Elektronischer Fahrtenschreiber Ausdruck ?
Hallo Leute
in meiner Firma haben wir das erste Mal ein Fahrzeug (Crafter 50) der einen elektronischen Fahrtenschreiber hat. Unser Fahrer schiebt morgens seinen Fahrerkarte rein und druckt jeden Abend ein Streifen Papier aus. Jetzt kam die Frage auf :
Müssen wir jeden Abend einen Druck ausführen, weil speichern tut das System ja auch alles auf der Fahrerkarte. Wir sind nur im Raum Hamburg unterwegs ( mittelständisches Bauunternehmen)
Wir sind da etwas reingestolpert wiel wir vorher die Info vom Händler nicht bekommen haben das der Crafter so einen Fahrtenschreiber hat.
Danke Euch
Stephan
19 Antworten
Also das Gerät kommt von der Firma Dako.
Auf die Firma umgemeldet haben wir ihne nicht. weil eben keine Unternehmerkarte da ist.
Da unser Maurer nur im Hamburger Bereich mit Rand max. Strecken von 40 km hat fallen wir in die Handwerker Regelung.
muss der Mann der den Wagen fährt dann trotzdem ne Fahrerkarte reinstecken oder entfällt das komplett ?
Sonst müsste ich ja jedem Maurer der diesen Wagen mal fährt eine Fahrerkarte besorgen - oder ?
Danke Euch
Stephan
Zitat:
Original geschrieben von SteveHH1965
Also das Gerät kommt von der Firma Dako.
Auf die Firma umgemeldet haben wir ihne nicht. weil eben keine Unternehmerkarte da ist.
Das wäre in jedem Fall zu machen. Bei einem Crafter 50 (ich gehe mal davon aus, dass er nicht abgelastet ist), kommt er mit einer möglichen Anhängelast von 2600kg locker auf ein Gesamtgewicht der Kombination von mehr als 7,5 t. Dann gilt, wie schon geschrieben ist, die Handwerker- Regelung mit Anhänger nicht und die Karte ist zu benutzen.Da unser Maurer nur im Hamburger Bereich mit Rand max. Strecken von 40 km hat fallen wir in die Handwerker Regelung.
muss der Mann der den Wagen fährt dann trotzdem ne Fahrerkarte reinstecken oder entfällt das komplett ?Bei der Handwerker- Regelung muss niemand die Karte stecken und das Gerät wird ausgeschaltet. (Wie das geht, steht weiter oben).Sonst müsste ich ja jedem Maurer der diesen Wagen mal fährt eine Fahrerkarte besorgen - oder ?Wenn jeder, der den Wagen mal fährt, diesen auch mit Anhänger unterwegs sein könnte, muss also jeder deine Karte haben (für alle Fälle) oder er fährt das Fahrzeug nicht mit Anhänger oder nur innerhalb von 50 km. Dann ist keine Karte nötig.
Nicht du musst die Karten besorgen, sondern jeder selbst für sich. Eine Fahrerkarte wird aber nur ausgestellt, wenn der Antragsteller einen Kartenführerschein hat. Das bedeutet, dass jeder, der in die Verlegenheit kommen sollte, das Fahrzeug nicht unter der Handwerker Regelung zu fahren, auch zuerst einen Kartenführerwschein haben muss, um die Fahrerkarte zu beantragen.
Auch die Geräte von Dako müssen von der Werkstatt eingestellt und für das Fahrzeug geeicht werden muss. Das hat wohl die Werkstatt schon gemacht. Da geht es auch ganz einfach, das Gerät auszuschalten. Steht in der Bedienungsanleitung (im Index unter "out of scope" nachschauen) wie es geht.
Also um das festzuhalten :
der Wagen wird zu 99 % Ohne anhänger gefahren und nur innerhalb der 50 km. dann braucht kein Fahrer einen Fahrerkarte und muss auch nix aufzeichnen ? Muss ich als Unternehmer denn tortzdem noch mit einer Unternehmerkarte das Gerät alle drei monate auslesen ? Wobei wenn das Geräte abgeschaltet wird oder keine Fahrerkarte drin ist, dann kann man ja nix auslesen.
Dann brauch ich mir ja kein Sorgen machen, weil wir tatsächlich nur im Bereich HH sind und ich hatte vorhin mal gegoogelt und selbst wenn ich vom Büro nach Buxtehude, Henstedt Ulzburg oder wo auch immer fahren würde wären das nicht 50 km.
Das Gerät zeichnet auch ohne Fahrerkarte auf, nur eben nicht wer gefahren ist. Diese Daten müssen auch ausgelesen werden und gespeichert und gesichert werden.
Ein Bekannter hat mir vor kurzem erzählt das er einen Dienstleister dafür gefunden hätte der ihm die Hardware stellt und nur 80€ pro Fahrzeug im Jahr möchte. Leider hat er keinen Namen genannt. Ich hake da aber gern noch mal nach bei Bedarf.
Grüße
Steini
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Hallöchen noch einmal
wenn ich aber unter die Handwerker Regelung falle wieso muss ich dann trotzdem die Aufzeichnung sichern ?
Stephan
P.S. Diesen Text hatte ich netz gefunden
Bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen sind Fahrten nur im Umkreis von 50 km vom Betriebsstandort von der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten ausgenommen. Diese Ausnahme galt bislang nur bei Verkaufswagen auf Märkten oder bei Material- und Gerätetransporten zur Baustelle. In Gesprächen der Handwerksorganisationen mit dem zuständigen Bundesverkehrsministerium konnte die Interpretation der Handwerkerregelung im Gewichtsbereich über 3,5 Tonnen nun deutlich verbessert werden. Danach sind nun auch An- und Abtransport von Waren und Geräten, die im Handwerksbetrieb hergestellt oder repariert werden, einschließlich Abtransport von Abfallprodukten wie Bauschutt von Aufzeichnungspflichten befreit. Gleiches gilt bei der Beförderung von Gütern, die im Betrieb handwerklich hergestellt oder repariert werden. Ist die Arbeit als Fahrer hingegen die Haupttätigkeit des Mitarbeiters oder wird die Entfernung von 50 km überschritten, sind die Lenk- und Ruhezeiten mittels Fahrtenschreiber oder - bei neueren Fahrzeugen - mit einem digitalen Tachografen aufzuzeichnen.