elektronisches Fahrtenbuch - wie macht Ihr es?

Audi Q7 1 (4L)

Hallo,

da man ja davon ausgehen kann (und so wie es einige Umfragen hier schon gezeigt haben) werden die meisten Q7 geschäftlich genutzt. Daher kommt bei Euch sicherlich, wie auch bei mir, das Thema Fahrtenbuch auf - bei einem durchschnittlichen Anschaffungspreis von 70.000€ ist das auch wirklich ein Thema.

Mein Steuerberater hat mir zu einem elektronischen Fahrtenbuch geraten - so eines wo ins Fahrzeug integriert wird und per GPS die Fahrtziele und KM protokolliert. (Mein Privatnutzungsanteil ist unter 10%)
Was haltet Ihr davon? Hat jemand ein System wo empfehlenswert ist?

Die händische Führung kommt für mich eigentlich nicht in Frage. Ich fahre ca. 20-30x Kurzstrecken (beruflich) am Tag und da ist die ordentliche Erfassung einfach zu aufwendig.

Gruß
Killer78

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von A6Q7


Ich bin immer wieder erstaunt über die Rechenkünste vieler Steuerzahler. Eines ist klar: Bei einem so teuren Wagen wie einem Q7 kommt man ohne Fahrtenbuch, also mit der 1%-Regel, finanziell schlechter weg als mit einem Fahrtenbuch. Bei mir (hängt ja von Preis des Fahrzeugs, priv. Nutzungsanteil und allen KfZ-bezogenen jährl. Kosten ab) würde ich jährlich auf mehrere tausend Euro verzichten. Natürlich würde ich diese Schreiberei gern lassen, aber bei einer solchen Summe?
Interessanter wird es dann nochmals mit einer - ja schon mal fast eingeführten - 2%-Regel.
Richard

PS: Ich bin kein Steuerberater sondern Selbsstständiger.

Hi A6Q7,

bin auch selbstständig (Freiberufler) und mache die 1%-Regelung. Warum?

1) Faulheit
2) man muß trotzdem was versteuern, nämlich die tatsächlich gefahrenen km. Also bei 10% privaten km werden auch 10% von den Gesamtkosten des Autos angesetzt.
3) FA weiss ganz genau, was Du wo machst... das ist mir unangenehm. Gerade Freiberufler hängen ja immer mit der Scheinselbständigkeit , bzw. der schutzbedürftigen Selbstständigkeit mit drin.
4) Es ist Roulette, ob Dein Fahrtenbuch auch anerkannt wird. Da reicht es schon, immer denselben Kugelschreiber zu verwenden um einen Verdacht zu erwecken.

Also zahle ich die 1%, verfluche das FA und alles ist in Ordnung ;-)

Ciao
Sascha

94 weitere Antworten
94 Antworten

Ich mach das - fast - wie der AP11 Alex.

Bin bei der Q Bestellung noch ganz kurz vorher von geschäftliche auf private Bestellung umgestiegen. Daher spare ich mir die 1% plus Heimkilometer-Steuer, zahle aber natürlich MwSt. Übrigens, rein vom Betrag her eher geringer!

Fahrtenbuch führe ich sicher nicht, mit ein Grund für meine Lösung! Meine liebe Sekretärinnen rechnet aber geschäftliche Fahrten für mich ab (im Büro, mit ner Tasse Kaffee auf'm Tisch, einmal im Monat, wenn sie die fünf Minuten Zeit hat), die mit 30ct netto je km in einer monatlichen Zahlung erstattet werden.

Es kommt dabei ein monatlicher Nettobetrag zusammen, mit dem ich sehr gut leben kann. Weiter ausführen möchte ich das aber hier nicht, da kommt ihr schon selbst drauf....

Übrigens, meine Q hatte ich im März 06 mit 56ct/km Vollkosten ausgerechnet (35.000km/a, 3.0tdi Q), musste aber neulich noch mal nachrechnen und liege mit aktuellen Preisen schon bei 65ct/km.

Hauptvorteil meiner Lösung ist für mich übrigens, dass diese völlig finanzamtsfest zu sein scheint. Weder die Umsatzsteuerprüfung, noch die komplette Betriebsprüfung noch meine privaten Steuererklärungen führten auch nur zu einer einzigen Nachfrage zum "Reizthema Auto". Und dieser Generalverdacht der Steuerhinterziehung vorher hat mich echt total genervt.... Jetzt bin ich eher "der Blöde", der das Auto sogar privat betreibt. Da kann ich nur *fett grinsen*....

Hallo liebe Forums-Gemeinde.

Aufmerksam habe ich diesen Thread verfolgt und muss nun als Steuerberater hier auch mal meinen Senf dazugeben.

