ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Elektronischer Fahrtenschreiber Ausdruck ?

Elektronischer Fahrtenschreiber Ausdruck ?

Themenstarteram 31. Januar 2013 um 9:46

Hallo Leute

in meiner Firma haben wir das erste Mal ein Fahrzeug (Crafter 50) der einen elektronischen Fahrtenschreiber hat. Unser Fahrer schiebt morgens seinen Fahrerkarte rein und druckt jeden Abend ein Streifen Papier aus. Jetzt kam die Frage auf :

Müssen wir jeden Abend einen Druck ausführen, weil speichern tut das System ja auch alles auf der Fahrerkarte. Wir sind nur im Raum Hamburg unterwegs ( mittelständisches Bauunternehmen)

Wir sind da etwas reingestolpert wiel wir vorher die Info vom Händler nicht bekommen haben das der Crafter so einen Fahrtenschreiber hat.

Danke Euch

 

Stephan

Ähnliche Themen
19 Antworten

Nein einen Ausdruck muss er nicht machen.

Die Fahrerkarte muss spätestens alle 28 Tage ausgelesen werden, der Tacho selbst alle 90 Tage.

Die Daten müssen dann für 24 Monate gespeichert werden.

Ihr braucht also 1. eine Unternehmerkarte 2. einen USB-Stick oder Laptop 3. die passende Software , die 3 Sachen werden zum auslesen des Tachos benötigt. Zum auslesen der Fahrerkarte braucht ihr einen zur Auslesesoftware kompatiblen Kartenleser.

Alternativ dazu könnt Ihr auch eine Firma mit dem Auslesen beauftragen, oder auch ein befreundetes Unternehmen das bereits alle nötige Hardware besitzt. In diesem Fall aber nicht vergessen die Daten etwa auf CD zu brennen da Ihr im Fall einer Kontrolle die Daten in eurem Betrieb vorhalten müsst.

Wenn Ihr die Daten von einer Fremdfirma auslesen lasst braucht Ihr auch noch eine Freistellungserklärung der Fahrer wegen des Datenschutzes seiner persönlichen Daten.

 

Themenstarteram 31. Januar 2013 um 16:10

Was ich so toll finde, das hat uns keine Sau erzählt. Also ich fall hier gerade vom Glauben ab. Der Wagen ist seit Mitte November im Dienst und wir haben immer fröhlich ausgedruckt. Ne Unternehmer Karte habe ich nicht beantragt, weil ich die nicht für nötig hielt. Ich dachte es reicht die Ausdrucke 28 tage im Wagen und dann ein Jahr im Office aufzubewahren.

Ich werde mir ja nun nicht extra nen Laptop und ne Software holen nur das ich diese verblödeten Daten auslesen kann.

Ich weiss ja nicht einmal welches Geräte da drin ist und welche Software man braucht

wer kann einem denn als amtliche Stelle darüber Auskunft geben was man muss oder nicht.

Wie gesagt es ist ein Wagen der nur im Stadtbereich für Materialtransporte genutzt wirde. Es ist kein LKW im eigentlichem Speditionssinn.

Danke Euch

Stephan

am 31. Januar 2013 um 16:31

Moin,

Auskunft kannst Du bei der BAG, oder bei der Staatl. Arbeitschutzbehörde der Unfallkasse Deines Bundeslandes erhalten.

gruß

Zitat:

Original geschrieben von tommmmes

Nein einen Ausdruck muss er nicht machen.

 

In diesem Fall aber nicht vergessen die Daten etwa auf CD zu brennen da Ihr im Fall einer Kontrolle die Daten in eurem Betrieb vorhalten müsst.

Einmal auf Festplatte plus Sicherheitskopie auf CD.

Fahrzeug über 3,5 t zzgl. = Digitachopflicht

Digitachopflicht = Datenaufzeichnungspflicht

Etwas anderes ist s.g. Handwerkerreglung kurz zusammengefasst: Brauchst evtl.nicht um Lenk und Ruhezeiten kümmern.

Das befreit dich aber nicht von der Pflicht einen im Fahrzeug eingebauten Digitacho ordnungsgemäß zu bedienen und die Daten wie oben beschrieben zu speichern.

