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Enttäuscht vom Händler

Themenstarteram 13. Januar 2022 um 23:44

Guten Abend zusammen,

ich habe kürzlich einen 3 Jahre alten BMW (Leasingrückläufer) von einem BMW Vertragshändler gekauft.

Vor dem Kauf wurde mir gesagt der Vorbesitzer (ehem. Mitarbeiter) habe zusätzlich zu den von BMW vorgeschriebenen Inspektionen kleine Servicearbeiten machen lassen (Ölwechsel etc.), was mich als Käufer natürlich erstmal freut. Die Inspektionen/Services seien bei Werkstatt XY (keine BMW Vertragswerkstatt) gemacht worden. Laut Verkäufer sei dies die einzige anerkannte Werkstatt weit und breit die von BMW eine Art “Sonderstatus” besitzt und alles entsprechend in die BMW Service-Historie eintragen kann etc. (den genauen Wortlaut erinnere ich nicht mehr). Zusätzlich habe ich dann noch eine 2 jährige Premium Selection Garantie abgeschlossen und mehrmals anklingen lassen, dass ich im Schadensfall gerne auf der sicheren Seite sein möchte bzgl. Garantie/Kulanz, dieses also für mich ein maßgeblich wertbildenden Faktor darstellt.

Ich habe nun herausgefunden das Werkstatt XY lediglich nach Herstellervorgabe arbeitet aber nicht diesen “Sonderstatus” besitzt, der suggeriert die Werkstatt sei gleichzusetzen mit einer BMW Vertragswerkstatt - genau dieser Eindruck wurde vom Käufer erweckt. Das bedeutet, im Kulanzfall sehen meine Karten schlecht aus, was Werkstatt XY auch bestätigt hat.

Wie würdet Ihr vorgehen und welche Möglichkeiten habe ich?

Vielen Dank vorab und LG

Aviatiks

 

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25 Antworten

Hast Du von diesen Aussagen irgendetwas schriftlich, speziell im Kaufvertrag?

Falls nein, lege Dich wieder hin und ärgere Dich über Deine eigene Gutgläubigkeit.

Mündliche Nebenanreden sind ungültig, wenn ein schriftlicher Kaufvertrag besteht. Dort steht es ja mit völliger Sicherheit nicht drin, denn dann wäre der Verkäufer ja doof.

Das heißt du wirst nichts machen können.

Es war eine sehr billige Masche. Schade, dass du darauf reingefallen bist.

ich würde in diesem Fall dem ausliefernden Händler / Verkäufer eine sachliche und höfliche formulierte Mail mit der GF in Cc senden und den Sachverhalt darlegen. Die genannte Ausweichwerkstatt und den BMW-Kundendienst in München gleich auch mit Cc und Roß und Reiter nennen. Dann kommt da sicherlich etwas Wallung an einen oder anderen Schreibtisch auf. Antwort garantiert.

Zitat:

@Aviatiks schrieb am 14. Jan. 2022 um 00:44:22 Uhr:

zusätzlich zu den von BMW vorgeschriebenen Inspektionen kleine Servicearbeiten machen lassen (Ölwechsel etc.)

Hallo,

Was heißt hier zusätzlich???

Soweit ich es kenne, gibt's jährlich einen Ölwechel (kl.Inspektion) und alle 2 Jahre große Inspektion mit "Allem".

Wenn der Vorbesitzer die Ölwechsel in einer freien Werkstatt NACH HERSTELLERVORGABEN gemacht hat, hat das lt. Gesetz keinen negativen Einfluss auf die Garantie.

Die großen Inspektionen hat er ja wohl bei BMW gemacht, da dort auch Sachen gemacht werden, die eine Freie nicht machen kann. Also eigentlich alles gut.

Gruß jaro

Auf die Garantie nicht, auf eventuelle Kulanz ganz sicher schon...

Oh man, kein Leasingnehmer macht oder lässt extra irgendwelche zusätzlichen Servicearbeiten am Auto machen, die nicht zwingend erforderlich sind...!

Der vorherige Besitzer (er war ja nie Eigentümer) hat einfach im erlaubten Rahmen versucht, die Kosten für sich gering zu halten...

Entweder hast Du den Verkäufer falsch verstanden/verstehen wollen oder er hat ein wenig geflunkert...

Auf die vorhandene Premium Selection-Garantie hat all das ja keine Auswirkung! Und auf Kulanz bei einem dann mindestens 5 Jahre altem PKW brauchst Du auch nicht setzen...

