elektronisches Fahrtenbuch - wie macht Ihr es?

Audi Q7 1 (4L)

Hallo,

da man ja davon ausgehen kann (und so wie es einige Umfragen hier schon gezeigt haben) werden die meisten Q7 geschäftlich genutzt. Daher kommt bei Euch sicherlich, wie auch bei mir, das Thema Fahrtenbuch auf - bei einem durchschnittlichen Anschaffungspreis von 70.000€ ist das auch wirklich ein Thema.

Mein Steuerberater hat mir zu einem elektronischen Fahrtenbuch geraten - so eines wo ins Fahrzeug integriert wird und per GPS die Fahrtziele und KM protokolliert. (Mein Privatnutzungsanteil ist unter 10%)
Was haltet Ihr davon? Hat jemand ein System wo empfehlenswert ist?

Die händische Führung kommt für mich eigentlich nicht in Frage. Ich fahre ca. 20-30x Kurzstrecken (beruflich) am Tag und da ist die ordentliche Erfassung einfach zu aufwendig.

Gruß
Killer78

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von A6Q7


Ich bin immer wieder erstaunt über die Rechenkünste vieler Steuerzahler. Eines ist klar: Bei einem so teuren Wagen wie einem Q7 kommt man ohne Fahrtenbuch, also mit der 1%-Regel, finanziell schlechter weg als mit einem Fahrtenbuch. Bei mir (hängt ja von Preis des Fahrzeugs, priv. Nutzungsanteil und allen KfZ-bezogenen jährl. Kosten ab) würde ich jährlich auf mehrere tausend Euro verzichten. Natürlich würde ich diese Schreiberei gern lassen, aber bei einer solchen Summe?
Interessanter wird es dann nochmals mit einer - ja schon mal fast eingeführten - 2%-Regel.
Richard

PS: Ich bin kein Steuerberater sondern Selbsstständiger.

Hi A6Q7,

bin auch selbstständig (Freiberufler) und mache die 1%-Regelung. Warum?

1) Faulheit
2) man muß trotzdem was versteuern, nämlich die tatsächlich gefahrenen km. Also bei 10% privaten km werden auch 10% von den Gesamtkosten des Autos angesetzt.
3) FA weiss ganz genau, was Du wo machst... das ist mir unangenehm. Gerade Freiberufler hängen ja immer mit der Scheinselbständigkeit , bzw. der schutzbedürftigen Selbstständigkeit mit drin.
4) Es ist Roulette, ob Dein Fahrtenbuch auch anerkannt wird. Da reicht es schon, immer denselben Kugelschreiber zu verwenden um einen Verdacht zu erwecken.

Also zahle ich die 1%, verfluche das FA und alles ist in Ordnung ;-)

Ciao
Sascha

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Zitat:

Original geschrieben von killer78


~~~Jetzt kommen wieder die "Experten"die alles besser wissen und zu keinerlei konstruktiver Auseinandersetzung fähig sind.~~~

Auf der ersten Seite Deines Threads stehen schon alle Infos. Mach Dir doch bitte die Mühe und lese selbst. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von killer78


~~~der Seniorpartner der Kanzlei führt es händisch und dies wird angeblich beim FA hier zur Zeit zerpflückt und womöglich als ungültig anerkannt.

Selbstzitat:

Zitat:

Original geschrieben von sheiner


~~~
4) Es ist Roulette, ob Dein Fahrtenbuch auch anerkannt wird. Da reicht es schon, immer denselben Kugelschreiber zu verwenden um einen Verdacht zu erwecken.
~~~

Ciao

Sascha

Noch ein kleiner Einwurf, weil es hier Datenschutzbedenken zum Thema Scheinselbständigkeit und Nachweisbarkeit durchs Fahrtenbuch gab.

Das FA interessiert sich nicht die Bohne, ob Du permanent für den gleichen Auftraggeber anschaffst. Das interessiert die Damen und Herren von der Sozialversicherung und die bekommen keine Infos vom FA.

Gruß

Jabba

Zitat:

Original geschrieben von Jabba69


~~~
Das FA interessiert sich nicht die Bohne, ob Du permanent für den gleichen Auftraggeber anschaffst. Das interessiert die Damen und Herren von der Sozialversicherung und die bekommen keine Infos vom FA.

Gruß

Jabba

Hi Jabba, guter Hinweis. Du hast natürlich recht.

Wobei:

Zitat:

~~~von der Sozialversicherung und die bekommen keine Infos vom FA. ~~~

Da wäre ich mir nicht sooo sicher ;-) Natürlich nur eine Verschwörungstheorie, aber mittlerweile traue ich 'denen' alles zu.

