag aufrecht erhälten und sich stattdessen auf irgendwelche weiteren Nachlässe einlassen wird, die er dann gegen seine Marge rechnen muss.
Denn das Opel ihn nicht über die Änderungen in der Produktion durch den Modelljahreswechsel informiert hat und das Auto nun überraschend so geliefert wurde, ist genauso unwahrscheinlich.

Ist denn der Farbunterschied so gravierend ? Sonst könntest du ja z.b. Inspektionen raushandeln.

Zitat:

@netvoyager schrieb am 30. Oktober 2016 um 19:59:54 Uhr:


Alle mir bekannten Autohändler haben die AGB Empfehlung des ZDK, VDA und VDIK in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Neuwagen übernommen. Das wird auch beim Themenstarter so sein. Darin heisst es:

Zitat:

@netvoyager schrieb am 30. Oktober 2016 um 19:59:54 Uhr:



Zitat:

Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.

Es wird also schwierig hieraus einen Grund für den Rücktritt vom Kaufvertrag, oder einen Mangel herzuleiten. Deswegen gehe ich mal davon aus, dass der FOH kein großes Entgegenkommen zeigen wird, weil man als Käufer keinerlei Druckmittel hat.

Es ist fraglich, ob sich der Autohändler mit Hinweis auf seine AGB`s heraus reden kann:

Der Kunde eines gewerblichen Autohändlers freute sich schon auf seinen neuen Seat Altea in „Track-Grau Metallic“, so wie er ihn bestellt hatte. Allerdings konnte der Verkäufer beim späteren Liefertermin nur ein entsprechendes Automobil in „Pirineos Grau“ vorweisen. Der Kunde war darüber gar nicht entzückt, schließlich hatte er diese Lackierung nicht bestellt und nicht gewollt.
Ein Sprichwort sagt zwar „Nachts sind alle Katzen grau“, aber erstens gilt das nicht für Autos und zweitens, „grau oder nicht grau“ war hier gar nicht die Frage. Es ging schlicht darum, dass der gelieferte fahrbare Untersatz nicht der ursprünglichen Vereinbarung im Kaufvertrag entsprach. Aber ist das ein Mangel, der zu Ansprüchen beispielsweise auf Nachbesserung oder Schadenersatz führt, oder muss ein Käufer solch geringe Abweichungen vielleicht akzeptieren?
Eine mögliche Umlackierung sollte immerhin rund 3000 Euro kosten und die wollte der Kunde von seinem Autohändler erstattet bekommen. Der Verkäufer allerdings berief sich auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Darin hatte er sich Farbabweichungen vorbehalten, solange diese unerheblich und dem Kunden zumutbar seien. Entschieden war die Angelegenheit damit aber noch nicht.

AGB helfen dem Verkäufer nicht
Nach welchen Kriterien sollte sich die Erheblichkeit und Zumutbarkeit einer Farbabweichung bemessen? Dazu gab es keine Hinweise, weder in den AGB noch anderswo. Das Landgericht (LG) Ansbach hielt diese Klausel daher für unwirksam und entschied, wie auch schon das Amtsgericht als Vorinstanz, zugunsten des Käufers. So hat der Autohändler nach der gerichtlichen Entscheidung die Kosten für die Umlackierung als Schadenersatz zu tragen.
Wenn ein Kaufvertrag über ein Fahrzeug in Track-Grau Metallic geschlossen wurde, dann muss auch ein Fahrzeug in Track-Grau Metallic geliefert werden und eben nicht in Pirineos Grau. Der Händler hätte sich über die aktuellen Farbpaletten und Lieferbarkeit der entsprechenden Neuwagen beim Hersteller erkundigen können und müssen.
(LG Ansbach, Beschluss v. 09.07.2014, Az.: 1 S 66/14)

Quelle: https://www.anwalt.de/.../...u-falsche-farbe-beim-neuwagen_062787.html

Wobei das Quartz Grau im Grunde besser aussieht, als das aussortierte Platin Anthrazit.

Zitat:

Wobei das Quartz Grau im Grunde besser aussieht, als das aussortierte Platin Anthrazit.

wobei das ausschließlich im Auge des Betrachters liegt. Ein farbenkundiger würde hier durchaus einen erheblichen farblichen Unterschied erkennen.
Der Kunde bestellt schließlich eine Farbe, die ihm besonders gefällt und nicht irgendeine. Wenn diese Farbe nun aus dem Programm genommen wird, muss er informiert werden, damit er die Chance erhält, eine neue Wahl zu treffen.

Kort

Da ich schon die opel Flat habe wird es da schwierig.... Wir haben uns jetzt geeinigt auf einen Preisnachlass bei den winter Reifen sowie kostenlose beigabe der kofferraumwanne und trenngitter. Ist zwar nicht die Menge aber ich denke man sollte auch immer noch Mensch bleiben und realistisch. Wenn mir die farbe garnicht gefallen würde hätte ich den Wagen dankend abgelehnt. Ich bin zufrieden damit und der Händler auch. (Er bestimmt mehr als ich) 😉 aber es ist ok. Danke für eure Ratschläge und Meinungen! Jetzt warte ich gespannt auf mein Auto das ich Samstag bekommen soll.

Zitat:

aber ich denke man sollte auch immer noch Mensch bleiben und realistisch

Klasse! Wenn Du dann noch Gefallen an der Farbe finden kannst, ist das ein gutes Arrangement. Und wer weiß, vielleicht gefällt Dir die "andere" Farbe immer besser. Die Mode ist schon manchmal ziemlich beeinflussend.

Auf jeden Fall ist es ein tolles Auto!

Allzeit gute Fahrt

Kort

Dann gute Fahrt. Schönes Auto. 🙂

Na, so passt es doch.

... und nun, ab sofort auf die Übergabe des neuen Autos freuen, mit der tollen Überraschungsfarbe.

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