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Eintragung im Fahrzeugschein
Hallo
Will/muss nun endlich mal mein fahrwerk und meine Felgen auch im Schein verewigen lassen.
Weiß jemand was ich dazu benötige um es im Schein eintagen zu lassen? ich bin nicht der Halter des Fahrzeugs!
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Mark 260E
Ok, danke für die schnelle Antwort!
Meine kleine Geschichte
Muss diesen Monat zum TÜV. War dann bei der DEKRA und nach dem Bremsenprüfstand kam der andere Prüfer zu mir und sagte zu dem anderen "kannst aufhören" ich habe zwei sogenannte 21 Gutachten (einmal Fahrwerk und einmal Felgen) jeweils an verschieden Tagen abgenommen und somit müsste ich auch zwei Fahrzweuge haben????? habe ich nicht verstanden! dann musste ich wieder aus der Halle fahren.
Er meinte
Wenn man etwas Eitragen lässt und an einem anderenm Tag noch etwas dann muzss das erste wieder miteingetragen werden. Das ist bei mir ja nicht sondern jeweils auf zwei Gutachten verteilt.
Die Gutachten sind von 2010. Jetzt wollte ich es halt in mein Fahrzeugschein eintragen lassen.
Gruß
Anderes Fahrwerk und andere Räder müssen immer gemeinsam abgenommen werden um die Freigängigkeit in Kombination abnehmen zu lassen.
Wird das nicht gemacht ist die BE erloschen - mit allen Konsequenzen.
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15 Antworten
Wenn die "Eintragung" beim TÜV/Dekra usw. erledigt wurde und ein Ausdruck der Abnahme vorliegt, dann muß nichts gemacht werden. Wird das Auto aber umgemeldet, dann muß das in den Fahrzeugschein eingetragen werden. Das lässt sich die Zulassungsstelle natürlich schön bezahlen. Bei meinem 325i, ist der Fahrzeigschein zweiseitig
Ok, danke für die schnelle Antwort!
Meine kleine Geschichte
Muss diesen Monat zum TÜV. War dann bei der DEKRA und nach dem Bremsenprüfstand kam der andere Prüfer zu mir und sagte zu dem anderen "kannst aufhören" ich habe zwei sogenannte 21 Gutachten (einmal Fahrwerk und einmal Felgen) jeweils an verschieden Tagen abgenommen und somit müsste ich auch zwei Fahrzweuge haben????? habe ich nicht verstanden! dann musste ich wieder aus der Halle fahren.
Er meinte
Wenn man etwas Eitragen lässt und an einem anderenm Tag noch etwas dann muzss das erste wieder miteingetragen werden. Das ist bei mir ja nicht sondern jeweils auf zwei Gutachten verteilt.
Die Gutachten sind von 2010. Jetzt wollte ich es halt in mein Fahrzeugschein eintragen lassen.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Mark 260E
Er meinte
Wenn man etwas Eintragen lässt und an einem anderem Tag noch etwas dann muss das erste wieder miteingetragen werden. Das ist bei mir ja nicht sondern jeweils auf zwei Gutachten verteilt.
Die Gutachten sind von 2010. Jetzt wollte ich es halt in mein Fahrzeugschein eintragen lassen.
Gruß
versteh ich nicht so ganz.
Wenn bereits was eingetragen war, bleibt es drin. Das "Neue" wird nachgetragen. So bei mir.
Gutachten aus 2010?
Bist du bisher ohne Betriebserlaubnis gefahren?
Zitat:
Original geschrieben von Mark 260E
Ok, danke für die schnelle Antwort!
Meine kleine Geschichte
Muss diesen Monat zum TÜV. War dann bei der DEKRA und nach dem Bremsenprüfstand kam der andere Prüfer zu mir und sagte zu dem anderen "kannst aufhören" ich habe zwei sogenannte 21 Gutachten (einmal Fahrwerk und einmal Felgen) jeweils an verschieden Tagen abgenommen und somit müsste ich auch zwei Fahrzweuge haben????? habe ich nicht verstanden! dann musste ich wieder aus der Halle fahren.