Ciao
Sascha

Hy

Zur ganz kurz zu mir:
Ich bin zu faul so ein Buch zu schreiben. Ich mache meine Arbeit und bin kein Schriftsteller!!

Wenn ich mir diese Diskussion so anschau, kommt mir der Gedanke, man sollte das ganze bestreiken. Es schreibt hier jemand man brauch "NUR" 10 Minuten pro Tag. HALLO. Ich habe meine Arbeit zu erledigen und es ist schwer genug noch Zeit für die Familie zu finden. Dann kommen hier 10 Minuten fürs Fahrtenbuch damit das FA zufrieden ist, hier 10 Minuten für die Sozialversicherung und hier noch 20 Minuten damit was weiß ich wer zufrieden ist.
Mir geht das ganze gegen den Strich. Ich bin Selbständig und benutze mein Auto hierfür. Klar benutz ich das auch Privat. Für mich gibts für das ganze nur ein Wort : Abzocke!

Wie steht das eigentlich bei Leihwagen? Wenn ich Mietfahrzeuge fahr muß ich dann auch Privatfahrten aufführen?

Gruß
Mo

Hallo Moch,

das mit den 10 min war ich!

1. ja, Langzeitmietwagen werden genauso abgewickelt, wie Leasing, Eigentum, etc. es sei denn, Du stellst das Auto freitags auf den Hof des Vermieters und holst es montags wieder ab.

2. wen möchtest Du denn bestreiken? Dich selbst?

3. niemand zwingt Dich dazu, die 10 min / Tag in Kauf zu nehmen. Dafür hat der Gesetzgeber ja die Pauschalversteuerung vorgesehen. Mir stinkt es ja auch und vll. könnte man jetzt über Sinn und Unsinn nachdenken, aber ich kann schon verstehen, dass die private Nutzung eines Wirtschaftsguts als geldwertender Vorteil zu versteuern ist. Mir bringen die 10 min / Tag ca. 4 - 5 T€ / Jahr Mehreinnahmen in die Familienkasse, dafür hänge ich diese Zeit gerne an den Arbeitstag dran und spare sie ansonsten lieber bei anderen, weniger wertschöpfenden Tätigkeiten ein. Ausserdem waren die 10 min ein Berechnungsbeispiel. Wer (wie ich) täglich vll. durchschnittlich 4 Fahrten zurücklegt, braucht vll. noch 1, 2 min für die notwendige Führung. Da hättest statt Deines Posts 1 Woche Fahrtenbuch führen können und dafür Deine Familie nett zum Essen eingeladen...

der Nachtfalke

Zitat:

Original geschrieben von jamido



Zitat:

Original geschrieben von ap11


Als Selbständiger mußt du dem FA auch erstmal auf geeignete Weise nachweisen,daß du mindestens 50 % dienstlich fährst. Und das geht schwer ohne Fahrtenbuch.
War mir zu streßig.Schreibe jetzt nur die Dienstfahrten mit dem Privatauto auf und da gibts 30 Cent je km.Alles andere steht in keinem Verhältnis von Aufwand und Nutzen. Und das Amt kann mir nicht jedes Jahr ans Rad pissen wollen wegen einem Dienstauto oder einem Formfehler.Ohne lebt man ruhiger.

Alex.

Na bei der Neuregelung 2007 sind nach Aussage des Finanzamtes aber diverse Berufsgruppen nahezu ausgeschlossen, bzw. werden grundsätzlich akzeptiert! Beispielsweise der Handelsvertreter, oder der Vertreter im Allgemeinen. Hier ist zu vermuten, dass diese mehr als 50% beruflich das Fahrzeug nutzen. Uns wurde im Rahmen einer Betriebsprüfung empfohlen für rd. 2-3 Monate exemplarisch den Terminkalender zu kopieren, bzw. ein handschriftliches Fahrtenbuch zu führen. Da ich bei einer Vielzahl von Gerichten im Umkreis von rd. 200km um mein Büro tätig bin, hat der Betriebsprüfer, der allerdings 2002-2006 geprüft hat, nach Einsichtnahme des Kalenders gesagt, dass die 50% Regelung kein Problem ist....die Ärtze, Arztfrauen und so einige andere wird es mit Sicherheit bei einer Betriebsprüfung hart treffen, wenn man die 50% nicht nachweisen kann.
Na wenn Du mit Deinem Privatauto fährst und dann die Fahrten deiner Unternehmung in Rechnung stellst, kann ich mir nicht vorstellen, dass das sich rechnet! Insbesondere die hohen Anschaffungskosten und Nebenkosten kannst Du steuerlich im Privatvermögen nicht nutzen....und die Betriebskosten bei einer Kuh dürften weit über 0,30 EUR liegen, oder?
So long und schönes WE ANDY

