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Firmenleasing - was sollte ich beachten??

Themenstarteram 1. Mai 2004 um 15:27

Hallo,

ich bin gerade durch Zufall auf dieses Forum gestoßen und würde mich über einen Rat von Euch freuen.

Ich mache mich nächste Woche selbständig (Ich -AG) + da ich nicht das Geld für einen Autokauf ausgeben will und kann ;-) ...) hatte ich an ein Leasing-Auto gedacht.

Man hört ja eigentlich immer nur Positives zu Firmenleasing (wegen Absetzen von der Steuer).

Habt Ihr ein paar Tipps für mich?

Ich hatte an einen Ford Ka gedacht (für 3 Jahre) mit höchstens 10.000 km Fahrleistung pro Jahr. Anzahlen wollte ich höchstens 1500,- €. Wenn ich zu Ford.de gehe, dann erzählen sie mir dort, dass das natürlich geht mit ca. 100,- € pro Monat. Nun habe ich was gehört, dass man da gleich einen Paketpreis nehmen sollte, wo die Steuer + Versicherungen drin sind! Und von GAP-Versicherung habe ich auch was gelesen!

Bitte helft einer "unwissenden" Frau, die sich im Wirrwarr nicht mehr auskennt...

Danke. Severin

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9 Antworten
am 1. Mai 2004 um 16:14

Hallo Severin,

da gibts zwar schon dutzende von Threads drüber, aber dann muss man ja auch immer die individuelle Situation berücksichtigen.

Am besten kennt sich hier IMO Peter Panter aus. Ich kann aber auch meinen Senf dazugeben.

- Leasing: verschiedene Angebote einholen und vergleichen. Z.B. auch bei sixt.de - die sind teilweise günstig. Zum Teil ist Leasen vom Hersteller recht teuer, weiß nicht, wie das bei Focht ist.

- Immer KILOMETER-Leasing machen, gerade bei Firmenleasing. Lass dir unter keinen Umständen einen Restwertvertrag aufschwatzen.

- Faustregel: Leasing-Gesamtkosten über 3 Jahre sind meistens so bei 50% des Neupreises. Das wäre auch die Abschreibung beim Kauf eines Firmenwagens.

- Versicherung: ich würde vorschlagen, dir das selbst auszurechnen. Leasingfirmen bieten zuweilen Vollkasko zu Pauschaltarifen an, das lohnt sich, wenn deine SF-Klasse schlecht ist. Bei guter SF-Klasse fährst du billiger, wenn du das selbst in die Hand nimmst.

Zur steuerlichen Seite:

1.) Gewinnerhöhung geht vor Steueroptimierung. Setze deine notwendigen Kosten soweit möglich ab, aber verursache keine unnötigen Extrakosten, nur um mehr absetzen zu können. In den ersten 1-2 Jahren wirst du wahrscheinlich eh keine nennenswerten Steuern zahlen müssen.

Anders gesagt: um etwas von der Steuer absetzen zu können, musst du erstmal genug verdienen. :)

2.) Bedenke, wenn du das Auto auch privat nutzt, und davon gehe ich aus, du 1% des Listenneupreises pro Monat versteuern musst. Der billigste Ford Ka kostet ca. 9.000 Euro. Das sind pro Monat 90 Euro, die dir als "Gewinn" angerechnet werden (=privater Nutzungsvorteil). Dazu gibts hier auch haufenweise Threads.

Und noch ein persönlicher Ratschlag:

Du handelst klug, indem du bereits ein möglichst günstiges Auto anvisierst. Bedenke, du weißt nicht, wie dein Geschäft sich entwickeln wird. Daher prüfe auch die Möglichkeit, erstmal einen billigen Gebrauchten zu kaufen, und diesen privat laufen zu lassen. Geschäftsfahrten kannst du dann immer noch mit 0,30 Euro pro Kilometer absetzen.

Ich selbst habe es auch so gemacht. Zum Geschäftsstart eine alte Mühle für 1500 Euro gekauft, allerdings nen Kastenwagen, auf den ohnehin keine Privatnutzung anfällt. Ich habe da also die freie Wahl, ob ich die Firmenwagen- oder die Kilometervariante wähle.

Inzwischen läuft das Geschäft so gut, daß ich gegen Jahresende einen Neuwagen anschaffen will. Nach einigem Hin und Her habe ich mich dabei jetzt für Barkauf und gegen Leasing entschieden, aber das geht natürlich nur bei überschüssiger Liquidität.

Hab mal eben für dich auf Sixt.de nachgeschaut:

Ford Ka -- Billigheimer-Variante, Neupreis 8990 Euro

Anzahlung 0 Euro, Laufzeit 36 Monate, Monatsrate 137,10 Euro --> Gesamtkosten 4935,60 Euro, oder knapp 55% vom Neupreis. Mir wäre das zu teuer.

Wie ist das denn bei dir, mit was für einer Art Unternehmen machst du dich selbständig?

Themenstarteram 1. Mai 2004 um 17:27

Hallo Styre Vass,

vielen Dank für Deine schnelle ausführliche Reaktion.

