Ende des Überholsverbot
Hallo,
ich habe mich beim Überholvorgang an die durchgezogene Linie orientiert. Kurz vor ( ca. 5 m ) die durchgezogene Linie ( die ca. 100 m lang war ) bendet hat, kam einen Überholverbotschild ( Zeichen 276 ) dass ich übersehen habe.
Es kam dann einen anderen Schild ( nach weitere 100 m ) mit Tempolimit ( 50 ). Danach habe ich ich einen PKW überholt.
Von dem PKW Besitzer wurde ich dann angezeigt.
Daher die Frage was gilt es hier, durchgezogene Linie oder Überholverbotschild?
Wie kann man erkennen ob Überholverbot ( Zeichen 276 ) am Ende ist.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von bytespedition
Daher die Frage was gilt es hier, durchgezogene Linie oder Überholverbotschild?
Es gilt sowohl als auch, die Durchgezogene Linie bedeutet, Du darfst die Linie nicht überfahren, und ab dem Schild Überholverbot gilt halt Überholverbot.
Zitat:
Original geschrieben von bytespedition
Wie kann man erkennen ob Überholverbot ( Zeichen 276 ) am Ende ist.
Fahrschule hast Du besucht ?
Die Frage durch welches Schild ein Streckenverbot aufgehoben wird, ist doch jetzt nicht Dein Ernst ?
http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/280.gif
und
78 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von AndyB1971
Natürlich meine ich das ÜBERFAHREN der durchgezogenen Linie.
Dachte eigentlich, das sei allgemein verständlich... 🙄
Du hast doch gefragt was der Unterschied ist, und fandest es merkwürdig.
Verbot zum Überfahren einer Linie und ein Überholverbot sind nun einmal zwei völlig verschiedene Dinge, bei dem einen darfst Du überholen, bei dem anderen darfst Du nicht überholen.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Verbot zum Überfahren einer Linie und ein Überholverbot sind nunmal zwei völlig verschiedene Dinge, bei dem einen darfst Du überholen, bei dem anderen darfst Du nicht überholen.
(Ironie on)
Ach was, das war mir jetzt ganz neu. 🙄
(Ironie off)
Dann kann nach dieser sehr hilfreichen Erklärung, wie mit durchgezogenen Linien zu verfahren ist, eigentlich nur noch der TE durch eine genaue Schilderung der Verhältnisse Licht ins Dunkel bringen.
Ich konnte zumindest nicht heraus lesen, ob er die Linie überfuhr oder nicht.
Wenn ihn jedoch der andere schon angezeigt hat, dann hat die Polizei zumindest eine Schilderung des Hergangs und auch einen ausreichenden Grund für die Anzeige.
@TE: Was genau wird dir denn in der Anzeige vorgeworfen?
laut seiner Schiilderung war die Linie nicht durchgezogen. Dennoch hat er im Überholverbot überholt. Das macht das überfahren der Linie irrelevant.
Zitat:
Original geschrieben von AndyB1971
(Ironie on)Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Verbot zum Überfahren einer Linie und ein Überholverbot sind nunmal zwei völlig verschiedene Dinge, bei dem einen darfst Du überholen, bei dem anderen darfst Du nicht überholen.
Ach was, das war mir jetzt ganz neu. 🙄
(Ironie off)
Anhand deiner Äußerung
Zitat:
"Eine durchgezogene Linie bedeutet doch ohnehin ein Überholverbot."
scheint Dir dies tatsächlich neu zu sein.
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Ich finde es spannend, für was andere ( verbotswidrig überholte ) Autofahrer Zeit und Lust haben.... Einfach so anzeigen ^^ ? Da ist m.E. sicher noch was dahinter...
Obwohl, es gibt immer mehr aktive Rentner ..🙄🙄
Zitat:
Original geschrieben von Kawaman1974
hat der typ zeugen dafür?warst du alleine im auto?
