Endlich ...nach 2 1/2 jahren Forderungen anerkannt ....
vor 2 Jahren ist mir eine Frau auf meiner Spur frontal in meinen Wagen gefahren ... viel blabla ... Alpträume, Job weg, Unfalltrauma-Depressionen , usw. usw. weil die Frau das Gericht solange "erfolgreich" belogen hat ... gestern wurde der Termin abgesagt und angebl. alle Forderungen annerkannt. Nun geht das bei dem Materiellen um sagenhafte ~2000€ ..die wird jetzt hoffentlich bezahlen .
Aber dadurch das sie jetzt sozusagen ihre" Lüge" eingestanden hat...
kann ich da nun tatsächlich im Nachgang Schmerzensgeld einklagen und den Polizeibeamten Dienstaufsichtsbeschwerde nachlegen?
Was wäre ein juristisch richtiger Weg ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von alrock01
Glauben heißt nicht wissen,häufig glauben Menschen/Richter,
das die Wahrheit das ist,was ihnen vorgetragen wird.Salesch/Wetzel finden im Fernsehen immer die Wahrheit raus.
Die Realität sieht leider anders aus,auch wenn der Anwalt noch so gut ist,kann Recht haben nach hinten losgehen.
Falsche Zeugen usw.usw.
Richter sind auch nur Menschen die verarscht werden.
Der eine Richter hat etwas mehr Menschenkenntnis,
der nächste etwas weniger.Sind die Fakten nicht klar,ist die Justiz eine Lotterie🙄
Nirgendwo wird mehr gelogen als vor Gericht!
MfG.Alex
Dem kann ich mich nur anschließen. Recht und Gerechtigkeit fallen nunmal manchmal auseinander.
Der Richter war beim Unfall nunmal nicht dabei. Er trifft seine Entscheidung aufgrund der dokumentierten Spuren und der Aussagen der Beteiligten und eventuell aufgrund eines Gutachtens. Objektiv sind allein gut dokumentierte Spuren, also Fotos und genaue Vermessungen des Unfallortes. Da scheitert es oft schon an der Qualität, oder solche Spuren sind gar nicht vorhanden.
Unfallanalytische Gutachten brauchen zum einen auch Spuren, da ohne Fakten auch der beste Gutachter den Unfallhergang nicht analysieren kann. Aber auch die Gutachten selbst sind eine Fehlerquelle. Heutzutage verwenden die Unfallanalytiker Simulationsprogramme, geben alle bekannten Daten ein und verschieben solange die Parameter, bis die Spurenlage und Endstellung sowie die entstandenen Schäden im Einklang stehen. Die Parameter kann man dabei beliebig verändern und da sollte der Sachverständige wissen, was er tut.
Beispiel: wenn man in Abhängigkeit von der Fahrbahnbeschaffenheit die Bremsbeschleunigung anstatt von 8 m/s² mit nur 4 m/s² annimmt, hat man eine deutliche geringere Ausgangsgeschwindigkeit bei gleicher Bremsspurlänge. Und daraus kann schnell ein falscher Rückschluss zur Unfallursache gezogen werden.
Eigentlich müsste der Richter jeden Parameter des Programmes selbst nachvollziehen und auf Plausibilität prüfen. Aber wie soll er das als technischer Laie machen? Also werden Gutachten von den Gerichten fast genauso unumstößlich behandelt wie Gesetze, einschließlich ihrer Fehler.
Und Zeugen sind die schlechtesten Beweismittel. Meist können sie sich kaum oder gar nicht erinnern, oder sie lügen. Ersteres ist allgemein offensichtlich, letzteres kann ein in Aussagepsychologie geschulter Richter gut durchschauen. Nach meiner Einschätzung sind mindestens 90 Prozent aller Zeugen schlicht zu blöd zum glaubhaften Lügen. Es ist eben sehr schwer, einen komplexen erfundenen Sachverhalt vorzutragen.
Und dann gibt es noch die Zeugen, die nicht lügen, sondern sich irren. Die sind für keinen Richter zu durchschauen, solange die Geschichte in sich stimmig bleibt.
Recht ist nicht gleich Gerechtigkeit.
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Sixgunner
...Unfalltrauma-Depressionen...
