Entscheidungshilfe: Firmenwagen, ja oder nein ?

Hallo zusammen,

ich kann mir vorstellen, dass es schon einige Themen hierzu gibt, jedoch steige ich bei dieser Sache noch nicht so wirklich durch.
Kurze Schilderung:
Ich habe nun die Möglichkeit, mich zwischen einer Gehaltserhöhung von 650,- € oder einem Firmenwagen zu entscheiden.
Zur Zeit verdiene ich 3100€ Brutto, bin Steuerklasse 1. Somit käme ich dann auf Fix 3750,- € Brutto.

Der Firmenwagen darf bis 50.000€ kosten und muss entweder Audi, Mercedes, Oder BMW sein.

Der Arbeitgeber trägt hierbei alles, Sprit für private Fahrten, Werkstatt, Inspektion etc. Diese Finanzierung läuft dann über die 1% Regelung.

Zur Zeit beträgt mein Arbeitsweg pro Strecke 50km und ich fahre einen 10 Jahre alten Golf mit etwas über 100.000km.

Zu was würdet Ihr mir raten ? Ich finde das die Abzüge durch den Firmenwagen gewaltig sind und bin mir nicht sicher, ob ich Ohne Firmenwagen günstiger dran bin.

Könnt Ihr mir helfen ?

P.S mir würde ein Mercedes CLA für gut 37.000 € sehr gut gefallen, der auch erlaubt wäre.

Beste Antwort im Thema

Steuerangabe 230 Arbeitstage im Jahr
50km * 0,30€ * 230Tage = 3450€ Penderangabe in der Steuer.
(3450€/12 Monate) / 50km /0,03% = 19166€

19166€ dürfte dein Auto kosten damit eine schwarze Null raus kommt.
Ist das Auto billiger, so machst du gut, ist es teurer legst du Geld rauf.

Nehmen wir also das Auto mit 19100€ zzgl. den 1% an und den 50km. Steuerklasse 1, 3100€ ´Brutto, ohne Kirche und den Voreingestellten Angaben in den Brutto-Netto Rechner.

1. Lohn + Auto
Rechner sagt Netto: 20846,81€ pro Jahr

2. Lohn + 650€
Rechner sagt Netto: 27594,33€ pro Jahr

Unberücksichtig bleibt abzüglich noch die Pendlerpauschale, aber die ist bei beiden in etw gleich, so genau auf den letzten Cent möchte ich es nicht mehmen, das würde die Rechnung und Überblick hier sprengen

Differenz ist also 6747,52 im Jahr mehr auf die Hand.

Nun die Eigenen kosten mit/ohne Auto:
Firmenwagen: keine Spritkosten
Privatwagen: 50km*(Hin und zurück)*230Tage*1,12€ Diesel * 6Liter/100km = 1545,60€
Zuwischenstand: 5201,92€

Was must du nun von den ~5000€ im Vergleich zum Firmenwagen nun im Jahr noch selbst bezahlen:
- Versicherung
- Steuern
- Abschreibung
- Reparaturen
- Tüv
- Durchsicht
- Unfälle (kosten auch wenn man nicht dran schuld ist)
- Mietwagen wenn das Auto in der Werkstatt steht
- Verschleiss wie Reifen, Bremsen, etc.
- Privatfahrten / Kosten !!!!!
- Fahrten die betrieblich veranlasst werden und zusätzlich hinzu kommen
- Man lebt ruhiger und gelassener, brauch sich um sein Auto nicht kümmern
- Man hat ein Fahrzeug was modern ist und kene alte Klapperkiste wo man nicht weiss wie lang die noch mitmacht
- Keine Gedanken über den Verkauf machen
- etc....

Für ~400€ im Monat hast du also ein Full Servive Flatrate aller Kosten. Jetzt musst du entscheiden....

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Man sollte neben den reinen Kostenvergleich zw. Privat- und Firmenwagen auch noch weitere Aspekte mit betrachten:

- Da Du unter der BBG bei der Rente bist erhöht die Gehaltserhöhung Deine Rentenansprüche.
- Prozentuale Gehaltserhöhungen in der Zukunft sind höher bei einem höheren Gehalt.
- Bei einem Jobwechsel würde das höhere Gehalt die Durchsetzung Deiner Gehaltsvorstellungen erleichtern.
- Was ist wenn Du aus welchen Gründen auch immer irgendwann keinen Firmenwagen mehr möchtest? Stehst Du dann nackt da (kein Wagen, keine Gehaltserhöhung) oder gibt es die 650€ dann nachträglich auch noch?.

Nur mal so als Gedanken in die Runde geworfen.

Gruß,
torval

@Fischgebruell Das sollte keine Kritik an deiner Rechnung sein! Du hast alles übersichtlich dargestellt.

