Entfernung Wohnort-Arbeitsplatz bei Firmenleasing
Hallo,
ich habe ein kleines Problem. Mein Arbeitgeber würde ein Geschäftsauto leasen und es mir zur Verfügung stellen. Wir haben auch schon eins ausgesucht und den Vertrag so gut wie unterschrieben.
Davor haben wir es aber noch dem Steuerberater gegeben. Der hat jetzt folgendes angemerkt:
Da mein Wohnort ca. 80 KM (einfach) von dem Arbeitsplatz weg ist, muss ich jeden dieser Kilometer extra versteuern (Stichwort geldwerter Vorteil). Das würde in paar hundert Euro im Monat zusätzlich bedeutet. Dieses Problem ist in der Firma noch nie aufgetreten, weil alle anderen Mitarbeiter in direktem Umkreis der Firma wohnen.
Damit wäre dann das Thema Leasing aber gestorben und ein Firmenwagen für mich nicht bezahlbar, da ich diese Steuern privat bezahlen müsste.
Hat jemand dieses Problem schon einmal gehabt? Gibt es irgendeine Lösung? Es kann doch nicht sein, dass ein Mitarbeiter der 10 Km von der Firma weg wohnt das Auto viel billiger bekommt als ein Mitarbeiter, der 80 Km weit weg wohnt. Damit macht ein über die Firma geleastes Fahrzeug ja nur für Mitarbeiter Sinn, die sehr nah an der Firma wohnen.
Für alle anderen wird die Summe der monatlichen Belastungen (Leasingrate, Steuer, Versicherung, 1%Versteuerung und dann noch die Kilometerabhängige Steuer zwischen Wohnort und Arbeitsplatz) so hoch, dass das Leasing überhaupt gar keinen Sinn mehr macht.
Kann ich das irgendwie umgehen? Oder hat der Steuerberater hier etwas falsches erzählt?
Viele Grüße und ein schönes Wochenende...
P.S.: vielleicht noch ein paar Zahlen:
Leasingrate für das Auto inkl. Versicherung und Steuer ca. 500€ (ganz genau weiß ich es leider nicht mehr)
Mein Gehalt würde um den Betrag erhöht, den ich brauche um die Steuer für die 1% Regelung zu bezahlen.
Mein bisheriges Gehalt vor Steuern: ca. 3000€
Entfernung Arbeitsplatz - Wohnort: ca. 90Km
15 Antworten
was machst du denn unter der woche? hast du eine Unterkunft in der nähe deines Arbeitsplatzes? Wenn ja, brauchst du auch nur diese km anzugeben. Natürlich musst du das auch glaubhaft begründen (z.B. zweitwohnsitz)