EOS verhagelt. Es ist zum K.....!!!
Eben rief ich meinen freundlichen an, da wir endlich diese Woche die Auslieferung terminiert haben.
Die gute Nachricht: Das Auto ist angekommen. Die schlechte: Der Wagen kam leider auf dem Transport mit der Spedition in ein Unwetter und wurde verhagelt. Er wird jetzt wieder zurückgebracht in eine anderes Lager (Mosel), wo er von VW-Experten begutachtet wird.
Ergo: Eos wird nicht ausgeliefert. Neuer Ausliefertermin kann nicht genannt werden. Ersatzfahrezug ungewiss, jedenfalls kein EOS. Und evtl. ein "reparierter" EOS...
Hab vor kurzem noch hier gelästert, das schlimmste wäre, wenn er bei Emden von der Rampe fällt. Das hier ist kaum anders und ich hab nach monatelanger Wartezeit die Schnauze gehörig voll.
Hier noch ne Frage: kann der VW einen hagel-reparierten EOS eigentlich als "Neuwagen" verkaufen ????
VG
78 Antworten
Warum forderst du keine Minderung ein?
Ich hätte auf einem Schadensgutachten inkl. Bildbericht bestanden und dann Minderung eingefordert - n Hagelschaden ist m.E. einem Unfallschaden gleichgestellt.
Dann hätte ich als nächstes über einen Ersatz-Pkw verhandelt.
Bei einer zufriedenstellen Lösung hätte ich dann zugestimmt.
Der Wagen ist Eigentum von VW, ich kann gar nichts fordern... sondern bin der Situation ausgeliefert.
So ein Unsinn - wenn die den Pkw mit einem anderen Mangel ausliefern wollen, z.B. offensichtliche Farbfehler in den Sitzbezügen, bist du dem auch nicht ausgeliefert.
Zwar ist man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand - sagt man - aber eine Sache die man kauft ist immer vorher im Eigentum des Verkäufers (oder fast immer - Agenturgeschäfte). Wenn nunmehr die Sache vor Übergabe an den Käufer und Übernahme durch den Käufer sich ein Sachmangel ergibt, ist der Käufer diesem Mangel nie ausgeliefert.
Er hat vielmehr diverse Rechte. Sie leiten sich aus dem BGB her - u.a. kann er Minderung einfordern wenn die Sache einen Mangel aufweist. Dies dürfte bei einem Hagelschaden ab einer bestimmten Dimension regelmäßig der Fall sein.
Wenn n falscher Sitz oder Sitzbezug dron wäre, wird der Fehler im werk behoben und mit dem richtigen Sitz ausgeliefert. Wenn n Mangel im lack drin ist, wird solang geschliffen und poliert, bis es passt oder neulackiert, damits bei der Auslieferung passt. Wenn einer im Werk ne Beule reingemacht hat, wird die wieder rausgemacht. Wenn der Motor absolut nicht so läuft wie er soll wird er nochmal zerlegt und wenn möglich wieder zsammgesetzt.
Also das alles ist für mich nicht viel anders als der Hagelschaden, denn der wird auch behoben. Das, was ihr ausgeliefert bekommt, entspricht am Ende trotzdem einem Neuwagen und hat mindestens die gleiche Qualität. warum mindestens ? Weil euer Wagen genauer begutachtet wurde als jeder andere nach Europa auszuliefernde Wagen.
Ein VW-Werker...
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Hagelschaden
Hallo zusammen, mich hat es auch getroffen, unser eos sollte anfag KW 27 zu unserem Händler kommen.... Am Dienstag dann die neuigkeiten. Es wurde mir dann ein Preisnachlass von 2,5% angeboten ( entspricht ca 800 Euro...). Nachdem auch kein anderer Eos kurzfristig lieferbar ist, sind wir auch vom Kauf zurückgetreten. (der Sommer ist im September vorbei.....)
Der Rücktritt aus dem Vertrag war bei mir kein Problem...., Anzahlung sofort zurückbekommen....
Mein Händler tut mir auch leid, hat wohl mehrere Fahrzeuge betroffen.
Und von VW habe ich auch keine Info bekommen...., Kundenservice oder Dienst am Kunden ist das jedenfalls nicht!
Wir haben uns nun für ein CLK Cabrio Jahreswagen entschieden....
Gruesse aus Bayern, Stefan
Scheinbar weiß VW jetzt wie mit den Hagelbetroffenen verfahren wird! Ich habe heute erfahren, daß VW alle Betroffenen EOS (und wahrscheinlich auch anderere Modelle) mit pauschal 1.700 € Schaden bewertet. Wenn der Schaden im Werk repariert werden soll dauert es bis Ende September. Es besteht aber auch die Möglichkeit das Auto zum Händler liefern zu lassen (dauert ca. 14 Tage). Der Händler erhält von VW 1.700 € als Reparaturkosten. Ich lasse meinen EOS vom Händler reparieren und hab so die Hoffnung schon Anfang August in meinem EOS zu sitzen. VW gibt aufgrund des Schadens einen Nachlaß von 2,5 %, und einen Leihwagen (aber leider keinen EOS).
Wie schauts den bei den anderen Hagelbetroffenen aus, wie ist da der Stand der Dinge?
-
Zitat:
Original geschrieben von vello
n Hagelschaden ist m.E. einem Unfallschaden gleichgestellt.
Hallo,
mit Sicherheit nicht.
Gruss
Re: -
Zitat:
Original geschrieben von ERIBE
Hallo,
mit Sicherheit nicht.
Gruss
Wieder einer, der einfach eine Behauptung in den Raum stellt :-(
Hast du Fakten darüber?
Re: Re: -
Zitat:
Original geschrieben von C70Cabrio
Wieder einer, der einfach eine Behauptung in den Raum stellt :-(
Hast du Fakten darüber?