Ob nun Speditionsverkehr oder nicht spielt dabei keine Rolle.

Güterkraftverkehr betreibst du ja wahrscheinlich sowieso nicht.Oder belieferst du mit dem Fahrzeug auch andere Kunden.Wenn ja hast du noch ganz andere Probleme.

Als Selbstständiger bis du ja auf jeden Fall Mitglied der IHK oder HWK, die helfen dir weiter.

Übrigens, das nicht auslesen und nicht speichern der BLÖDEN Daten, wird mit Bußgeldern im 4-5 stelligen Bereich belegt,kommt auf den Zeitraum an wie lange du deinen Pflichten nicht nachgekommen bist.

Themenstarteram 31. Januar 2013 um 20:09

Hi

ok war wohl etwas zu doll reagiert mit "Blöde Daten".

ich habe vorhin mal geschaut nach eine Lesegerät für die Fahrerkarte. Reicht das wenn man die Daten aus der Fahrerkarte liesst ? Benötige ich dafür dann auch die Unternehmerkarte ?

Ach ja der Wagen wird genutzt um MAterial zu den Baustellen zu fahren und auch die Baustellen zu räumen.

Eine Kundenbelieferung wie ein klassischer Lieferant findet nicht statt.

Wer kann mir einen Händler empfehlen wo man die Lesegeräte bestellen kann inkl. der Software.

Gibt es eigentlich mehrere Anbieter dier Fahrtenschreiber ?

Danke Euch

Stephan

P.S. den habe ich im netz gefunden http://www.dtco.vdo.de/.../tab_indoor_de.html?activetab=3725652

am 1. Februar 2013 um 9:56

Zitat:

Original geschrieben von SteveHH1965

Ach ja der Wagen wird genutzt um MAterial zu den Baustellen zu fahren und auch die Baustellen zu räumen.

Eine Kundenbelieferung wie ein klassischer Lieferant findet nicht statt.

Wer kann mir einen Händler empfehlen wo man die Lesegeräte bestellen kann inkl. der Software.

Gibt es eigentlich mehrere Anbieter dier Fahrtenschreiber ?

Schau mal nach, ob du nicht tatsächlich die "Handwerker-Regelung" in Anspruch nehmen kannst. Aber Achtung, bei Fahrzeugen über 3,5 t bis 7,5 t gibt es da eine Kilometerbegrenzung. Dann kannst du dir den Zermon komplett sparen.

Der Link, den du eingeblendet hast, ist schon eine der kostspieligsten Archivierungsmöglichkeiten. Ich will hier keine Werbung machen, aber bemühe mal die Tante Guggel mit dem Stcihwort "Globofleet". Da findest due weitaus kostengünstigere Sofware.

Um die Unternehmerkarte wirst du nicht herumkommen, die brauchst die zwar nicht für das Auslesen der Fahrerkarten, aber du musst ja auch noch alle 3 Monate den Massenspeicher des Fahrzeugs auslesen und das geht nur mit der Unternehmerkarte, wenn das Fahrzeug auf das Unternehmen gebucht ist (das ist der erste Schritt zur Benutzung der Unternehmerkarte.

Du solltest auch noch daran denken,dass du eventuelle die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung für die Fahrer von Fahrzeugen ab 3,5 t brauchst. Auch da gibt es die Handwerkerregelung, bei der die Weiterbildung nicht nötig ist.

Themenstarteram 1. Februar 2013 um 10:12

Hmm na das klingt ja wieder mal alles Spitze. Wenn ich Euch nicht hätte wüßte ich null komma nix über diese Sache.

Ich habe jetzt mal die HWK Hamburg angemailt ob die mir Infos geben können. Ich habe irgendwo mal im Netz gelesen von einem 50 km Kreis um die Betriebsstätte rum wäre das mit dem Fahrtenschreiber nicht so eng genommen. Ob das so stimmt und was denn heisst nicht so eng stand aber nirgends.

Das blöde finde ich mal wieder, das man vom Gesetzgeber null informiert wird. Man rauscht da rein, weiss nicht wie was laufen soll und wenn man dann von der Polizei angehalten wird ist die wilde Sau los.