Ärze könnten Probleme kriegen-die sind selbständig aber Arztfrauen sind angestellt,die können Dienstwagen fahren ,soviel und wie sie wollen (1%)

😁

Ich habe nur einen A6-der ist billiger und 50 % schaffe ich nie.Nur Dienstfahrten aufschreiben ist ja sowas von entspannend im Gegensatz zum Fahrtenbuch.

Alex.

Hallo,
falls das Thema noch aktuell ist.
Wir haben ein GPS unterstütztes Fahrtenbuch. Ist was für Faule und macht sogar Spaß es zu führen. Im Dezember hatten wir eine Prüfung vom Finanzamt, das Fahrtenbuch wurde dabei ohne Probleme anerkannt. Wir bieten 1 Woche kostenlosen Test. Bei Interesse kurze mail an braun@gpsurv.de

Zitat:

Original geschrieben von Jabba69


Noch ein kleiner Einwurf, weil es hier Datenschutzbedenken zum Thema Scheinselbständigkeit und Nachweisbarkeit durchs Fahrtenbuch gab.

Das FA interessiert sich nicht die Bohne, ob Du permanent für den gleichen Auftraggeber anschaffst. Das interessiert die Damen und Herren von der Sozialversicherung und die bekommen keine Infos vom FA.

Gruß

Jabba

Das mit der Sozialversicherung ist nicht gang richtig. Ein kleiner Blick ins Gesetz (§ 30 Absatz 4 der Abgabenordnung) erleichtert die Rechtslage. Und wenn noch Zeit ist den entsprechenden Anwendungserlass zu Abgabenordnung lesen.....

bis dann..... der Frodo1971

Hi Frodo, bitte erleuchte mich: stimmt sich das FA mit der Sozialversicherung ab? (Habe ich schon lange vermutet...)

Ciao
Sascha

Zitat:

Original geschrieben von sheiner


Hi Frodo, bitte erleuchte mich: stimmt sich das FA mit der Sozialversicherung ab? (Habe ich schon lange vermutet...)

Ciao
Sascha

Meine Ausführungen waren vielleicht etwas kurz, sorry!!!

Zusammengefasst sei gesagt:

Das Finanzamt muss jeder Sozialversicherungsbehörde (Arbeitsamt, Sozialamt, Künstlerkasse, usw.) fast alles mitteilen, was es wissen möchte!!!

MfG Frodo

@ fordo1971
na da mag ich aber nicht so ganz mitgehen. der § 30 AO mag dann zum tragen kommen, wenn´s in der tat bereits ein strafrechtliches verfahren gegen den abgabenpflichtigen gibt. im falle der sozialversicherungsfragen müsste demnach die BfA/LVA aus "eigenen" Erkenntnissen bereits dazu gekommen sein, dass eine straftat vorliegt und auch ein entsprechendes verfahren eingeleitet haben. eine auskunftserteilung durch das entsprechende FA an die Bfa/AVa aus einem reinem Verdachtsmoment heraus, oder gar eine Kontrollmitteilung dürfte weiterhin das Steuergeheimnis des abgabepflichtigen verletzen.
aus meiner praxis heraus mit den betriebsprüfern der LVA wird gerade dieser mangelnde Informationsfluss bemängelt.....
mag in deiner praxis anders sein, aber im einzugsbereich der OFD Niedersachsen mag ich auch in der Durchführungsverordnung/Anwendungserlass zu § 30 AO nix anderes finden!
die hürde ist und bleibt, dass das FA nur dann auskunft erteilen darf, wenn die Sozialversicherungsträger bereits aus eigenen ermittlungen auf den sachverhalt gestossen sind und da das gerade bei dem bereich der "scheinselbständigkeit" kaum möglich ist, dürfte es da auch immer noch keine wirklichen probleme geben....
Andy

Zitat:

Original geschrieben von jamido


@ fordo1971
na da mag ich aber nicht so ganz mitgehen. der § 30 AO mag dann zum tragen kommen, wenn´s in der tat bereits ein strafrechtliches verfahren gegen den abgabenpflichtigen gibt. im falle der sozialversicherungsfragen müsste demnach die BfA/LVA aus "eigenen" Erkenntnissen bereits dazu gekommen sein, dass eine straftat vorliegt und auch ein entsprechendes verfahren eingeleitet haben. eine auskunftserteilung durch das entsprechende FA an die Bfa/AVa aus einem reinem Verdachtsmoment heraus, oder gar eine Kontrollmitteilung dürfte weiterhin das Steuergeheimnis des abgabepflichtigen verletzen.
aus meiner praxis heraus mit den betriebsprüfern der LVA wird gerade dieser mangelnde Informationsfluss bemängelt.....
mag in deiner praxis anders sein, aber im einzugsbereich der OFD Niedersachsen mag ich auch in der Durchführungsverordnung/Anwendungserlass zu § 30 AO nix anderes finden!
die hürde ist und bleibt, dass das FA nur dann auskunft erteilen darf, wenn die Sozialversicherungsträger bereits aus eigenen ermittlungen auf den sachverhalt gestossen sind und da das gerade bei dem bereich der "scheinselbständigkeit" kaum möglich ist, dürfte es da auch immer noch keine wirklichen probleme geben....
Andy

hallo jamido,

deine ausführungen sind zwar nicht unrichtig, treffen aber trotzdem leider nicht den kern.

das finanzamt HAT seine kentnissen zu offenbaren, wenn ein anderes gesetz dies regelt (einfach mal den § 30 Absatz 4 Nr.2 Abgabenordnung genau lesen). leider war der gesetzgeber nicht unclever und hat dies für die sozialversicherungsbehörden gereglt.
und so hat das 10. sozialgesetzbuch seine eigene offenbarungsregelung (§ 21 Abs.4 SGB X) für die finanzbehörden.
zusammenfassend kann man sagen, es ist nunmal leider per gesetz geregelt, dass das finanzamt auskunft zu erteilen hat.
sicherlich kann man auch deinen weiteren umweg über die offenbarung bei straftatbeständen gehen (§ 30 Absatz 4 Nr.1 in Verbindung mit § 30 Absatz 2 Nr. 1b Abgabenordnung). so kompliziert muss man aber nicht denken.

aber wenn es die interessierten leser beruhigt, dass finanzamt wird nie von alleine auskünfte mitteilen, sondern immer nur auf anfrage und da stimme ich dir zu.....

mfg Frodo1971

Ihr habt ja noch Glück;

Zum Beispiel mein PKW
In Holland Q7 mit einiges an Zubehör € 115000
Das Auto ist auf meine Firma zugelassen die Kosten sind:

Privat:
25% / Jahr Privat versteuern ( bei 52% einkomenssteuer ) € 14950 Privat zu zahlen

Geschäftlich:
Kfz Steuer / Jahr € 2256
Versicherung Bruto € 11500 ( netto 50% )
Wertverlust nach 3 Jahre € 60000
Bei privatbenützung vom Geschäftswagen muss Mwst wegen privatbenützung von der Firma ans Finanzambt zurückbezahlt werden ( 25% * 115000 * 12% ) € 3450

Dies sind nur Fixkosten ohne das eine Km gefahren ist aber bei uns ist Diesel ja billiger

Frank

Oh Shit!

Zitat:

Original geschrieben von matnita


Ihr habt ja noch Glück;

Zum Beispiel mein PKW
In Holland Q7 mit einiges an Zubehör € 115000
Das Auto ist auf meine Firma zugelassen die Kosten sind:

Privat:
25% / Jahr Privat versteuern ( bei 52% einkomenssteuer ) € 14950 Privat zu zahlen

Geschäftlich:
Kfz Steuer / Jahr € 2256
Versicherung Bruto € 11500 ( netto 50% )
Wertverlust nach 3 Jahre € 60000
Bei privatbenützung vom Geschäftswagen muss Mwst wegen privatbenützung von der Firma ans Finanzambt zurückbezahlt werden ( 25% * 115000 * 12% ) € 3450

Dies sind nur Fixkosten ohne das eine Km gefahren ist aber bei uns ist Diesel ja billiger

Frank

dat ist mal was handfestes - sollten sich alle Deutschland Nörgler und Jammerlappen mal zu Gemüte führen. Ist also doch nicht alles sooo schlecht und teuer hier in good old germany :-)

Gruß
Killer78 - seit gestern mit TripLog Pro unterwegs und bisher zufrieden

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