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Enttäuscht vom Händler

Themenstarteram 13. Januar 2022 um 23:44

Guten Abend zusammen,

ich habe kürzlich einen 3 Jahre alten BMW (Leasingrückläufer) von einem BMW Vertragshändler gekauft.

Vor dem Kauf wurde mir gesagt der Vorbesitzer (ehem. Mitarbeiter) habe zusätzlich zu den von BMW vorgeschriebenen Inspektionen kleine Servicearbeiten machen lassen (Ölwechsel etc.), was mich als Käufer natürlich erstmal freut. Die Inspektionen/Services seien bei Werkstatt XY (keine BMW Vertragswerkstatt) gemacht worden. Laut Verkäufer sei dies die einzige anerkannte Werkstatt weit und breit die von BMW eine Art “Sonderstatus” besitzt und alles entsprechend in die BMW Service-Historie eintragen kann etc. (den genauen Wortlaut erinnere ich nicht mehr). Zusätzlich habe ich dann noch eine 2 jährige Premium Selection Garantie abgeschlossen und mehrmals anklingen lassen, dass ich im Schadensfall gerne auf der sicheren Seite sein möchte bzgl. Garantie/Kulanz, dieses also für mich ein maßgeblich wertbildenden Faktor darstellt.

Ich habe nun herausgefunden das Werkstatt XY lediglich nach Herstellervorgabe arbeitet aber nicht diesen “Sonderstatus” besitzt, der suggeriert die Werkstatt sei gleichzusetzen mit einer BMW Vertragswerkstatt - genau dieser Eindruck wurde vom Käufer erweckt. Das bedeutet, im Kulanzfall sehen meine Karten schlecht aus, was Werkstatt XY auch bestätigt hat.

Wie würdet Ihr vorgehen und welche Möglichkeiten habe ich?

Vielen Dank vorab und LG

Aviatiks

 

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25 Antworten

Ich verstehe das Problem auch nicht. Wie schon jemand erwähnt hat, ist der Wagen ja schon drei Jahre alt und bekommt eine 2 Jährige Premium Selektion Garantie. Diese gilt auch bei vorschriftsmäßiger Wartung in einer Fremdwerkstatt. Garantie hast du also. Wenn die zwei Jahre rum sind, ist der Wagen schon über 5 Jahre alt und das ist genau die Grenze, wo BMW überhaupt noch Kulanz gewährt. Also passt doch alles.

Nein, 5 Jahre ist nicht genau die Grenze, bei der BMW noch kulant ist. Mein ehemaliger E91 mit N43 hat nach 8 Jahren noch auf Kulanz von BMW eine neue Steuerkette inkl. Gleitschienen, Kettenspanner, Motorspülung zur Entfernung der Gleitschienenreste etc. bekommen. Dafür wurde der Motor sogar ausgebaut. Natürlich war die Servicehistorie lückenlos (nach BMW-Vorgabe) bei Vertragshändlern nachweisbar. Zwei Jahre davor gab es keine Kulanz seitens BMW wegen des defekten NOx-Sensors.

Der Erfolg der freiwilligen! Kulanz ist maßgeblich vom Engagement des Vertragshändlers und der Laune des Sachbearbeiters in München abhängig. Bei lückenloser Servicehistorie, die beim Vertragshändler oder Niederlassung gepflegt wurde, hat man mMn um die 8-9 Jahre Chancen auf Kulanz. Glück gehört aber auch dazu.

Themenstarteram 14. Januar 2022 um 16:07

Zitat:

@jaro66 schrieb am 14. Januar 2022 um 05:31:25 Uhr:

Zitat:

@Aviatiks schrieb am 14. Jan. 2022 um 00:44:22 Uhr:

zusätzlich zu den von BMW vorgeschriebenen Inspektionen kleine Servicearbeiten machen lassen (Ölwechsel etc.)

Hallo,

Was heißt hier zusätzlich???

Hallo Jaro, damit war gemeint das zusätzlich zu den von BMW vorgeschriebenen Intervallen Ölwechsel etc. gemacht worden sind. Mittlerweile glaube ich aber das einfach aufgrund der sportlichen Fahrweise des Vorbesitzers mehr angefallen ist als normal und dieses als "zusätzlich" verkauft wurde.