Sind die wenigstens ärztlich dokumentiert? Das wäre die Grundvoraussetzung für eine juristische Geltendmachung.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Wenn es im zutreffenden Bundesland Regel ist, dass man keine Fotos macht wenn es keine Verletzten gibt ist das doch völlig i.O.!Zitat:
Original geschrieben von Sixgunner
Nun das ist natürlich viel heftiger....Die "Polizei" wollte keine Fotos machen weil ja "augenscheinlich" niemand verletzt sei ...
Wochenlang habe ich das nachts vor Augen gehabt ...unfassbar das ganze ...
Da sitzt man dann da mit lupenreinem Gewissen und wird durch den Wolf gedreht ... da verliert man schon den Glauben an alles!
Allein die Tatsache das ich den Job verlor ...
Will ich mal dich in der Situation sehen, ob das dann für dich auch völlig i.O. wär.
Er meinte natürlich, daß es in diesem Fall nach den Regelungen des Bundeslandes, in dem es passierte, in Ordnung war.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Sind die wenigstens ärztlich dokumentiert? Das wäre die Grundvoraussetzung für eine juristische Geltendmachung.Zitat:
Original geschrieben von Sixgunner
...Unfalltrauma-Depressionen...
Das ist natürlich grundsätzlich richtig. In diesem Fall lohnt sich aber die Mühe kaum.
Der BGH hat die Fallgruppen, bei denen Schmerzensgeld für psychische Unfallfolgen zu leisten ist streng eingegrenzt.
Um überhaupt in die Nähe eines Schmerzeensgeldes zu gelangen, ist bei einer psychischen Belastungsstörung zunächst einmal gravierendes Unfallgeschehen Voraussetzung. Dabei müssen die Eindrücke, die auf den Geschädigten einwirken, sich deutlich von dem üblicherweise bei einem Unfall zu Ertragenden abheben:
Beispielsweise das Miterleben oder die Nachricht vom Tod oder der Schwerstverletzung eines Angehörigen.
Daneben muss die psychische Störung auch einen eigentsändigen Krankheitswert erlangt haben.
Dass jemand nach ein paar Nächte nicht schlafen kann, weil er mit dem Ergebnis der Unfallaufnahme nicht zufriedenn ist, führt mit Sicherheit nicht zu einem Schadensersatzanspruch.
Bei einem 2.000 EUR Blechschaden ohne Verletzte nennt man das eine psychische Fehlverarbeitung, die keinen Schadensersatz rechtfertigt.
Gruß
Hafi
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Der BGH hat die Fallgruppen, bei denen Schmerzensgeld für psychische Unfallfolgen zu leisten ist streng eingegrenzt.
Was für
Fallgruppensind das?
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Um überhaupt in die Nähe eines Schmerzeensgeldes zu gelangen, ist bei einer psychischen Belastungsstörung zunächst einmal gravierendes Unfallgeschehen Voraussetzung. Dabei müssen die Eindrücke, die auf den Geschädigten einwirken, sich deutlich von dem üblicherweise bei einem Unfall zu Ertragenden abheben:
Gibt es z.B. für bei einem Unfall psychosomatisch ausgelöste Beschwerden der HWS Schmerzensgeld?
Zitat:
Original geschrieben von be_crazy
Will ich mal dich in der Situation sehen, ob das dann für dich auch völlig i.O. wär.Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Wenn es im zutreffenden Bundesland Regel ist, dass man keine Fotos macht wenn es keine Verletzten gibt ist das doch völlig i.O.!
Willst du etwa, dass die Polizei bei JEDEM Unfall Bilder macht?!
Das würde denk ich viel zu weit gehen, kostet doch dann auch wieder das Geld des armen Steuerzahlers. 😁
Und dann noch die datenmenge die entstehen würde, wenn man die Bilder archivieren muss für X Jahre!
Und ich frag mal lieber nicht was der Datenschutz davon hält.
Ich kenn das aus Thüringen:
Die Polizei gibt teilweise an, dass sie bei reinem Blechschaden gar keine Bilde machen DARF!
Naja, die Arbeit der Polizei in allen Ehren, aber ich glaube nicht, dass die Datenmenge das Problem ist, sondern die Arbeitsbelastung.