Für mich ist es in meiner täglichen Berufspraxis schon abenteuerlich, was ich für Fahrtenbücher auf den Tisch bekomme. Ich habe seit 3 Jahren bei mehreren Kunden ein elektronisches Fahrtenbuch in der praktischen Anwendung. Bei zweien von diesen Mandanten waren bislang auch Betriebsprüfungen und die Fahrtenbücher gaben keinen Anlass zu Beanstandungen. Sämtliche meiner Kunden verwenden das Produkt von "Travel-Control". Auf der Internet-Seite des Herstellerst ist auch eine Genehmigung des Finanzamtes speziell für dieses Produkt veröffentlicht. Ich möchte alles andere als Schleichwerbung machen, aber das Produkt läuft bei meinen Mandanten durch die Bank reibungslos.

Wichtig für ein elektronisches Fahrtenbuch ist folgendes:

Auch elektronische Fahrtenbücher sind grundsätzlich anzuerkennen, wenn sich daraus dieselben Erkenntnisse wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen. Beim Ausdrucken von elektronischen Aufzeichnungen müssen nachträgliche Veränderungen der zu einem früheren Zeitpunkt aufgezeichneten Angaben technisch ausgeschlossen, zumindest aber dokumentiert und offen gelegt werden. (BMF vom 28.05.1996 - BStBl. I. S. 654 und BFH vom 16.11.2005 BStBl. 2006 II S. 410)

Der Nachweis der Privatfahrten anhand eines Tabellenkalkulationsprogramms (z. B. einer Microsoft-Excel-Tabelle) genügt dagegen den Anforderungen an ein Fahrtenbuch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von carheirs


Ich mach das - fast - wie der AP11 Alex.

Bin bei der Q Bestellung noch ganz kurz vorher von geschäftliche auf private Bestellung umgestiegen. Daher spare ich mir die 1% plus Heimkilometer-Steuer, zahle aber natürlich MwSt. Übrigens, rein vom Betrag her eher geringer!

Fahrtenbuch führe ich sicher nicht, mit ein Grund für meine Lösung! Meine liebe Sekretärinnen rechnet aber geschäftliche Fahrten für mich ab (im Büro, mit ner Tasse Kaffee auf'm Tisch, einmal im Monat, wenn sie die fünf Minuten Zeit hat), die mit 30ct netto je km in einer monatlichen Zahlung erstattet werden.

Es kommt dabei ein monatlicher Nettobetrag zusammen, mit dem ich sehr gut leben kann. Weiter ausführen möchte ich das aber hier nicht, da kommt ihr schon selbst drauf....

Übrigens, meine Q hatte ich im März 06 mit 56ct/km Vollkosten ausgerechnet (35.000km/a, 3.0tdi Q), musste aber neulich noch mal nachrechnen und liege mit aktuellen Preisen schon bei 65ct/km.

Hauptvorteil meiner Lösung ist für mich übrigens, dass diese völlig finanzamtsfest zu sein scheint. Weder die Umsatzsteuerprüfung, noch die komplette Betriebsprüfung noch meine privaten Steuererklärungen führten auch nur zu einer einzigen Nachfrage zum "Reizthema Auto". Und dieser Generalverdacht der Steuerhinterziehung vorher hat mich echt total genervt.... Jetzt bin ich eher "der Blöde", der das Auto sogar privat betreibt. Da kann ich nur *fett grinsen*....

Lieber Carheirs, vieleicht noch ein kleiner Tipp von mir; ich weiss ja nicht ob Dir dies bekannt ist.

Fahrtkosten sind die tatsächlichen Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln ist der entrichtete Fahrpreis einschließlich etwaiger Zuschläge anzusetzen. Benutzt der Arbeitnehmer sein Fahrzeug, so ist der Teilbetrag der jährlichen Gesamtkosten dieses Fahrzeugs anzusetzen, der dem Anteil der zu berücksichtigenden Fahrten an der Jahresfahrleistung entspricht. Der Arbeitnehmer kann auf Grund der für einen Zeitraum von zwölf Monaten ermittelten Gesamtkosten für das von ihm gestellte Fahrzeug einen Kilometersatz errechnen, der so lange angesetzt werden darf, bis sich die Verhältnisse wesentlich ändern, z. B. bis zum Ablauf des Abschreibungszeitraums oder bis zum Eintritt veränderter Leasingbelastungen. Abweichend davon können die Fahrtkosten auch mit pauschalen Kilometersätzen (30ct.) angesetzt werden, die das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nach der höchsten Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz festsetzt.

Der Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber Unterlagen vorzulegen, aus denen die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Erstattung und, soweit die Fahrtkosten bei Benutzung eines privaten Fahrzeugs nicht mit den pauschalen Kilometersätzen erstattet werden, auch die tatsächlichen Gesamtkosten des Fahrzeugs ersichtlich sein müssen. Der Arbeitgeber hat diese Unterlagen als Belege zum Lohnkonto aufzubewahren. Erstattet der Arbeitgeber die ? pauschalen Kilometersätze, hat er nicht zu prüfen, ob dies zu einer unzutreffenden Besteuerung führt.

