Endlich umgebaut

Mercedes E-Klasse A207

Hab endlich mal Zeit gehabt und den Auspuff umgebaut. Finde ein Auspuffrohr sieht echt nicht gut aus bei dem Auto. Gefällt mir so deutlich besser🙂
Morgen nur noch neue Schelle besorgen und fertig.

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Hallo zusammen,

sagt mal, hackt's bei Euch? Es schreibt ein Mitglied durchaus berechtigt, dass die ABE-Frage zu stellen ist und ihr reagiert mit Moralapostel etc. Über Geschmack lässt sich streiten (mir wär's lieber, wenn bei meinem 350iger (der die beiden echten und angeschlossen Rohre hat) nichts zu sehen wäre; ich hab' die Prollrohre getauft), aber darum geht's gar nicht im Ergebnis.

Jedes Fahrzeug wird in einer bestimmten werksmäßigen Konfiguaration typzugelassen und hierfür gibt's die ABE. Wenn man nun etwas ändert, muss man eben die Änderung (hierzu gehören z.B. Tieferlegungen, andere Räder, aber auch Veränderungen an der Abgasanlage oder auch am Motor) eintragen lassen, wenn sie ABE-relevant ist. Da Veränderungen, die Auswirkungen auf den Kraftstoffverbrauch, das Emissionsverhalten, die Lautstärke (nicht abschließende Aufzählung) haben, i.d.R. immer ABE-relevant sind, wird's auch in diesem Fall interessant.

Selbst wenn - was ich hier nicht glaube - die Original-AGA eines 350iger verbaut wurde (die eine ABE im 350iger hat), bedeutet dies nicht, dass die auch "einfach" an einen 250iger gebaut werden kann, da diese nicht von der ABE des 250iger umfasst ist. Von daher wäre die TÜV-Abnahme durchaus sinnvoll, weil's damit eine Einzelabnahme ist und somit die Verletzung der Werks-ABE geheilt ist. Es geht insoweit nur um die rechtliche Seite.

Die Probleme, die entstehen, wenn das Fahrzeug ohne ABE unterwegs sind, sind vielfältig. Zum einen ist es eine Frage des Zulassungsrechts, die Bußgeld auslöst und u.U. sogar im Strafrechtsbereich relevant ist. Zum anderen - letztlich kostenseitig gefährlicher - ist die Versicherung bei Fahrzeugen ohne ABE (Grund ist egal) leistungsfrei. Somit ist die Kasko raus und die Haftpflicht nimmt vollen Regress.

Von daher wäre - unabhängig von der Missachtung der NUB/Beitragsregeln - ein wenig Nachdenken vor dem Schreiben sinnvoll gewesen.

Viele Grüße

Peter
MT-Moderation

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Ich möchte die Leute einfach nur ein wenig sensibilisieren. Nicht alles ist einfach so machbar und erlaubt. Zu behaupten, dass man es verantworten kann, und dann jammern, wenn es zu spät ist, ist nicht der richtiger Weg. 😉
Ihr spielt mit eurer Existenz! Fahr zum TÜV und lass es eintragen. Dann ist doch alles i.O.!

Nur weil der TÜV es einträgt ist es dann keine Bastelbude mehr ? Nur weil es eingetragen ist ?

Der Wagen sieht von hinten aus wie ein E 350 wofür soll man das eintragen ? Also was soll das bringen

Ihr versteht das nicht. Wenn der TÜV das einträgt, ist es erlaubt. Wenn nicht, ist es nicht erlaubt und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, nicht nur eine OWi.

Moralapostel durch und durch.

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Den Unterschied zwischen Recht und Moral kennst du aber schon? 😉

Zitat:

@Jock68 schrieb am 9. September 2017 um 20:56:15 Uhr:


Den Unterschied zwischen Recht und Moral kennst du aber schon? 😉

Kannst du uns eventuell einen Link hinterlassen ?

Hallo zusammen,

sagt mal, hackt's bei Euch? Es schreibt ein Mitglied durchaus berechtigt, dass die ABE-Frage zu stellen ist und ihr reagiert mit Moralapostel etc. Über Geschmack lässt sich streiten (mir wär's lieber, wenn bei meinem 350iger (der die beiden echten und angeschlossen Rohre hat) nichts zu sehen wäre; ich hab' die Prollrohre getauft), aber darum geht's gar nicht im Ergebnis.

Jedes Fahrzeug wird in einer bestimmten werksmäßigen Konfiguaration typzugelassen und hierfür gibt's die ABE. Wenn man nun etwas ändert, muss man eben die Änderung (hierzu gehören z.B. Tieferlegungen, andere Räder, aber auch Veränderungen an der Abgasanlage oder auch am Motor) eintragen lassen, wenn sie ABE-relevant ist. Da Veränderungen, die Auswirkungen auf den Kraftstoffverbrauch, das Emissionsverhalten, die Lautstärke (nicht abschließende Aufzählung) haben, i.d.R. immer ABE-relevant sind, wird's auch in diesem Fall interessant.