Da ich mich in der Werbung selbständig machen will, wollte ich nicht mit einer alten "Möhre" zu Kunden fahren.

Ich arbeite da schon seit 6 Jahren (mein Arbeitgeber hat mich mit einem Änderungsvertrag "überrascht" - natürlich zu extrem schlechteren Konditionen - weil angeblich das Gled auf einmal nicht mehr langt... - zu hohe Kosten). Da habe ich ganz schnell reagiert und mache das nun von zu Hause aus - aber zu Kundenbesuchen muss ich mit einem ordentlichen Auto kommen.

Ich hoffe, dass mir noch ein paar Leute antworten.

Ich wünsche allen ein schönes Wochenende.

 

Severin

am 1. Mai 2004 um 18:12

Okay, klar. In dem Fall brauchst du natürlich ein relativ neues Auto, das was hermacht.

Wie mein Bruder neulich mal meinte: wenn er nicht aus beruflichen Gründen einen auf "Status" machen müsste (Anwalt), würde er sich nen Japaner kaufen. ;)

Eine weitere Frage bei dir wäre, wie weit du bei deinen Geschäftsreisen rumkommst (und wieviel dabei rumkommt, kleines Wortspiel). Worauf ich hinauswill, wenn du oft 2-300km oder womöglich noch weiter fahren musst, hast du mit nem Kleinstwagen wie dem Ka nicht viel Freude. Wenn du aber eher regional unterwegs bist, ist das kein Problem.

Da ist unter Umständen das kleine Auto sogar ein Vorteil beim Werbekunden - wenn er sich denkt, "aha, die steckt also mein Geld in meine Werbung und nicht in ihr Auto". Weiss ja nicht, wie diese Leute ticken. ;)

Themenstarteram 2. Mai 2004 um 8:25

Hallo Styre Vass,

 

wieder einmal vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Ich hatte bei der Wahl des Autos ähnliche Gedanken wie Du - klein und relativ in Ordnung.

Ich muss ca. 4x in der Woche 1 bis 20 km fahren (den Rest erledige ich telefonisch und per Fax oder Mail - meine Kunden kennen mich ja schon 6 Jahre).

Da ich noch nie ein Auto auf mich angemeldet hatte, habe ich natürlich eine "utopische" Schadensfreiheitsklasse (bin immer Firmenwagen gefahren - zuletzt einen Honda Jazz).

Ich seh noch nicht ganz durch, was es bedeutet, wenn ich das Auto auch zu einem geringen Teil privat nutze (z.B. zum Einkaufen), dass ich 1% versteuern muss (bedeutet das, dass ich Fahrtenbuch schreiben muss?)

Viele Grüße aus Sachsen

Severin

am 2. Mai 2004 um 14:28

Nein, du musst kein Fahrtenbuch schreiben, kannst aber. Das mit der Privatnutzung funktioniert so:

Die "pauschale" Methode ist, daß du pro Monat 1% des Listenneupreises als privaten Nutzungsvorteil versteuerst. Das klingt zunächst wenig, läppert sich aber auf 12% pro Jahr. Beim Ka sind das eben ca. 1000 Euro. Damit ist dann die gesamte Privatnutzung abgegolten, sprich, du kannst mit dem Auto in Urlaub fahren und den Sprit von der Steuer absetzen, ganz legal.

Es kommt aber noch erschwerend hinzu, daß du auf einen Teil des Privatanteils noch Umsatzsteuer zahlen musst. Das wird aber langsam zu kompliziert, ich empfehle dir hier den Großen Konz, Knaur Verlag, 8,90 Euro, Randziffer 1055. Ehrlich gesagt hab ich das auch noch nicht in letzter Konsequenz geblickt.

Alternative: wenn du so wenig privat fährst, daß du mit den 1000 Euro draufzahlen würdest, kannst du auch ein Fahrtenbuch führen. Das ist natürlich lästig, kann sich aber bezahlt machen. Jeden Privat-km musst du mit 0,30 Euro versteuern.

Der Break-Even Point wäre also bei etwa 3300km/Jahr. Fährst du weniger privat, führe ein Fahrtenbuch. Ist der Privatanteil höher, kommt die 1%-Regel günstiger.

Zum Vergleich, würde dein Auto 20.000 Euro kosten, wäre der Privatanteil ca. 2400 Euro; hier rechnet sich ein Fahrtenbuch bis zu 8000km Privatnutzung.

Mein Ratschlag: mach dir die Mühe und führe ein Fahrtenbuch. Wenn du hinterher merkst, daß es sich nicht lohnt, kannst du es ja einfach unter den Tisch fallen lassen. Aber soweit ich weiß, kannst du es ohne Bedenken ans FA schicken, die müssen dann ausrechnen, was für dich günstiger kommt.

Versicherung:

Tu dich ein bisschen bei verschiedenen Versicherern um. Argumentiere, daß du schon seit Jahren Auto fährst, und eben erst jetzt ein eigenes anschaffst. Vielleicht kriegst du es hin, in der Haftpflicht gleich auf SF1 zu kommen oder so.

