EQV von 6 auf 7 Sitze umrüsten

Mercedes EQV 447

Hallo allerseits

Nach langem suchen und unterschiedlichen Infos von Händlern mal eine Frage an euch.
Kann oder hat schon jemand einen EQV mit 6 Sitzplätzen in einen EQV mit 7 Sitzen umgewandelt?

Grund ist dass ich einen EQV Jahreswagen für einen sehr attraktiven Preis kaufen kann. Dieser hat jedoch nur 6 Sitze und da wir 5 Personen sind, wären 7 Plätze einfach besser. Der Händler meint das geht gut. Der Verkäufer meiner Garage des Vertrauens meinte nein. Er hat natürlich ebenfalls einen EQV parat mit 7 Sitzen. Jedoch knapp 5k teurer bei +/- gleichen Kilometer und Jahrgang. Problem dabei: beides sind offizielle Mercedes Werkstätte und Händler ?????

Danke euch für Inputs

23 Antworten

Gut, eine Bank muss natürlich her, manchmal findet sich jemand zum tauschen, oder der Händler hat wie in meinem Fall genug Fahrzeuge auf dem Hof, wo er sich "bedienen" kann. Ansonsten Ebay/Kleinanzeigen.

Als 6 Sitzer (hinten 4 Einzelsitze) hat er 4 Schienen mit ausreichender Schlittenanzahl, was soll da noch umgerüstet werden?
Allerdings steht die maximale Sitzplatzanzahl auch im Fahrzeugschein/-brief, wenn ich mich nicht ganz täusche, also müssen die Papiere entsprechend geändert werden, das macht die Zulassungsstelle.
Da am Fahrzeug baulich nichts verändert wird, weiß ich nicht, was der TÜV damit zu tun hat. Deshalb sollte es die Herstellerbescheinigung und Anpassung der Fahrzeughistorie auch so von Mercedes geben, unter Umständen gegen einen gewissen Obulus, ist ja wieder ein Verwaltungsakt, der bezahlt werden muss.

Der Schreibkram kann aber so viel auch wieder nicht kosten, sonst hätte mein Händler das damals bestimmt nicht ohne Aufpreis für mich gemacht.
6000 Euro hätte mein Händler bestimmt nicht einfach so übernommen, ich glaube deiner hatte entweder keine Ahnung oder ein Zusatzgeschäft gewittert.

Zitat:

Da am Fahrzeug baulich nichts verändert wird, weiß ich nicht, was der TÜV damit zu tun hat. Deshalb sollte es die Herstellerbescheinigung und Anpassung der Fahrzeughistorie auch so von Mercedes geben, unter Umständen gegen einen gewissen Obulus, ist ja wieder ein Verwaltungsakt, der bezahlt werden muss.

Bei der Umtragung von sechs auf sieben (oder mehr) Sitzplätzen handelt es sich im Sinne der Zulassungsbehörde um eine technische Änderung, die eine Bescheinigung einer Prüfstelle voraussetzt. So liefs bei uns 2022. Ich gehe davon aus, dass eine individuelle Herstellerbescheinigung für das Fahrzeug es auch tut. Beides wird jedoch nicht benötigt. Der TÜV hat damals ca 70 oder 80 € verlangt, also billiger als MB.

Zitat:

@taurus1 schrieb am 28. Januar 2024 um 10:50:03 Uhr:


Gut, eine Bank muss natürlich her, manchmal findet sich jemand zum tauschen, oder der Händler hat wie in meinem Fall genug Fahrzeuge auf dem Hof, wo er sich "bedienen" kann. Ansonsten Ebay/Kleinanzeigen.

Als 6 Sitzer (hinten 4 Einzelsitze) hat er 4 Schienen mit ausreichender Schlittenanzahl, was soll da noch umgerüstet werden?
Allerdings steht die maximale Sitzplatzanzahl auch im Fahrzeugschein/-brief, wenn ich mich nicht ganz täusche, also müssen die Papiere entsprechend geändert werden, das macht die Zulassungsstelle.
Da am Fahrzeug baulich nichts verändert wird, weiß ich nicht, was der TÜV damit zu tun hat. Deshalb sollte es die Herstellerbescheinigung und Anpassung der Fahrzeughistorie auch so von Mercedes geben, unter Umständen gegen einen gewissen Obulus, ist ja wieder ein Verwaltungsakt, der bezahlt werden muss.

Der Schreibkram kann aber so viel auch wieder nicht kosten, sonst hätte mein Händler das damals bestimmt nicht ohne Aufpreis für mich gemacht.
6000 Euro hätte mein Händler bestimmt nicht einfach so übernommen, ich glaube deiner hatte entweder keine Ahnung oder ein Zusatzgeschäft gewittert.

