Eintragung!

Audi R8 42

Servus Leute, kennt wer einen guten Tüvler im Raum Bayern der eine Capristo eintragen würde?
Ich weiß das es mehr oder weniger nicht legal wäre aber das ist die HMS auch nicht und da klappt's ohne weiteres!

G Sascha

Beste Antwort im Thema

diese eintragungen der anlagen sind doch eh alle nicht legal. wenn die anlage mit geschlossenen klappen geprüft wurde, darf sie sich auch nicht per schalter öffnen lassen... somit ist die eintragung eh hinfällig wenn es hart auf hart kommt.

ABER, solange man vernünftig damit umgeht und nicht morgens um 5 mitten im wohngebiet mit offennen klappen unterwegs ist, tut es keinem weh und macht einfach nur spaß 🙂

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Zitat:

Original geschrieben von knightwizard


Meine Capristo Anlage IST vom TÜV eingetragen, allerdings mit dem Zusatz, der auch im Schein steht: "Öff. Straßenverkehr nur m. geschl. Klappensystem zul." !

aber nur weil es eingetragen ist, heist es nicht das es auch zulässig ist... ich bin mal in berlin auf der B1 (da gibt es öfter "illegale" treffen mit ein paar durchgedrehten) in eine großkontrolle der polizei geraten, mit mobiler hebebühne, entsprechendem personal und allem drum und dran...

da habe ich es live erlebt und mit dem beamten auch ein kleines schwätzchen gehalten, was meint ihr bei wie vielen irgentwas eingetragen war, was unzulässig ist? der hat die autos da reihenweise aus dem verkehr gezogen und sehr viele hatten alles eingetragen. wenn du da mit deiner anlage unterwegs geswesen wärst, hättest du dein auto auf dem abschlepper weiter transportieren müssen, auch mit geschlossenen klappen.

aber wie gesagt, ich finde solche anlagen sehr gut, weil es einfach spaß macht und bei vernünftigem umgang keinem schadet und ja auch ich habe eine anlage verbaut die nicht zulässig ist.

Um beim R8 erkennen zu können, dass eine andere AGA verbaut ist, muss doch schon die Heckstoßstange entfernt werden, sonst erkennt man da doch gar nichts, selbst auf einer Hebebühne nicht.

VG
!Frecher_Keks 🙂

Was meinst du wie gut einige Wachtmeister informiert sind !
Im Zweifel wird die Karre einkassiert und zerlegt 😁

Über die Heckgitter kann man beim R8 sehr wohl sehen was da verbaut ist

Tom

Zitat:

Original geschrieben von !Frecher_Keks


Um beim R8 erkennen zu können, dass eine andere AGA verbaut ist, muss doch schon die Heckstoßstange entfernt werden, sonst erkennt man da doch gar nichts, selbst auf einer Hebebühne nicht.

VG
!Frecher_Keks 🙂

Eins muss man wohl sagen das jeder R8 Fahrer mit einer anderen AGA auf eine art und weise Illegal unterwegs ist 😉

Gruß Chris 😁

Zitat:

Original geschrieben von Sportmicha


...aber nur weil es eingetragen ist, heist es nicht das es auch zulässig ist... ich bin mal in berlin...

...ich hab mal Pferde kotzen sehen...

Sarkasmus-Modus: EIN

Da ich mit einem gewissen Migrationshintergrund behaftet bin und auch sonst nicht alles so schnell verstehe, hoffe ich hier etwas Hilfe zu finden.
Etwas ist im Deutschen Straßenverkehr also nicht automatisch zulässig, wenn es durch eine staatlich anerkannte Institution fachmännisch als unbedenklich abgenommen und eingetragen wurde (Durchführung einer Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO) ???

-Ist dann zwar eingetragen im Fahrzeugschein,
-ist Urkundlich beglaubigt (Fahrzeugschein = Urkunde),
-ist nach z.Bs. §13 FZV Absatz 9 (Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte…) als technische Änderung angezeigt und von einer staatlich zugelassen Prüfstelle durch eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO anerkannt worden,

ist aber immer noch nicht zulässig. 😕
Wenn also Eintragungen im Schein Makulatur sind… wer entscheidet denn dann über Zulässigkeit und Unzulässigkeit? Der TÜV offensichtlich nicht. Bin sehr verwirrt und nachhaltig verunsichert 😁

Grüße
Can

Sarkasmus-Modus: AUS

Zitat:

Original geschrieben von abuseymen



Zitat:

Original geschrieben von Sportmicha


...aber nur weil es eingetragen ist, heist es nicht das es auch zulässig ist... ich bin mal in berlin...
...ich hab mal Pferde kotzen sehen...

Sarkasmus-Modus: EIN

Da ich mit einem gewissen Migrationshintergrund behaftet bin und auch sonst nicht alles so schnell verstehe, hoffe ich hier etwas Hilfe zu finden.
Etwas ist im Deutschen Straßenverkehr also nicht automatisch zulässig, wenn es durch eine staatlich anerkannte Institution fachmännisch als unbedenklich abgenommen und eingetragen wurde (Durchführung einer Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO) ???

-Ist dann zwar eingetragen im Fahrzeugschein,
-ist Urkundlich beglaubigt (Fahrzeugschein = Urkunde),
-ist nach z.Bs. §13 FZV Absatz 9 (Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte…) als technische Änderung angezeigt und von einer staatlich zugelassen Prüfstelle durch eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO anerkannt worden,

ist aber immer noch nicht zulässig. 😕
Wenn also Eintragungen im Schein Makulatur sind… wer entscheidet denn dann über Zulässigkeit und Unzulässigkeit? Der TÜV offensichtlich nicht. Bin sehr verwirrt und nachhaltig verunsichert 😁

Grüße
Can

Sarkasmus-Modus: AUS

So läuft das in der BRD!

