ForumW211
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W211
  7. Ende - Aus? Hecktreffer S211 mit AHK

Ende - Aus? Hecktreffer S211 mit AHK

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 2. Dezember 2014 um 8:20

Heute morgen hat es ordendlich "Bumm" gemacht, wie mein 2-jähriger Sohn sagte. Ein junges Mädel ist mir mit ihrem Golf hinten drauf gerauscht. Die Birne brummt noch etwas, Junior gehts zum Glück aber gut.

Im Regen und im Halbdunkel liess sich der Schaden nicht genau erkennen. Fakt ist, die Heckklappe hat ne ordentliche Beule und der Stoßfänger ist gerissen. Heckklappe schliesst aber noch gut. Die PDC-Sensoren hängen rum, alles andere funktioniert noch.

Ich habe allerdings eine klappbare AHK, die allerdings eingeklappt war. Kann die Schaden nehmen bzw. wird sowas immer mit getauscht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@GSBandit schrieb am 2. Dezember 2014 um 19:55:32 Uhr:

Zitat:

@walex schrieb am 2. Dezember 2014 um 19:47:25 Uhr:

Wenn du dir viel Ärger und Geld ersparen willst, lass den Allianz Gutachter auf keinen Fall an dein Auto.

Da hat die gegnerische Versicherung auch kein Anrecht drauf.

Der Haussachverständige kommt vor allem, um den Schaden klein zu rechnen.

Da wäre ich mir nicht so sicher.

Und was soll er klein rechnen?

Entweder hat er den Schaden oder nicht... zack.

Z. B. die Anhängerkupplung... entweder wird sie bei einem Auffahrunfall getauscht oder nicht.

Wartet doch erstmal ab.

Im Gegensatz zu dir bin ich mir aber sicher.

Ich habe auch öfter mal mit der Unfallschadensregulierung auf Geschädigtenseite zu tun.

Deine Antwort zeigt, dass du keine wirkliche Erfahrung damit hast.

Dann wüsstest du nämlich, wie das abläuft. Nämlich genau so wie du geschrieben hast, der unabhängige Sachverständiige sagt, die AHK muß getauscht werden und der von der Allianz sagt "Ich kann nichts sehen, da braucht nichts getauscht werden".

Der nächste Unterschied sind die Stundensätze, der eine Sachverständige nimmt die Mercedesstundensätze und der Allianzmann kennt eine Werkstatt, die für weniger als den halben Satz schraubt.

Von den übrigen Kleinigkeiten mal abgesehen.

In der Praxis sieht das dann so aus, dass der Allianz Sachverständige z.B. 3000 € Schaden und keine Wertminderung ermittelt hat und der unabhängige Sachverständige bei einer fiktiven Reparatur in deiner Mercedes NL einen Schaden von 8000 € zuzügl. 500 € Wertminderung errechnet.

Oder wenn es in den Totalschadensbereich geht, hat der freie Sachverständige z.B. einen Wiederbeschaffungswert von 12000 € und Restwert von 3000 € ermittelt, der Haussachverständige der Allianz einen Wiederbeschaffungswert von 9000 € und Restwert von 6000 €.

Wen einige Tausend Euro möglicher Differenz nicht interessieren, der kann natürlich auch den Allianz Gutachter kommen lassen.

 

59 weitere Antworten
Ähnliche Themen
59 Antworten

Kenne das mit der Auflage, dass Auto ein halbes Jahr nicht verkaufen zu dürfen nur, wenn es über Wert repariert wurde.. also im Prinzip Totalschaden wie es bei meinem ersten Unfall der Fall war als mir die Vorfahrt an einer Ampel genommen wurde. So wie dein Anwalt es schildert kenne ich es noch gar nicht :D

Zitat:

@Ripchip schrieb am 5. Dezember 2014 um 16:42:01 Uhr:

Kenne das mit der Auflage, dass Auto ein halbes Jahr nicht verkaufen zu dürfen nur, wenn es über Wert repariert wurde.. also im Prinzip Totalschaden wie es bei meinem ersten Unfall der Fall war als mir die Vorfahrt an einer Ampel genommen wurde. So wie dein Anwalt es schildert kenne ich es noch gar nicht :D

So wie du das kennst, würde es ja auch Sinn machen, eben als Reparatur über dem Wiederbeschaffungswert als Bedingung noch eine mind. halbjährige Nutzung durch den Geschädigten.