Zitat:

Soweit ich es kenne, gibt's jährlich einen Ölwechel (kl.Inspektion) und alle 2 Jahre große Inspektion mit "Allem".

Wenn der Vorbesitzer die Ölwechsel in einer freien Werkstatt NACH HERSTELLERVORGABEN gemacht hat, hat das lt. Gesetz keinen negativen Einfluss auf die Garantie.

Die großen Inspektionen hat er ja wohl bei BMW gemacht, da dort auch Sachen gemacht werden, die eine Freie nicht machen kann. Also eigentlich alles gut.

Das ist richtig, hier ging es auch mehr um die Kulanz. Trotzdem Danke!

LG Aviatiks

 

Themenstarteram 14. Januar 2022 um 16:12

Zitat:

Auf die vorhandene Premium Selection-Garantie hat all das ja keine Auswirkung! Und auf Kulanz bei einem dann mindestens 5 Jahre altem PKW brauchst Du auch nicht setzen...

Mit der Garantie gebe ich dir Recht. Aber wie sieht es aus wenn innerhalb der Garantiezeit etwas am Fahrzeug sein sollte was nicht durch die Garantie abgedeckt wird? Da würde (kann) i.d.R. ja die Kulanz ins Spiel kommen oder liege ich da falsch?

LG Aviatiks

Zitat:

@Aviatiks schrieb am 14. Januar 2022 um 17:07:25 Uhr:

Zitat:

@jaro66 schrieb am 14. Januar 2022 um 05:31:25 Uhr:

 

Hallo,

Was heißt hier zusätzlich???

Hallo Jaro, damit war gemeint das zusätzlich zu den von BMW vorgeschriebenen Intervallen Ölwechsel etc. gemacht worden sind. Mittlerweile glaube ich aber das einfach aufgrund der sportlichen Fahrweise des Vorbesitzers mehr angefallen ist als normal und dieses als "zusätzlich" verkauft wurde.

Zitat:

@Aviatiks schrieb am 14. Januar 2022 um 17:07:25 Uhr:

Zitat:

Soweit ich es kenne, gibt's jährlich einen Ölwechel (kl.Inspektion) und alle 2 Jahre große Inspektion mit "Allem".

Wenn der Vorbesitzer die Ölwechsel in einer freien Werkstatt NACH HERSTELLERVORGABEN gemacht hat, hat das lt. Gesetz keinen negativen Einfluss auf die Garantie.

Die großen Inspektionen hat er ja wohl bei BMW gemacht, da dort auch Sachen gemacht werden, die eine Freie nicht machen kann. Also eigentlich alles gut.

Das ist richtig, hier ging es auch mehr um die Kulanz. Trotzdem Danke!

LG Aviatiks

Was denn nun? Welche Werkstatt hat welche Ölwechsel bei wievielen km ins elektronische Serviceheft eingetragen?

Themenstarteram 14. Januar 2022 um 16:27

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 14. Januar 2022 um 10:10:07 Uhr:

Zitat:

@Aviatiks schrieb am 14. Januar 2022 um 00:44:22 Uhr:

1. Die Inspektionen/Services seien bei Werkstatt XY (keine BMW Vertragswerkstatt) gemacht worden. Laut Verkäufer sei dies die einzige anerkannte Werkstatt weit und breit die von BMW eine Art “Sonderstatus” besitzt und alles entsprechend in die BMW Service-Historie eintragen kann etc.

2. Ich habe nun herausgefunden das Werkstatt XY lediglich nach Herstellervorgabe arbeitet aber nicht diesen “Sonderstatus” besitzt, der suggeriert die Werkstatt sei gleichzusetzen mit einer BMW Vertragswerkstatt

3. genau dieser Eindruck wurde vom Käufer erweckt.

4. Das bedeutet, im Kulanzfall sehen meine Karten schlecht aus, was Werkstatt XY auch bestätigt hat.

5. Wie würdet Ihr vorgehen und welche Möglichkeiten habe ich?

1. nun, der "Sonderstatus" wird sich darauf beschränken, dass diese Werkstatt sich (wohl aufgrund der Kundenanzahl mit entsprechenden Fahrzeugen?) einen Zugang zum Wartungssystem erkauft hat. Das kann im Übrigen nahezu jeder Hans und Franz der bei BMW den Zugang sich erkauft. Nur die Möglichkeit einen Eintrag vornehmen zu können, macht das nicht zur "Markenwerkstatt".