Nee,
hast Du Fakten vom Gegenteil ?
😉
Re: Re: Re: -
Zitat:
Original geschrieben von ERIBE
Nee,
hast Du Fakten vom Gegenteil ?😉
Ja.
Definition Unfallschaden laut Gerichte.
BGB §434 / §441
Unfallschaden = von außen auf das Auto einwirkendes Ereignis
Was ist dann ein Hagelschlag?
Unfall ist ein offenbarungspflichtiger Vorschaden
Frag mal deinen Schwager bei der DEKRA!
Die Frage steht im Raum:
Warum willst du/soll man es verschweigen wenn es kein Mangel ist. Da hat man doch nix zu verlieren und geht jeden Ärger aus den Wege.
Zitat:
Original geschrieben von eosfan
Scheinbar weiß VW jetzt wie mit den Hagelbetroffenen verfahren wird! Ich habe heute erfahren, daß VW alle Betroffenen EOS (und wahrscheinlich auch anderere Modelle) mit pauschal 1.700 € Schaden bewertet. Wenn der Schaden im Werk repariert werden soll dauert es bis Ende September. Es besteht aber auch die Möglichkeit das Auto zum Händler liefern zu lassen (dauert ca. 14 Tage). Der Händler erhält von VW 1.700 € als Reparaturkosten.
Ich lasse meinen EOS vom Händler reparieren und hab so die Hoffnung schon Anfang August in meinem EOS zu sitzen. VW gibt aufgrund des Schadens einen Nachlaß von 2,5 %, und einen Leihwagen (aber leider keinen EOS).
Wie schauts den bei den anderen Hagelbetroffenen aus, wie ist da der Stand der Dinge?
Der erste Absatz ist völlig korrekt, so ist auch die Info meines Händlers! Leihwagen oder Nachlass wurde mir nicht angeboten, ein Leihwagen sogar definitiv abgelehnt. Ersatzwagen konnte nicht beschafft werden.
Im übrigen wollte sich mein Händler auch für die Reparatur in seiner eigenen Werkstatt nicht auf einen Termin festlegen lassen, bin mir auch nicht sicher, was am EOS kaputt ist und ob die wirklich die Experten dort haben...
Habe aufgrund des kundenunfreundlichen Verhaltens von VW meinem Kauf storniert, habe mir als Zwischenlösung ein gebrauchtes Cabrio gekauft (E36, 68.000 km EUR 7.000) und werde mir für das Frühjahr 2007 das neue BMW-Cabrio bestellen. Das VW-Thema ist damit für mich endgültig abgeschlossen.VG
Steve
Re: Re: Re: Re: -
Zitat:
Original geschrieben von C70Cabrio
Unfallschaden = von außen auf das Auto einwirkendes Ereignis
Was ist dann ein Hagelschlag?
Unfall ist ein offenbarungspflichtiger Vorschaden
Wenn man sich die Kohle einsackt kennt man den Vorschaden. Dieser muß dann nach meinem Verständnis auch angegeben werden beim Verkauf.
Das Problem ist nur, das einem der genaue Umfang der Schäden nicht bekannt ist. Wenn zum Beispiel die Haube beschädigt war, und jetzt getauscht wurde, was dann?
Man ist dann schnell wieder bei dem Thema der Neuwagen mit Beule. Schließlich gibt es etlich Fahrzeuge die schon nachlackiert das Werk verlassen.
Mich würde daher interessieren, was auf der Kaufquittung der Hagelautos steht. Normalerweise müßte der Verkäufer dort den reparierten Hagelschaden aufführen. Sonst kann man "eigentlich" von einem Wagen ohen Vorschäden ausgehen -> kein Hinweis beim Wiederverkauf.
Gruß Inge
-
Zitat:
Original geschrieben von C70Cabrio
Die Frage steht im Raum:
Warum willst du/soll man es verschweigen wenn es kein Mangel ist. Da hat man doch nix zu verlieren und geht jeden Ärger aus den Wege.
Hallo,
will hier gar nichts verschweigen.
Wenn der Händler dem Kunden einen Neuwagen verkauft
und keinerlei Vorschäden im Kaufvertrag erwähnt,
was soll dann Kunde im Falle eines Widerverkaufs angeben ?
Pseudo oder was.
Sollte es hinterher zu Komplikationen kommen,
dann aber bestimmt nicht beim Käufer des Neuwagens,
sondern beim Händler.
Gruss
@inge-k
Der Händler MUSS den Schaden angeben!
Genau das meinte ich, erst die Kohle oder andere Vergünstigungen einsacken, und dann von nichts mehr wissen.
Leider gängige Praxis. :-(
@Eribe
Das BGB sagt = Unwissenheit schützt vor Srafe nicht.
Das soll heißen, wenn das rauskommt bist erst DU dran.
Wenn du dann auf den Schaden "sitzt", dann kannst du den Händler verklagen.
Es bleibt erstmal bei dir hängen. Und wenn der Händler nachweisen kann, das er dir das gesagt hat, dann gute Nacht.........
Zitat:
Original geschrieben von GolfIII93
Wenn einer im Werk ne Beule reingemacht hat, wird die wieder rausgemacht.
Ich könnte wetten, das das niemanden ( Kunde / Händler ) mitgeteilt wird!
Wo kein Kläger...............
Mal ehrlich, wenn ihr die Auswahl hätte, einen EOS mit reparierten Hagelschlag oder einen "sauberen" Eos zu bekommen, natürlich für den gleichen Preis, welchen würdet ihr nehmen?
Sobald der Preis unterschiedlich ist ( Mangel=Preisminderung), ist das eine andere Sache.
Aber das ist ja den Kunde ein Mangel bekannt.