Elektro/Hybride geldwerter Vorteil 2019

BMW 5er G31

Moin Foristen,

die Bundesregierung will offensitlich gerade bei den Fahrzeugflotten mehr Anreiz zur Nutzung von E-Autos/Hybriden bieten und daher Übergangsweise eine Regelung schaffen, welche es ermöglicht, statt 1% Bruttolistenpreis nur 0,5% zu versteuern.

Wenn der AG mitspielt - nicht uninteressant. Erst recht, wenn es den 530e endlich als Touring geben würde...😉

Wie schaut es aber z.B. mit dem zu Hause ( Home office ) geladenen Strom aus? Wie kann ich den abrechnen? Oder kann ich es nicht? Wer hat hierzu Erfahrungen?

Bezieht sich die Übergangsregelung nur auf die Lohnsteuer oder auch die SV - Beiträge? In den Medien gibt es dazu mal wieder nur schlecht Recherchiertes.

Und welche Probleme seht ihr bei Vielfahrern? Reichweite von E - Fahrzeugen ist als Problem klar. Aber der 530e/330e läd ja, wenn gewünscht, auch während der Fahrt auf. Korrekt?

Freue mich auf eure Meinungen und Ideen!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

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Wie schaut es aber z.B. mit dem zu Hause ( Home office ) geladenen Strom aus? Wie kann ich den abrechnen? Oder kann ich es nicht? Wer hat hierzu Erfahrungen?
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Laut einem Schreiben vom BMF soll man Aufwendungen (wie der Strom zu Hause) geltend gemacht werden können; bis zur Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils. Ich habe von Kollegen gehört, die das erfolgreich gemacht haben. Wo genau in der Steuererklärung ist mir allerdings nicht bekannt. Nicht jedoch als Werbungskosten.

Zitat:

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Bezieht sich die Übergangsregelung nur auf die Lohnsteuer oder auch die SV - Beiträge? In den Medien gibt es dazu mal wieder nur schlecht Recherchiertes.
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Die Hinzurechnung (die Erhöhung des Brutto) wird halbiert. Dies multipliziert mit dem Grenzsteuersatz ergibt die Ersparnis.

Zitat:

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Und welche Probleme seht ihr bei Vielfahrern? Reichweite von E - Fahrzeugen ist als Problem klar. Aber der 530e/330e läd ja, wenn gewünscht, auch während der Fahrt auf. Korrekt?
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Tja, und spätestens hier wird die Subventionierung ad absurdum geführt. Hybride sind nicht für Vielfahrer gedacht, die den Akku dauernd durch erhöhten Spritverbrauch laden. Ökonomisch geht die Rechnung toll auf (der Fahrer zahlt weniger Steuer, der AG hat eine tolle Flotte mit ganz wenig CO2-Ausstoß), ökologisch gesehen ist das aber katastrophal.

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Passt nicht ganz, ich weiß; trotzdem kurz die Frage: Warum wurde der ursprüngliche 530e Fred geschlossen? Hatte gerade angefangen, ihn nochmal von Anfang an zu studieren, weil ich ggfs. auch umsteigen kann. Und es waren sehr hilfreiche Beiträge drin.

dann fang von hinten an zu lesen, im letzten Beitrag steht die Begründung

Wenn die neue steuerliche Regel erst ab Kauf/Zulassung ab 2019 greift wäre das in meinen Augen ein unglaublicher Affront gegenüber den Käufern aus 2018 und früher. Das kann ich mir gar nicht vorstellen.

Unsere Firma hat z.B. In 2017 und 2018 etliche BMW Hybrids angeschafft und da möchten die Mitarbeiter natürlich auch gerne die 0,5% Regelung nutzen.

Mal eine Frage an eventuelle Steuerberater hier. Wenn man mit der BMW Bank vereinbaren würde die alten Leasingverträge zum 31.12.2018 auslaufen zu lassen und ab dem 01.01.2019 neue Leasingverträge über genau die Restlaufzeit abzuschließen. Würde das genügen um auch in den Genuss der 0,5% Regelung zu kommen?

Zitat:

@matthias1771 schrieb am 9. August 2018 um 10:17:39 Uhr:


Wenn die neue steuerliche Regel erst ab Kauf/Zulassung ab 2019 greift wäre das in meinen Augen ein unglaublicher Affront gegenüber den Käufern aus 2018 und früher. Das kann ich mir gar nicht vorstellen.

Unsere Firma hat z.B. In 2017 und 2018 etliche BMW Hybrids angeschafft und da möchten die Mitarbeiter natürlich auch gerne die 0,5% Regelung nutzen.

Mal eine Frage an eventuelle Steuerberater hier. Wenn man mit der BMW Bank vereinbaren würde die alten Leasingverträge zum 31.12.2018 auslaufen zu lassen und ab dem 01.01.2019 neue Leasingverträge über genau die Restlaufzeit abzuschließen. Würde das genügen um auch in den Genuss der 0,5% Regelung zu kommen?

Wozu, die haben doch schon gekauft, man will ja bisher unwillige Käufer motivieren?

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Es gibt ja schon seit 2013 die Regelung, dass die pauschal ermittelten Kosten für das Batteriesystem von den Anschaffungskosten gekürzt werden können. In 2017 waren das z.B. 300€ pro KWh.

Dies hat ja auch schon bisher die steuerliche Situation gegenüber z.B. eines Diesels verbessert. Unabhängig ob 1% oder Fahrtenbuchregelung. Den Privatanteil kann man schon bisher niedriger ansetzen.

Was ich leider noch nicht lesen konnte, ist die Erklärung, ob man ab Zulassung 2019 dann beides nutzen kann. Also den niedriger anzusetzenden Anschaffungspreis in Verbindung mit 0.5%. Oder ob die 0,5% dann zukünftig vom regulären Bruttolistenpreis gelten.

Übrigens galt die bisherige Regelung für alle Elektrofahrzeuge auch vor 2013. Die neue Regelung (nur für Neuzulassung 2019) finde ich sehr ungerecht.

Zitat:

@Antalis68 schrieb am 08. Aug. 2018 um 10:9:05 Uhr:


Ich arbeite in einer Firma mit mehreren 10tausend FW-Berechtigten und ich habe genügend Beispiele von Hybridfahrern, die eben ausserhalb der Dienststelle nicht laden, denen das aber egal ist, da das Auto schön gefördert wurde und für sie daher günstiger ist als ein reiner Verbrenner (Spritkosten werden voll vom AG bezahlt).

Dazu passend: lt. meinem BMW Corporate Verkäufer war der Plug-In Hybrid der meistverkaufte Motor im X5 im letzten Modelljahr.
Auch der Volvohändler war von meiner Frage, ob es was ausgemacht den T8 mangels Lademöglichkeit nie zu laden, nicht überrascht 😁

Oder wie es mein Kollege in der Geschäftsführung so schön formuliert hat, als ich ihn darauf angesprochen habe, dass ich mir eventuell einen Plugin nehmen möchte, der aber auf der Langstrecke 15 Liter aufwärts brauchen wird: "zahlen ja eh die Aktionäre" 😁

In Kalifornien wird ja auch gemunkelt, dass PHEV deshalb so beliebt sind, weil man damit auch als Alleinfahrer die Carpool Lanes nutzen darf 😁

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