Alles übrigens nachzulesen ist den Lohnsteuer-Richtlinien R 38 Absatz 1 und 4 LStR

Heisst ganz einfach auf deutsch:

Ermittle deine Jahres-Gesamtkosten für dein Fahrzeug (incl. Abschreibung) teile sie durch deine Jahres-Kilometerleistung und setze diesen Betrag (bei deiner Kuh sicherlich über 30Ct) als Arbeitgeber-Erstattung an.

Herzlicher Steuerberater-Gruß aus Oberfranken

Hallo, da hätte ich mal eine kurze Frage an den Experten NeueKuh:

Geht die Lösung auch als Freiberufler? (Kfz privat und Geschäfts-km mit 30ct oder mehr ansetzen)
Was ich auf keinen Fall möchte ist ein Fahrtenbuch...

Ciao
Sascha

PS: das TravelControl ist genau das el. Fahrtenbuch, das ich ganz am Anfang mal erwähnt habe. Allerding habe ich den Zusatz 'Geld zurück, wenn Finanzamt zickt' nicht mehr gefunden.

Zitat:

Original geschrieben von sheiner


Hallo, da hätte ich mal eine kurze Frage an den Experten NeueKuh:

Geht die Lösung auch als Freiberufler? (Kfz privat und Geschäfts-km mit 30ct oder mehr ansetzen)
Was ich auf keinen Fall möchte ist ein Fahrtenbuch...

Ciao
Sascha

PS: das TravelControl ist genau das el. Fahrtenbuch, das ich ganz am Anfang mal erwähnt habe. Allerding habe ich den Zusatz 'Geld zurück, wenn Finanzamt zickt' nicht mehr gefunden.

hallo sheiner,

zunächsteinmal die Standart-Antwort eines Steuerrechtlers. "Ja, grundsätzlich geht das auch bei Dir als Freiberufler". Aber wie immer im Steuerrecht sind bestimmte Voraussetzungen dafür notwendig. Wenn du z. B. dein Fahrzeug überwiegend geschäftlich nutzt, kann es sein, dass dein Fahrzeug ein sog. notwendiges Betriebsvermögen darstellt. Aus diesem Grund gebe ich Dir keine pauschale Aussage sondern geb dir den Rat dich diesbezüglich mit deinem Steuerberater in Verbindung zu setzen. Der kennt Deine Hintergründe genau und kann Dir deswegen ohne große Erklärungen die richtige Aussage geben.

Gruß aus Oberfranken

Thomas

Hi Thomas,

Danke für die Einschätzung. Vermutlich wäre mein Auto so ein notwendiges Betriebsvermögen.
Natürlich habe ich einen Steuerberater (sogar einen sehr guten). Aber ich möchte mich ja nicht einfach so ausgeliefert wissen ;-)

Ciao
Sascha

Zitat:

Original geschrieben von NeuKuh_Juli2007



Zitat:

Original geschrieben von carheirs


( ........ )

Der Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber Unterlagen vorzulegen, aus denen die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Erstattung und, soweit die Fahrtkosten bei Benutzung eines privaten Fahrzeugs nicht mit den pauschalen Kilometersätzen erstattet werden, auch die tatsächlichen Gesamtkosten des Fahrzeugs ersichtlich sein müssen. Der Arbeitgeber hat diese Unterlagen als Belege zum Lohnkonto aufzubewahren. Erstattet der Arbeitgeber die ? pauschalen Kilometersätze, hat er nicht zu prüfen, ob dies zu einer unzutreffenden Besteuerung führt.

( ...... )

Ermittle deine Jahres-Gesamtkosten für dein Fahrzeug (incl. Abschreibung) teile sie durch deine Jahres-Kilometerleistung und setze diesen Betrag (bei deiner Kuh sicherlich über 30Ct) als Arbeitgeber-Erstattung an.

Lieber StB NeuKuh_Juli2007,

genau deshalb setze ich nur die völlig diskussionsfreien 30ct/km an. Würde ich mehr wollen, ginge ja die ganze Diskussion von vorne los, was ein Auto so kostet, ob denn nun 59 oder 61 ct richtig sind und wieso an überhaupt so blöd sein kann so ein teures Auto zu fahren, es gäbe da ja noch den "hast Du nicht gesehen" von der Autofirma sowieso und der Bruder vom Onkel meiner Tante seiner besten Freundin, der hätte nämlich so ein Auto, was ja auch viel intelligenter sei, bla bla bla....