Zitat:

@Aviatiks schrieb am 14. Januar 2022 um 00:44:22 Uhr:

1. Die Inspektionen/Services seien bei Werkstatt XY (keine BMW Vertragswerkstatt) gemacht worden. Laut Verkäufer sei dies die einzige anerkannte Werkstatt weit und breit die von BMW eine Art “Sonderstatus” besitzt und alles entsprechend in die BMW Service-Historie eintragen kann etc.

2. Ich habe nun herausgefunden das Werkstatt XY lediglich nach Herstellervorgabe arbeitet aber nicht diesen “Sonderstatus” besitzt, der suggeriert die Werkstatt sei gleichzusetzen mit einer BMW Vertragswerkstatt

3. genau dieser Eindruck wurde vom Käufer erweckt.

4. Das bedeutet, im Kulanzfall sehen meine Karten schlecht aus, was Werkstatt XY auch bestätigt hat.

5. Wie würdet Ihr vorgehen und welche Möglichkeiten habe ich?

1. nun, der "Sonderstatus" wird sich darauf beschränken, dass diese Werkstatt sich (wohl aufgrund der Kundenanzahl mit entsprechenden Fahrzeugen?) einen Zugang zum Wartungssystem erkauft hat. Das kann im Übrigen nahezu jeder Hans und Franz der bei BMW den Zugang sich erkauft. Nur die Möglichkeit einen Eintrag vornehmen zu können, macht das nicht zur "Markenwerkstatt".

2. hast Du Dir darunter mehr vorgestellt, oder ...

3. ... hat der Verkäufer darunter mehr dargestellt? Kann er an sich ja nicht, Deine Formulierung zu 1. lässt ja vermuten dass es sich eben nur um den Zugang zum System handelt und nichts weiter. Nur die Möglichkeit einen Eintrag vornehmen zu können, macht das nicht zur "Markenwerkstatt".

Also hier mal zu 2+3 im eigenen Inneren prüfen: wie viel war Meinung und Erwartung auf Käuferseite, und wie viel war Beeinflussung durch den Verkäufer? (wobei der ja logischerweise seine "Sparbrotwartung" in der freien Werkstatt als gut verkauft und nicht als Nachteil darstellt. Die sind ja uU auch wirklich gut?)

4. so ist das wahrscheinlich. Es bleibt die Frage, ob der realistische Kulanzfall jemals Einträte und wie hoch also der "Schaden" sein kann? Erstens ist auch ein volles Scheckheft beim Markenhändler kein Garant für die Gewährung von (völlig freiwilliger!) Kulanz. Zweitens sollte die Garantie ja unberührt sein (?) und läuft noch 2 Jahre - ab 5 Jahre ists eh oft eng mit Kulanz. Wie will man das also beziffern?

5. ich sehe keine Möglichkeiten für Dich. Du hast bewusst ein Fahrzeug gekauft, welches Wartungen von einem freien Betrieb erhalten hat, das wurde ja nicht verschleiert. Dass Du Dir eine andere Vorstellung von deren Wert gemacht hast aufgrund der Tatsache, dass dieser Betrieb auf die Wartungs-Historie Zugriff nehmen kann ... das wirst Du jetzt als "Lehrgeld" verbuchen müssen. Aber an sich wird ja immer und überall gepredigt: bestes Kulanzverhalten gibt es idR bei lückenloser Wartung beim Marken Händler. Und hängt kein Logo an der Fassade, ists kein Markenhändler. Die "Sonderstellung", dass ein Hersteller einen freien Betrieb einen Sonderstatus einräumt wie von Dir gedacht, dass dieser Betrieb als vollkommen gleichwertig zum Marken Händler behandelt wird - das gibt es einfach nicht. Ich wiederhole nochmal: Nur die Möglichkeit einen Eintrag vornehmen zu können, macht das nicht zur "Markenwerkstatt".

(hätte man aber bei realistischer Überlegung drauf kommen können - warum sollte BMW einem freien Werkstattbetreiber so etwas zugestehen?)