Er meinte
Wenn man etwas Eitragen lässt und an einem anderenm Tag noch etwas dann muzss das erste wieder miteingetragen werden. Das ist bei mir ja nicht sondern jeweils auf zwei Gutachten verteilt.
Die Gutachten sind von 2010. Jetzt wollte ich es halt in mein Fahrzeugschein eintragen lassen.
Gruß
Anderes Fahrwerk und andere Räder müssen immer gemeinsam abgenommen werden um die Freigängigkeit in Kombination abnehmen zu lassen.
Wird das nicht gemacht ist die BE erloschen - mit allen Konsequenzen.
Aha
Habe es bei dem selben machen lassen.... zwischen den beiden Eintragungen liegen 14tage und danach hat er noch TÜV bekommen .... also i-was kann da ja nicht stimmen
Ich habe jetzt halt ein Zettel wo die Feden draufstehen und noch einen wo die Reifen drinne stehen (natürlich auf Freigängigkeit gepfüft) meinst du ich mache das wie du allgemeinheit
Und somit habe ich doch alles Eingetragen?!?!
Ist ja auch egal.... Was brauche ich denn nun um es im Schein Eintragen zu lassen?
Gruß
Das steht auf den Unterlagen: "Berichtigung der Fahrzeugpapiere"
Das wären Brief und Schein bzw. in Neusprech Teil1 und 2 der Zulassungsbescheinigung
Oder muss ich Dir noch sagen wo man die Papiere her bekommt?
Wie gesagt: Tieferlegung und Räder muss man in Kombination abnehmen lassen und werden nur gemeinsam (EIN Abnahmetermin) abgenommen und eingetragen.
Zitat:
Original geschrieben von Hyperbel
Anderes Fahrwerk und andere Räder müssen immer gemeinsam abgenommen werden um die Freigängigkeit in Kombination abnehmen zu lassen.
Wird das nicht gemacht ist die BE erloschen - mit allen Konsequenzen.
das is komplett falsch....mal wieder
fahrwerk und felgen müssen NICHT zusammen abgenommen werden. den wen du jemals eine abnahme selbst durchgezogen hättest dann wäre dir aufgefallen das oben steht: VORHER EINGETRAGENER BLÖDSINN DER BERÜCKSICHTIGT WURDE. und da steht dann eben drinne "fahrwerk marke 0815". das is genau der selbe quark wens immer heisst "felgen und fahrwerk ne einzelabnahme" oder "ist nur in verbindung mit einzutragen". das sind alles stammtischparolen und weizen waldi weisheiten. aber eben leider FALSCH! wen ich felgen eintragen lassen und ein halbes jahr später ein fahrwerk dann muss ich natürlich NICHT beides zusammen abnehmen lassen. wäre ja auch kompletter quark! erst werden die felgen abgenommen und ein halbes jahr später das fahrwerk. bei der fahrwerks abnahme steht eben oben der zitierte text drinne. thema erledigt.
auch die berichtigung der fahrzeugpapiere ist mangels wissen einfach falsch. bei einer einzelabnahme steht oben RIESENGROSS "antrag zur erteilung der betriebserlaubniss"....
@topic
geh zur zulassungsstelle und lass den zettel eintragen. und ja du fährst seit 2010 ohne betriebserlaubniss durch die gegend. glück gehabt. das mag zwar "nur" ein formfehler sein weil du alles abgenommen bekommen hast aber eben nicht das passende papier (fahrzeugschein) berichtigen lassen hast. trotzdem ist das gleich wie wen du nichts machen lassen hast.
Gut Ok, so richtig kannst du mir auch nicht weiterhelfen.....
ich fahre da einfach hin und gucke dann sind ja nur 200km
Danke
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
das is komplett falsch....mal wieder
fahrwerk und felgen müssen NICHT zusammen abgenommen werden. den wen du jemals eine abnahme selbst durchgezogen hättest dann wäre dir aufgefallen das oben steht: VORHER EINGETRAGENER BLÖDSINN DER BERÜCKSICHTIGT WURDE. und da steht dann eben drinne "fahrwerk marke 0815".
...
Nein, ist nicht falsch!
Und ich habe das Thema hinter mir ...