Mir persönlich kommt der Schaden auch recht gering vor. Warum gibt es hier eigentlich noch keine Bilder? Ich hatte selbst mal einen sehr leichten Frontschaden, der lag auch bei 4.500 EUR. Und eine AHK nachrüsten kostet doch locker 2.000 EUR, da wird die Erneuerung der Mechanik doch auch mind. über 1.000 EUR kosten. Stoßstange nochmal mind. 800 EUR + Heckklappe nochmal 1.000 EUR + Lackierung + Arbeitslöhne = ????

Warum ein Vormopf 200 K wenn du auf einen Diesel umsteigen möchtest? Würde den jetzt reparieren lassen und zwar bei MB und dann noch weiternutzen, wenn er seither problemlos lief.

Zitat:

@stilo1985 schrieb am 5. Dezember 2014 um 17:00:56 Uhr:

Zitat:

@Ripchip schrieb am 5. Dezember 2014 um 16:42:01 Uhr:

Kenne das mit der Auflage, dass Auto ein halbes Jahr nicht verkaufen zu dürfen nur, wenn es über Wert repariert wurde.. also im Prinzip Totalschaden wie es bei meinem ersten Unfall der Fall war als mir die Vorfahrt an einer Ampel genommen wurde. So wie dein Anwalt es schildert kenne ich es noch gar nicht :D

So wie du das kennst, würde es ja auch Sinn machen, eben als Reparatur über dem Wiederbeschaffungswert als Bedingung noch eine mind. halbjährige Nutzung durch den Geschädigten.

Mir persönlich kommt der Schaden auch recht gering vor. Warum gibt es hier eigentlich noch keine Bilder? Ich hatte selbst mal einen sehr leichten Frontschaden, der lag auch bei 4.500 EUR. Und eine AHK nachrüsten kostet doch locker 2.000 EUR, da wird die Erneuerung der Mechanik doch auch mind. über 1.000 EUR kosten. Stoßstange nochmal mind. 800 EUR + Heckklappe nochmal 1.000 EUR + Lackierung + Arbeitslöhne = ????

Warum ein Vormopf 200 K wenn du auf einen Diesel umsteigen möchtest? Würde den jetzt reparieren lassen und zwar bei MB und dann noch weiternutzen, wenn er seither problemlos lief.

mein Heckschaden, allerdings an der Limo betrug brutto ca. 4500, optisch war kaum was feststellbar. AHK kostet alleine die Teile ca 800 Euro...

Themenstarteram 5. Dezember 2014 um 18:48

AHK ist im Gutachten mit 576,- plus Steuer drin, mit MB Teilenummer.

Material insgesamt ca. 1900,-

Lackierung 800,-

Arbeitslohn ca. 1300,-

Bilder gibts morgen, hatte bisher noch keine Zeit und Licht.

Über den Diesel hab ich nachgedacht, weil sich mein Fahrprofil geändert hat. Sind jetzt doch mehr Kilometer, als anfangs geplant war.

Morgen gehts zum großen Verwerter nach Köngen. Mal schauen, was der so an passenden Teilen da hat.

Themenstarteram 6. Dezember 2014 um 17:02

http://data.motor-talk.de/.../img-1673-8683140734146162933.jpg

http://data.motor-talk.de/.../img-1674-8338259024045041871.JPG

Die AHK klappt zwar raus, streift aber leicht am Wagenboden. Der Träger ist wohl doch um ein paar Millimeter verbogen. Kommt also auf alle Fälle neu.

Die Parksensoren Mitte sind fürs erste mitm Heisskleber reingeklebt, damit man beim Einparken nicht ganz so hilflos ist :D

Beim Verwerter gibts leider keine 211er Teile. Scheinen alle noch zu fahren.

Und das MBGTC hatte genau heute Inventur...

Zitat:

@kerner67 schrieb am 5. Dezember 2014 um 10:32:55 Uhr:

...

Bei unrepariert verkaufen sagte der Anwalt, dass ich entweder den Rep.-Betrag bekomme mit der Auflage, das Fahrzeug mind. ein halbes Jahr weiter zu benutzen (keine Ahnung, wie die das überprüfen wollen) oder die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert. Die kann aber niedriger sein als der Reparaturwert.

Ziemlich kompliziert das ganze...:rolleyes:

Da wurdest du nicht ordentlich beraten. Ich berate meine Kunden so, dass sie begreifen, was Sache ist! Und ich empfehle nur Anwälte, die genau so arbeiten... .

Aber das ist wie mit Handwerkern, Ärzten, Steuerberatern etc. pp. - gute Leute muss man erst mal finden.

Zitat:

@kerner67 schrieb am 5. Dezember 2014 um 19:48:49 Uhr:

AHK ist im Gutachten mit 576,- plus Steuer drin, mit MB Teilenummer.

