elektronisches Fahrtenbuch - wie macht Ihr es?
Hallo,
da man ja davon ausgehen kann (und so wie es einige Umfragen hier schon gezeigt haben) werden die meisten Q7 geschäftlich genutzt. Daher kommt bei Euch sicherlich, wie auch bei mir, das Thema Fahrtenbuch auf - bei einem durchschnittlichen Anschaffungspreis von 70.000€ ist das auch wirklich ein Thema.
Mein Steuerberater hat mir zu einem elektronischen Fahrtenbuch geraten - so eines wo ins Fahrzeug integriert wird und per GPS die Fahrtziele und KM protokolliert. (Mein Privatnutzungsanteil ist unter 10%)
Was haltet Ihr davon? Hat jemand ein System wo empfehlenswert ist?
Die händische Führung kommt für mich eigentlich nicht in Frage. Ich fahre ca. 20-30x Kurzstrecken (beruflich) am Tag und da ist die ordentliche Erfassung einfach zu aufwendig.
Gruß
Killer78
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von A6Q7
Ich bin immer wieder erstaunt über die Rechenkünste vieler Steuerzahler. Eines ist klar: Bei einem so teuren Wagen wie einem Q7 kommt man ohne Fahrtenbuch, also mit der 1%-Regel, finanziell schlechter weg als mit einem Fahrtenbuch. Bei mir (hängt ja von Preis des Fahrzeugs, priv. Nutzungsanteil und allen KfZ-bezogenen jährl. Kosten ab) würde ich jährlich auf mehrere tausend Euro verzichten. Natürlich würde ich diese Schreiberei gern lassen, aber bei einer solchen Summe?
Interessanter wird es dann nochmals mit einer - ja schon mal fast eingeführten - 2%-Regel.
RichardPS: Ich bin kein Steuerberater sondern Selbsstständiger.
Hi A6Q7,
bin auch selbstständig (Freiberufler) und mache die 1%-Regelung. Warum?
1) Faulheit
2) man muß trotzdem was versteuern, nämlich die tatsächlich gefahrenen km. Also bei 10% privaten km werden auch 10% von den Gesamtkosten des Autos angesetzt.
3) FA weiss ganz genau, was Du wo machst... das ist mir unangenehm. Gerade Freiberufler hängen ja immer mit der Scheinselbständigkeit , bzw. der schutzbedürftigen Selbstständigkeit mit drin.
4) Es ist Roulette, ob Dein Fahrtenbuch auch anerkannt wird. Da reicht es schon, immer denselben Kugelschreiber zu verwenden um einen Verdacht zu erwecken.
Also zahle ich die 1%, verfluche das FA und alles ist in Ordnung ;-)
Ciao
Sascha
94 Antworten
Also wenn ich ehrlich bin: ICH BIN EINFACH ZU FAUL!
Ich meine mal mit meinem Geschäftspartner errechnet zu haben,
dass in der Steuerprogression in der wir uns bewegen, es sich
bei dem BLP von rd. 80 TEUR und rd. 30 TKM/anno und schon
20% Privatfahren reichen um mit der 1% Regelung billiger zu
fahren....mag aber auch nur für mich eine Begründung zu sein,
dieses Scheissfahrtenbuch nicht zu schreiben...schönes WE
Andy der faule Schreiber!
@ Jamido,
bei den Zahlen müsste die Q 1,60 brutto / km kosten, irgendwo müsst Ihr in Eurer Berechnung einen Fehler haben:
1% Regelung bei den Daten = 9.600 €/a zu versteuender geldwertender Vorteil aufgeteilt auf 6.000 km / a Privatfahrten (= 20% private Nutzung von 30 TKM/a). Dabei sind noch keine Entfernungspromille berücksichtigt, die das ganze noch mal mehr zu Deinen Ungunsten verschieben würde!
Mein 4.2 Tdi lag 07 im Vollkostensatz bei 0,76 €/km. Ich habe zwar aufgrund 50% höherer Laufleistung eine höhere Fixkostenverteilung und noch ein paar andere Benefits, die die Kosten gedrückt haben, aber nehmen wir diesen Wert trotz allem mal als Ausgangsbasis, Auto ist ja auch im LP 10 T€ teurer und ich habe noch einen Satz WR anschaffen müssen.
