Entfall Laserscanner
Hallo Gemeinde,
habe im A6 Forum gelesen, dass aus bisher unklaren Gründen der Laserscanner entfällt und damit auch die Sensoren im Kühlergrill. Tatsächlich sieht man das auch im Bild.
Ich habe alle Assistenten konfiguriert. Wenn das jetzt tatsächlich so umgesetzt wird, ist das für die Käufer, die die Sensoren hingenommen haben, weil es nicht anders bestellbar war, schon ein Schlag ins Gesicht. Nach so kurzer Zeit eine solche Änderung.
Mich würde interessieren, welche Einschränkungen sich dadurch bei des Assistenzsystemen ergeben. Einen Sinn wird das Teil ja gehabt haben. Seit jetzt ist auch die Beschreibung im Assistenzpaket Tour nur noch sehr dürftig.
Beim A8 ist das Laserlicht nicht mehr konfigurierbar.
Gruß knollox
39 Antworten
Hallo Knollox - guter Hinweis! Tatsächlich finde ich auch keinen Hinweis mehr, was das ‚Tour-Paket‘ ist. (NUR hier kein „i“-Symbol).
Und selbst wenn man es im Konfigurator anwählt, fehlen auf den Fotos die beiden „schwarzen Beulen“ im Kühlergrill.......ist schon komisch, was Audi so macht....
Laut A6 Forum ist der Laserscanner tatsächlich entfallen. Damit kommt auch eine neuer Grill ohne die Sensoren. Ich bzw. Wir fahren nun nach drei Monaten eine „altes“ Modell. Ich finde dieses Geschäftsgebaren eine Unverschämtheit.
Vielleicht liegt es ja daran, dass das Versprechen, Level 3 Autonomie, zwar in die Fahrzeuge gerüstet wurde, es aber keine Aktivierung geben wird. Hier wurden doch auch alle A8 Fahrer geködert und verarscht. Die nachträgliche Aktivierung wird ja laut Gesetzgebung nicht erlaubt....also brauch man das auch nich mehr verbauen und optimiert die Bestandssysteme so, dass eine günstigere Variante verbaut wird. Ich habe übers Wochenende einen Q8 gefahren und da sind die hässlichen Knubbis auch noch dran...und aus meiner Sicht noch bescheidener gelöst. Mal schauen wo die Reise hingeht....interessant sind ja schon mittlerweile die Gebrauchtwagenpreise der neuen A7. Ich habe das Gefühl, dass die im Preis schneller gefallen sind als der 4G FL..aber das is nur ein Gefühl.
Zitat:
@Aerowinger schrieb am 4. November 2018 um 14:05:34 Uhr:
Die nachträgliche Aktivierung wird ja laut Gesetzgebung nicht erlaubt....
Quelle?
Zitat:
@darkvader schrieb am 4. November 2018 um 14:09:17 Uhr:
Zitat:
@Aerowinger schrieb am 4. November 2018 um 14:05:34 Uhr:
Die nachträgliche Aktivierung wird ja laut Gesetzgebung nicht erlaubt....Quelle?
Das wurde schon in vielen Auto-Zeitschriften erwähnt....musste einfach mal suchen. Und es war auch mal Thema im A8 Forum...
Hmmm - also ich les beruflich 10 Magazine / Monat - kann mich an keine solche Aussage erinnern - und habe jetzt mal das A8 Forum durchforstet - aber nix gefunden. Also wenn du da irgendwas belastbares hast - ich lerne gerne dazu. Da ich gerade zwischen A4/A5 und A6/A7 Schwanke ist / war die Level 3 Freischaltung durchaus ein Argument für mich.
Zitat:
@darkvader schrieb am 4. November 2018 um 16:51:05 Uhr:
Hmmm - also ich les beruflich 10 Magazine / Monat - kann mich an keine solche Aussage erinnern - und habe jetzt mal das A8 Forum durchforstet - aber nix gefunden. Also wenn du da irgendwas belastbares hast - ich lerne gerne dazu. Da ich gerade zwischen A4/A5 und A6/A7 Schwanke ist / war die Level 3 Freischaltung durchaus ein Argument für mich.
https://www.zeit.de/.../autonomes-fahren-audi-a8-computer
und die Zweite: https://www.golem.de/.../...-den-selbstfahrenden-stau-1807-135357.html
Das war jetzt nicht soooo schwer zu finden.....;-)
Das ist richtig - die sind einfach zu finden - aber ich sehe in beiden keine unterstützung deiner Aussage "Die nachträgliche Aktivierung wird ja laut Gesetzgebung nicht erlaubt". Im Golem Artikel steht zu dem Thema Nachrüstung / Aktivierung gar nix - außer das Audi sofort freischalten könnte da es in Deutschland schon Regelungen gibt (ob das jetzt "Im Auto" oder "Im Konfigurator" bedeutet bleibt offen.
Und auch im zeit Artikel steht nur "Das Ärgerliche für alle, die sich bis dahin schon einen neuen A8 zugelegt haben. Eine Nachrüstung ist nicht möglich. ". Eine Nachrüstung ist für mich etwas anderes wie eine Freischaltung. Klar, wenn die Hardware nicht verbaut ist dann geht es nicht - das ist aber ja laut bisheriger Audi Aussagen der Fall.
Also ich lese nix von "Der Gesetzgeber erlaubt keine Nachträgliche Freischaltung".
Es gab dazu mit der Einführung des A8 mal einen Artikel und darin den Hinweis, dass die nachträgliche Aktivierung nicht möglich sei, weil die bereits zugelassenen Fahrzeuge nicht unter das zukünftige Gesetz fallen können. Den finde ich aber leider nicht mehr....schreib doch mal Audi an!!?? Dass die Nachrüstung nicht möglich ist, sehe ich wie du...dass Problem gibt es ja bei vielen Systemen, die nicht ab Werk sind.
Bevor ich irgendwas auf eine Audi Antwort gebe interpretiere ich lieber weiter aus den Foren Infos :-)
Geb ich dir Recht...derzeit ist es sehr fraglich was die Ingolstädter da so fabrizieren. Eine derart schnelle Modellanpassungen hab ich auch noch nicht gesehen...wie müssen sich die aktuellen Besitzer verarscht fühlen. Aber meist sind das ja eh hier alles geleaste Autos, da is denen das sicher auch egal....trotzdem schade.
Moin !
Wäre dieser Schritt nicht auch so zu werten, das dieses System nicht funktioniert und deshalb nicht mehr verbaut wird ? Das wäre dann in meinen Augen das Eingeständnis, eines Fehlerhaften System das so bisher verkauf wurde. Ergo, Reklamation und/oder Wandlung werden einfacher.
Unfassbar was da abgeht...
Info aus dem A6 Forum
Zitat:
@eboss schrieb am 6. November 2018 um 10:08:19 Uhr:
Moin !Wäre dieser Schritt nicht auch so zu werten, das dieses System nicht funktioniert und deshalb nicht mehr verbaut wird ? Das wäre dann in meinen Augen das Eingeständnis, eines Fehlerhaften System das so bisher verkauf wurde. Ergo, Reklamation und/oder Wandlung werden einfacher.
Unfassbar was da abgeht...
das würde so offiziell nicht kommuniziert werden 😉
- aber dein Ansatz ist schon nicht verkehrt.....