Und dann entspricht eine Rechnung (wohl gemerkt in meinem Privatkram) nicht der Form und schon sind wieder 20ct/km beim Teufel. Und was haben eigentlich meine privaten Rechnungen in meiner Personalakte verloren? Warum sollte ich meinen Privatkram mit meiner Buchhaltng in der Firma unnötig vermischen? Und um das alles wirklich prüfungsfest hinzukriegen, müsste ich etwa 35ct/km an StB-Kosten aufwenden, womit ich dann nach einigem Stress und Geld wechseln wieder bei 30ct/km bin. ;-)

Ok, letzteres war ein bisschen spitz, und ironisch gemeint. Sieh es als die Alltagssorgen eines vom Steuersystem gequälten Unternehmers. Wie gesagt, bei meinem (hier nicht weiter erklärbaren) "Modell" komme ich locker auf meine Kosten, auch mit 30ct/km.

Trotzdem vielen Dank für die Ausführungen!

Gruß, CarHeiRS

Hi,

ich möchte keinen neuen Beitrag aufmachen, wenn ich den "Alten" hier besser wieder aufwärmen kann.

Folgende Frage.

Ich habe keinen Q, aber nen CC LP etwa 42000 Euro.

Ich bin Angestellter und meine Lohnabrechnung schaut derzeit so aus:

Gehalt
+ Geldwerter Vorteil 420 Euro
- Gehaltsverzicht KFZ 420 Euro
= Brutto
- Steuern
- SV-Beiträge
=Netto
- Abzug Geldwerter Vorteil 420 Euro
=Auszahlungsbetrag.

Ich habe "Home Office" also keine KM Whng-Arb.

Gesamtfahrleistung etwa 60.000km/Jahr
Privat nur sehr wenige km.

Komme ich mit nem elektronischen FB nun besser weg und wenn ich das El. FB selber zahle, kann ich das als Arbeitsmittel oder WK absetzen?

LG
Wilhelm

Zitat:

Original geschrieben von computerminator


Gesamtfahrleistung etwa 60.000km/Jahr
Privat nur sehr wenige km.

Komme ich mit nem elektronischen FB nun besser weg und wenn ich das El. FB selber zahle, kann ich das als Arbeitsmittel oder WK absetzen?

Je weniger du privat fährst, desto eher rechnet es sich. Als Selbstständiger erkennt zumindest mein FA es an...

Bin nicht selbständig, aber unsere GF und ein anderer Kollege nutzen das el. FB und das FA erkennt alles soweit an. Das war nicht meine Frage.

Das Teil kostet mit Einbau etwa 1200 Euro. Ich zahle das selber (als Angestellter) ist das eine Ausgabe die ich geltend machen darf?

LG
Wilhelm

Ich habe noch nicht ganz verstanden, wozu Du das elektr. FB benötigst. Du führst aus, dass Du keinen Arbeitsplatz hast ("Home Office"😉 und somit keinen Aufwand Wohnung-Arbeit geltend machen kannst.
Die Privatnutzung deines PKWs ist auf dem Arbeitslohn drauf (1% vom BLP) und damit die private Nutzung abgegolten. Wem willst Du mit dem Fahrtenbuch was nachweisen.....?

Durch:
Gehalt
+GWV
-Gehaltsverzicht

und zusätzlich den Abzug GWV zahle ich drauf.
Ich will nun nachweisen, dass meine Privatnutzung tatsächlich geringer als 1% ist, weil mit el. FB schaut meine Abrechnung anders aus:

Gehalt (bleibt)
+ Geldwerter Vorteil 420 Euro (entfällt solange bis der richtige Satz feststeht)
- Gehaltsverzicht KFZ 420 Euro (entfällt)
= Brutto
- Steuern
- SV-Beiträge
=Netto
- Abzug Geldwerter Vorteil 420 Euro (entfällt)
=Auszahlungsbetrag.

Ich spare so mindestens 420 Euro im Monat an nicht geleisteten Gehaltsverzicht.

LG
Wilhelm

ich muss nochmal nachfragen:

also wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, hast du kein steuerliches problem gegenüber dem finanzamt.

du möchtest gegenüber deinem arbeitgeber nach tatsächlich gefahrenen kilometern abrechnen und nicht nach 1%-regel?

Ja, korrekt.

LG
Wilhelm

M.E. steht dem nichts entgegen, dass Du die 1.200 Euronen einmalig beim Amt geltend machen kannst und ein paar Steuern sparst.

Bedeutet aber für den AG ne Menge Aufwand. Jeden Monat muss anhand der tatsächlich gefahrenen Kilometern der GWV neu berechnet werden. Lohnsteuer und SV ändern sich monatlich auch. Und ob dieses Modell prüfungssicher ist, mag ich zu bezweifeln....

Und mehr als 1.400km privat darfst Du im Monat auch nicht abreißen......

Deine Antwort