Material insgesamt ca. 1900,-

Lackierung 800,-

Arbeitslohn ca. 1300,-

Bilder gibts morgen, hatte bisher noch keine Zeit und Licht.

Über den Diesel hab ich nachgedacht, weil sich mein Fahrprofil geändert hat. Sind jetzt doch mehr Kilometer, als anfangs geplant war.

Morgen gehts zum großen Verwerter nach Köngen. Mal schauen, was der so an passenden Teilen da hat.

Frage an die Spezis hier: ist das nicht dem Anschein nach sogar ein einfacher Schaden, den man gar nicht angeben müßte beim Wiederkauf, weil das Fahrzeug kein Unfallfahrzeug im rechtlichen Sinne ist?

Zitat:

@Granada75 schrieb am 6. Dezember 2014 um 18:47:32 Uhr:

 

Frage an die Spezis hier: ist das nicht dem Anschein nach sogar ein einfacher Schaden, den man gar nicht angeben müßte beim Wiederkauf, weil das Fahrzeug kein Unfallfahrzeug im rechtlichen Sinne ist?

Einen Unfallschaden von normalgerechnet runden 7000 € netto als quasi unfallfrei betrachten?

Wenn die Hängerkupplung nicht mehr richtig sitzt, ist auch erfahrungsgemäß recht häufig die Karosserie im Heckbereich deformiert.

Sowas dann nicht fachgerecht repariert als unfallfrei verkaufen?

Zitat:

@kerner67 schrieb am 2. Dezember 2014 um 13:03:25 Uhr:

Zitat:

@Ripchip schrieb am 2. Dezember 2014 um 12:52:06 Uhr:

War das auf der B14 Richtung Stuttgart Kerner?

Da waren heute ja so einige Unfälle die man gesehen hat.

Frage weil du Waiblingen geschrieben hast.

Mir ist auch dieses Jahr das gleiche wie dir passiert :/

Viel Glück!

Nee, das war in Waiblingen auf der Alten Bundesstrasse, Höhe Lorinser.

Hat der Polizist aber auch gesagt, dass es wohl schon ein paar andere Crashs gab heute morgen.

Hab auch schon meinen Anwalt informiert. Zum Problem könnte werden, dass die Dame nicht die Halterin des Fahrzeugs war, sondern wohl eher eine Nachbarin der Adresse nach.

Btw hab eben in der TG nochmal nachgeschaut, meine AHK läßt sich nicht mehr runterklappen :mad:

Warum bist Du nicht gleich zum Lorinser rein, der hätte Dir ein gutes Gutachten gemacht.

Zitat:

@VS-Steffen schrieb am 6. Dezember 2014 um 18:35:47 Uhr:

Zitat:

@kerner67 schrieb am 5. Dezember 2014 um 10:32:55 Uhr:

...

Bei unrepariert verkaufen sagte der Anwalt, dass ich entweder den Rep.-Betrag bekomme mit der Auflage, das Fahrzeug mind. ein halbes Jahr weiter zu benutzen (keine Ahnung, wie die das überprüfen wollen) oder die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert. Die kann aber niedriger sein als der Reparaturwert.

Ziemlich kompliziert das ganze...:rolleyes:

Da wurdest du nicht ordentlich beraten. Ich berate meine Kunden so, dass sie begreifen, was Sache ist! Und ich empfehle nur Anwälte, die genau so arbeiten... .

Aber das ist wie mit Handwerkern, Ärzten, Steuerberatern etc. pp. - gute Leute muss man erst mal finden.

Macht es evtl. Sin den Wagen so wie er ist zum nächsten Mercedes Vertragshändler zu bringen, sich ein neues oder fast neuse Auto zu kaufen, ? und rechnet dann Mercedes Vertragshändler mit der Versicherung ab? oder muss das der Geschädigte selbst tun? ist nur eine Idee von mir.

Zitat:

@Wildsau1 schrieb am 7. Dezember 2014 um 02:00:27 Uhr:

Zitat:

@VS-Steffen schrieb am 6. Dezember 2014 um 18:35:47 Uhr:

 

Da wurdest du nicht ordentlich beraten. Ich berate meine Kunden so, dass sie begreifen, was Sache ist! Und ich empfehle nur Anwälte, die genau so arbeiten... .

Aber das ist wie mit Handwerkern, Ärzten, Steuerberatern etc. pp. - gute Leute muss man erst mal finden.