Ich hatte heute wieder einen Unfall auf dem Tisch:
5 beteiligte Fahrzeuge, höchst streitige Haftung, 5 Totalschäden, zum Teil im 5-stelligen Bereich und was bekomm ich:
Eine Kurzaufnahme mit einem Stempel: "Keine weiteren Unterlagen da Kleinunfall"
Da kannst Du als Regulierer nur verzweifeln, weil natürlich ohne Fotos und Vermessung der Unfallstelle und Endstände auch kein Unfallanalytiker mehr vernünftig arbeiten kann.
Aber zum Glück sind das Ausnahmen.
Gruß
Hafi
tschuldigung, aber ich habe gerade vor lauter lachen meine cola auf der tastatur verkippt....
können meine nachbarn mich nun verklagen, weil sie schwerste seelische schäden davontragen und besonders die frauen schlaflose nächte haben werden, wenn die mich nun sehen wenn ich im schlafanzug raus gehe um die zewa-tücher die ich zur reinigung der tastatur verwendet habe in den mülleimer zu werfen? 😁
@te: du meinst das doch nicht wirklich ernst, das du deinen job verloren hast nur weil du zu unrecht beschuldigt wurdest?
wenn du zu unrecht 25jahre im todestrakt eines amerikanischen gefängnisses gehockt hättest, könnt ich das ja noch verstehen das du einen auf "bekloppt" machst um den ein oder anderen €uro aus der sache rauszuschlagen...aber bei sowas sollte man das meiner meinung nach mit einem 65'er baujahr etwas "erwachsener" verkraften können.....
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Willst du etwa, dass die Polizei bei JEDEM Unfall Bilder macht?!Zitat:
Original geschrieben von be_crazy
Will ich mal dich in der Situation sehen, ob das dann für dich auch völlig i.O. wär.
Sorry, wir reden hier nicht vom Parkrempler oder Bagatellschaden. Daher ist dieser Vergleich/Beispiel sinnlos.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Naja, die Arbeit der Polizei in allen Ehren, aber ich glaube nicht, dass die Datenmenge das Problem ist, sondern die Arbeitsbelastung.
...
Gruß
Hafi
Stimmt die Arbeitsbelastung hab ich natürlich ganz vergessen.
Hatte wegen diesem Thema hier mal einen kleinen Talk mit nem Kumpel von der Polizei:
In Thüringen gibt es eine Richtlinie zur Unfallaufnahme. Da steht klipp und klar drinn, dass bei sogenannten Bagatellunfällen (wohl ohne Verletzte, keine Straftat und Sache klar) keine Fotos gemacht werden!
Arbeitsaufwand wäre wohl auch nicht ohne. Bei ihm gibt es einen Büromenschen, der sich u.a. um die gemachten Fotos kümmert.
Der beklagt sich wohl schon, dass er pro Vorgang (jeder einzelner Unfall) ca. 10min mit dem Abspeichern, sichern und drucken beschäftigt ist! Also nicht ganz ohne nur damit später eine Versicherung kommen kann und die schönen Fotos bewundert.
Und dann noch ne Sache zur Speichermenge:
hier fotografieren sie wohl mit etwa 8MB pro Foto.
Bei einem Unfall macht man wieviele Fotos? Sagen wir mal 10, lässt sich gut rechnen. Sind wir bei 80MB.
Dann sagen wir mal ne Polizeiinspektion nimmt pro Tag 2 Unfälle im Durchschnitt auf. Macht 160 x 365 = 58400MB!
Und da spricht doch wohl einiges dafür, diese Bilder eben nicht zu machen! Oder nur bei strittigen Sachen ein paar Fotos zu machen.
Spiecherplatz kostet glaub ich auch heute noch etwas Geld!
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
(...)Und dann noch ne Sache zur Speichermenge:
hier fotografieren sie wohl mit etwa 8MB pro Foto.
Bei einem Unfall macht man wieviele Fotos? Sagen wir mal 10, lässt sich gut rechnen. Sind wir bei 80MB.
