Ende des Überholsverbot
Hallo,
ich habe mich beim Überholvorgang an die durchgezogene Linie orientiert. Kurz vor ( ca. 5 m ) die durchgezogene Linie ( die ca. 100 m lang war ) bendet hat, kam einen Überholverbotschild ( Zeichen 276 ) dass ich übersehen habe.
Es kam dann einen anderen Schild ( nach weitere 100 m ) mit Tempolimit ( 50 ). Danach habe ich ich einen PKW überholt.
Von dem PKW Besitzer wurde ich dann angezeigt.
Daher die Frage was gilt es hier, durchgezogene Linie oder Überholverbotschild?
Wie kann man erkennen ob Überholverbot ( Zeichen 276 ) am Ende ist.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von bytespedition
Daher die Frage was gilt es hier, durchgezogene Linie oder Überholverbotschild?
Es gilt sowohl als auch, die Durchgezogene Linie bedeutet, Du darfst die Linie nicht überfahren, und ab dem Schild Überholverbot gilt halt Überholverbot.
Zitat:
Original geschrieben von bytespedition
Wie kann man erkennen ob Überholverbot ( Zeichen 276 ) am Ende ist.
Fahrschule hast Du besucht ?
Die Frage durch welches Schild ein Streckenverbot aufgehoben wird, ist doch jetzt nicht Dein Ernst ?
http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/280.gif
und
78 Antworten
Hallo wieder.
vor zwei Wochen habe ich meine Stellungsnahme für die Überholvorgang übermittelt gehabt, dass ich den Rentner nicht im Überholverbots überholt habe. Heute habe ich einen Bußgeldbescheid von 85 Euro + Gebühr und einen Punkt bekommen.
Wieso bekomme ich einen Bußgeldbescheid wenn ich schon übermittelt habe, dass ich den Rentner nicht in Überholverbotszone überholt habe???
UND 85 Euro ??? Wie kommt die Behörde auf diesen Zahl??
Grüße
Hmmm... Scheint so, als hat die zuständige Behörde dem Rentner in diesem Fall geglaubt.
Da kannst Du jetzt nur noch offiziell Widerspruch einlegen und einen Anwalt beauftragen. Ob das viel bringt, lasse ich mal dahingestellt, denn Du hast ja bereits den ermittelnden Beamten gegenüber zugegeben, dass Du kein Schild gesehen hast - oder habe ich das falsch verstanden?
Das haben die dann wohl so interpretiert, dass Du da Schild - was ja nachweislich dort steht - wohl einfach übersehen hast.
Okay, laut Bußgeldkatalog hat man dir 5 Euro zuviel in Rechnung gestellt, es sei denn, es hat sich kürzlich etwas am Bußgeldsatz geändert.
Nein, ich habe die Polizei niemals zugegeben wo genau die Überholvorgang passiert ist. DAs einzige das ich zugegeben hatte, ist dass ich außerorts zwischen Ort A und Ort B überholt habe. Da gibt es zwei bereiche ( Überhol und Überholverbot ).
Wenn ich hier einen Widerspruch anlege, was passiert denn?
Kannst du nochmal versuchen.
Wenn das nicht hilft/geglaubt wird wird das ganze ans Gericht abgegeben.
Ich würde ab jetzt auch dringend einen Anwalt empfehlen.
Falls es vor Gericht geht kann der Richter nicht nur entscheiden, daß es nicht so war oder daß es so war, sondern auch, daß es noch schlimmer war.
Ein Problem ist schon, daß du durch eigene Aussage als Fahrer feststehst. Das ist immer unschön.