Wir haben zum Fahrtenschreiber ne Einführung bekommen , also mein Maurer der den Wagen fährt, und das wars. Was man noch machen muss, soll oder sollte wurde null gesagt.

Schlicht zum ko...

Stephan

Hast du dein Betrieb mit der Unternehmerkarte im Digi-Tacho angemeldet?

Und hat der Fahrtenschreiber eig die §57b Prüfung (Tachoprüfung?

Themenstarteram 1. Februar 2013 um 10:30

Also mit einer Unternehmerkarte habe ich den nicht angemeldet, da ich gar keine habe.

Mein Händler hat mir den Wagen geliefert inkl. des Fahrtenschreibers. Ich denke doch mal das er eine Tachoprüfung gemacht hat. Zumindest hat mein Maurer seine Fahrerkarte und das Geräte spukt abends immer einen Ausdruck aus.

MEhr weiss ich eben nicht.

Ich werde mir auf jeden Fall nächte Woche so eine Unternehmenskarte holen. und dann mal genau schauen was jetzt weiter geht.

Nun mach dich mal nicht allzu verrückt. Ob er eine Tachoprüfung gemacht hat lässt sich an einem Aufkleber im Fahrzeug feststellen

( B-Säule, Sitzkonsole, Fahrertür da so irgendwo muss der sein).

Themenstarteram 1. Februar 2013 um 11:43

Aber ich denke mal ja das wird die Werkstatt/Händler hier VW wohl gemacht haben. Denn der Fahrtenschreiber kam ja vom Werk.

am 2. Februar 2013 um 7:36

Zitat:

Original geschrieben von tommmmes

Nun mach dich mal nicht allzu verrückt. Ob er eine Tachoprüfung gemacht hat lässt sich an einem Aufkleber im Fahrzeug feststellen

( B-Säule, Sitzkonsole, Fahrertür da so irgendwo muss der sein).

Er hat einen digitalen von VDO. Da erübrigt sich die Frage nach der Tachprüfung und dem Aufkleber wohl zum jetzigen Zeitpunkt (weil der Tacho mit der Betriebszulassung eingebaut ist und die regelmäßge Tachprüfung vielleicht noch nicht fällig war).

Zitat:

Original geschrieben von SteveHH1965

... Ich habe irgendwo mal im Netz gelesen von einem 50 km Kreis um die Betriebsstätte rum wäre das mit dem Fahrtenschreiber nicht so eng genommen.

Das ist nicht ein Sache, die "...nicht so eng genommen wird...", das ist dein gutes Recht, den Tachografen nicht zu benutzen, wenn den Maurer im Umkreis von 50 km Luftlinie vom Betrieb entfernt fährt. Aber mit der Unternehmerkarte musst du das Fahrzeug auf den Betrieb im Tachografen ummelden. Da steht vielleicht noch der Händler drin.

Wenn du einen VDO Tachografen hast, schau mal auf Seite 19 oder ins Register der Bedienungsanleitung, da steht, wie der Tachograf "out of scope" gestellt wird wird. Dann hast du nach der ordnungsgemäßen Anmeldung Ruhe mit der Sache, wenn das Fahrzeug innerhalb 50km unterwegs ist. Aber Achtung, wenn das Fahrzeug mit einem Anhänger über 7,5 t wiegt, muss wieder die Karte benutzt werden.

am 2. Februar 2013 um 10:44

Zitat:

Original geschrieben von SteveHH1965

Aber ich denke mal ja das wird die Werkstatt/Händler hier VW wohl gemacht haben. Denn der Fahrtenschreiber kam ja vom Werk.

Moin,

der Fahrtenschreiber ist zwar ab Werk verbaut. Der muß aber trotzdem vom ausliefernden Händler 'geprüft' bzw. in Betrieb genommen werden. Dies scheint aber auch geschehen zu sein, sonst könnte Dein Fahrer nicht, wie Du schreibst, seine Karte stecken und täglich den Ausdruck anfertigen...

Du solltest also auch an einer der o.g. Stellen einen solchen Aufkleber finden können.

gruß

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Elektronischer Fahrtenschreiber Ausdruck ?