D.h. nach Fahrtenbuch wären mit meinem Vollkostensatz und Deinen Ausgangsdaten 4.560 € als geldwertender Vorteil zu versteuern (6.000 km x 0,76 € / km). Das ist nicht in etwa gleich mit der 1% Regelung, eher die Hälfte 😉 Bei dem Zahlenbeispiel lägen beide Varianten bei ca. 45% privater Nutzung ungefähr identisch. Ich würde mal behaupten, dass Du Dir damit ca. 2.000 € durch die Lappen gehen lässt (einfach mal 40% Steuersatz angenommen). Mich nervt das Fahrtenbuch auch enorm, aber die Fahrtenbuchführung dauert keine 10 min am Tag, das wären 33 € NETTO Stundenlohn, schon nicht schlecht. Bei mir liegt der private Anteil bei unter 5%, da würde ich von der Berechnung her am liebsten nur noch Fahrtenbuch schreiben 😉.
Hoffe, mit den Zahlen niemanden verwirrt zu haben
der Nachtfalke
PS.: Ich führe übrigens ein manuelles Fahrtenbuch, da dies meines Wissen nach wie vor das einzige mit Rechtssicherheit ist, wenn es den Tatsachen entspricht. Bei den elektronischen liegt es wohl immer im Ermessen der einzelnen Finanzbehörde, ob es anerkannt wird oder nicht.
Autsch! Mag wohl sein! Na da muss ich vielleicht noch mal in mich gehen!
Sitze im Zug und werde gleich mal rechnen, wo mein damaliger Fehler
gewesen ist.....schaun wir mal!
Danke Andy
Als Selbständiger mußt du dem FA auch erstmal auf geeignete Weise nachweisen,daß du mindestens 50 % dienstlich fährst. Und das geht schwer ohne Fahrtenbuch.
War mir zu streßig.Schreibe jetzt nur die Dienstfahrten mit dem Privatauto auf und da gibts 30 Cent je km.Alles andere steht in keinem Verhältnis von Aufwand und Nutzen. Und das Amt kann mir nicht jedes Jahr ans Rad pissen wollen wegen einem Dienstauto oder einem Formfehler.Ohne lebt man ruhiger.
Alex.
Das "alte" Audi Logbuch kam von Fa. Systemics wenn ich mich recht erinnere. Es ist auch unter dem Namen Travel Control bekannt. In meinen jetzigen Wagen habe ich ebenfalls die Travel Control Lösung nachgerüstet und mir wurde von meinen Finanzamt (Worms/Kibo) das elekt. Fahrtenbuch anerkannt. Im Rahmen einer Steuerprüfung bekam ich ebenfalls keine Probleme
Zitat:
Original geschrieben von ap11
Als Selbständiger mußt du dem FA auch erstmal auf geeignete Weise nachweisen,daß du mindestens 50 % dienstlich fährst. Und das geht schwer ohne Fahrtenbuch.
War mir zu streßig.Schreibe jetzt nur die Dienstfahrten mit dem Privatauto auf und da gibts 30 Cent je km.Alles andere steht in keinem Verhältnis von Aufwand und Nutzen. Und das Amt kann mir nicht jedes Jahr ans Rad pissen wollen wegen einem Dienstauto oder einem Formfehler.Ohne lebt man ruhiger.Alex.
Na bei der Neuregelung 2007 sind nach Aussage des Finanzamtes aber diverse Berufsgruppen nahezu ausgeschlossen, bzw. werden grundsätzlich akzeptiert! Beispielsweise der Handelsvertreter, oder der Vertreter im Allgemeinen. Hier ist zu vermuten, dass diese mehr als 50% beruflich das Fahrzeug nutzen. Uns wurde im Rahmen einer Betriebsprüfung empfohlen für rd. 2-3 Monate exemplarisch den Terminkalender zu kopieren, bzw. ein handschriftliches Fahrtenbuch zu führen. Da ich bei einer Vielzahl von Gerichten im Umkreis von rd. 200km um mein Büro tätig bin, hat der Betriebsprüfer, der allerdings 2002-2006 geprüft hat, nach Einsichtnahme des Kalenders gesagt, dass die 50% Regelung kein Problem ist....die Ärtze, Arztfrauen und so einige andere wird es mit Sicherheit bei einer Betriebsprüfung hart treffen, wenn man die 50% nicht nachweisen kann.