Selbst wenn - was ich hier nicht glaube - die Original-AGA eines 350iger verbaut wurde (die eine ABE im 350iger hat), bedeutet dies nicht, dass die auch "einfach" an einen 250iger gebaut werden kann, da diese nicht von der ABE des 250iger umfasst ist. Von daher wäre die TÜV-Abnahme durchaus sinnvoll, weil's damit eine Einzelabnahme ist und somit die Verletzung der Werks-ABE geheilt ist. Es geht insoweit nur um die rechtliche Seite.

Die Probleme, die entstehen, wenn das Fahrzeug ohne ABE unterwegs sind, sind vielfältig. Zum einen ist es eine Frage des Zulassungsrechts, die Bußgeld auslöst und u.U. sogar im Strafrechtsbereich relevant ist. Zum anderen - letztlich kostenseitig gefährlicher - ist die Versicherung bei Fahrzeugen ohne ABE (Grund ist egal) leistungsfrei. Somit ist die Kasko raus und die Haftpflicht nimmt vollen Regress.

Von daher wäre - unabhängig von der Missachtung der NUB/Beitragsregeln - ein wenig Nachdenken vor dem Schreiben sinnvoll gewesen.

Viele Grüße

Peter
MT-Moderation

Also eines ist natürlich klar! Auch wenn mir, wie vorne bekundet, der Umbau optisch gefällt, so ist es natürlich unabdingbar, dass die neue (geänderte) AGA eine entsprechende ABE besitzt! Das muss man dabei voraussetzen. Hat sie keine ABE ist eine Einzelabnahme beim TüV angesagt. So viel sollte man schon beachten und eigentlich auch wissen wenn man am Auto rumschraubt.

Also muss man letztlich @Jock68 und @212059 absolut bestätigen.

Ich habe an meinem Passat CC eine Bremsanlage vom Golf VI R verbaut, die genauso passt wie die Originalbremsanlage, dennoch musste ich sie per Einzelabnahme eintragen lassen.

Guten Abend, um den Thread nochmals wiederaufleben zu lassen und auf das eigentliche Thema zu kommen:

Erklär‘ uns doch mal bitte deinen Umbau:

Heckschürze ausgesägt oder Stoßstange getauscht?

Auspuff bis MSD getauscht? Inwiefern wirkt sich das „gestopfte“ Rohr im MSD auf den Motor aus?

Liebe Grüße

Der Mittelschalldämpfer ist auch vom 350er. Der jetzt tote Eingang wirkt sich garnicht aus. Im inneren des Vorschalldämpfers laufen die 2 Eingänge in eine große Kammer wo wieder beide Ausgänge von gespeist werden. Der Abgang und das Rohr vom 250er zum Endschalldäpfer ist im Durchmesser größer als die Verbindung vom Vorschlalldämpfer zum Endtopf vom 350er. Keinerlei Leistungsveränderung oder Geräusch Veränderung. Wagen ist immer noch genauso leise wie vorher. Nur Optik ist stimmiger.
Mein Kumpel ist Schweißer, der hat das Loch mit Edelstahl Blech zugeschweißt. Sieht alles original aus.
Bei der Hauptuntersuchung gab es keine Auffälligkeiten.

Fast vergessen: Habe alle Halter und Hitzebleche vom 350er bei Mercedes mir gekauft und auch eingebaut.

Und den Auspuff? Auch von MB?

Beim s212 Mopf 200CGI ist ja die Abgasanlage auch zweiflutig, beim W207 Mopf wird es wahrscheinlich ähnlich sein.
Hier ist am Mitteltop auch auf der Eingansseite ein Rohranschluss verschlossen. Sieht fast genauso aus, nur halt werkseitig geformt.

Also ich denke ich habe den Vormopf... nur halt 2010er mit Tagfahrlicht und Xenonlicht

Was ich damit meine, evtl. passt ja der MSD vom Mopf, oder gar die Anlage vom Mopf, die Vormopf Endrohre /Endrohrblenden drauf und gut ist. Allerdings ist das nur eine Idee, weder weiß ich jetzt nicht, ob die Rohrdurchmesser wirklich passen, noch weiß ich, ob es mit den Endstücken/Endblenden ausginge. Man müsste beide Fahrzeuge vergleichen.
Hätte meiner Meinung nach nur den Vorteil, das es TÜV konformer ist/wäre.

Du meinst diesen hier zB: https://rover.ebay.com/.../0?...

...oder? Den dieser geht ja vor dem MSD zusammen und somit müsste man diesen theoretisch nicht austauschen, wenn ich das richtig sehe? @Dv411 du hast ja den MSD des 250ers vor Augen, was meinst du dazu?

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