1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Hybrid & Elektro
  5. Öffentliche Ladeinfrastruktur
  6. ENBW-Vertrag

ENBW-Vertrag

BMW i3 I01

Hallo,

kurze Frage zum ENBW-Vertrag.
In der Regel lade ich den I3 meiner Holden nur zuhause. Wenns denn mal sein sollte, hab ich für unterwegs einmal die BMW-Charging Card und den Ladetarif S von ENBW (nur in der App, ohne Karte). Jetzt wenn aber meine Holde selbst unterwegs ist, wirds mir App usw. eher schwierig. Eine Ladekarte kostet bei ENBW in dem Tarif 9,90€. Beim Tarif M mit 5,99€ Grundgebühr wäre eine solche Karte inclusive. Dei Tarife bei ENBW sind ja monatlich kündbar. Wenn ich jetzt in den Tarif mit Grundgebühr upgrade (5,99€), eine Ladekarte erhalte, und dann nach 4 Wochen den Tarif wieder kündige (bzw. in den Tarif S zurückwechsel), geht die erhaltene Ladekarte dann da auch noch? Ja, sind nur 4€, aber Kleinvieh...

Hat das schon mal wer gemacht, und funktioniert das?

Mfg
Hermann

Ähnliche Themen
32 Antworten

Da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Ich habe Anfang Dezember 2022 den Tarif Standard (später S) gebucht. Nach ein paar Tagen habe ich dann über die App auf Viellader (später L) umgestellt. Das ging aber erst zum Januar 2023.
Mit der Preiserhöhung am 17.01.2023 habe ich auf S umgestellt, musste aber einen vollen Monat den Tarif L bezahlen.
Seitdem habe ich den Tarif S und die Ladekarte für denn "Notfall", nutze EnBW aber nicht mehr, da andere Anbieter für mich günstiger sind.
Der gebuchte Tarif gilt also immer für einen vollen Monat.

Edit: S hieß damals noch Standard-Tarif, M/L hießen Viellader-Tarif

Die Antworten widersprechen sich doch erst mal nicht 😕

Warum man jedoch im Dezember und im Januar zweimal auf Tarif s umstellen muss erschließt sich mir nicht.

"Sofort" klingt so, als würde die Umstellung zum nächsten Tag möglich sein.

Der Wechsel hängt mit der o. g. Preiserhöhung zusammen.
Ich habe im Dezember als Neuling mit Standard/S angefangen, um das mit dem Laden erstmal zu testen. Habe dann nach ein paar Tagen festgestellt, dass es bei den Stationen, die ich nutze funktioniert und dann auf Viellader/L gewechselt, da das der richtige/günstige Tarif für mich war. Ich hätte ab dann nur noch EnBW genutzt.
Mit der Erhöhung der Preise zum 17.01.2023 wurde EnBW für mich viel zu teuer. Ich nutze jetzt Maingau sowie die Karte des örtlichen Stromversorgers. Daher die Umstellung auf S ohne Grundgebühr als Karte für den Notfall.

Ich denke, die Wechselfrist von 1 Monat beginnt ab Vertragsbeginn bzw. beim Wechsel zu laufen.

Ich habe den Tarif nun schon seit mehreren Monaten, und somit ist der erstmalige Wechsel sofort. Wenn ich dann wieder in einen anderen Tarif will, muss ich mindestens 1 Monat warten.

So kenne ich das auch vom Mobilfunk- und Festnetz-Bereich:

Upgrade des Tarifs sofort (ein oder zwei Tage dauert die interne Umstellung), Downgrade nur unter Wahrung der festgeschriebenen Kündigungsfrist.

Ja, natürlich. Upgrade geht sofort, Kündigung nach der bereits mit dem Upgrade bezahlten Laufzeit. Mache ich schon seit Jahren mit EnBW so. Ein Wechsel von einem kostenpflichtigen auf einen anderen kostenpflichtigen Tarif ist natürlich etwas anderes, aber das war nicht die Frage.

EnBW ändert die Kosten bei fremden Ladebetreibern. Da wird es wieder variabel; mit Kosten zwischen 59ct und 89ct pro kWh geben.
Gilt ab 5. Juni. Gerade die Benachrichtigung und "Nötigung" zur Zustimmung bekommen.

Besonders ärgerlich auch für ADAC Mitglieder, da der "ADAC-Tarif" ab. 01.08. wegfällt. Aber der ADAC arbeitet schon an einem neuen Angebot (lt. Email von heute):

Zitat:

Wir arbeiten bereits daran, Ihnen spätestens ab dem 01.08.2024 auch weiterhin ein attraktives, faires und transparentes ADAC e-Charge Angebot mit einem neuen Kooperationspartner anzubieten.

Zitat:

@mopperle schrieb am 17. April 2024 um 15:39:47 Uhr:


Besonders ärgerlich auch für ADAC Mitglieder, da der "ADAC-Tarif" ab. 01.08. wegfällt. Aber der ADAC arbeitet schon an einem neuen Angebot (lt. Email von heute):

Zitat:

@mopperle schrieb am 17. April 2024 um 15:39:47 Uhr:



Zitat:

Wir arbeiten bereits daran, Ihnen spätestens ab dem 01.08.2024 auch weiterhin ein attraktives, faires und transparentes ADAC e-Charge Angebot mit einem neuen Kooperationspartner anzubieten.

Zumindest gibt es erstmal zwei Monate Verlängerung.

Ja aber die alten Preise gelten übergangsweise nur bei EnBW Stationen:

„Wir machen Ihnen den Übergang von Ihrem ADAC e-Charge Tarif in den neuen EnBW mobility+ Ladetarif S leicht, indem wir für Sie den Preis in diesem Tarif besonders gestalten: Mit Zustimmung zur Vertragsänderung erhalten Sie in den ersten beiden Monaten einen Vorteilspreis von 51 ct/kWh an EnBW-Ladestationen. Das bedeutet: Vom 01.08. bis 30.09.2024 laden Sie wie gewohnt für 51 ct/kWh an EnBW-Ladestationen. Ab 01.10.2024 beträgt der Ladepreis dann 59 ct/kWh.“

Ab Minute 4:50 hat unser ehemaliger MT-Mitforist ein Statement abgelassen

Ich hatte seit 5 Jahren die Ladekarte mit dem ADAC-Tarif, wenn auch schon lange nicht mehr genutzt wegen der hohen Preise.
Wenn man jetzt dem Übergang in den neuen Tarif zustimmt, ist man mit der Karte ab 1.10. wohl nur noch ganz normaler EnBW-Kunde ohne ADAC-Bezug. Verbaut man sich damit vielleicht irgendwas für den Fall, dass der ADAC doch wieder ein neues Mitglieder-Angebot bereitstellt? Oder muss der ADAC sowieso einen ganz neuen Partner finden, der dann wohl auch neue Ladekarten (oder App-Zugänge) bereitstellen wird?

Neuer Partner, neue Ladekarte, neue App, neuer Tarif.

Es stört ja niemanden, wenn du jetzt nur noch normaler EnBW Kunde bist.

Du warst immer schon EnBW-Kunde. Du hast nur wegen der ADAC-Mitgliedschaft einen günstigeren bzw. Sondertarif bekommen. Beim ADAC hadt du einen Code bekommen, den du bei der EnBW-Registrierung eingegeben hast. Siehst du ja auch daran, dass die Abrechnung über die lief. Außerdem hätte der ADAC sich wohl gewehrt, wenn es "seine" Kunden wären.

Deine Antwort
Ähnliche Themen