Heute machst Du eine Abnahme für "breite Räder" die mit dem Serienfahrwerk ausreichend Freigängigkeit haben.
Morgen machst Du eine Fahrwerksabnahme mit den Standard-Trennscheiben.
Dann heißt das noch nicht, dass andere Räder UND Fahrwerk zusammen auch alle Auflagen für einen Betrieb im Zulassungsraum der ... blabla erfüllen.
Also reichen zwei unabhängige Abnahmen nicht aus. Außer natürlich, wenn diese aufeinander verweisen, spricht das Zweite auf das vorhergehende.
Aber genau das ist laut TE NICHT der Fall.
H.
Zitat:
Original geschrieben von Hyperbel
Heute machst Du eine Abnahme für "breite Räder" die mit dem Serienfahrwerk ausreichend Freigängigkeit haben.
Morgen machst Du eine Fahrwerksabnahme mit den Standard-Trennscheiben.
Zitat:
späterstens beim fahrwerk abnehmen schickt dich der prüfer dann heim und lässt dich die breiten schlappen aufziehen. steht im übrigen auch in JEDEM gutachten: "mit der eintragung des fahrwerk erlöschen ALLE ANDEREN nicht serienmässige rad/reifen kombis ihre zulässigkeit". allein schon aus dem grund schickt dich der prüfer wieder heim wen du da mit winterrädern aufschlägst. sind dann die pellen drauf dann steht wiegesagt OBEN "sind berücksicht worden felge marke 0815".
Zitat:
Dann heißt das noch nicht, dass andere Räder UND Fahrwerk zusammen auch alle Auflagen für einen Betrieb im Zulassungsraum der ... blabla erfüllen.
wen du eine eintragung "fahrwerk blalala IN VERBINDUNG MIT felgen blalala" stehen hast dann bedeutet das du das fahrwerk NUR mit den geprüften felgen/reifen fahren darfst. somit sind ALLE serienbereifungen ausgesachlossen. so etwas macht man NUR bei rädern bei denen der tacho angepasst wurde und ALLE anderen serien bereifungen für ungültig erklährt werden.
Ausser du hast Räder abnehmen lassen die gerade noch nicht sofort in die Papiere eingetragen werden müssen und dann lässt man das Fahrwerk mit Serienschlappen oder Rädern die mit der Tieferlegung kompatiebel sind abnehmen und schon hat du zwei Abnahmen die unabhängig voneinander sind. Jede für sich legal aber zusammen eigendlich nicht möglich.
Hat der Haufen eines früheren Kollegen oft genug gemacht, erst Räder eintragen lassen und dann die Tieferlegung in Kombination der gleichen Felge und Reifengröße und nach der Abnahme kamen wieder die vorher abgenommenen Räder mit erheblich abweichender ET wieder drauf und fast immer hat es in den Kontrollen und dem Tüv auf die Schnelle keiner bemerkt das zwar diese Räder abgenommen waren aber in Kombination mit dem Fahrwerk eine andere ET angegeben war als auf der reinen Eintragung der Räder. Er hat dann noch ein paar andere Tricks erzählt. Die allerdings auch immer nur so lange klappen so lange der Polizist entweder keine Ahnung hat oder keine Lust sich durch einen Ordner zu wühlen und die Eintragungen gegenzuprüfen.
Aber irgendwann hat es sie alle erwischt, blöd wenn der Polizist selbst Tuningfreak ist und die ganzen Tricks kennt.
Moin
Soo, habe alles Eingetragen! (im Schein)
Mal ne ganz ehrliche Frage wo ist jetzt der Unterschied???? Sind ja nach wie vor die selben Gutachten.....
Naja, Deutschland halt und ein Prüfer der mal wieder schiss vor seinem Chef hatte
Besten Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Mark 260E
...
Mal ne ganz ehrliche Frage wo ist jetzt der Unterschied???? Sind ja nach wie vor die selben Gutachten.....
Ja, immer noch die selben Einzelgutachten ....
Aber lies meinen Beitrag 4 Posting weiter oben nochmals genau.
Aber da es jetrzt im Schein steht, brauche ich doch die Gutachten nicht mehr, oder?