Das ist richtig, wusste ich zu dem Zeitpunkt nicht und hörte sich auch anders an - naja mein Fehler.

Zitat:

2. hast Du Dir darunter mehr vorgestellt, oder ...

Ja :(

Zitat:

3. ... hat der Verkäufer darunter mehr dargestellt? Kann er an sich ja nicht, Deine Formulierung zu 1. lässt ja vermuten dass es sich eben nur um den Zugang zum System handelt und nichts weiter. Nur die Möglichkeit einen Eintrag vornehmen zu können, macht das nicht zur "Markenwerkstatt".

Also hier mal zu 2+3 im eigenen Inneren prüfen: wie viel war Meinung und Erwartung auf Käuferseite, und wie viel war Beeinflussung durch den Verkäufer? (wobei der ja logischerweise seine "Sparbrotwartung" in der freien Werkstatt als gut verkauft und nicht als Nachteil darstellt. Die sind ja uU auch wirklich gut?)

Vor Ort klang es nunmal so als sei die Werkstatt von BMWs Sicht aus gleichzusetzen mit einer Vertragswerkstatt, sei es durch Zertifizierungen/Kooperationen o.ä. - im Nachhinein ist man leider immer schlauer und beim nächsten Kauf werde ich genauer hinterfragen. Schlecht ist die Werkstatt auf keinen Fall, BMW sieht das aber im Zweifelsfall wohl leider anders.

Zitat:

4. so ist das wahrscheinlich. Es bleibt die Frage, ob der realistische Kulanzfall jemals Einträte und wie hoch also der "Schaden" sein kann? Erstens ist auch ein volles Scheckheft beim Markenhändler kein Garant für die Gewährung von (völlig freiwilliger!) Kulanz. Zweitens sollte die Garantie ja unberührt sein (?) und läuft noch 2 Jahre - ab 5 Jahre ists eh oft eng mit Kulanz. Wie will man das also beziffern?

Das ist vollkommen richtig. Wie schon an voriger Stelle im Thema erwähnt frage ich mich wie ob die Kulanz überhaupt hilfreich sein kann wenn man noch Garantie hat, bspw. wenn die Garantie etwas nicht abdeckt. Falls Kulanz nur außerhalb der Garantiezeit in Frage kommt (wovon ich nicht ausgehe), erübrigt sich das natürlich da ich das Fahrzeug nicht länger als zwei Jahre halten will.

Zitat:

5. ich sehe keine Möglichkeiten für Dich. Du hast bewusst ein Fahrzeug gekauft, welches Wartungen von einem freien Betrieb erhalten hat, das wurde ja nicht verschleiert. Dass Du Dir eine andere Vorstellung von deren Wert gemacht hast aufgrund der Tatsache, dass dieser Betrieb auf die Wartungs-Historie Zugriff nehmen kann ... das wirst Du jetzt als "Lehrgeld" verbuchen müssen. Aber an sich wird ja immer und überall gepredigt: bestes Kulanzverhalten gibt es idR bei lückenloser Wartung beim Marken Händler. Und hängt kein Logo an der Fassade, ists kein Markenhändler. Die "Sonderstellung", dass ein Hersteller einen freien Betrieb einen Sonderstatus einräumt wie von Dir gedacht, dass dieser Betrieb als vollkommen gleichwertig zum Marken Händler behandelt wird - das gibt es einfach nicht. Ich wiederhole nochmal: Nur die Möglichkeit einen Eintrag vornehmen zu können, macht das nicht zur "Markenwerkstatt".

(hätte man aber bei realistischer Überlegung drauf kommen können - warum sollte BMW einem freien Werkstattbetreiber so etwas zugestehen?)

Freu Dich am Auto, statt vor dem Kulanzfall Angst zu haben der vielleicht niemals realistisch kommt. Und beim nächsten Kauf denkst Du dran: Wartung beim freien Betrieb hat nicht nur auf der Rechnung einen geringeren Wert (manchmal - auch nicht immer, ich kenne freie Werkstätten die durchaus teurer sind als Markenwerkstätten), sondern eben auch bei der Wertbemessung des gebrauchten Fahrzeuges oder eben bei der Prüfung von Kulanz. Bei mir wäre zB die Verkaufsverhandlung erstmal erledigt wenn da kein vollständiger Wartungsnachweis bei der Markenwerkstatt vorhanden ist bei so einem jungen Fahrzeug.