Na wenn Du mit Deinem Privatauto fährst und dann die Fahrten deiner Unternehmung in Rechnung stellst, kann ich mir nicht vorstellen, dass das sich rechnet! Insbesondere die hohen Anschaffungskosten und Nebenkosten kannst Du steuerlich im Privatvermögen nicht nutzen....und die Betriebskosten bei einer Kuh dürften weit über 0,30 EUR liegen, oder?
So long und schönes WE ANDY
@jamido:
Richtig, deswegen führe ich aktuell exemplarisch (2-3 Monate) ein Fahrtenbuch um dann die 1% Regel anzuwenden.
Für mich kommt ein Dauerhaftes Fahrtebuch nicht in Frage, da es auch sein kann das ich mal 30% geschäftlich fahre... ;-)
Viel Spaß euch...
Gruß
Hi@all,
um mal wieder aufs Thema zurück zu kommen (elektronisches Fahrtenbuch): offenbar sieht es so aus, daß die Finanzämter diese Art der Dokumentation nicht (mehr) zulassen. Deshalb hat auch Audi die Option aus dem Programm genommen. Es hilft halt nur ein händisch geführtes Fahrtenbuch.
Ciao
Sascha
Zitat:
Original geschrieben von sheiner
Hi@all,um mal wieder aufs Thema zurück zu kommen (elektronisches Fahrtenbuch): offenbar sieht es so aus, daß die Finanzämter diese Art der Dokumentation nicht (mehr) zulassen. Deshalb hat auch Audi die Option aus dem Programm genommen. Es hilft halt nur ein händisch geführtes Fahrtenbuch.
Ciao
Sascha
Ja warum empfiehlt mir mein jahrelang, erstklassig betreuender Steuerberater das dann???
Gruß
Killer78
Zitat:
Original geschrieben von killer78
Ja warum empfiehlt mir mein jahrelang, erstklassig betreuender Steuerberater das dann???Zitat:
Original geschrieben von sheiner
~~~daß die Finanzämter diese Art der Dokumentation nicht (mehr) zulassen. ~~~Gruß
Killer78
Keine Ahnung. Wie führt den Dein Hochleistungssteuerberater sein Fahrtenbuch? Meiner machts per Hand.
-> kann schon sein, daß Dein FA ein el.Fahrtenbuch akzeptiert. Das wird überall anders gehandhabt.
Ciao
Sascha
Zitat:
Original geschrieben von sheiner
Tststs...
Ich wollte doch nur mal ein wenig den
Druckaus der Diskussion nehmen....😉
BTT...😁
Zitat:
Original geschrieben von Dennie
Ich wollte doch nur mal ein wenig den Druck aus der Diskussion nehmen....😉BTT...😁
Wenn dadurch das el.Fahrtenbuch nicht unbrauchbar wird... meinetwegen 😁
Danke, ich glaube wir sollten die Diskussion jetzt hier beenden. Jetzt kommen wieder die "Experten"die alles besser wissen und zu keinerlei konstruktiver Auseinandersetzung fähig sind.
Wenn ich auf solche Themen stehe, eröffne ich Fred's mit Kaufpreisen und Rabatten ... da können wir dann alle gleich wieder das Popcorn holen.
Gruß
Killer78
P.S. Mein Steuerberater führt gar kein Fahrtenbuch, da er zuviel privat fährt und somit die 1% Regel günstiger ist - der Seniorpartner der Kanzlei führt es händisch und dies wird angeblich beim FA hier zur Zeit zerpflückt und womöglich als ungültig anerkannt.