Dann sagen wir mal ne Polizeiinspektion nimmt pro Tag 2 Unfälle im Durchschnitt auf. Macht 160 x 365 = 58400MB!Und da spricht doch wohl einiges dafür, diese Bilder eben nicht zu machen! Oder nur bei strittigen Sachen ein paar Fotos zu machen.
Spiecherplatz kostet glaub ich auch heute noch etwas Geld!
Najaaaaaaa......
Also wir reden hier bei dieser Rechnung von lächerlichen 50 GB für ein Jahr Polizeiarbeit (1 Polizeiinspektion)....
Ist sicehr ohnehin alles nur Spekulation - genaue Zahlen wären tatsächlich interessant.
Aber das ist sicher nicht der kriegsentscheidende Faktor - jedes mittelständische Unternehmen muss aufgrund der gültigen gesetzlichen Archivierungs- und Datenvorhalteregelungen (GdPdU, diverse Compliance Regelungen bzw. Zollverfahren etc.) deutlich mehr aufbringen.
Speicherplatz kostet - aber in miodernen Storagesystemen reden wir hier in TB-Bereichen. Zumal man Daten auch komprimieren kann.
Übrigens - hier in Sachsen wird auch regelmäßig noch ordentlich geknippst (und das war ne 4 Megapixel-Kamera) sowie vermessen.
@Magirus-Deutz-Ulm:
Bitte etwas mehr Respekt vor der Unfallschilderung eines Forenteilnehmers.
Das ganze in Unkenntnis des Unfallvrganges derart ins Lächerlich zu ziehen gehört sich nicht.
Unabhängig davon, was man alles schon gesehen hat oder glaubt, an Erfahrung vorweisen zu können --> dem TE kommt dies sicher nicht so leicht vor und das ist absolut verständlich.
Ich gehe davon aus, dass insbesondere im Rettungsdienstbereich natürlich ein Unfall objektiver und professioneller betrachtet wird - dennoch sollte man nie vergessen, dass ein Laie und Involvierter einen Unfall gänzlich anders erlebt. Soviel Respekt sollte dann auch da sein.
Grüße
Schreddi
Moin Moin!
Recht haben und Recht bekommen ist manchmal
sehr schwierig.
Zu Unrecht beschuldigt,und sogar verurteilt werden
ist keine Kunst.
Warum wird hier der TE.lächerlich gemacht,
obwohl keiner tatsächlich vor Ort war?
Ja,Ja, der erste Eindruck.
Glauben heißt nicht wissen,häufig glauben Menschen/Richter,
das die Wahrheit das ist,was ihnen vorgetragen wird.
Salesch/Wetzel finden im Fernsehen immer die Wahrheit raus.
Die Realität sieht leider anders aus,auch wenn der Anwalt noch so gut ist,kann Recht haben nach hinten losgehen.
Falsche Zeugen usw.usw.
Richter sind auch nur Menschen die verarscht werden.
Der eine Richter hat etwas mehr Menschenkenntnis,
der nächste etwas weniger.
Sind die Fakten nicht klar,ist die Justiz eine Lotterie🙄
Nirgendwo wird mehr gelogen als vor Gericht!
MfG.Alex
Zitat:
Original geschrieben von alrock01
Glauben heißt nicht wissen,häufig glauben Menschen/Richter,
das die Wahrheit das ist,was ihnen vorgetragen wird.Salesch/Wetzel finden im Fernsehen immer die Wahrheit raus.
Die Realität sieht leider anders aus,auch wenn der Anwalt noch so gut ist,kann Recht haben nach hinten losgehen.
Falsche Zeugen usw.usw.
Richter sind auch nur Menschen die verarscht werden.
Der eine Richter hat etwas mehr Menschenkenntnis,
der nächste etwas weniger.Sind die Fakten nicht klar,ist die Justiz eine Lotterie🙄
Nirgendwo wird mehr gelogen als vor Gericht!
MfG.Alex
Dem kann ich mich nur anschließen. Recht und Gerechtigkeit fallen nunmal manchmal auseinander.
Der Richter war beim Unfall nunmal nicht dabei. Er trifft seine Entscheidung aufgrund der dokumentierten Spuren und der Aussagen der Beteiligten und eventuell aufgrund eines Gutachtens. Objektiv sind allein gut dokumentierte Spuren, also Fotos und genaue Vermessungen des Unfallortes. Da scheitert es oft schon an der Qualität, oder solche Spuren sind gar nicht vorhanden.