Das werde ich, es ist ansonsten ein super tolles Auto das sicherlich viel Spaß machen wird. Vielen Dank für deine ausführliche Nachricht!!

LG Aviatiks

 

Themenstarteram 14. Januar 2022 um 16:30

Zitat:

@benprettig schrieb am 14. Januar 2022 um 11:13:39 Uhr:

Verbuche es unter Lehrgeld. Würde mich aber nicht groß sorgen. Wie vorgeschlagen die Geschäftsführung und München mit ins CC zu nehmen, würde ich mir aber nicht nehmen lassen.

Vor 15 Jahren habe ich auch mal einen BMW bei einem mittelgroßen Vertragshändler gekauft. 3 Jahre alt, vorne und hinten war ein Schild "Premium Selection" montiert. Später bei den ersten Mängeln erklärte man mir, das Fahrzeug sei kein "Premium Selection" und in der Tat stand es nicht im Kaufvertrag. So fällt jeder mal rein. Erklärung: Der Azubi hat die Schilder wohl montiert....

Man muss wie immer im Leben aufpassen und manchmal passiert es dennoch, dass man über den Tisch gezogen wird.

Ben

Das werde ich (unter Lehrgeld verbuchen), man lernt immer dazu. Von der Mail nach München werde ich denke ich Abstand nehmen. Danke für deine Nachricht Ben!

LG Aviatiks

Themenstarteram 14. Januar 2022 um 16:33

Zitat:

@motor_talking schrieb am 14. Januar 2022 um 11:16:03 Uhr:

Also der Erstbesitzer war früher Mitarbeiter bei dem verkaufenden Vertragshändler, hat dort ein Auto geleast (wahrscheinlich, weil er es dort zurückgegeben hat) ABER er hat gezielt nicht dort in der Werkstatt den Service machen lassen?

Sind die angeblich durchgeführten zusätzlichen Arbeiten belegbar?

So wurde es dargelegt ja. Die Frage ist natürlich auch wann er gekündigt hat, ggf. ja schon vor Übernahme des Fahrzeuges was den Besuch der freien Werkstatt erklären würde. Die Arbeiten sind belegbar, alledings kann ich als Laie nicht einschätzen ob diese Zusatz sind oder nicht, da ich nicht die vorgeschriebenen Intervalle kenne.

LG Aviatiks

Themenstarteram 14. Januar 2022 um 16:37

Zitat:

@m.o.m.o schrieb am 14. Januar 2022 um 13:32:15 Uhr:

Nein, 5 Jahre ist nicht genau die Grenze, bei der BMW noch kulant ist. Mein ehemaliger E91 mit N43 hat nach 8 Jahren noch auf Kulanz von BMW eine neue Steuerkette inkl. Gleitschienen, Kettenspanner, Motorspülung zur Entfernung der Gleitschienenreste etc. bekommen. Dafür wurde der Motor sogar ausgebaut. Natürlich war die Servicehistorie lückenlos (nach BMW-Vorgabe) bei Vertragshändlern nachweisbar. Zwei Jahre davor gab es keine Kulanz seitens BMW wegen des defekten NOx-Sensors.

Der Erfolg der freiwilligen! Kulanz ist maßgeblich vom Engagement des Vertragshändlers und der Laune des Sachbearbeiters in München abhängig. Bei lückenloser Servicehistorie, die beim Vertragshändler oder Niederlassung gepflegt wurde, hat man mMn um die 8-9 Jahre Chancen auf Kulanz. Glück gehört aber auch dazu.

Das ist richtig. Nur hätte ich die Kulanz gerne für den Fall das innerhalb der Garantiezeit etwas nicht durch die Garantie abgedeckt wird (wenn die Kulanz denn während der Garantiezeit in Anspruch genommen werden kann) - was in meinem Fall ja schonmal recht unwahrscheinlich ist.

LG Aviatiks

Die "zusätzlichen" Services sind doch eingetragen. Bei wieviel km wurde was gemacht? Ölwechsel ist üblicherweise nach 30.000 km vorgesehen, das CBS verkürzt das Intervall je nach Nutzungsprofil.

Ziemlich weit vom eigentlichen Gedanken des Kaufberatungsforenbereiches entfernt.

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