Leasinggeber bieten afaik nur Vollkasko zu pauschalen Tarifen an. Das kann sich in deinem Fall durchaus lohnen. Besonders interessant ist hier, daß sich der Beitrag auch im Schadensfalle nicht ändert.

am 2. Mai 2004 um 22:11

hallo,

ich habe mich ebenfalls dieses Jahr als Designer selbstständig gemacht und bekomme nächsten Monat meinen ersten Firmenwagen (VOLVO V50)

ich habe mit meinem Steuerberater gesprochen und mir das so erklären lassen es gibt drei Modelle.

1. Fahrtenbuch (Firmenwagen):

Du notierst peinlich genau jede Fahrt mit Datum, Uhrzeit ,Start / Ziel und Anlass.

Wenn das Finanzamt Lücken findet oder Ungereimtheiten, zerreißt es Dir das Fahrtenbuch wohl in der Luft, also nur was für den genauen Menschen.

Nach diesem Fahrtenbuch wird dann der Privatnutzenanteil genau ausgerechnet z.B. 32% und die musst DU dann versteuern.

2. Kilometergeld (Privatwagen)

Du schreibst nur die geschäftlich gefahrenen Kilometer auf und kannst für die eine Kilometerpauschale von ich glaube 0,30€ absetzten.

Aber kannst nicht die Spritkosten absetzten oder dir die MWSt. wiederholen

 

3. 1% Regelung (Firmenwagen)

Ein kleines Rechenbsp. wie deine Steuererklärung nach 12 Monaten aussehn könnte.

 

Betriebseinnahmen: 10.000€

USt. 1.600€

 

10.000€ (NP. Auto) x1% = 100€

100€ x12 Monate 1.200€

USt. 165€

---------------------------------------------------------

Einnahmen 12.965€

 

Ausgaben:

Abschreibung über 4Jahre

10.000€ : 4 = -2.500€

Benzin (alle Quittungen) -1.000€

Versicherung -1.000€

Steuer - 500€

--------------------------------------------------------

zu versteuernder Gewinn: 7.965€

 

Firmenwagen bedeutet: Wagen ist in Firmenbesitz bei Verkauf muss der Erlös versteuert werden.

du bekommst aber beim Kauf die MWSt. wieder

Die Angaben sind besten Wissens, aber ich bin kein Steuerexperte, das ist nur das was ich aus verschiedenen Quellen zusammengetragen habe!

Falls jemand einen Fehler sieht wäre ich über eine Korrektur dankbar!!

Gruß

Ralf

am 3. Mai 2004 um 6:23

Hi,

keine Korrektur, sondern ich möchte nur noch zusätzlich zur Verwirrung beitragen.

1.Beim Verkauf muss der Erlös nur versteuert werden, wenn das Fahrzeug voll abgeschrieben ist, ansonsten nur der Buchgewinn (Nettoverkaufspreis-Buchwert). Der Buchwert ist der Kaufpreis - der Abschreibung bis zum Zeitpunkt des Verkaufes)

2. Bei der Verpflichtung seinen Jahresabschluss nach der regelung nacvh §4 Abs.3 EStG (Einnahmenüberschussrechnung) zu erstellen kann das Fahrzeug nur ab einer gewerblichen Nutzung von mind. 10% dem Betriebsvermögen zugerechnet werden, darunter ist es nicht möglich. Bei einer 10-50% Nutzung hat der Gewerbetreibende ein Wahlrecht (gewillkürtes Betriebsvermögen), bei einer Nutzung von über 50% muss das Fahrzeug ins BV übernommen werden.

3. Zu einer evtl. 1% Regelung kommt wenn vorhanden noch ein Zuschlag von 30cent/Tag je Entfernungskm. von der Wohnung zum Arbeitsplatz hinzu.

3. Die 1% regelung ist begrenzt auf max. der tats. Kosten des Fahrzeugs. Das kann z.B. passieren wenn man ein sehr günstiges gebrauchtes Fahrzeug erwirbt. Bsp. Kaufpreis 1.000 (NP 25000), wenn hier die tasächlichen Kosten nur 2000 Euro im Jahr sind, können auch keine 2500 Euro beid er 1% Regelung anfallen.

-man sieht zu diesem Thema fallen einem immer noch neue Dinge ein

In einzelfällen ist es daher unabdingbar seinen Steuerberater zu konsultieren, da dieser die persönliche Situation am besten Beurteilen kann und man nur so eine auf seine Situation optimale Antwort bekommen kann.

cu

pp

 

PS Für die Werbung sollte mich die Steuerberaterkammer als Stb. h.c. auszeichnen ;-)

am 3. Mai 2004 um 11:43

unter umständen kannst du den rabatt, den dein ehemaliger chef auf den firmenwagen hat, mitnehmen. dann muss natürlich der chef zustimmen, und er den wagen verkauft haben....also der rabatt frei sein.

Themenstarteram 5. Mai 2004 um 12:29

Vielen vielen Dank,

 

für die umfassenden Hinweise.

Auch wenn mir jetzt der Kopf schwirrt - und ich mich erst mal in Ruhe durcharbeiten muss.

Ihr habt mir sehr geholfen.

Severin

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