B Bananen R Republik D Deutschland

es gibt subversive Element die tragen dir für viel Geld alles ein
und es hat dann einen legalen Anschein.

In der Politik ist das ja gang und gäbe 😁

Tom

Zitat:

Original geschrieben von speedrs4


es gibt subversive Element die tragen dir für viel Geld alles ein
und es hat dann einen legalen Anschein.

In der Politik ist das ja gang und gäbe 😁

Tom

Woran erkennt man diese "subversive Element"?

Wer macht sich denn dann strafbar, der das eingetragen hat oder der auf die Rechtmäßigkeit diese Eintragung vertraut hat und dieses Vertrauen auch noch teuer bezahlt hat?

Zitat:

Original geschrieben von abuseymen


....
Wenn also Eintragungen im Schein Makulatur sind… wer entscheidet denn dann über Zulässigkeit und Unzulässigkeit? Der TÜV offensichtlich nicht. Bin sehr verwirrt und nachhaltig verunsichert.

Für den TÜV-ler kann als Momentaufnahme ein Auspuff ja durchaus im max. zulässigen DB-Bereich liegen.

Dann fährt man damit rum und gerät ein einen Cop, für den es sich zu laut anhört.

Er kann die Lautstärke erneut messen und wenn sie den eingetragenen Wert nicht überschreitet ist alles gut.

Ist der Puff aber doch lauter, dann gilt die Eintragung natürlich als hinfällig, bzw, der ESD ist 'verschlissen' und muss erneuert werden.

Ist dann aber nur ne Mängelkarte weil zu laut und kann mit neuem 'eingetragenen' Puff wieder vorgeführt werden.

Naja, laaaaange Rede, kurzer Sinn, alle hier wissen wie es läuft.
Wir drehen uns hier im Kreis.

Kennt jemand nen TÜV im Siegener Raum, der solche Sondereintragungen/Einzelabnahmen macht?

Zitat:

Original geschrieben von knightwizard


Meine Capristo Anlage IST vom TÜV eingetragen, allerdings mit dem Zusatz, der auch im Schein steht: "Öff. Straßenverkehr nur m. geschl. Klappensystem zul." !

Wenn etwas eingetragen ist, dann ist das rechtmässig völlig korrekt und KEINER kann einem etwas wollen, es sei denn, man fährt halt mit offenen Klappen durch die Gegend und wird dabei erwischt durch eine db Messanlage. Dann wird ein Bussgeld fällig und keine Fahrzeugstillegung oder sonstiges, denn die verbaute AGA ist legal zulässig mit geschlossenen Klappen !

Alles Müll !!!! wenn die Anlage lauter ist wie im datenträger (papiere,schein ) Angegeben ,egal ob orginal zubehör oder umbau umbau enspricht es nicht der zulassungsbestimmung und der fahrer ist verantwortlich dafür .
es geht so weit das auch die erlöschung der betriebserlaubnis erfolgen kann

ob eingetragen oder nicht

Bei den vielen "neunmalschlauen" hier, weiß ich schon, warum ich dieses Forum nur noch selten besuche 😁

Zitat:

Original geschrieben von knightwizard


Wenn etwas eingetragen ist, dann ist das rechtmässig völlig korrekt und KEINER kann einem etwas wollen,...

Stimmt nicht.

Wenn Du tatsächlich in eine "Lautstärkenkontrolle" kommst und Dein Auspuff ist zu laut dann war es das.
Auch wenn die Anlage eingetragen ist und sogar wenn es sich um die serienmässige Anlage handelt.

Ich bin einer der neumalschlauen. Um eine BE oder EG-BE zu erhalten führt der Hersteller der Prüforganisation ein Musterstück vor. Aufgrund der Werte des geprüften Musterstückes  wird eine BE z.b. für eine Auspuffanlage erteilt. Diese BE beinhaltet, das sämtliche später gefertigten Auspuffanlagen genau den gemessenen Wert der bei der Prüfung gemessen wurde einhalten. Wenn nun der Hersteller hingeht und der Prüforganisation eine ziemliche leise Auspuffanlage vorführt die die gesetztlichen Bestimmungen erfüllt, aber später aufgrund der erteilen BE Nummer hingeht und die Auspuffanlagen in der Serie weniger dämmt, dann interessiert  es überhaupt nicht ob die Anlage eingetragen ist oder nicht. Einzig und alleine die Rennleitung entscheidet vor Ort was passiert. Und wenn das Auto erstmal sichergestellt worden ist und dann einer Prüforganisation zugeführt wird, wird der Prüfer was / das finden. Je mehr er findet umso mehr bekommt er bezahlt, da der Arbeitsaufwand ja größer / länger ist.

Und mal so nebenbei bemerkt, in wieviele Werkstätten wird nicht mal eben ein Gefälligkeitsgutachten durch einen freien Prüfer erstellt.

Wie die Werte seitens der Hersteller bei der Abnahme manipuliert werden, kann ja jeder am angegebenen Verbrauch der Hersteller und dem realen Verbrauch ersehen.

Und ja wuzzel und knightwizard: Auch die Rennleitung fährt Audi / und ganz ganz ganz selten auch R8. Hier ist man sozusagen immer auf dem Laufenden. 🙄😉

Gruß

wenn knightwizard bei geschlossenen Klappen die DP-Grenzen nicht überschreitet ist doch alles ok.
(99db bei 5850 1/min und 75db im Stand)
Diese Werte werden beim Eintragen als max.-Grenze auch zugrunde gelegt und gemessen.

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