Boar, das ich das erleben darf. Kawaman postet eine sinnvolle themenbezogene Frage 😁
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Boar, das ich das erleben darf. Kawaman postet eine sinnvolle themenbezogene Frage 😁Zitat:
Original geschrieben von Kawaman1974
hat der typ zeugen dafür?warst du alleine im auto?
mach am besten gleich ein rotes kreuzchen in deinen kalender😁
Hallo Andy81971,
der Anzeigeersteller war so ca. 70 Jahre alt und ist ziemlich langsam gefahren. Auf einem Punkt ( ausserorts ) hab ich entschieden ihn zum überholen. Der Überholvorgang hat gleich nach der durchgezogenen Linie passiert aber wusste es nicht dass ich trotzdem mich in der Überholsverbotzone befinde. Hab ich wohl das Schild übersehen, da ich mich an der durchgezogenelinie konzentriert habe.
Der ist dann zum Polizei gegangen. Die Polizei kam zu mir und hat gefragt was genau passiert ist. Ich habe das Thema geschildert und meinten sie dass , werden sie versuchen dass der Herr mich nicht anzeigt.
Trotz, nach 3 Wochen kam die Anzeige ( Überholen in überholverbotzone ). Ich glaube die Polizei ist verpflichtet die Anzeige durch zu reichen je nach die Aussage von dem Anzeigeersteller. Ich habe allerdings geschildert dass Ich nicht in der Überholverbotszone mich fand, da keine es nachvollziehen kann wo ich überhaupt überholt habe.
Frage ist, wie könnte es weiter gehen?
Grüße
das war ein fehler!
nix zugeben-niemals!
keine aussage ohne anwaltliche beratung!
da hätte aussage gegen aussage gestanden, es wäre im sande verlaufen.
Wenn Du das Schild übersehen hast und kein Aufhebungsschild vorkommt, dann gilt das Überholverbot "bis zum Streckenende". Es handelt sich nämlich um ein Streckenverbot. Kommt "nie" ein Aufhebungsschlid, so endet das Verbot erst, wenn die Strecke klar endet - z.B. wenn die Strasse auf eine T - Kreuzung trifft.
Bleibt der andere bei seiner Anzeige, wird Dich wohl das einschlägige Bussgeld treffen.
Amen
Lieber TE, da sind so viele Ungereimtheiten in der Schilderung! Du gibst ja zu, dass du das Schild mit dem Überholverbot übersehen haben könntest - wird wohl so sein! Also entweder die Kanonen auspacken und mit Rechtsanwalt etc. angreifen oder den Fehler, der ja jedem passieren kann und auch verzeihlich ist, zugeben mit der Konsequenz einer Geldbuße.
Zitat:
Original geschrieben von Kawaman1974
das war ein fehler!nix zugeben-niemals!
keine aussage ohne anwaltliche beratung!
ich habe nur gesagt dass ich ihn in der Zone überholt habe, wo keine Überholsverbotschild waren. Hab meinen Fehler nicht zugegeben. Was hätte ich noch sagen sollen. Der war leider nicht alleine sondern mit seine Frau ( auch um die 70 ).
Bitteschön, warum bringst du das Alter des Anzeigenden hier ins Spiel? Wären die beiden im Alter U30, hättest du wohl keinen Einwand gehabt? Darunter gibt es auch genug Brillenträger und Fehlsichtige😁
was soll ich jetzt machen? Ich muss den Brief antworten mit ob ich den Verstoß zugebe und wenn nicht dann muss noch begründen.
Der Anzeigeerstelle hat dennnoch über Kollision mit andere Fahrzeug an die Polizei übermittelt. DEr hat auch gesagt dass er stark abbremsen müßte als ich wieder eingekehrt habe.
Aber echt alles falsch ! Das einzige was stimmt, ist dass ich ihn in der Überholverbotszone ( ausversehen ) überholt habe.