Freu Dich am Auto, statt vor dem Kulanzfall Angst zu haben der vielleicht niemals realistisch kommt. Und beim nächsten Kauf denkst Du dran: Wartung beim freien Betrieb hat nicht nur auf der Rechnung einen geringeren Wert (manchmal - auch nicht immer, ich kenne freie Werkstätten die durchaus teurer sind als Markenwerkstätten), sondern eben auch bei der Wertbemessung des gebrauchten Fahrzeuges oder eben bei der Prüfung von Kulanz. Bei mir wäre zB die Verkaufsverhandlung erstmal erledigt wenn da kein vollständiger Wartungsnachweis bei der Markenwerkstatt vorhanden ist bei so einem jungen Fahrzeug.

am 14. Januar 2022 um 9:15

Zitat:

@Andreas4 schrieb am 14. Januar 2022 um 06:02:40 Uhr:

Auf die Garantie nicht, auf eventuelle Kulanz ganz sicher schon...

Nein. Arbeiten über die BMW-Vorgaben hinaus bringen nichts. Und der Service wurde bei einer Vertragswerkstatt gemacht, darauf schaut BMW bei Kulanzanfragen.

Hier ist alles ordentlich gelaufen, es gibt mal ein paar "add-ons" bei dem Auto und für den TE gibt's keinen Grund zu meckern.

Zitat:

@Amen schrieb am 14. Januar 2022 um 10:15:22 Uhr:

Zitat:

@Andreas4 schrieb am 14. Januar 2022 um 06:02:40 Uhr:

Auf die Garantie nicht, auf eventuelle Kulanz ganz sicher schon...

Nein. Arbeiten über die BMW-Vorgaben hinaus bringen nichts. Und der Service wurde bei einer Vertragswerkstatt gemacht, darauf schaut BMW bei Kulanzanfragen.

Hier ist alles ordentlich gelaufen, es gibt mal ein paar "add-ons" bei dem Auto und für den TE gibt's keinen Grund zu meckern.

Woraus entnimmst Du das? Im Eingangspost steht eindeutig:

Zitat:

@Aviatiks schrieb am 14. Januar 2022 um 00:44:22 Uhr:

Die Inspektionen/Services seien bei Werkstatt XY (keine BMW Vertragswerkstatt) gemacht worden.

Zitat:

@Amen schrieb am 14. Januar 2022 um 10:15:22 Uhr:

Zitat:

@Andreas4 schrieb am 14. Januar 2022 um 06:02:40 Uhr:

Auf die Garantie nicht, auf eventuelle Kulanz ganz sicher schon...

Nein. Arbeiten über die BMW-Vorgaben hinaus bringen nichts. Und der Service wurde bei einer Vertragswerkstatt gemacht, darauf schaut BMW bei Kulanzanfragen.

Hier ist alles ordentlich gelaufen, es gibt mal ein paar "add-ons" bei dem Auto und für den TE gibt's keinen Grund zu meckern.

Doch.

 

BMW ist als sehr kulanter Hersteller bekannt, knüpft positive Kulanzentscheidungen aber grundsätzlich daran, dass die Wartung komplett bei BMW durchgeführt wurde.

Verbuche es unter Lehrgeld. Würde mich aber nicht groß sorgen. Wie vorgeschlagen die Geschäftsführung und München mit ins CC zu nehmen, würde ich mir aber nicht nehmen lassen.

Vor 15 Jahren habe ich auch mal einen BMW bei einem mittelgroßen Vertragshändler gekauft. 3 Jahre alt, vorne und hinten war ein Schild "Premium Selection" montiert. Später bei den ersten Mängeln erklärte man mir, das Fahrzeug sei kein "Premium Selection" und in der Tat stand es nicht im Kaufvertrag. So fällt jeder mal rein. Erklärung: Der Azubi hat die Schilder wohl montiert....

Man muss wie immer im Leben aufpassen und manchmal passiert es dennoch, dass man über den Tisch gezogen wird.

Ben

am 14. Januar 2022 um 10:16

Also der Erstbesitzer war früher Mitarbeiter bei dem verkaufenden Vertragshändler, hat dort ein Auto geleast (wahrscheinlich, weil er es dort zurückgegeben hat) ABER er hat gezielt nicht dort in der Werkstatt den Service machen lassen?

Sind die angeblich durchgeführten zusätzlichen Arbeiten belegbar?

Sorry, die Problematik hier verstehe ich nicht wirklich.

Im Gegensatz zu Garantie (freiwillig, aber idR vereinbart) und Gewährleistung (gesetzl. geregelt) ist Kulanz per Definition ein freiwilliges Entgegenkommen ohne einen Anspruch darauf.

Selbst wenn das Auto lückenlos bei BMW gewartet worden wäre, wüsste niemand was im Fall der Fälle wirklich passiert - und erst Recht hätte man keinen Anspruch drauf.

So ist es, und nicht nur bei BMW.

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