Wenn Du meinen Text liest, stellst Du vielleicht fest, dass der Betrag auch eine neue Bank beinhaltet. Die sollte ca. 5.000,- kosten. Schiene + Arbeitslohn für den Umbau war nicht inkludiert. Die TÜV-Abnahme und Eintragung schätze ich auf um die 300,- und Mercedes wollte auch nochmal 190,- für die Datenpflege und Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ob das Ganze Brutto oder Netto war, weiß ich nicht, weil ich bei dem Preis der Bank schon abgewunken hatte.
Freu Dich doch einfach darüber, dass Dein Händler Dir den Umbau großzügig gesponsort hat und vielleichte ein paar Abkürzungen genutzt hat, um Dir das Ganze zu einem Vorzugspreis zu überlassen.
Dass man das mit Gebrauchtteile und ohne Abnahme, Eintragung und Bescheinigung deutlich günstiger machen kann, kann ich mir gut vorstellen, würde es aber bei einem Neuwagen nicht machen.
Zumindest war das Angebot der Grund für mich den Lagerwagen bei der Niederlassung Bremen nicht zu kaufen. Der Vertreter war aber sonst top.
Jetzt kauf ich eben ein anderes Auto, das vom Werk aus als 7-Sitzer daherkommt und schaue mal, wie sich das alles entwickelt. Das wird schon eine große Umstellung nach fast 17 Jahren T5 Highline in eine V-Klasse zu wechseln.

Wenn du meinen Beitrag liest, siehst du, dass ich die neue Bank sehr wohl zur Kenntnis genommen habe.
Ich schrieb aber auch "manchmal findet sich jemand zum tauschen".
Es gibt die Bänke auch gebraucht zu kaufen, oft neuwertig weil direkt ausgebaut.
Ebenfalls solltest du gelesen haben können, dass die Schienen und Schlitten nicht umgebaut werden müssen, weil sie schon in ausreichender Zahl vorhanden sind.
TÜv oder Herstellerbescheinigung, eines davon sollte reichen, die Prüfung beim TÜV sollte nicht die Welt kosten.
Umschreibung der Papiere auf der Zulassungsstelle 20-30 Euro.
Wofür dein Händler da 1000 Euro neben der Rückbank aufrufen wollte, erschließt sich mir nicht wirklich.

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Achja, von ohne ohne Abnahme/Eintragung/Bescheinigung habe ich nichts geschrieben, ich habe da im Gegenteil drauf hingewiesen

Hallo,

in meinem V220 CDI lang EZ 10/2021 steht in den Papieren Teil I und Teil II von Anfang an sowieso schon zur Personenbeförderung mit 1 -8 Personen zugelassen drin. Zulässiges Gesamtgewicht 3,1 Tonnen. Da musste also nix eingetragen oder geändert werden.

Jürgen

Das ist die Bezeichnung der Fahrzeuart, das hat rein gar nichts mit den eingetragenen Sitzplätzen zu tun. Das steht ausschließlich unter Punkt "S.1".

Gruß
Befner

Zitat:

@Juergen 005 schrieb am 29. Januar 2024 um 15:12:30 Uhr:


Hallo,

in meinem V220 CDI lang EZ 10/2021 steht in den Papieren Teil I und Teil II von Anfang an sowieso schon zur Personenbeförderung mit 1 -8 Personen zugelassen drin. Zulässiges Gesamtgewicht 3,1 Tonnen. Da musste also nix eingetragen oder geändert werden.

Jürgen

Zitat:

@Befner schrieb am 29. Januar 2024 um 15:18:12 Uhr:


Das ist die Bezeichnung der Fahrzeuart, das hat rein gar nichts mit den eingetragenen Sitzplätzen zu tun. Das steht ausschließlich unter Punkt "S.1".

Gruß
Befner

Ah wieder etwas dazu gelernt! Da steht bei mir unter dem Punkt S1 noch die Anzahl 7 (einschließlich Fahrer), ich habe aber aktuell nur noch 6 Sitzplätze inklusive Fahrer. Ich denke aber das ist jetzt kein Problem, da ich ja auch nur noch 6 Einzelsitze 2/2/2 im Fahrzeug drinnen habe. Zumindest hat mir der Mercedes Partner das Fahrzeug so verkauft und hat eine Frische HU mit AU etc. gemacht. Da gab es wohl keine Beanstandung. Ich denke weniger Plätze ist eh kein Problem?

Gruß Jürgen

Zitat:

@Befner schrieb am 29. Januar 2024 um 15:18:12 Uhr:



Zitat:

@Juergen 005 schrieb am 29. Januar 2024 um 15:12:30 Uhr:


Hallo,

in meinem V220 CDI lang EZ 10/2021 steht in den Papieren Teil I und Teil II von Anfang an sowieso schon zur Personenbeförderung mit 1 -8 Personen zugelassen drin. Zulässiges Gesamtgewicht 3,1 Tonnen. Da musste also nix eingetragen oder geändert werden.

Jürgen

@Juergen 005
Nein, zu wenige Sitzplätze sind kein Problem. Sonst dürftest Du ja auch keine ausbauen, um was zu transportieren.

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