Und ja, man müsste gleiches mit gleichem vergleichen - das geht nur bei Firmenwagen oft nicht. Er hat eben keinen 10 Jahre alten Golf als Firmenwagenoption. Einen neuen Dacia vermutlich auch nicht.
Dazu kommen bei vielen Firmen Vorgaben zur Marke, Modell und Ausstattung, was den Listenpreis schnell deutlich über die 19.000€ steigen lässt, die Kosten also noch höher als bei deiner Rechnung liegen werden.

Bei dieser angebotenen Gehaltserhöhung würde ich das Geld nehmen. In den nächsten Jahren kann man dann versuchen einen günstigen Wagen on top zu bekommen.

Moin, ich klinke mich hier mal ein.
Bei mir steht ein Jobwechsel an, der mit einem Firmenwagen verbunden ist.
Hatte noch nie einen, das mal vorweg.
Bin quasi 30-40% beruflich unterwegs, rest privat. Arbeitsweg etwa 23km ein Weg.
Das ganze geht über die 1% Regelung, gefahren werden MB mit ca LP~65.000€. Als Hybried halt dann 0,5%.
Mir stellt sich nun die Frage, muss man auf irgendwas speziell achten? In Bezug auf Steuern etc.

Wenn Du die 1% Regel wählst musst Du nichts beachten, dann ist alles abgegolten. Was das Netto an Belastung ausmacht kannst Du hier sehen:

https://www.handelsblatt.com/firmenwagenrechner/

Einfache Strecke zum Arbeitgeber nicht vergessen!

Ob Du in den Genuss der 0,5 % Versteuerung kommst. Kann bald von dem Anteil der elektrischen Fahrten abhängen:

https://www.spd.de/.../Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf

Siehe Seite 162 / 163

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Im Idealfall hast du keine erste Tätigkeitsstätte, dann fallen die Kilometer ins Büro weg und es verbleiben nur die 1%, also 650€ brutto im Monat. Natürlich kannst du dann keine Kilometerpauschale absetzen 😉
Bei den derzeit am Markt befindlichen Hybridfahrzeugen mit entsprechender Lieferzeit, würde ich davon ausgehen, dass du nicht mehr in die 0,5% Vergünstigung fallen wirst.

Das ganze kann ich im Moment noch schwer beantworten, durch die Pandemie wirds den Wagen wohl auch frühstens in 2023 geben. Fange dort erst im Mai an, genaueres folgt für mich noch...
0,5% wären natürlich angenehm, wobei ich theoretisch auch relativ viel elektrisch fahren könnte.
Was sich mir fragt:
Ich bin etwa 400km entfernt angestellt, aber stationiert an einem Standort der Firma von mir ca 23km entfernt.
Zählt dann die Adresse im Arbeitsvertrag als erste Tätigkeitsstätte oder wie wird sowas gehandhabt?

Genau, die erste Tätigkeitsstätte ist entscheidend.

Die tatsächliche Arbeitsstätte zählt. Also nicht der Hauptsitz der Firma.

Und dabei zählt der kürzeste mögliche Weg, nicht der tatsächlich gefahrene evtl. weitere Weg über die Autobahn.

Der weitere Weg kann aber begründet werden und geht dann auch durch wenn plausibel.

Für die Pendlerpauschale nimmt man natürlich den begründeten weiteren Weg, da gibt's ja auch Geld zu holen 😉

Aber für die Entfernungskilometer bei der 1%-Regel darf man den kürzesten Weg angeben.

Da stimme ich in beiden Fällen absolut zu.

Ich habe vorher noch nie einen Firmenwagen gehabt, ging immer über Mietwagen/Poolfahrzeuge.
Ich finde aber tatsächlich, dadurch dass die Autos generell immer teurer werden, die 1% schon ganz schön ins Gewicht fallen.
Bei 0,5% sieht das ganze schon anders aus, allerdings fraglich wie man im Außendienst 50% rein elektrisch fahren soll in Zukunft.

Zitat:

@Timo495 schrieb am 26. Dezember 2021 um 11:10:15 Uhr:


allerdings fraglich wie man im Außendienst 50% rein elektrisch fahren soll in Zukunft.

Geht, glaub mir...

Kommt allerdings auf die Art des Außendienstes an. Für den Klinkenputzer, der täglich von Termin zu Termin hetzt, geht es vermutlich noch nicht. Für mich, der 2 bis 3 Termine in der Woche hat, täglich max. zwei und im Voraus geplant, klappt es sehr gut.

Termine mit einer Fahrstrecke von mehr als 300 bis 400 km einfach, werden normalerweise sowieso mit Hotelübernachtung geplant.

Genau, davon ist es abhängig. Also ich könnte theoretisch auch relativ viel Elektrisch fahren.
Allerdings bei einer Reichweite von selbst 100km ist man ja bei fast jeder Reise bei mehr als 50% mit dem Verbrenner unterwegs….Aber, wie wird das abgerechnet?
Der Strom, der daheim getankt wird, muss doch theoretisch auch vom AG bezahlt werden?

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