ELV defekt- Gewährleistung aber Händler wil nicht zahlen
Hallo, die ELV meines Autos ist defekt und der Wagen lässt sich nicht mehr starten.
Das Auto habe ich vor 5 Monaten bei einem Händler gekauft und ihm gestern die Situation mitgeteilt. Allerdings weigert er sich für die Reparatur aufzukommen, wie hoch die Kosten sind steht noch gar nicht fest.
Wie gehe ich am besten an die Sache ran ?
Anwalt werde ich morgen anrufen. Aber kann ich den Wagen schonmal abschleppen lassen und BMW mit der Reparatur beauftragen und dann iwie nachträglich eine Kostenerstattung verlangen ? Möchte das Auto natürlich möglichst schnell wieder fahrbereit.
Oder muss ich dem Händler erst schriftlich informieren bzw. die Gelegenheit zur Reparatur geben also erstmal nichts machen ?
Gruß
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Johnny2000
ELV- Elektrische Lenkrad Verriegelung. Der Fehler kam von jetzt auf gleich ohne VorankündigungIst ein freier Händler und so wie ich das in Erinnerung habe bzw. einschätze wird er nicht in der Lage sein die Reparatur selbst durchzuführen.
Fehler war beim Kauf nicht vorhanden, Gewährleistung greift nicht da Garantie vorhanden usw. waren seine Ausreden.
Schriftlich aufgefordert habe ich ihn noch nicht, gehe morgen zum Anwalt.Ich hoffe, dass das relativ schnell geht. Nächste Woche ist der Urlaub rum und ich brauche das Auto dann wieder.
wenn du eine GW Garantie hats weiss ich gar nicht was das Theater soll. Ein freier Händler kann das tatsächlich nicht unbedingt selbst reparieren, du gehst mit den Garantie Unterlagen zu einem BMw Händler und der rechnet mit der Versicherung ab.
lg
Peter