Unfallanalytische Gutachten brauchen zum einen auch Spuren, da ohne Fakten auch der beste Gutachter den Unfallhergang nicht analysieren kann. Aber auch die Gutachten selbst sind eine Fehlerquelle. Heutzutage verwenden die Unfallanalytiker Simulationsprogramme, geben alle bekannten Daten ein und verschieben solange die Parameter, bis die Spurenlage und Endstellung sowie die entstandenen Schäden im Einklang stehen. Die Parameter kann man dabei beliebig verändern und da sollte der Sachverständige wissen, was er tut.
Beispiel: wenn man in Abhängigkeit von der Fahrbahnbeschaffenheit die Bremsbeschleunigung anstatt von 8 m/s² mit nur 4 m/s² annimmt, hat man eine deutliche geringere Ausgangsgeschwindigkeit bei gleicher Bremsspurlänge. Und daraus kann schnell ein falscher Rückschluss zur Unfallursache gezogen werden.
Eigentlich müsste der Richter jeden Parameter des Programmes selbst nachvollziehen und auf Plausibilität prüfen. Aber wie soll er das als technischer Laie machen? Also werden Gutachten von den Gerichten fast genauso unumstößlich behandelt wie Gesetze, einschließlich ihrer Fehler.
Und Zeugen sind die schlechtesten Beweismittel. Meist können sie sich kaum oder gar nicht erinnern, oder sie lügen. Ersteres ist allgemein offensichtlich, letzteres kann ein in Aussagepsychologie geschulter Richter gut durchschauen. Nach meiner Einschätzung sind mindestens 90 Prozent aller Zeugen schlicht zu blöd zum glaubhaften Lügen. Es ist eben sehr schwer, einen komplexen erfundenen Sachverhalt vorzutragen.
Und dann gibt es noch die Zeugen, die nicht lügen, sondern sich irren. Die sind für keinen Richter zu durchschauen, solange die Geschichte in sich stimmig bleibt.
Recht ist nicht gleich Gerechtigkeit.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Ja, dass weis ich, trotzdem danke für den Hinweis..........Zitat:
Original geschrieben von Sixgunner
Nunja als Erfinder des Imbusschlüssel weißt Du ja dann sicher auch wie das Kürzel wirklich heißt und dessen Bedeutung!sonst schau dich mal hier schlau :
Aber was du nicht weist, ist wie dieser Satz hier bei MT mal zu Stande gekommen ist.
Schade eingentlich, für dich.........🙁
Aber da du ja nun aufgrund dieses tragischen Ereignis deinen Job verloren hast und deine Depressionen sicherlich so langsam am Ausheilen sind, hast du ja nun viel Zeit das hier mal nachzulesen......
Deinem Profil zu Urteilen geht es dir ja wieder richtig gut, daher ist es wohl überflüssig dir eine gute Besserung zu wünschen.
Ach so, bevor ich das vergesse........
Du bist ja nun quasi "Freigesprochen" und somit Rehabilitiert.
Schreib doch deinem Chef einfach mal eine Mail, oder ruf ihn an.
Eigentlich müsste er dich ja jetzt wieder einstellen.
Und wenn nicht, verklagst du die Polizistinnen oder die Lügnerin zur Zahlung deines Gehaltes bis zur Rente.
Entschuldige bitte, ich muss jetzt aufhören zu schreiben, weil ich kann nichts mehr erkennen vor Tränen in den Augen, deine Geschichte, die ist so Herzzerreisend. da kommt selbst der hartgesottene Delle in den Bereich eines Weinkrampfes...........🙁Alles Gute für dein weiteres Leben, du armer Tropf...........
So einen geist-und respektlosen Beitrag gegenüber jemanden ,der hier erhebliche Schäden aus einem nicht verschuldeten Unfall darstellt ,habe ich hier bisher kaum lesen können. Reife Leistung!
Hoffentlich mußt du nicht mal so eine Erfahrung machen.
Oder konnte ich einen irgendwo versteckten Ironiemodus nicht erkennen?