Macht es evtl. Sin den Wagen so wie er ist zum nächsten Mercedes Vertragshändler zu bringen, sich ein neues oder fast neuse Auto zu kaufen, ? und rechnet dann der Mercedes Vertragshändler mit der Versicherung ab? Oder sollte das der Geschädigte selber tun. Ist nur eine Idee von mir.

Zitat:

@walex schrieb am 7. Dezember 2014 um 00:38:52 Uhr:

Zitat:

@Granada75 schrieb am 6. Dezember 2014 um 18:47:32 Uhr:

 

Frage an die Spezis hier: ist das nicht dem Anschein nach sogar ein einfacher Schaden, den man gar nicht angeben müßte beim Wiederkauf, weil das Fahrzeug kein Unfallfahrzeug im rechtlichen Sinne ist?

Einen Unfallschaden von normalgerechnet runden 7000 € netto als quasi unfallfrei betrachten?

Wenn die Hängerkupplung nicht mehr richtig sitzt, ist auch erfahrungsgemäß recht häufig die Karosserie im Heckbereich deformiert.

Sowas dann nicht fachgerecht repariert als unfallfrei verkaufen?

Ich hab inzwischen mal selbst ein wenig recherchiert, ab wann ein Auto ein Unfallfahrzeug ist: entscheidend scheint heute zu sein, ob der Schaden keine Wertminderung darstellt, weil die reparierten Teile einfach zu erneuern sind. Im Detail scheinen aber nur kleine Reparaturen (Lack-Reparaturen à la Smart-Repair) oder der Austausch eines Außenspiegels oder Scheinwerfers keine Wertminderung darzustellen. Denn obwohl auch ein hinterer Stoßfänger einfach auszutauschen ist und das sehr oft gemacht wird, anstatt zu lackieren, ist so ein Fahrzeug ein Unfallfahrzeug. Früher war das irgendwie einfacher: solange nichts am Rahmen gerichtet werden mußte war ein Schaden ein Bagatellschaden, z.B. nach einem Heckaufprall wurde die metallene Stoßstange erneuert und gut wars. Nachdem man heute aber in die verschiedenen Schichten eines Stoßfängers nicht mehr reinschauen kann und Autos ganz anders konstruiert sind als vor 30 Jahren (Stichwort Aufprallenergie absorbieren), gilt schon der neue Stoßfänger als Unfallschaden. Und schon ist unser Panda auch eine Unfallfahrzeug: da wurde nach einem unverschuldeten Parkrempler durch die Vollkasko einfach der ganze hintere Stoßfänger erneuert - war die billigere Lösung.

Also lange Rede, kurzer Sinn: ich wollte niemanden zum Betrug durch Verschweigen eines Unfallschades animieren, ich war nur selbst nicht (mehr) über die Details informiert. Im vorliegenden Fall handelt es sich nach erfolgreicher Reparatur um einen Unfallwagen, selbst wenn, was Ausgangslage meiner Vermutung war, nichts am Rahmen beschädigt wurde und einfach nur Teile ausgetauscht wurden.

LG

Granada

Themenstarteram 12. Dezember 2014 um 14:02

Update zur Schadensabwicklung:

Nachdem mein Anwalt den Schaden bei der Versicherung eingereicht hat (mit Bitte um Auszahlung), kam heute ein Fax von der Allianz, dass der Versicherungsnehmer (wohl der Papa von der Freundin der Fahrerin) den Schaden noch nicht gemeldet hat. Nach fast zwei Wochen...

Gehts eigentlich noch?

Bin ich froh, dass die Geschichte übern Anwalt läuft.

Mittlerweile habe ich ne gebrauchte Heckklappe in meiner Farbe und eine neuewertige AHK sowie 4 Parksensoren gefunden. Fehlt nur noch die Heckschürze, der Pralldämpfer und viel Zeit...

Hi

Mein Dicker hat auch hinten was abbekommen, habe dann mal gegoogelt .

Dort sind einige " gebrauchte Heckschürzen zu bekommen. Die müssen aber unter Umständen etwas aufgearbeitet werden. ( Schrammen entfernen und Neulackieren) bzw gibt es auch neue ab 200 Euros .

Ach so: mein " Heckschaden " war ein Parkrempler beim Supermarkt,konnte ich durch starkes erwärmen wieder hinkriegen. Der Rempler war auch nicht mittig sondern rechts unten ( voller Einkaufswagen ).

Gruß

Heinseni

Da hast du aber glück gehabt das der/die nicht abgehauen ist.

Heutzutage leider die Regel...

Mein kumpel hatte erst vor kurzem 1500 Schaden wegen einem Einkaufswagen...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W211
  7. Ende - Aus? Hecktreffer S211 mit AHK